Die Bundesregierung plant eine neue Heizungsförderung. Die staatlichen Zuschüsse für Wärmepumpen und andere klimafreundliche Heizsysteme sollen schrittweise reduziert werden. Hintergrund sind Einsparungen im Bundeshaushalt. Obwohl es in vielen Bereichen Kürzungen geben soll – Haushalte mit kleinem Einkommen können zum Start der neuen Förderung sogar profitieren.
Hinweis: Die geplanten Änderungen stehen noch unter dem Vorbehalt der endgültigen Förderrichtlinie. Die umfassenden Änderungen bei der Förderung sollen teilweise bereits ab 21. Juli 2026 geplant sein, andere ab 2027 oder auch 2028.
Das Wichtigste im Überblick
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird bis 2030 schrittweise gekürzt.
- Einkommensbonus wird ausgeweitet und durch zusätzlichen Kinderbonus ergänzt.
- Bonusförderungen werden gekürzt oder gestrichen.







Kürzungen bei neuer Heizungsförderung
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll bis zum Jahr 2030 schrittweise gekürzt werden.
Weniger Förderung für Wärmepumpen und Klimafreundliche Heizungen bis 2030
Nach den aktuellen Plänen soll die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bis zum Jahr 2030 schrittweise gekürzt werden. Während derzeit beim Austausch einer alten Heizung Zuschüsse von bis zu 70 Prozent beziehungsweise maximal 21.000 Euro möglich sind, soll die maximale Fördersumme künftig alle sechs Monate sinken.
Die geringere Förderung ergibt sich vor allem einer Absenkung der förderfähigen Kosten für eine neue Heizung.
Aktuell
Bisher konnten bis zu 30.000 Euro für die 1. Wohneinheit angesetzt werden.
Mit Neustart
Zum Neustart der BEG-Förderung werden die förderfähigen Kosten auf 28.000 Euro gesenkt.
Zukünftig
Die förderfähigen Kosten sinken alle 6 Monate schrittweise weiter, jeweils um 750 Euro.
Änderungen der Bonusförderungen
Klima-geschwindigkeits-bonus
Der Bonus wird ab Neustart schrittweise von derzeit 20 % halbjährig um 4 Prozent gesenkt.
Effizienz-
bonus
Dieser Bonus wird gestrichen.
Natürliche Kältemittel in Wärmepumpen werden zur Standardanforderung und Fördervoraussetzung.
Emissions-minderungs-zuschlag
Dieser Bonus wird gestrichen. Es sollen Feinstaubstandards für Biomasseheizungen gelten.
Anpassungen im Einkommensbonus – mehr Unterstützung für Haushalte mit geringem Einkommen & zusätzlicher Kinderbonus
Neu ist zudem ein 10-prozentiger Einkommensbonus für Haushalte mit einem Einkommen bis 50.000 Euro.
Familien werden durch die geplante, neue Heizungsförderung zusätzlich entlastet: Für jedes im Haushalt lebende minderjährige Kind soll das anzurechnende Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert werden – dadurch können mehr Familien von einer höheren Förderung profitieren. Es werden Familien begünstigt, indem im Haushalt lebende, minderjährige Kinder das anzusetzende Einkommen um einmalig 10.000 € reduzieren, d.h. einer Familie mit mindestens einem Kind und z. B. einem zu versteuernden Haushalts-Einkommen von 50.000 € werden 10.000 € angerechnet. Somit erhält dieser Haushalt dann – neu – den Einkommensbonus.

Neue Heizungsförderung nur noch bei Wechsel von fossilen zu erneuerbaren Heizungen
Die neue Heizungsförderung soll nur noch für den Umstieg auf eine Erneuerbare Energien Heizung ausgezahlt werden. Damit möchte die Regierung den Fokus der Förderung stärker auf den Wechsel von fossilen zu erneuerbaren Heizungen legen und den Anschluss an Wärmenetz priorisieren. Das heißt: Diejenigen, die bereits mit Fernwärme, Biomasse, Holz- Pellets oder einer Wärmepumpe heizen, können bei Modernisierung der Altheizung nicht mehr in vollem Umfang von der Heizungsförderung profitieren. Hierbei soll eine Übergangsfrist gelten.
- Der Wechsel von Fernwärme oder bestehenden Wärmepumpen wird nicht mehr gefördert, wenn die alte Heizung ab 2008 installiert wurde.
- Für den Ersatz einer alten Erneuerbaren Energien Heizung, die vor 2008 eingebaut wurde, soll die Förderung genutzt werden können, allerdings bei Halbierung der förderfähigen Kosten.
Unser Tipp:
Wer den Austausch seiner Heizung plant, sollte die neue Heizungsförderung und die Entwicklung der Förderbedingungen aufmerksam verfolgen. Da die Zuschüsse nach aktuellem Stand in den kommenden Jahren schrittweise sinken sollen, kann eine frühzeitige Modernisierung finanzielle Vorteile bieten.
Einmal zu den jeweils aktuellen Förderkonditionen beantragt, kann die Modernisierung innerhalb von 36 Monaten angegangen und mit Fertigstellung die Förderung abgerufen werden. Gleichzeitig lohnt es sich, die individuellen Fördermöglichkeiten prüfen zu lassen, denn Einkommen, Familiensituation und die gewählte Heiztechnik haben künftig einen noch größeren Einfluss auf die Höhe der Förderung.
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