Eine Modernisierung von Fenster, Fassade, Dach und Keller senkt Energieverluste, reduziert Heizkosten und steigert Wohnkomfort sowie Immobilienwert. Mit dem Förderservice sichern Sie sich die BEG-Förderung von 15 % bis 20 % Zuschuss für Ihr Modernisierungsprojekt.
- 15 % Zuschuss – gefördert werden bis zu 30.000 € Ihrer Modernisierungskosten für die erste Wohneinheit.
- Höhere BEG-Förderung mit Sanierungsfahrplan (iSFP)
Förderung für höhere Modernisierungskosten und plus 5% iSFP-Bonus auf Ausgaben über 30.000 €. - Förderservice: Rundum-sorglos-Paket von der Antragstellung bis zur Auszahlung
Für Dach, Spitzboden, Fassade, Fenster und Kellerdämmung

Bis zu 10.500 € Zuschuss mit Sanierungsfahrplan
Diese BEG-Förderung für die Modernisierung von Dach, Fassade, Keller, Fenster und Haustür kann jährlich pro Wohneinheit beantragt werden.
Der Förderservice im Überblick
Der Förderservice Gebäudehülle beinhaltet die komplette Förderabwicklung der Bundesförderung für effiziente Gebäude – (BEG EM) inkl. Prüfung der Voraussetzungen, Beantragung in Vollmacht und Nachweis zur Mittelverwendung für die Auszahlung.
- Förderabwicklung für den Zuschuss als Einzelmaßnahme im Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude (BEG EM)
- Prüfung der Fördervoraussetzungen
- Stellen Ihres Förderantrags im BEG-Förderprogramm per Vollmacht
- Erstellung des erforderlichen BEG-Nachweises zur Mittelverwendung für die Auszahlung
- inkl. Förderhotline: 06190 / 92 63 – 433 (Mo-Fr. 9-17 Uhr)
Wichtige Information zum vorübergehenden Förderstopp der BEG-Förderung
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) wurde am 08.07.2026 kurzfristig und ohne vorherige Ankündigung vorübergehend ausgesetzt.
Die Förderung wird jedoch fortgesetzt – allerdings mit angepassten Fördersätzen.
Nach aktuellem Stand können voraussichtlich ab dem 21.07.2026 wieder Förderanträge gestellt werden.
Der vorübergehende Förderstopp wirkt sich auch auf unseren Förderservice aus:
Aktuell können keine Technischen Projektbeschreibungen (TPB) zur Antragstellung durch den Förderservice für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle erstellt werden.
Eingereichte Checklisten werden frühestens ab dem 21.07.2026 bearbeitet, nach den dann gültigen Förderbedingungen. Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Daher kann es vorübergehend zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.
Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus
Bestandsgebäude Baujahr 1980, mit alter Öl- oder Gasheizung von 2001
Zuschuss als Einzelmaßnahme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Geplant
Sanierung und Dämmung der Fassade
Kosten 45.000 €
Davon sind Kosten in Höhe von 45.000 € förderfähig.
4.500 € Zuschuss
15 % Förderquote ohne Sanierungsfahrplan
Maximal 30.000 € anrechenbare Ausgaben
6.750 € Zuschuss
15 % Förderquote mit Sanierungsfahrplan
45.000 € anrechenbare Ausgaben
750 € iSFP-Bonus
+ 5 % iSFP-Bonus auf die Ausgaben über 30.000 €, in dem Fall 15.000 €
7.500 € Zuschuss
3.000 € Förderplus, wenn die Dämmung der Fassade im Sanierungsfahrplan empfohlen wird,
Zusätzlich zum Zuschuss kann die neue Heizung mit dem KfW-Ergänzungskredit zinsgünstig finanziert werden.
Ihre Vorteile mit dem Förderservice
Rundum sorglos: Wir übernehmen die komplette Prüfung und Beantragung
Expertenservice: Alle nötigen Bestätigungen inklusive
Zeitersparnis: Keine Wartezeiten, alles aus einer Hand
Wie der Förderservice funktioniert
- Holen Sie bei einem Fachunternehmen Ihrer Wahl ein Angebot ein.
Informieren Sie den Fachhandwerker darüber, dass Sie die BEG-Förderung nutzen wollen. Dann kann er die technischen Voraussetzungen in seinem Angebot berücksichtigen. - Schließen Sie einen Liefer- und Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung hinsichtlich der Förderzusage.
Sollten Sie in den nächsten Jahren weitere Modernisierungen an Dach, Fassade, Fenster oder Haustür planen, lohnt es sich bereits für die jetzige Modernisierung einen Sanierungsfahrplan erstellen zu lassen.
Sie können Ihren Sanierungsfahrplan über den PDF-Download direkt mit anfordern.
Ihre Vorteile:
- Der 15 % Zuschuss kann für höhere förderfähige Kosten genutzt werden.
- Der zusätzliche iSFP-Bonus von plus 5 % gilt für Ausgaben, die über dem Höchstfördersatz ohne iSFP liegen.
- Zusätzlicher Beratungszuschuss für Ihren individuellen Sanierungsfahrplan
Unsere zertifizierten Energieeffizienz-Experten prüfen Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und Förderfähigkeit. Mit positiver Prüfung, erstellen unsere Energieeffizienz-Experten die Technische Projektbeschreibung (TPB) und stellen für Sie den Förderantrag in Vollmacht.
Ist die Förderung beantragt, haben Sie bis zu 36 Monate Zeit Ihre Maßnahme anzugehen, durchzuführen und Ihre Fördergelder abzurufen.
Nach Fertigstellung der Modernisierungsarbeiten reichen Sie alle mit der Modernisierung verbundenen Rechnungen bei uns ein. Unsere Energieeffizienz-Experten stellen die förderfähigen Kosten zusammen, stellen den erforderlichen Technischen Projektnachweis (TPN) aus und reichen den Nachweis in Vollmacht für Sie ein. Damit wird die Auszahlung Ihrer Förderung veranlasst.
Dank unserer professionellen Prüfung können Sie sicher sein, dass Ihr Antrag den Förderkriterien entspricht und die Förderung, wie eingeplant, ausgezahlt wird.
Förderservice – das Wichtigste im Überblick
Für Wohngebäude bis 6 Wohneinheiten und einzelne Eigentumswohnungen: 399,– Euro inkl. MwSt.¹
Für Wohngebäude von 7 bis 10 Wohneinheiten und einzelne Eigentumswohnungen: 699,– Euro inkl. MwSt.¹
Für Wohngebäude von 11 bis 20 Wohneinheiten und einzelne Eigentumswohnungen: 999,– Euro inkl. MwSt.¹
Für Wohngebäude mit mehr als 20 Wohneinheiten: Sie erhalten nach Sichtung Ihrer eingereichten Unterlagen ein individuelles Angebot.
¹ Der Preis ist gültig bei Einsenden einer vollständigen Checkliste inkl. Lieferungs-/Leistungsvertrag und aller Angebote. Ist eine Datenkomplettierung
erforderlich, wird der Mehraufwand mit 79,– Euro inkl. MwSt. in Rechnung gestellt.
Für ein Nichtwohngebäude mit bis zu 1.000 m² Nettogrundfläche zu 599,– Euro inkl. MwSt. (503,36 zzgl. MwSt.)¹
Für ein Nichtwohngebäude mit mehr als 1.000 m² Nettogrundfläche
Nach Sichtung Ihrer Unterlagen wird geprüft, ob die Bearbeitung zum Preis für 599,– € inkl. MwSt. (503,36 zzgl. MwSt.) möglich ist. Wenn nicht, erhalten Sie ein individuelles Angebot.
¹ Der Preis ist gültig bei Einsenden einer vollständigen Checkliste inkl. Lieferungs-/Leistungsvertrag und aller Angebote. Ist eine Datenkomplettierung
erforderlich, wird der Mehraufwand mit 79,– Euro inkl. MwSt. in Rechnung gestellt.
Mit Einreichen Ihrer Unterlagen und der Zustimmung, dass febis mit der Leistungserbringung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist beginnt, starten wir umgehend mit der Prüfung.
Fällt die Förderprüfung positiv aus, können wir Ihren Antrag in der Regel innerhalb von 1-2 Wochen stellen. Wir informieren Sie, sobald die Antragstellung erfolgt ist.
Sollten wir feststellen, dass Unterlagen fehlen, melden wir uns bei Ihnen um alle, für den Antrag relevanten Daten zu vervollständigen. Je nachdem wie lange das dauert, kann sich die Bearbeitung dadurch verzögern.
Einmal beauftragt, ist der Förderservice nur einmalig zu bezahlen. Nach stellen Ihres Förderantrags erhalten Sie auch die Rechnung für den Förderservice per E-Mail.
✆ 06190 / 92 63 – 433
Sie haben Fragen zur BEG-Förderung oder oder möchten mehr zum Förderservice erfahren?
Dann kontaktieren Sie unsere Förderhotline. Sie erreichen uns kostenfrei von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr.
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