Wer eine Heizungsoptimierung, Wärmepumpe oder geförderte Sanierungsmaßnahme umsetzt, benötigt häufig das VdZ-Formular als offiziellen Nachweis. Erfahren Sie, wofür das VdZ-Formular benötigt wird, wann es Pflicht ist und warum es für BAFA-, KfW- und Heizungsförderungen entscheidend sein kann.
Das Wichtigste auf einem Blick
VdZ-Formular – Wann Sie es benötigen & warum es wichtig ist
Fördervoraussetzung für die Heizungsförderung
Heizlastberechnung, Heizungsförderung und Hydraulischer Abgleich mit VdZ-Formular im Förderservice Komplett-Paket
Das VdZ-Formular ist ein offizieller Nachweis zur Dokumentation eines durchgeführten hydraulischen Abgleichs Ihrer Heizungsanlage. Es bestätigt, dass die Anlage effizient eingestellt wurde und dient häufig als Voraussetzung für staatliche Förderprogramme., wie zum Beispiel der KfW-Heizungsförderung.
Der hydraulische Abgleich soll sicherstellen, dass Heizkörper und Heizkreise genau die benötigte Wärmemenge erhalten – ohne unnötigen Energieverbrauch.
Wann wird das VdZ-Formular benötigt?
In der Regel nach Durchführung des hydraulischen Abgleichs und vor Einreichung der Förderunterlagen.
Wofür braucht man das VdZ-Formular?
Ein VdZ-Formular wird vor allem dann benötigt, wenn die Effizienz einer Heizungsanlage offiziell nachgewiesen werden muss.
Typische Anwendungsfälle:
Förderanträge für die Heizungsförderung
Wer Fördermittel für eine Heizungsoptimierung oder einen Heizungstausch beantragt, muss häufig den hydraulischen Abgleich dokumentieren. Das VdZ-Formular dient dabei als offizieller Nachweis.
Einbau einer Wärmepumpe
Wärmepumpen arbeiten besonders effizient, wenn das Heizsystem hydraulisch korrekt eingestellt ist. In der Praxis gehört der hydraulische Abgleich häufig zur Umsetzung förderfähiger Maßnahmen.
Heizungsoptimierung im Bestand
Auch bei bestehenden Heizungsanlagen kann eine Optimierung sinnvoll sein. Ein hydraulischer Abgleich verbessert die Wärmeverteilung im Gebäude und reduziert unnötigen Energieverbrauch.
Neubau und Effizienzhäuser
Beim Neubau oder bei Sanierungen mit hohen Effizienzstandards werden gesonderte Nachweise benötigt. Hierfür existieren spezielle VdZ-Formulare.
Welche VdZ-Formulare gibt es?
Aktuell stehen drei unterschiedliche Nachweisformulare zur Verfügung. Je nach Projektart wird das passende Formular verwendet.
Einzelmaßnahme
Heizungsoptimierung oder Heizungstausch im Bestand
Welche Inhalte enthält das VdZ-Formular Einzelmaßnahme?
Für die Heizungsförderung wird das VdZ-Formular Einzelmaßnahme benötigt. Das VdZ-Formular Einzelmaßnahme (BEG EM) ist nicht nur eine einfache Bestätigung, sondern eine technische Dokumentation des hydraulischen Abgleichs im Rahmen von Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden (z. B. Wärmepumpe, Heizungstausch oder Heizungsoptimierung). Das Formular wird vom Fachbetrieb ausgefüllt und dient als Nachweis für Förderprogramme Heizungsförderung und Heizungsoptimierung.
Erfasst werden grundlegende Informationen zur Maßnahme:
Adresse und Gebäudedaten
Art des Gebäudes
Förderprogramm
Art der durchgeführten Einzelmaßnahme
Auftraggeber und Fachbetrieb
Damit wird dokumentiert, für welches Objekt und welche Förderung der Nachweis erstellt wird.
Das Formular dokumentiert die technischen Eigenschaften der Anlage:
Art des Wärmeerzeugers
Heizsystem (Heizkörper/Fußbodenheizung)
Anzahl der Heizkreise
Pumpentyp
vorhandene Regeltechnik
Diese Daten bilden die Grundlage für die spätere Berechnung des hydraulischen Abgleichs.
Der Fachbetrieb gibt an, welches Verfahren verwendet wurde:
Verfahren A (vereinfachtes Verfahren – heute kaum noch relevant)
Verfahren B (detaillierte Berechnung)
Für aktuelle BEG-Förderungen ist seit 2023 grundsätzlich Verfahren B erforderlich.
Ein zentraler Bestandteil des Formulars:
Raumweise Heizlastberechnung
benötigte Heizleistung
erforderliche Volumenströme
Auslegungstemperaturen
Diese Werte bestimmen, wie viel Wärme in jedem Bereich tatsächlich benötigt wird.
Hier werden konkrete Werte dokumentiert:
Vorlauftemperatur
Rücklauftemperatur
Pumpenförderhöhe
Volumenstrom
Ventilvoreinstellungen
Einstellungen der Thermostatventile
Das Formular dient also nicht nur als Nachweis, sondern auch als technisches Protokoll.
Zum Abschluss bestätigt der Fachbetrieb:
Durchführung des hydraulischen Abgleichs
Einhaltung der Fördervorgaben
Datum
Firmenangaben
Unterschrift
Erst damit gilt die Maßnahme als offiziell dokumentiert.
Ein hydraulischer Abgleich sorgt dafür, dass jeder Heizkörper genau die benötigte Wärmemenge erhält.
Erfahrungen von Nutzern und Fachbetrieben zeigen zudem, dass falsch eingestellte Systeme häufiger zu Problemen wie Geräuschen, ungleichmäßiger Wärmeverteilung oder ineffizientem Betrieb führen können.
Mögliche Vorteile:
Gleichmäßige Wärmeverteilung
Weniger Energieverbrauch
Niedrigere Heizkosten
Verbesserte Effizienz von Wärmepumpen
Bessere Förderfähigkeit
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Planen Sie eine Heizungsmodernisierung oder möchten die stattlichen Zuschüsse der Heizungsförderung nutzen? Unsere Energieeffizienz-Experten und Förderberater unterstützen Sie!
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Fazit
Das VdZ-Formular dient heute vor allem als Nachweis des hydraulischen Abgleichs von Heizungsanlagen, insbesondere im Zusammenhang mit der Heizungsförderung bzw. der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Es dient als offizieller Nachweis, dass eine Heizungsanlage fachgerecht optimiert wurde.
Heizen Sie mit erneuerbarer Energie und sparen Sie langfristig Kosten. Wir zeigen Ihnen, wie eine Wärmepumpe im Altbau funktioniert und welche Förderungen Sie nutzen können.
Funktionsweise und beliebte Wärmepumpenarten im Altbau
Vorteile im Altbau und mögliche Herausforderungen
Erste Orientierung für Altbauten nach Baujahr
Heizungsförderung: Zuschüsse, Boni und Ergänzungskredit
In Neubauten haben sich Wärmepumpen als klimaneutrale Heizlösung etabliert. Aber funktioniert diese Technologie auch im Altbau? Die Antwort hängt vom energetischen Zustand des Gebäudes, der vorhandenen Heiztechnik und den baulichen Gegebenheiten ab. Mit einer Wärmepumpe können Sie rund 75 % der Heizenergie aus erneuerbaren Quellen beziehen. Nur etwa 25 % stammen aus Strom für den Antrieb des Wärmekreislaufs.
Funktionsweise
Eine effiziente Wärmepumpe im Altbau bezieht etwa 75% der benötigten Energie aus natürlichen und erneuerbaren Wärmequellen aus Luft, Wasser und Erdreich. Nur knapp 25% der benötigten Energie stammen aus Stromquellen, etwa vom Energieversorger oder der eigenen Photovoltaikanlage.
Die Wärmepumpe arbeitet nach dem Kühlschrank-Prinzip. Umweltenergie wird über ein spezielles Kältemittel aufgenommen, verdichtet und wieder abgegeben, wodurch Heizwärme entsteht. Je nach Gebäudetyp und Wärmebedarf kann die Anlage allein oder als Hybridlösung mit Gas-, Öl- oder Biomasseheizung betrieben werden.
GRAFIK: Funktionsweise einer Wärmepumpe – Umweltenergie wird über ein spezielles Kältemittel aufgenommen, verdichtet und wieder abgegeben, wodurch Heizwärme entsteht
Beliebte Wärmepumpenarten im Altbau
Luft-Wasser-Wärmepumpe
Einfache Installation
keine Tiefenbohrung nötig
kostengünstig
Grundwasser-Wärmepumpe
Wasser-Wasser-Wärmepumpe
Hohe Effizienz
benötigt Genehmigung und Brunnenbohrung
Erdwärmepumpe
Sole-Wasser-Wärmepumpe
Hohe Effizienz
Nutzung über Kollektoren oder Erdsonde
ggf. Genehmigung erforderlich.
Vorteile im Altbau
Reduktion der CO₂-Emissionen und Heizkosten um bis zu 50 %
Umweltfreundlich und unabhängig von Öl- und Gaspreisen
Heizungsförderung von 30 % bis zu 70 % durch die KfW
Herausforderungen
Für unsanierte Altbauten können zusätzliche Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, Austausch von Heizkörpern oder Fußbodenheizung notwendig sein. Die Vorlauftemperatur sollte idealerweise 35–55 °C betragen, um die Wärmepumpe effizient zu betreiben. Hybridlösungen ermöglichen die Kombination mit bestehenden Heizsystemen und sichern Wärme auch an kalten Tagen.
Die Effizienz der Heizanlage wird über die Jahresarbeitszahl (JAZ) und über die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz ETAs angegeben.
Aufgrund von mangelndem Wärmeschutz in unsanierten Wohngebäuden können Dämmmmaßnahmen erforderlich sein um den effizienten Betrieb einer Wärmepumpe zu begünstigen.
Welche Wärmepumpe ermöglicht Ihr Grundstück? Sind Bohrungen zur Installation einer Grundwasser- oder Erdwärmepumpe mit Erdsonde erlaubt? Bei Grundstücken im Trinkwasserschutzgebiet etwa sind die Tiefenbohrungen nicht gestattet. Wie sieht es mit dem Abstand zu den Nachbargrundstücken aus? Je nach Bundesland gelten bestimmte Regeln für den Aufbau der Außengeräte einer Luft-Wärmepumpe.
Neben dem Heizen können bestimmte Wärmepumpen-Typen im Altbau auch zum Kühlen verwendet werden.
Die Heizungsmodernisierung mit einer Wärmepumpe im Altbau ist über die Einzelmaßnahme (BEG EM) mit einem Zuschuss von 30% bis zu 70% förderfähig.
Was ist eine geringe Vorlauftemperatur?
Damit eine Wärmepumpe im Altbau wirtschaftlich arbeiten kann, benötigt Sie eine geringe Vorlauftemperatur. Das bedeutet, dass eine ausreichende Raumheizung auch unter geringer Wärmeleistung der Wärmepumpe erfolgen kann und diese Leistung nicht durch zusätzlichen Energieaufwand durch elektrische Energie überproportional erwärmt werden muss.
Mit einer maximalen Vorlauftemperatur (auch Auslauftemperatur genannt) von 55°C, idealerweise 35°C, können Sie Ihre Wärmepumpe im Altbau bei Erfüllung der empfohlenen Sanierungen effizient betreiben.
Vorlauftemperaturen von mehr als 55°C führen dazu, dass der Energieverbrauch zu Betrieb der Anlage unverhältnismäßig stark ansteigt – insbesondere bei geringen Außentemperaturen wird die mangelnde Effizienz spürbar.
Ab einer Vorlauftemperatur von mehr als 55°C ist die Anlage aufgrund einer zu niedrigen Jahresarbeitszahl (JAZ) nicht mehr wirtschaftlich. In den Fördervoraussetzungen der Bundesförderung (BEG EM) ist eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 festgesetzt.
Heizlast je Raum berechnen lassen
Über eine raumweise Heizlastberechnung kann die Vorlauftemperatur ermitteln werden, die benötigt wird um die Räume ausreichend zu beheizen. Das erfolgt unter der Annahme einer genormten Außentemperatur für Ihre Region. Die Heizlastberechnung gibt Ihnen die Antwort auf die Frage, ob die Leistung der Heizanlage zum ganzjährigen heizen aller Flächen und Räume im Haus ausreichend ist.
Bei unzureichender Leistung kann es eine Maßnahme sein, den Heizkörper gegen einen moderneren auszutauschen. Auch Niedertemperaturheizkörper mit einer vergrößerten Fläche zur Wärmeübergabe können eine Lösung sein. Heizkörper aus Aluminium oder mit Ventilatoren können die Wärmeleistung ebenfalls verbessern. Allein der Austausch der Heizkörper kann die Wärmeleistung der Heizanlage durch die geringere Vorlauftemperatur verdoppeln, in einigen Fällen sogar verdreifachen.
Ideal – wenn auch kostenintensiver – ist der Umstieg auf eine Flächenheizung im Fußboden, um die benötigte Vorlauftemperatur zu verringern. Mit einer Fußbodenheizung statt einer konzentrierten Wandheizung kann sich die Jahresarbeitszahl einer Wärmepumpe im Altbau bei zufriedenstellenden Dämmstandards bereits deutlich verbessern.
Anders als in Neubauten ist der Sanierungszustand vieler älterer Bauten ausbaufähig. Das gilt insbesondere für Gebäude, die vor der ersten Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet worden sind. Aber auch Gebäude, die danach gebaut wurden, entsprechen häufig nicht den geforderten energetischen Standards für einen effizienten Betrieb einer Wärmepumpe im Altbau.
Sofern Sie in der Zwischenzeit keine Maßnahmen ergriffen haben, so gilt üblicherweise diese Ausgangslage:
Unsaniert sind diese Altbauten in der Regel nicht sehr energieeffizient, sodass mehrere Maßnahmen erforderlich werden, bis sich eine Wärmepumpe für den Altbau eignet. Für die erste Verbesserung sind Maßnahmen zur zur Dämmung von Spitzboden oder Dachflächen, der Außenwand und Kellerdecke sowie neue, Wärmeschutzfenster und Türen geeignet. Weitere Maßnahmen können darüber hinaus notwendig werden.
Aufgrund der geringen Wandquerschnitte können die heutigen Anforderungen zur Energieeffizienz und Statik oftmals nicht hinreichend erfüllt werden. Die unzureichende Wärmedämmung durch zahlreiche Wärmebrücken ist typisch für Gebäude der 50er und 60er Jahre. Zur Steigerung der Energieeffizienz müssen diese behoben werden. Weitere Maßnahmen z.B. zur Abdichtung im Keller- und Sockelbereich, Dachdämmung, Schalldämmung und mehr sind darüber hinaus in vielen Wohngebäuden erforderlich.
Diese Bestandsgebäude wurden nach den Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung gebaut und erfüllen einen energetischen Mindeststandard. Hier ist in der Regel lediglich der Austausch einzelner Heizkörper ist für den Einsatz einer Wärmepumpe im Altbau notwendig. Zusätzliche Maßnahmen können erforderlich sein.
Das Gebäude und sein Wärmeschutz geben in der Regel beste Voraussetzungen für den Einbau einer Wärmepumpe.
Für Neubauten gilt die gesetzliche Anforderung das Haus zu mindestens 65 % Erneuerbaren Energien zu beheizen. Eine Wärmepumpe ist dafür eine gute Option.
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20 % Klimageschwindigkeitsbonus
Für private, selbst nutzende Hauseigentümer bei vorzeitigem Austausch einer alter Heizungen
30 %Einkommensbonus
Für private, selbst nutzende Hauseigentümer mit geringem Jahreseinkommen oder Rente von maximal 40.000 €
Zusätzlich zum Zuschuss kann der KfW-Ergänzungskredit beantragt werden.
Mit der vorliegenden Zusage für die Zuschussförderung kann der zinsgünstige Förderkredit bei einem Finanzpartner oder der Hausbank beantragt und zur Finanzierung der kompletten Modernisierungskosten genutzt werden, maximal bis zu 120.000 € je Wohneinheit. Haushalte mit einem geringen Jahreseinkommen von unter 90.000 € erhalten eine zusätzliche Zinsvergünstigung.
Wärmepumpen schaffen Unabhängigkeit von Öl und Gas, senken langfristig die Heizkosten und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Mit der passenden Technik, guter Planung und professioneller Förderbegleitung können Sie Ihr Haus zukunftssicher modernisieren – einfach, sicher und staatlich unterstützt.
Die Entscheidung für eine moderne Heizung auf Basis erneuerbarer Energien lohnt sich gleich mehrfach: Sie sparen langfristig Heizkosten, reduzieren CO₂ und sichern sich attraktive staatliche Zuschüsse. Mit unserem FörderserviceHeizung wird die Beantragung der Heizungsförderung kinderleicht – wir kümmern uns um die nötigen Bestätigungen vom Energieeffizienz-Experten und führen Sie Schritt für Schritt durch den Prozess.
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Im Förderservice für Ihre Heizungsförderung erhalten Sie alle Informationen und Bestätigungen, um Ihre Heizungsförderung im KfW-Kundenportal einfach und sicher zu beantragen.
Prüfung der Voraussetzungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM)
Bestätigung zum Antrag (BzA)
Bestätigung nach Durchführung (BnD) für die Auszahlung des Zuschusses
inkl. Schritt für Schritt – Anleitung für das KfW-Kundenportal
Unsere zertifizierten Energieeffizienz-Experten prüfen Ihre Unterlagen und erstellen die BzA. Damit können Sie den Zuschuss vor Maßnahmenbeginn direkt über das KfW-Kundenportal beantragen.
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Fällt die Förderprüfung positiv aus, können wir Ihnen die BzA innerhalb weniger Tage bereitstellen – in der Regel in 3 – 5 Werktagen.
Sollten wir festellen, dass Unterlagen fehlen, melden wir uns bei Ihnen um alle Antragsrelevanten Daten zu vervollständigen. Je nachdem wie lange das dauert, kann sich die Bearbeitung verzögern.
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Die KfW-Heizungsförderung unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer, Unternehmen sowie Kommunen beim Einbau klimafreundlicher Heizungen. Die Auszahlung erfolgt jedoch nicht automatisch mit der Förderzusage. Nach Abschluss der Maßnahme müssen die erforderlichen Nachweise im Kundenportal „Meine KfW“ eingereicht und durch die KfW positiv geprüft werden.
Das Wichtigste zur KfW-Auszahlung im Überblick
Die Auszahlung der KfW-Förderung erfolgt erst nach Abschluss der Maßnahme und positiver Prüfung der Nachweise.
Für die Auszahlung werden insbesondere Rechnungen, Zahlungsnachweise sowie die Bestätigung nach Durchführung (BnD bzw. gBnD) benötigt.
Nachweise müssen spätestens 36 Monate nach der KfW-Zusage und innerhalb von 6 Monaten nach der letzten Rechnung eingereicht werden.
Die Nachweise werden digital im Kundenportal „Meine KfW“ hochgeladen und geprüft.
Unvollständige Unterlagen oder fehlerhafte Rechnungen können die Auszahlung verzögern oder gefährden.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und prüfen Ihre Rechnungen auf formale Förderanforderungen.
Zielgruppe: Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
Fokus der Förderung: Heizungsförderung für bestehende Wohngebäude
KfW 459
Zielgruppe: Unternehmen, Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und gewerbliche Vermieter
Fokus der Förderung: Heizungsförderung für bestehende Wohngebäude
KfW 422
Zielgruppe: Kommunen und öffentliche Einrichtungen
Fokus der Förderung: Heizungsförderung für kommunale Wohngebäude
Um Verzögerungen zu vermeiden, ist die korrekte Zuordnung Ihres Vorhabens entscheidend. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterscheidet nach Antragstellergruppen und Förderprogrammen.
Der Ablauf: Von der Zusage bis zur Auszahlung bei der KFW
Ablauf der Antragstellung
Vor der Antragstellung wird eine Bestätigung zum Antrag (BzA) durch ein Fachunternehmen oder eine Energieeffizienz-Expertin bzw. einen Energieeffizienz-Experten erstellt.
Der Antrag wird im Kundenportal „Meine KfW“ gestellt. Voraussetzung ist unter anderem ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung.
Nach positiver Prüfung erhalten Antragsteller eine Zuschusszusage. Die Mittel sind damit zunächst für das Vorhaben vorgesehen.
Die neue Heizungsanlage wird entsprechend den Förderbedingungen fachgerecht eingebaut.
Nach Abschluss der Maßnahme wird die Bestätigung nach Durchführung (BnD bzw. gBnD) erstellt.
Die erforderlichen Nachweise werden im Kundenportal „Meine KfW“ hochgeladen. Dazu gehören insbesondere BnD-ID, Rechnungen und gegebenenfalls weitere Nachweise.
Nach positiver Prüfung der Nachweise und Fördervoraussetzungen durch die KfW kann der Zuschuss ausgezahlt werden.
Die KfW zahlt den Zuschuss erst nach Abschluss der Maßnahme, Identifizierung und positiver Prüfung der eingereichten Nachweise aus.
Weitere Informationen zur Nachweiseinreichung und Auszahlung finden Sie hier.
Das sind die wichtigsten Voraussetzungen für die Auszahlung der Förderung
Damit Ihr Förderantrag erfolgreich ausgezahlt wird und es nicht zu Rückfragen oder Ablehnungen kommt, müssen bestimmte technische, formale und zeitliche Anforderungen strikt eingehalten werden.
Die installierte Anlage muss vollständig den Vorgaben der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) entsprechen. Diese Anforderungen stellen sicher, dass nur energieeffiziente und nachhaltige Technologien gefördert werden.
Zu beachten sind insbesondere:
Wärmepumpen:
Einhaltung der vorgeschriebenen Jahresarbeitszahl (JAZ)
Nutzung geeigneter Wärmequellen (z. B. Luft, Wasser oder Erdreich)
Biomasseanlagen:
Erfüllung definierter Wirkungsgrade und Emissionsgrenzwerte
Allgemein:
Einsatz förderfähiger Geräte (z. B. gelistet in offiziellen Förderlisten)
Fachgerechte Installation durch qualifizierte Fachunternehmen
Abweichungen von den technischen Mindestanforderungen können dazu führen, dass die Förderung gekürzt, nicht ausgezahlt oder zurückgefordert wird.
Die korrekte Rechnungsstellung ist ein zentraler Bestandteil der Förderung und wird im Prüfprozess genau kontrolliert.
Rechnungsempfänger:
Die Rechnung muss auf den Namen des Förderempfängers ausgestellt sein.
Zeitpunkt der Rechnung:
Rechnungen müssen eindeutig dem geförderten Vorhaben zugeordnet werden können und die förderfähigen Kosten nachvollziehbar ausweisen. Maßgeblich sind die Vorgaben der KfW und die Angaben in der Zuschusszusage.
Ausnahme: Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vorab erfolgen.
Objektadresse:
Die Adresse des Investitionsobjekts muss eindeutig auf der Rechnung angegeben sein.
Transparenz der Kosten:
Förderfähige Leistungen müssen klar und nachvollziehbar aufgeschlüsselt sein.
Pauschalbeträge ohne Detailangaben können problematisch sein.
Zahlungsart (sehr wichtig):
Es werden ausschließlich unbare Zahlungen (z. B. Überweisung) akzeptiert.
Zahlungen sollten nachvollziehbar und unbar erfolgen. Barzahlungen, unvollständige Zahlungsnachweise oder nicht zuordenbare Rechnungen können die Auszahlung gefährden.
Neben den technischen und formalen Anforderungen sind auch die Fristen entscheidend für eine erfolgreiche Auszahlung.
Umsetzungsfrist
Nach Erhalt der Förderzusage haben Sie in der Regel 36 Monate Zeit, um das Projekt vollständig umzusetzen.
Innerhalb dieses Zeitraums müssen alle Maßnahmen abgeschlossen sein.
Einreichungsfrist (Verwendungsnachweis)
Nachweise müssen spätestens 36 Monate nach der KfW-Zusage und spätestens 6 Monate nach Erhalt der letzten Rechnung eingereicht werden. Die genaue Frist ergibt sich aus der jeweiligen Zuschusszusage im Kundenportal „Meine KfW“.
Alle erforderlichen Nachweise müssen innerhalb von 6 Monaten im KfW-Portal hochgeladen werden.
Versäumte Fristen können dazu führen, dass die Förderung nicht ausgezahlt wird, selbst wenn alle anderen Anforderungen erfüllt sind.
Bestätigung zum Antrag (BzA) und Bestätigung nach Durchführung: Die digitalen Schlüsseldokumente
Ohne die Unterstützung eines Fachunternehmens oder Energieeffizienz-Experten ist eine Auszahlung nicht möglich.
Bestätigung zum Antrag (BzA): Die BzA wird vor der Antragstellung durch ein Fachunternehmen oder eine Energieeffizienz-Expertin bzw. einen Energieeffizienz-Experten erstellt. Sie enthält technische Angaben zum geplanten Vorhaben.
Bestätigung nach Durchführung (BnD): Nach Abschluss der Maßnahme wird die BnD bzw. gBnD erstellt. Mit der BnD-ID beantragen Antragsteller im Kundenportal „Meine KfW“ die Auszahlung des Zuschusses.
Häufige Fehler bei der KfW Auszahlung vermeiden
Vorzeitiger Vorhabensbeginn ohne wirksame Förderklausel im Vertrag
fehlende oder fehlerhafte BnD bzw. gBnD
unvollständige oder nicht eindeutig zuordenbare Rechnungen
fehlendes Ident-Verfahren im Kundenportal „Meine KfW“
falsche oder nicht legitimierte Bankverbindung
versäumte Fristen zur Nachweiseinreichung
Hinweis: Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Die Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung im Einzelfall dar. Maßgeblich sind die jeweils gültigen KfW-Förderbedingungen, technischen Mindestanforderungen sowie die individuelle Zuschusszusage. Ein Rechtsanspruch auf Förderung oder Auszahlung besteht nicht.
Ein-und Mehrfamilienhäuser stehen im Fokus der Energiewende, denn der Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung ist ein zentraler Baustein für eine nachhaltige Wärmeversorgung. Mit der KfW-Heizungsförderung für Privatpersonen (Programm 458) unterstützt die staatliche Förderbank gezielt den Austausch veralteter Heizsysteme in Einfamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern durch moderne, regenerative Anlagen. Bei diesen unterscheiden sich die Anforderungen, Förderhöhen und technischen Voraussetzungen teilweise deutlich, weshalb eine sorgfältige Planung unerlässlich ist. Da die Antragstellung an strikte formale Bedingungen geknüpft ist, ist eine korrekte Vorbereitung besonders entscheidend, um den maximal möglichen Zuschuss ohne Verzögerungen zu erhalten.
Fördermittel erfolgreich beantragen und nutzen
Wir begleiten Sie strukturiert durch den gesamten Förderprozess – von der Beauftragung über den KfW – Antrag bis zur Auszahlung der Heizungsförderung.
Das Förderprodukt „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)“ ist ein Zuschussprogramm im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Es dient dazu, den Kauf und Einbau effizienter, klimafreundlicher Heizungsanlagen in bestehenden Wohngebäuden finanziell zu fördern. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.
Diese Leistungen beinhaltet die Berechnung
Die Heizlastberechnung nach DIN 12831 ist ein standardisiertes Verfahren, das bauliche Gegebenheiten, klimatische Bedingungen sowie nutzungsbedingte Faktoren berücksichtigt. Ziel ist die Ermittlung der Gesamtheizlast des Gebäudes sowie die Raumheizlast für jeden einzelnen Raum und die exakte Bestimmung von Transmissions- und Lüftungswärmeverlusten.
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland sind. Dies umfasst:
1. Eigentümer von
selbstgenutzten Einfamilienhäusern
2. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern (Privatpersonen)
3.Wohnungs-eigentümergemeinschaften
(WEGs)
4. Eigentümer von vermieteten oder leerstehenden Wohnungen oder Häusern
*sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum durchgeführt werden.
Förderung für Zweifamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser
Besonders für Eigentümer von Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten (WE) gelten spezifische Regeln. Als Mehrfamilienhaus im Sinne der Förderung gelten alle Wohngebäude mit mindestens zwei Wohneinheiten. Hierzu zählen auch klassische Zweifamilienhäuser oder Häuser mit Einliegerwohnung.
Wie hoch ist die Förderung
Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung und verschiedenen Boni zusammen, wobei der Gesamtzuschuss auf maximal 70 % der förderfähigen Kosten begrenzt ist:
Grundförderung: 30 % für alle Antragsteller.
Effizienzbonus: 5 % für Wärmepumpen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen.
Klimageschwindigkeits-Bonus: 20 % für den frühzeitigen Austausch fossiler Heizungen (bei Beantragung bis Ende 2028 selbstnutzende Eigentümer).
Einkommensbonus: 30 % für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von 40.000 Euro.
Einkommensbonus für Rentner: Wenn das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen unter 40.000 € liegt, gibt es 30 % extra. Nachweise können Rentenbezugsmitteilungen sein, je nach Einzelfall können unterschiedliche Nachweise erforderlich sein. Maßgeblich sind die aktuellen Vorgaben der KfW.
Emissionsminderungszuschlag: Pauschal 2.500 Euro für Biomasseanlagen, die einen Staubgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten.
Deckelung der förderfähigen Kosten (Staffelung)
Die maximale Förderquote kann – abhängig von den individuellen Voraussetzungen – bis zu 70 % der förderfähigen Kosten betragen.
Förderfähige Kosten bei Mehrfamilienhäusern
Damit können beispielsweise auch größere Mehrfamilienhäuser hohe Zuschüsse für die Modernisierung ihrer Heizungsanlage erhalten. Für Eigentümer eines Zweifamilienhauses bedeutet dies konkret: Die förderfähige Investitionssumme kann bereits bis zu 45.000 € betragen, wodurch sich ein erheblicher Zuschuss ergibt.
Für Eigentümer ist jedoch entscheidend, dass der Förderantrag vor Beginn der Maßnahme gestellt wird und alle technischen Anforderungen erfüllt sind. Eine sorgfältige Planung sowie eine korrekte Antragstellung sind daher entscheidend, um die maximal mögliche Förderung zu erhalten und Verzögerungen zu vermeiden.
Höhe der förderfähigen Kosten abhängig von Anzahl der Wohneinheiten
Staffelung laut Förderprogramm:
1 Wohneinheit
➜ bis zu 30.000 €Förderung
2-6 Wohneinheiten
➜ je zusätzliche 15.000 €Förderung
ab 7. Wohneinheit
➜ je zusätzliche 8.000 €Förderung
Diese Staffelung ermöglicht eine angepasste Förderung für größere Gebäude mit mehreren Wohnungen.
Gerade bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten – etwa klassischen Zweifamilienhäusern oder größeren Mehrfamilienhäusern – spielt die Staffelung der förderfähigen Kosten eine zentrale Rolle. Da die Förderobergrenzen pro Wohneinheit berechnet werden, können bei mehreren Wohnungen deutlich höhere Investitionssummen berücksichtigt werden. Das macht die Modernisierung besonders wirtschaftlich und steigert gleichzeitig langfristig den Wert der Immobilie.
Der Zuschuss setzt sich aus einer Grundförderung und gegebenenfalls einer oder mehreren Bonusförderungen zusammen:
Die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) bietet Eigentümern von Zweifamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern eine besonders attraktive Möglichkeit, den Umstieg auf moderne und klimafreundliche Heizsysteme finanziell deutlich zu erleichtern. Durch die Kombination aus Grundförderung und möglichen Bonusförderungen können Zuschüsse von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten erreicht werden. Dadurch reduziert sich die Investitionsbelastung erheblich, während gleichzeitig die Energieeffizienz und Zukunftssicherheit der Immobilie verbessert wird.
In wenigen Schritten zur Antragsstellung Ihrer KfW-Heizungsförderung
Abschluss eines Vertrags mit einem Fachunternehmen über die Heizungserneuerung, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage enthält.
Ein Ersteller der BzA (z. B. Fachunternehmer oder Energieeffizienz-Experte) erstellt die technischen Daten für den Antrag.
Der Kunde stellt den Antrag online im Kundenportal „Meine KfW“ vor Beginn der Arbeiten.
Nach Erhalt der Zusage kann mit der Umsetzung begonnen werden.
Nach Abschluss der Maßnahme erstellt der Fachunternehmer die Bestätigung nach Durchführung (BnD).
Der Kunde reicht die BnD und die Rechnungen im KfW-Portal ein.
Weitere Informationen stellt auch die offizielle Website der KfW bereit.
Warum eine professionelle Förderbegleitung sinnvoll ist
Eine fachkundige Begleitung bietet Ihnen Formalsicherheit und hilft dabei, Fehler bei der Dateneingabe oder der Dokumentenprüfung zu vermeiden. Da die KfW strenge Anforderungen an die Nachweise stellt – insbesondere bei der Berechnung der Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern – sorgt eine neutrale Prüfung für eine reibungslose Abwicklung und Zeitersparnis.
Fazit
Mit der KfW-Heizungsförderung 458 können Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern den Umstieg auf eine klimafreundliche Heiztechnik finanziell attraktiv gestalten und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten.
Hinweis: Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Förderbedingungen und Zuschusshöhen können sich jederzeit ändern. Maßgeblich sind ausschließlich die aktuellen Richtlinien der KfW/BAFA. Eine individuelle Förderberatung wird empfohlen.Die Inhalte stellen keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung im Einzelfall dar.
Wer sich mit der Auswahl und dem effizienten Betrieb einer Wärmepumpe näher beschäftigt, sollte diese zwei Kenngrößen kennen: Die Jahresarbeitszahl (JAZ) und die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ETAs). Beide Werte haben auch Einfluss auf die staatliche Heizungsförderung. Wärmepumpen, die die Fördervoraussetzungen grundsätzlich erfüllen, werden vom BAFA im Wärmeerzeugerportal gelistet.
Jahresarbeitszahl (JAZ) Wie effizient läuft Ihre Wärmepumpe – und was kostet es Sie.
Jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ETAs) Verschiedener Geräte und deren Energielabels vergleichen.
30% bis 70 % ZuschussHeizungsförderung Bei Einhaltung der geforderten Jahresarbeitszahl und Erfüllung aller Voraussetzungen.
Die Jahresarbeitszahl (JAZ) ist ein Effizienzkennwert, der angibt, wie viel Wärme eine Wärmepumpe über ein Jahr im Verhältnis zur dafür eingesetzten elektrischen Energie bereitstellt. Je höher der Wert, desto effizienter heizt die Wärmepumpe. Die Jahresarbeitszahl bildet die reale Effizienz im eigenen Gebäude ab und berücksichtigt dabei das tatsächliches Nutzerverhalten, reale Außentemperaturen, Gebäudedämmung, Hydraulik, Systemauslegung und Warmwasserbereitung sowie den Stromverbrauch aller relevanten Komponenten. Sie gibt Hauseigentümer Aufschluss darüber: Wie effizient läuft meine Wärmepumpe wirklich – und was kostet mich das.
Beispiel: Eine JAZ von 4 bedeutet: 1 kWh Strom erzeugt 4 kWh Heizwärme.
Für die Heizungsförderung wird eine JAZ von 3 oder besser gefordert.
Was ist die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ETAs)?
Die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (häufig ηs oder ETAs) ist ein standardisierter Kennwert zur Bewertung des Wirkungsgrades eines Heizsystems im Jahresverlauf unter Normbedingungen – inklusive Berücksichtigung des Primärenergiefaktors des genutzten Energieträgers. Dadurch eignet sie sich gut für den standardisierten Vergleich verschiedener Geräte, aber weniger zur Prognose der realen Betriebskosten. Die ETAs dient nicht nur als Förderkriterium im Rahmen der Heizungsförderung, sondern sie ist in der EU-Ökodesign-Richtlinie definiert und ist für die Vergabe von Energielabels verbindlich (z. B. A+++ bis G bei Wärmepumpen).
Vergleich aus Verbrauchersicht
Ihre Fragestellung
Dieser Wert ist entscheidend:
Wie hoch sind meine tatsächlichen Heizkosten?
JAZ
Wie effizient arbeitet meine Anlage im Alltag?
JAZ
Welches Gerät erfüllt Förderkriterien?
ETAs / JAZ
Welches Gerät hat das bessere Energielabel?
ETAs
Welches Gerät ist unter Normbedingungen effizienter?
ETAs
Ist Ihr Haus für eine Wärmepumpe geeignet?
Für Neubauten gelten Wärmepumpen inzwischen schon als Standard, so dass alle Voraussetzungen bei Planung und Bau bereits berücksichtigt werden. Beim Nach- oder Umrüsten in Bestandsgebäuden werden jedoch höhere Anforderungen gestellt. Diese Faktoren sind bei der Bewertung wichtig:
Heizenergiebedarf
Das Gebäude hat einen geringen Heizenergiebedarf von etwa 100 kWh/ (m2/Jahr) oder besser.
Wärmeschutz
Dach, Fassade und Keller sind gut gedämmt, Gebäude mit Baujahr vor 1995 sollten energetisch saniert sein.
Sanierungszustand
Bei unsanierten Gebäude können Sanierungsmaßnahmen vor Einbau der Wärmepumpe erforderlich sein.
Heizkörper
Eine Fussbodenheizung oder Wandheizung (beides Niedertemperatur-Heizkörper) sind geplant bzw. vorhanden oder die vorhandenen Heizkörper sind großflächig ausgelegt.
Vorlauftemperatur
Die Vorlauftemperatur des Heizungssystems sollte für den Einsatz einer Wärmepumpe max. 55°C betragen, bei geringem Wärmebedarf liegt die optimale Vorlauftemperatur bei ca. 35 °C
Grundstück
Welche Bedingungen gibt es durch Ihr Grundstück? Ist das Aufstellen einer Luftwärmepumpe mit Abstand zum Nachbargrundstück möglich? Sind Bohrungen für Grundwasser- oder Erdwärmepumpe erlaubt?
Entscheidende Vorteile einer guten Jahresarbeitszahl
Niedrigere Betriebskosten & effizienter Betrieb
staatliche Förderung aufgrund niedriger CO₂-Emissionen
Eine Heizlastberechnung schafft die Basis für einen effizienten Betrieb der Wärmepumpe
Wärmepumpen erzielen ihre höchste Effizienz bei niedrigen Vorlauftemperaturen. Damit sie optimal arbeiten, muss die Heizleistung präzise auf das gesamte Gebäude sowie auf die einzelnen Räume abgestimmt sein. Ist die Anlage falsch dimensioniert, kann dies zu einem unwirtschaftlichen Betrieb und einer hohen Stromrechnung führen oder dazu, dass die Wohnräume nicht ausreichend beheizt werden.
Eine Heizlastberechnung ist darüber hinaus eine wichtige Voraussetzung, um die staatliche Heizungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch nehmen zu können.
Jetzt auf eine klimafreundliche Heizung umsteigen und mit der staatlichen Förderung für Wärmepumpen bares Geld sparen – bis zu 70 % Zuschuss sind möglich. Mit unserem Förderservice sichern Sie sich Ihren Zuschuss.
Bis 70 % Zuschuss auf die Investitionskosten bei Erfüllung aller Voraussetzungen.
Davon profitieren die meisten Antragsteller im Einfamilienhaus:
16.500 € Zuschuss Wärmepumpenförderung
(55 % Förderung auf 30.000 €)
So funktioniert die Förderung für Wärmepumpen
Der Weg zur Förderung läuft typischerweise so ab:
Angebote von einem zertifizierten Heizungsfachbetrieb einholen.
Über den Förderservice erfahren Sie, welche Voraussetzungen Ihr Angebot beinhalten muss, damit es förderfähig ist.
Nur wenn der Förderantrag zum richtigen Zeitpunkt gestellt wird, können Sie sich Ihre Förderung sichern.
Der Förderantrag für die Heizungsförderung muss mit vorliegendem und unterschriebenden Liefer-Leistungsvertrag gestellt werden. Allerdings, bevor die Arbeiten vor Ort starten und die Wärmepumpe bestellt bzw. installiert wird.
Im Förderservice erstellen Ihnen unsere Energieeffizienz-Experen die erforderliche Bestätigung zum Antrag (BzA). Zusammen mit der BzA erhalten Sie eine Schritt-für Schritt-Anleitung. Damit können Sie Ihren Zuschuss einfach und schnell im KfW-Kundenportal beantragen.
Nachdem Ihr Förderantrag gestellt und von der KfW bewilligt wurde, haben Sie 36 Monate Zeit, die Heizungsmodernisierung durch Ihren Fachbetrieb umsetzten zu lassen.
Nach Installation und Inbetriebnahme können Sie die Auszahlung Ihrer Förderung veranlassen. Die dazu notwendige Bestätigung nach Durchführung (BnD) wird Ihnen im Förderservice bereitgestellt. Mit BnD und Anleitung vom Förderserviice können Sie Ihre Nachweise im KfW-Kundenportal hochladen.
Nach positiver Prüfung Ihrer Unterlagen wird die Förderung auf Ihr Konto überwiesen.
Sie haben Fragen zur Förderung für Wärmepumpen oder möchten mehr zum Förderservice erfahren? Dann kontaktieren Sie unsere Förderhotline. Sie erreichen uns kostenfrei von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr.
Warum gibt es die Förderung für Wärmepumpen?
Anders als Öl- oder Gasheizungen, die als Verbrennungsanlage von fossilen Brennstoffen hohe CO2-Werte aufweisen, greifen Wärmepumpenheizungen überwiegend auf kostenfreie, erneuerbare Wärmequellen aus der Natur zurück. Lediglich die verbleibenden ca. 25% zum Betrieb des Heizungssystems werden aus elektrischer Energie bezogen. Um den flächenmäßigen Ausbau voranzutreiben, stellt der Bund mit dem BEG-Förderprogramm (Bundesförderung für effiziente Gebäude) Fördermittel zur Modernisierung der Heizungsanlage und zur energetischen Sanierung von Altbauten bereit. Bei Erfüllung aller Fördervoraussetzungen sind Zuschüsse von bis zu 70% möglich.
Was ist die Heizungsförderung?
Unter dem Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden die verschiedenen Förderungen für Wärmepumpen zusammengefasst. Die Wärmepumpen-Förderung für die Einzelmaßnahme zur Heizungsmodernisierung ist über die KfW-Heizungsförderung als Zuschuss möglich. Liegt die Bewilligung für den Zuschuss vor, kann zusätzlich ein KfW-Ergänzungskredit der KfW genutzt werden.
Der Einbau einer Wärmepumpenheizung im Rahmen einer Effizienzhausförderung oder einem energieeffizienten Neubau wird über die Kreditförderungen der KfW gefördert. Alternativ sind auch Wärmepumpen-Förderungen durch einen Steuerbonus und gesonderten Fördersätzen für den Heizungstausch möglich.
Antragsberechtigt sind alle Investoren von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden, wie z. B. Hauseigentümer, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen.
Je nach Bundesland und Kommune stehen Ihnen neben den bundesweiten Förderungen für Wärmepumpen auch regionale Fördermittel zur Verfügung. Über die kostenfreie Förderauskunft, können Sie mögliche Förderoptionen schnell und einfach online prüfen.
Förderung für Wärmepumpen 2026
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterscheidet bei der Heizungsförderung zwischen verschiedenen Förderprogrammen, die je nach Gebäudetyp und Antragsteller ausgewählt und beantragt werden können:
Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)
Heizungsförderung für Unternehmen- Wohngebäude (459)
Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude (422)
Die Förderung für Wärmepumpen im Überblick
Den Zuschuss für eine Wärmepumpe kann beantragen, wer sich an die Fördervoraussetzungen der BEG-Richtlinie für die Heizungsmodernisierung als Einzelmaßnahme (BEG-EM) hält.
Je nach Antragsteller und Wärmepumpe kann die Wärmepumpen-Förderung 30% bis zu maximal 70 % betragen. Die Förderquote bezieht sich auf die förderfähigen Ausgaben, je nach Anzahl der Wohnungen im Gebäude: bei der ersten Wohneinheit 30.000 €, jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit sowie jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Der Höchstbetrag für das Gebäude verteilt sich zu gleichen Teilen auf alle Wohnungen.
Mit diesen Förderhöhen können Sie bei Erfüllung der Voraussetzungen rechnen:
min. 30% Wärmepumpen-Förderung von der KfW
Der Basis-Zuschuss wird für alle Antragsteller gewährt.
plus 5% Effizienz-Bonus für natürliche Kältemittel oder besondere Effizienz der Anlage
Der Bonus von 5 % wird gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird. Damit könnte auch für eine Luft-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel der Zuschuss von 35% beantragt werden.
Plus 20% Klimageschwindigkeitsbonus für den Komplettumstieg von einer fossilen auf eine erneuerbare Heizung
Dazu muss die neue Wärmepumpe die noch funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung ersetzen. Das gilt auch für seit mindestens 20 Jahren betriebene Gaszentral- oder Biomasseheizungen. Den Klimageschwindigkeits-Bonus können nur private und selbst nutzende Eigentümer beantragen. Der Bonus erhöht die mögliche Wärmepumpen-Förderung von 30% bis 35 % auf 50% bis 55%.
Plus 30% Einkommensbonus für Geringverdienerund Rentner
Private Selbstnutzer mit einem jährlichen Haushaltseinkommen von 40.000 € und weniger, können vom Einkommensbonus profitieren. Das geringe Haushaltskommen (oder auch die Rente) muss dazu über mehrere Jahre nachvollzogen werden. Zum Haushaltseinkommen zählen alle im Haushalt lebenden Personen. Die Fördergrenze liegt bei maximal 70%, auch wenn alle Boni in Frage kommen, ist hier vom Fördergeber eine Deckelung der Wärmepumpen-förderung vorgesehen.
Plus 5 % Effizienzbonus für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel
Besonders effiziente Wärmepumpen werden mit einem Fördersatz von plus 5 % gefördert. Zu den besonders energieeffizienten Anlagen gehören in der Regel Erdwärme- und Grundwasserpumpen mit einer Effizienz von A++ oder besser.
Der Einsatz von Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder synthetischen Kältemitteln mit einem geringen Treibhauspotenzial wird ebenfalls mit dem Effizienzbonus bedacht. Zu den anerkannten Kältemitteln zählen R290 Propan, R600a Isobutan, R1270 Propen, R717 Ammoniak, R718 Wasser und R744 Kohlendioxid. Der Bonus ist nicht mit dem Effizienzbonus für Sole-, Grundwasser und Erdwärmepumpen kombinierbar. Ab 2030 sollen natürliche Kältemitteln zu den verpflichtenden Voraussetzungen der Wärmepumpen-Förderung werden. Ob das Kältemittel Ihres Geräts förderfähig ist, können Sie im Wärmeerzeugerportal einsehen.
Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus
Baujahr 1980, mit alter Öl- oder Gasheizung von 2001, Eigentümer mit Hauptwohnsitz im Haus und Jahreshaushaltseinkommen von 65.000 €
Den Zuschuss für BEG-geförderte Einzelmaßnahmen mit Förderkredit kombinieren
Neben einem Zuschuss ist es möglich, die Kosten der Heizungsmodernisierung über einen Ergänzungskredit ab 0.01 % effektivem Jahreszins und damit zinsgünstig finanzieren zu können. Mit dem Ergänzungskredit werden Einzelmaßnahmen gefördert, für die bereits ein Zuschuss zugesagt oder bewilligt, jedoch noch nicht ausgezahlt wurde. Der Ergänzungskredit kann also nur zusätzlich zu einer Zuschussförderung der KfW und / oder des BAFA beantragt werden. Beantragt werden muss der Ergänzungskredit über ein frei wählbares Finanzinstitut, die Hausbank oder einen Finanzier.
Stellen Sie den Förderantrag unbedingt, bevor Sie mit dem Einbau der Wärmepumpe starten.
Die Antragstellung vor dem Start kann Ihnen Zuschüsse von bis zu 70% einbringen, rückwirkend ist eine Wärmepumpen-Förderung häufig nur in Form von einem Steuerbonus möglich.
Damit Sie das Maximum aus Ihrem Förderantrag herausholen können, sollten Sie Ihren Heizungsfachbetrieb darüber informieren, dass Sie die Heizungsförderung nutzen wollen. Sowohl bei der Wahl einer förderfähigen Wärmepumpe, dem Umfang des Angebots zur Heizungsmodernisierung als auch im Liefer-/Leistungsvertrag gilt es die Fördervoraussetzungen einzuhalten.
Technische Fördervoraussetzungen
Mit den technischen Details brauchen sich Antragsteller nicht per se bis ins Detail auseinandersetzen. Wärmepumpen, die die Fördervoraussetzungen grundsätzlich erfüllen, werden vom BAFA im Wärmeerzeugerportal gelistet. Das heißt, ist die von Ihrem Fachbetrieb angebotene Wärmepumpe dort gelistet, handelt es sich schon mal um ein förderfähiges Gerät. Damit nicht nur das Gerät, sondern die Heizungsmodernisierung in Ihrem Haus förderfähig ist, gibt es weitere Punkt zu berücksichtigen. Um die Fördervoraussetzungen zu erfüllen sind unter anderem folgende Punkte zu beachten:
Jahresarbeitszahl
Voraussetzung für die Heizungsförderung für Wärmepumpen ist eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3. Diese Anforderung soll sicherstellen, dass Wärmepumpen in dafür geeigneten Gebäuden installiert werden, wo ein effizienter Betrieb mit geringen Verbrauchskosten möglich ist.
Alle Energieverbräuche sowie alle erzeugten Wärmemengen müssen messtechnisch erfasst werden.
Dazu müssen förderfähige Wärmepumpen mit einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige ausgestattet sein und darüber hinaus über Schnittstellen verfügen, die es ermöglichen sie automatisiert netzdienlich zu aktivieren aktiviert und zu betreiben.
Hydraulischer Abgleich
Der hydraulische Abgleich nach VerfahrenB ist verpflichtend. Der Nachweis erfolgt gemäß Bestätigungsformular des hydraulischen Abgleichs der VdZ (Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft). Bei luftgeführten Systemen sind die Luftvolumenströme anzupassen. DasVerfahren A ist für die Heizungsförderung von Wärmepumpen nicht mehr zulässig.
Wärmepumpenberatung
20-minütige, kostenfreie Beratung mit unseren Wärmepumpen-Experten
Bisher bleibt die Förderung auch 2026 hoch attraktiv: Ab Juli 2029 plant die Regierung jedoch Änderungen. Bei richtiger Antragstellung sind bis zu 70 % Zuschuss erreichbar.
Der Umstieg auf erneuerbare Heiztechnik wie Wärmepumpe ist nicht nur klimafreundlich, sondern spart langfristig Heizkosten — gerade bei alten Öl- oder Gasheizungen lohnt sich das besonders. Die CO2-Abgabe und steigende Netzentgelte bei Erdgas schlagen mit enormen, stetig ansteigenden Kosten ins Gewicht.
Der Umstieg auf erneuerbare Heiztechnik wie Wärmepumpe ist nicht nur klimafreundlich, sondern spart langfristig Heizkosten — gerade bei alten Öl- oder Gasheizungen lohnt sich das besonders. Die CO2-Abgabe und steigende Netzentgelte bei Erdgas schlagen mit enormen, stetig ansteigenden Kosten ins Gewicht.
So macht unser Förderservice es für Sie besonders einfach
Fazit – Darum lohnt sich die Förderung für Wärmepumpe für Sie!
Wenn Sie planen, Ihre alte Heizung zu ersetzen, lohnt sich der Blick auf eine moderne Wärmepumpe — gerade in Kombination mit staatlicher Förderung. Mit Zuschüssen bis zu 70 % senken Sie die Investitionskosten deutlich und sichern sich eine moderne, energieeffiziente und zukunftssichere Wärmeversorgung.
Nutzen Sie unseren Förderservice: Wir helfen Ihnen dabei, den Antrag korrekt und rechtzeitig einzureichen – damit Sie sich entspannt zurücklehnen können.
Bereits heute können Haushalte mit niedrigem Einkommen von deutlich höheren Förderbeträgen profitieren: Der Staat übernimmt in Abhängigkeit von den Fördervoraussetzungen bis zu 70 % der Investitionskosten. Wer darüber hinaus Unterstützung braucht, kann die Heizungsmodernisierung über einen Ergänzungskredit zinsgünstig finanzieren.
Einkommensbonus – für Haushalte mit Jahreseinkommen bis zu 40.000 € und für Rentner
mit Einkommensbonus maximal 70 % Förderung sichern.
Bestätigungen zum Antrag anfordern und Förderantrag stellen.
Private Eigentümer eines mindestens 5 Jahre alten Wohngebäudes, die die Immobilie selbst bewohnen und selbst nutzen
Das versteuernde Haushaltsjahreseinkommen beträgt maximal 40.000 Euro über mehrere Jahre (Rentner eingeschlossen)
Nachgewiesen werden müssen die Zuwendungsvoraussetzungen bei der Antragstellung im KfW-Kundenportal unter Vorlage von Einkommenssteuerbescheiden (2. und 3. Jahr vor Antrag) oder Rentenbezugsmitteilungen (bei Rentnern)
Neue Heizung? Mit bis zu 70% Förderung vom Staat!
So beantragen Sie den Einkommensbonus
Der Einkommensbonus kann beim Stellen des Förderantrags im KfW-Kundenportal ausgewählt und der Anspruch anhand der dort geforderten Eingaben nachgewiesen werden. Dazu sollten Antragsteller die Einkommenssteuerbescheide vom Finanzamt parat haben, und zwar aus dem 2. und 3. Jahr vor der Antragstellung.
Im KfW-Kundenportal müssen für den Einkommensbonus Angaben zu den im Haushalt wohnenden Personen und Partnern, zur steuerlichen Veranlagung und die Eigentümerdaten des Gebäudes hinterlegt werden und die Berechnung des Haushaltsjahreseinkommens anhand der Werte aus den Steuerbescheiden durchlaufen werden. Die Angaben in der Berechnung müssen unbedingt mit denen im Steuerbescheide übereinstimmen. Die Daten werden beim Finanzamt gegengeprüft, Schätzungen werden nicht akzeptiert. Nach automatisierter Prüfung erhalten Antragsteller eine Bestätigung, wenn die Voraussetzungen für den Einkommensbonus erfüllt werden.
Einkommensbonus
Der Einkommensbonus erhöht die Heizungsförderung für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 40.000 € pro Jahr:
Einkommensbonus
30 % Zuschuss, zusätzlich zur Grundförderung von 30 % möglich.
Maximal 70%
Maximal kann die Förderquote von 70 % ausgeschöpft werden.
Boni kombinieren
Der Einkommensbonus kann mit weiteren Bonusförderungen (Effizienzbonus, Klimageschwindigkeitsbonus) kombiniert werden.
Höchstfördersatz
Selbstnutzende Eigentümer mit geringem Haushaltseinkommen profitieren damit vom Höchstfördersatz.
Rentenbezugsmitteilung statt Steuerbescheide
Rentner ohne Einkommensteuererklärung können alternativ die Rentenbezugsmitteilung als Nachweis einreichen. Mit der Rentenbezugsmitteilung kann der Nachweis über die bezogene gesetzliche Rente, aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung erbracht werden. Neben der Rentenbezugsmitteilung sind weitere Nachweise und Erklärungen notwendig.
Mit diesen Unterlagen können Rentner den Einkommensbonus beantragen
Rentenbezugsmitteilung (Information über die Meldung an die Finanzverwaltung)
Bescheinigung nach § 22 Nummer 5 Satz 7 Einkommensteuergesetz für alle weiteren bezogenen Renten (inkl. Leistungen der landwirtschaftlichen Alterskasse und der berufsständischen Versorgungseinrichtungen und Leistungen anderer betrieblicher Renten oder privater Rentenversicherungen)
Selbsterklärung, dass neben dem Einkommen aus den o. a. Dokumenten keine weiteren Einkünfte existieren (z. B. Vermietung, Verpachtung, Kapitaleinkünfte)
Zusätzlich möglich: Ein zinsgünstiger Ergänzungskredit bei der KfW-Förderbank
Liegt die Zuschusszusage für die Heizungsförderung vor, können die Kosten der Heizungsmodernisierung zinsgünstig über den KfW-Ergänzungskredit finanziert werden. Selbstnutzende Hauseigentümer im Eigenheim mit geringem Haushaltsjahreseinkommen von maximal 90.000 € im Jahr können so bis zu 120.000 Euro mit zusätzlichen Zinsvorteil finanzieren – aktuell ab 0,01% effektivem Jahreszins. Der Ergänzungskredit kann bei der KfW – über eine Bank oder einen Finanzierer beantragt werden.
Fazit
Schon jetzt werden Haushalte mit geringem Einkommen bei der Heizungsmodernisierung besonders gefördert. Mit einer hohen Förderquote von bis zu 70 % und zusätzlicher Finanzierungsmöglichkeit über einen Ergänzungskredit. febis unterstützt Hauseigentümer dabei, die staatliche Heizungsförderung mit dem Einkommensbonus zu beantragen.
✆ 06190 / 92 63 – 433
Sie haben Fragen zur Heizungsförderung oder möchten mehr zum Förderservice erfahren? Dann kontaktieren Sie unsere Förderhotline. Sie erreichen uns kostenfrei von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr.
Eine Wärmepumpen-Hybridheizung kombiniert die Effizienz einer Wärmepumpe mit der Sicherheit einer bestehenden Gas- oder Ölheizung und sorgt so für geringere Heizkosten sowie deutlich reduzierte CO₂-Emissionen. Sie kombinieren eine umweltfreundliche Wärmepumpe oder Solarthermie mit einem konventionellen Heizkessel.
Wärmepumpen im Altbau in Kombination mit anderen Heizsystemen
Wärmepumpen im Altbau lassen sich in Kombination mit anderen Heizsystemen als Hybridheizungen nutzen
Einige vorhandene Heizsysteme lassen sich nachrüsten und die Energie damit anteilig oder zum Großteil aus erneuerbaren Energien beziehen. Eine Wärmepumpe im Altbau kann den Wärmebedarf bis zu einer energieeffizienten Vorlauftemperatur von 55°C decken, darüber hinaus benötigte Wärmeleistung erfolgt dann über Wärmeerzeuger wie Ölheizung oder Gasheizung. Insbesondere in den Sommer- und Übergangsmonaten können Sie damit die Heizenergie überwiegend aus erneuerbaren Energien beziehen. Förderfähig ist die Wärmepumpe im Altbau dann allerdings nur noch, wenn die sie das Gebäude zu mindestens 65% durch Erneuerbare Energien beheizt.
GRAFIK : VdZ / intelligent heizen – Vor allem in den Übergangsmonaten kann ein großer Teil des Energiebedarfs regenerativ erzeugt werden.
Förderungen für Hybridheizungen & Heizungstausch
Ist die Heizleistung Ihrer Öl- und Gasheizung noch ausreichend so muss sie nicht komplett ausgetauscht werden, sondern kann mit einer ergänzenden Wärmepumpe im Altbau zu einer Hybridheizung modernisiert werden. Im Zuge der KfW-Heizungsförderung wurden die Fördermöglichkeiten für Hybridlösungen für Wärmepumpen auf folgende Anlagenkombinationen begrenzt beschränkt.
Hybridheizungen müssen über ein gemeinsames Steuerelement verfügen und damit den bivalenten ermöglichen und gemeinsam regelbar sein.
Der fossile Teil (Gas/Öl) muss zwingend Brennwerttechnik nutzen.
Nicht alle Kosten von Hybridheizungen werden gefördert. Nur die Kosten der förderfähigen Anlagenteile wie Solarthermie, eine Wärmepumpe oder eine Biomasseheizung werden gefördert, nicht die Kosten für eine Öl- oder Gasheizung.
Diese Anlagen zählen als Hybridheizungen:
Wärmepumpe
in Kombination mit vorhandener Gas- oder Ölheizung
Wärmepumpe
in Kombination mit Biomasseanlage
Wärmepumpe
In Kombination mit Solarthermieanlage
Wärmepumpe
Photovoltaik und ggf. PV-Speicher
Vorteile und Nachteile von Wärmepumpen Hybridheizungen
Vorteile
Geringere Heizkosten: Automatische Umschaltung auf den günstigsten Energieträger senkt langfristig die Betriebskosten.
Attraktive Fördermöglichkeiten: Staatliche Zuschüsse können die Investitionskosten deutlich senken.
Hohe Energieeffizienz: Die Wärmepumpe übernimmt den Großteil der Heizleistung – besonders effizient bei milden Temperaturen.
Reduzierte CO₂-Emissionen: Deutlich klimafreundlicher als reine Gas- oder Ölheizungen.
Ideal für Bestandsgebäude: Bestehende Gas- oder Ölheizung kann weiter genutzt und ergänzt werden.
Zukunftssichere Lösung: Schrittweise Umstellung auf erneuerbare Energien möglich.
Nachteile
Höhere Anschaffungskosten: Investition liegt über der einer einzelnen Heizlösung.
Höhere Anschaffungskosten: Investition liegt über der einer einzelnen Heizlösung.
Komplexere Technik: Planung, Installation und Wartung sind anspruchsvoller.
Platzbedarf: Zwei Systeme benötigen mehr Raum im Gebäude.
Abhängigkeit von Strompreisen: Wirtschaftlichkeit hängt vom Stromtarif ab.
Förderbedingungen beachten: Förderungen sind an technische und gesetzliche Vorgaben geknüpft.
Fazit
Wärmepumpen schaffen Unabhängigkeit von Öl und Gas, senken langfristig die Heizkosten und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Hybridheizung bieten je nach Gebäude eine gute Übergangslösung. Mit der passenden Technik, guter Planung und professioneller Förderbegleitung können Sie Ihr Haus zukunftssicher modernisieren – einfach, sicher und staatlich unterstützt.
Sie möchten Ihre Heizkosten senken und gleichzeitig klimafreundlich heizen? Hier erfahren Sie, wie Wärmepumpen funktionieren und wie Sie bis zu 70 % staatliche Förderung erhalten.
Wärmepumpen gehören heute zu den effizientesten und klimafreundlichsten Heizsystemen. Sie nutzen kostenlose Umweltenergie aus Luft, Erdreich oder Grundwasser und benötigen nur wenig Strom, um Ihr Haus zu beheizen. Gerade für Hauseigentümer ab 50, die über Modernisierung nachdenken, ist die Wärmepumpe eine attraktive und zukunftssichere Lösung – nicht zuletzt durch hohe staatliche Zuschüsse von bis zu 70 % der Investitionskosten. Ob Neubau oder Altbau: Entscheidend für den erfolgreichen Einsatz sind eine gute Dämmung, passende Heizflächen (z. B. Fußbodenheizung) und ausreichend Platz für die Technik. Unser Überblick zeigt die wichtigsten Arten: Luft-Wasser-Wärmepumpe (meist am günstigsten), Erd- bzw. Sole-Wärmepumpe (besonders effizient) oder Grundwasserwärmepumpe (bei geeigneten Bodenverhältnissen). Auch die Kombination mit Photovoltaik senkt Betriebskosten und macht unabhängiger von Strompreisen.
GRAFIK (Platzhalter): [Grafik: Übersicht der Wärmepumpen-Arten – Luft, Erdreich, Grundwasser, PV-Kombination.] Hinweis für Grafikerin: klare Icons je Energiequelle, Farbcodierung der Effizienz, einfache Erklärungspfeile.
Die Kosten hängen stark von der Art der Wärmepumpe und den baulichen Bedingungen ab. Typische Investitionskosten liegen zwischen 25.000 und 45.000 Euro. Dank staatlicher Förderung (BEG) reduziert sich Ihr Eigenanteil jedoch deutlich. Förderfähig sind bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit – mit Zuschüssen zwischen 30 % und 70 %. Wer 2025 handelt, profitiert noch von den hohen Fördersätzen, bevor ab 2026 erste Kürzungen erwartet werden. Damit Sie keine Fristen oder Anforderungen übersehen, übernehmen wir die komplette Förderabwicklung für Sie. Unsere Energieeffizienz-Experten prüfen Ihr Vorhaben, stellen alle notwendigen Bestätigungen aus und sorgen dafür, dass Ihr Antrag garantiert förderkonform gestellt wird.
Zusammenfassung
Wärmepumpen schaffen Unabhängigkeit von Öl und Gas, senken langfristig die Heizkosten und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Mit der passenden Technik, guter Planung und professioneller Förderbegleitung können Sie Ihr Haus zukunftssicher modernisieren – einfach, sicher und staatlich unterstützt.