Die Bundesregierung plant eine neue Heizungsförderung. Die staatlichen Zuschüsse für Wärmepumpen und andere klimafreundliche Heizsysteme sollen schrittweise reduziert werden. Hintergrund sind Einsparungen im Bundeshaushalt. Obwohl es in vielen Bereichen Kürzungen geben soll – Haushalte mit kleinem Einkommen können zum Start der neuen Förderung sogar profitieren.
Hinweis: Die geplanten Änderungen stehen noch unter dem Vorbehalt der endgültigen Förderrichtlinie.Die umfassenden Änderungen bei der Förderung sollen teilweise bereits ab 21. Juli 2026 geplant sein, andere ab 2027 oder auch 2028.
Das Wichtigste im Überblick
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird bis 2030 schrittweise gekürzt.
Einkommensbonus wird ausgeweitet und durch zusätzlichen Kinderbonus ergänzt.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll bis zum Jahr 2030 schrittweise gekürzt werden.
Weniger Förderung für Wärmepumpen und Klimafreundliche Heizungen bis 2030
Nach den aktuellen Plänen soll die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bis zum Jahr 2030 schrittweise gekürzt werden. Während derzeit beim Austausch einer alten Heizung Zuschüsse von bis zu 70 Prozent beziehungsweise maximal 21.000 Euro möglich sind, soll die maximale Fördersumme künftig alle sechs Monate sinken.
Die geringere Förderung ergibt sich vor allem einer Absenkung der förderfähigen Kosten für eine neue Heizung.
Aktuell
Bisher konnten bis zu 30.000 Euro für die 1. Wohneinheit angesetzt werden.
Mit Neustart
Zum Neustart der BEG-Förderung werden die förderfähigen Kosten auf 28.000 Euro gesenkt.
Zukünftig
Die förderfähigen Kosten sinken alle 6 Monate schrittweise weiter, jeweils um 750 Euro.
Änderungen der Bonusförderungen
Klima-geschwindigkeits-bonus
Der Bonuswird ab Neustart schrittweise von derzeit 20 % halbjährig um 4 Prozent gesenkt.
Effizienz- bonus
Dieser Bonus wird gestrichen. Natürliche Kältemittel in Wärmepumpen werden zur Standardanforderung und Fördervoraussetzung.
Emissions-minderungs-zuschlag
Dieser Bonus wird gestrichen. Es sollen Feinstaubstandards für Biomasseheizungen gelten.
Anpassungen im Einkommensbonus – mehr Unterstützung für Haushalte mit geringem Einkommen & zusätzlicher Kinderbonus
Neu ist zudem ein 10-prozentiger Einkommensbonus für Haushalte mit einem Einkommen bis 50.000 Euro.
Familien werden durch die geplante, neue Heizungsförderung zusätzlich entlastet: Für jedes im Haushalt lebende minderjährige Kind soll das anzurechnende Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert werden – dadurch können mehr Familien von einer höheren Förderung profitieren. Es werden Familien begünstigt, indem im Haushalt lebende, minderjährige Kinder das anzusetzende Einkommen um einmalig 10.000 € reduzieren, d.h. einer Familie mit mindestens einem Kind und z. B. einem zu versteuernden Haushalts-Einkommen von 50.000 € werden 10.000 € angerechnet. Somit erhält dieser Haushalt dann – neu – den Einkommensbonus.
Neue Heizungsförderung nur noch bei Wechsel von fossilen zu erneuerbaren Heizungen
Die neue Heizungsförderung soll nur noch für den Umstieg auf eine Erneuerbare Energien Heizung ausgezahlt werden. Damit möchte die Regierung den Fokus der Förderung stärker auf den Wechsel von fossilen zu erneuerbaren Heizungen legen und den Anschluss an Wärmenetz priorisieren. Das heißt: Diejenigen, die bereits mit Fernwärme, Biomasse, Holz- Pellets oder einer Wärmepumpe heizen, können bei Modernisierung der Altheizung nicht mehr in vollem Umfang von der Heizungsförderung profitieren. Hierbei soll eine Übergangsfrist gelten.
Der Wechsel von Fernwärme oder bestehenden Wärmepumpen wird nicht mehr gefördert, wenn die alte Heizung ab 2008 installiert wurde.
Für den Ersatz einer alten Erneuerbaren Energien Heizung, die vor 2008 eingebaut wurde, soll die Förderung genutzt werden können, allerdings bei Halbierung der förderfähigen Kosten.
Unser Tipp:
Wer den Austausch seiner Heizung plant, sollte die neue Heizungsförderung und die Entwicklung der Förderbedingungen aufmerksam verfolgen. Da die Zuschüsse nach aktuellem Stand in den kommenden Jahren schrittweise sinken sollen, kann eine frühzeitige Modernisierung finanzielle Vorteile bieten. Einmal zu den jeweils aktuellen Förderkonditionen beantragt, kann die Modernisierung innerhalb von 36 Monaten angegangen und mit Fertigstellung die Förderung abgerufen werden. Gleichzeitig lohnt es sich, die individuellen Fördermöglichkeiten prüfen zu lassen, denn Einkommen, Familiensituation und die gewählte Heiztechnik haben künftig einen noch größeren Einfluss auf die Höhe der Förderung.
Die Entscheidung für eine moderne Heizung auf Basis erneuerbarer Energien lohnt sich gleich mehrfach: Sie sparen langfristig Heizkosten, reduzieren CO₂ und sichern sich attraktive staatliche Zuschüsse. Mit unserem FörderserviceHeizung wird die Beantragung der Heizungsförderung kinderleicht – wir kümmern uns um die nötigen Bestätigungen vom Energieeffizienz-Experten und führen Sie Schritt für Schritt durch den Prozess.
Bis zu 70 % Zuschuss für Ihre neue Heizung auf Basis erneuerbarer Energien, bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 € sind bis zu 80 % möglich.
Für Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzelle oder Fernwärme
Schnell und unkompliziert: Antragstellung direkt über KfW-Kundenportal
FörderserviceHeizung: Wir erstellen alle nötigen Bestätigungen (BzA & BnD)
Wichtige Information zum Neustart der BEG-Förderung
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), einschließlich der Heizungsförderungwird zu geänderten Förderkonditionen fortgesetzt.Seit dem 21. Juli 2026können wiederFörderanträge gestellt werden.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Die förderfähigen Kosten für die 1. Wohneinheit sinken auf 28.000 € und werden ab 2027 weiter gesenkt.
Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt auf 16 % und wird ab 2027 weiter gesenkt
Der Einkommensbonus steigt auf bis zu 40 %, das förderfähige Haushaltseinkommen auf bis zu 60.000 €
Der Effizienzbonus für Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseanlagen entfallen
Eingereichte Checklisten werden nach den jetzt gültigen Förderbedingungen bearbeitet. Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Daher kann es vorübergehend zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.
Der Förderservice Heizung im Überblick
Im Förderservice für Ihre Heizungsförderung erhalten Sie alle Informationen und Bestätigungen, um Ihre Heizungsförderung im KfW-Kundenportal einfach und sicher zu beantragen.
Prüfung der Voraussetzungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM)
Bestätigung zum Antrag (BzA)
Bestätigung nach Durchführung (BnD) für die Auszahlung des Zuschusses
inkl. Schritt für Schritt – Anleitung für das KfW-Kundenportal
Dieser Zuschuss wird für den Umstieg auf eine Wärmepumpe im Einfamilienhaus am häufigsten ausgezahlt. Mit Einkommensbonus ist mehr drin.
Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus
Bestandsgebäude Baujahr 1980, mit alter Öl- oder Gasheizung von 2001, Eigentümer mit Hauptwohnsitz im Haus Das Jahreshaushaltseinkommen beträgt 58.000 € und es leben 2 Kinder unter 16 Jahre im Haushalt.
Geplant
Austausch der alten Ölheizung durch eine Wärmepumpe
Kosten 32.500 €
davon sind Kosten in Höhe von 28.000 € förderfähig
Unsere zertifizierten Energieeffizienz-Experten prüfen Ihre Unterlagen und erstellen die BzA. Damit können Sie den Zuschuss vor Maßnahmenbeginn direkt über das KfW-Kundenportal beantragen.
Nach Einbau Ihrer neuen Heizung fordern Sie die BnD bei uns an, um Ihren Zuschuss endgültig abzurufen.
Dank unserer professionellen Prüfung können Sie sicher sein, dass Ihr Antrag den Förderkriterien entspricht und der Auszahlung nichts im Weg steht.
Für Wohngebäude bis 6 Wohneinheiten und einzelne Eigentumswohnungen: 399,– Euro inkl. MwSt.¹
Für Wohngebäude von 7 bis 10 Wohneinheiten und einzelne Eigentumswohnungen: 699,– Euro inkl. MwSt.¹
Für Wohngebäude von 11 bis 20 Wohneinheiten und einzelne Eigentumswohnungen: 999,– Euro inkl. MwSt.¹
Für Wohngebäude mit mehr als 20 Wohneinheiten: Sie erhalten nach Sichtung Ihrer eingereichten Unterlagen ein individuelles Angebot.
¹ Der Preis ist gültig bei Einsenden einer vollständigen Checkliste inkl. Lieferungs-/Leistungsvertrag und aller Angebote. Ist eine Datenkomplettierung erforderlich, wird der Mehraufwand mit 79,– Euro inkl. MwSt. in Rechnung gestellt. Für jede weitere BzA werden ebenfalls 79,– Euro inkl. MwSt. berechnet.
Mit Einreichen Ihrer Unterlagen und der Zustimmung, dass febis mit der Leistungserbringung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist beginnt, starten wir umgehend mit der Prüfung.
Fällt die Förderprüfung positiv aus, können wir Ihnen die BzA innerhalb weniger Tage bereitstellen – in der Regel in 3 – 5 Werktagen.
Sollten wir festellen, dass Unterlagen fehlen, melden wir uns bei Ihnen um alle Antragsrelevanten Daten zu vervollständigen. Je nachdem wie lange das dauert, kann sich die Bearbeitung verzögern.
Einmal beauftragt, ist der Förderservice nur einmalig zu bezahlen. Mit Bereitstellung Ihrer Bestätigung zum Antrag (BzA) erhalten Sie auch die Rechnung für den Förderservice per E-Mail.
✆ 06190 / 92 63 – 433
Sie haben Fragen zur Heizungsförderung oder möchten mehr zum Förderservice erfahren? Dann kontaktieren Sie unsere Förderhotline. Sie erreichen uns kostenfrei von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr.
Die KfW-Heizungsförderung unterstützt private Eigentümer, Unternehmen sowie Kommunen beim Einbau klimafreundlicher Heizungen. Die Auszahlung erfolgt jedoch nicht automatisch mit der Förderzusage. Nach Abschluss der Maßnahme müssen die erforderlichen Nachweise im Kundenportal „Meine KfW“ eingereicht und durch die KfW positiv geprüft werden.
Die Auszahlung der KfW-Förderung erfolgt erst nach Abschluss der Maßnahme und positiver Prüfung der Nachweise.
Für die Auszahlung werden insbesondere Rechnungen, Zahlungsnachweise sowie die Bestätigung nach Durchführung (BnD bei Wohngebäuden bzw. gBnD bei Nichtwohngebäuden) benötigt.
Nachweise müssen spätestens 36 Monate nach der KfW-Zusage und innerhalb von 6 Monaten nach der letzten Rechnung eingereicht werden.
Die Nachweise werden digital im Kundenportal „Meine KfW“ hochgeladen und geprüft.
Unvollständige Unterlagen oder fehlerhafte Rechnungen können die Auszahlung verzögern oder gefährden.
Die KfW-Programme im Überblick (Stand 2026)
Um Verzögerungen zu vermeiden, ist die korrekte Zuordnung Ihres Vorhabens entscheidend. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterscheidet nach Antragstellergruppen und Förderprogrammen.
KfW-Programm 458
Zielgruppe: Privatpersonen und Wohnungseigentümer-gemeinschaften
Fokus der Förderung: Heizungsförderung für bestehende Wohngebäude
KfW-Programm 422
Zielgruppe: Kommunen und öffentliche Einrichtungen
Fokus der Förderung: Heizungsförderung für kommunale Wohn- und Nichtwohngebäude
KfW-Programm 459
Zielgruppe: Unternehmen, Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und gewerbliche Vermieter
Fokus der Förderung: Heizungsförderung für bestehende Wohngebäude
KfW-Programm 522
Zielgruppe: Unternehmen, Contractoren und andere Investoren
Fokus der Förderung: Heizungsförderung für Nichtwohngebäude
Der Ablauf: Von der Zusage bis zur Auszahlung bei der KFW
Vor der Antragstellung wird eine Bestätigung zum Antrag (BzA) durch ein Fachunternehmen oder eine Energieeffizienz-Expertin bzw. einen Energieeffizienz-Experten erstellt.
Der Antrag wird im Kundenportal „Meine KfW“ gestellt. Voraussetzung ist unter anderem ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung.
Nach positiver Prüfung erhalten Antragsteller eine Zuschusszusage. Die Mittel sind damit zunächst für das Vorhaben vorgesehen.
Die neue Heizungsanlage wird entsprechend den Förderbedingungen fachgerecht eingebaut.
Nach Abschluss der Maßnahme wird die Bestätigung nach Durchführung (BnD bzw. gBnD) erstellt.
Die erforderlichen Nachweise werden im Kundenportal „Meine KfW“ hochgeladen. Dazu gehören insbesondere BnD-ID, Rechnungen und gegebenenfalls weitere Nachweise.
Nach positiver Prüfung der Nachweise und Fördervoraussetzungen durch die KfW kann der Zuschuss ausgezahlt werden.
Die KfW zahlt den Zuschuss erst nach Abschluss der Maßnahme, Identifizierung und positiver Prüfung der eingereichten Nachweise aus. Weitere Informationen zur Nachweiseinreichung und Auszahlung finden Sie hier.
Das sind die wichtigsten Voraussetzungen für die Auszahlung der Förderung
Damit Ihr Förderantrag erfolgreich ausgezahlt wird und es nicht zu Rückfragen oder Ablehnungen kommt, müssen bestimmte technische, formale und zeitliche Anforderungen strikt eingehalten werden.
Die installierte Anlage muss vollständig den Vorgaben der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) entsprechen. Diese Anforderungen stellen sicher, dass nur energieeffiziente und nachhaltige Technologien gefördert werden.
Zu beachten sind insbesondere:
Wärmepumpen:
Einhaltung der vorgeschriebenen Jahresarbeitszahl (JAZ)
Nutzung geeigneter Wärmequellen (z. B. Luft, Wasser oder Erdreich)
Biomasseanlagen:
Erfüllung definierter Wirkungsgrade und Emissionsgrenzwerte
Allgemein:
Einsatz förderfähiger Geräte (z. B. gelistet in offiziellen Förderlisten)
Fachgerechte Installation durch qualifizierte Fachunternehmen
Abweichungen von den technischen Mindestanforderungen können dazu führen, dass die Förderung gekürzt, nicht ausgezahlt oder zurückgefordert wird.
Die korrekte Rechnungsstellung ist ein zentraler Bestandteil der Förderung und wird im Prüfprozess genau kontrolliert.
Rechnungsempfänger:
Die Rechnung muss auf den Namen des Förderempfängers ausgestellt sein.
Zeitpunkt der Rechnung:
Rechnungen müssen eindeutig dem geförderten Vorhaben zugeordnet werden können und die förderfähigen Kosten nachvollziehbar ausweisen. Maßgeblich sind die Vorgaben der KfW und die Angaben in der Zuschusszusage.
Ausnahme: Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vorab erfolgen.
Objektadresse:
Die Adresse des Investitionsobjekts muss eindeutig auf der Rechnung angegeben sein.
Transparenz der Kosten:
Förderfähige Leistungen müssen klar und nachvollziehbar aufgeschlüsselt sein.
Pauschalbeträge ohne Detailangaben können problematisch sein.
Zahlungsart (sehr wichtig):
Es werden ausschließlich unbare Zahlungen (z. B. Überweisung) akzeptiert.
Zahlungen sollten nachvollziehbar und unbar erfolgen. Barzahlungen, unvollständige Zahlungsnachweise oder nicht zuordenbare Rechnungen können die Auszahlung gefährden.
Neben den technischen und formalen Anforderungen sind auch die Fristen entscheidend für eine erfolgreiche Auszahlung.
Umsetzungsfrist
Nach Erhalt der Förderzusage haben Sie in der Regel 36 Monate Zeit, um das Projekt vollständig umzusetzen.
Innerhalb dieses Zeitraums müssen alle Maßnahmen abgeschlossen sein.
Einreichungsfrist (Verwendungsnachweis)
Nachweise müssen spätestens 36 Monate nach der KfW-Zusage und spätestens 6 Monate nach Erhalt der letzten Rechnung eingereicht werden. Die genaue Frist ergibt sich aus der jeweiligen Zuschusszusage im Kundenportal „Meine KfW“.
Alle erforderlichen Nachweise müssen innerhalb von 6 Monaten im KfW-Portal hochgeladen werden.
Versäumte Fristen können dazu führen, dass die Förderung nicht ausgezahlt wird, selbst wenn alle anderen Anforderungen erfüllt sind.
Bestätigung zum Antrag (BzA) und Bestätigung nach Durchführung: Die digitalen Schlüsseldokumente
Ohne die Unterstützung eines Fachunternehmens oder Energieeffizienz-Experten ist eine Auszahlung nicht möglich.
Bestätigung zum Antrag (BzA): Die BzA wird vor der Antragstellung durch ein Fachunternehmen oder eine Energieeffizienz-Expertin bzw. einen Energieeffizienz-Experten erstellt. Sie enthält technische Angaben zum geplanten Vorhaben.
Bestätigung nach Durchführung (BnD): Nach Abschluss der Maßnahme wird die BnD bzw. gBnD erstellt. Mit der BnD-ID beantragen Antragsteller im Kundenportal „Meine KfW“ die Auszahlung des Zuschusses.
Häufige Fehler bei der KfW Auszahlung vermeiden
versäumte Fristen zur Nachweiseinreichung
Vorzeitiger Vorhabensbeginn ohne wirksame Förderklausel im Vertrag
fehlende oder fehlerhafte BnD bzw. gBnD
unvollständige oder nicht eindeutig zuordenbare Rechnungen
fehlendes Ident-Verfahren im KfW-Kundenportal
falsche oder nicht legitimierte Bankverbindung
Hinweis: Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Die Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung im Einzelfall dar. Maßgeblich sind die jeweils gültigen KfW-Förderbedingungen, technischen Mindestanforderungen sowie die individuelle Zuschusszusage. Ein Rechtsanspruch auf Förderung oder Auszahlung besteht nicht.
Jetzt auf eine klimafreundliche Heizung umsteigen und mit der staatlichen Förderung für Wärmepumpen bares Geld sparen – bis zu 70 % Zuschuss sind möglich. Mit unserem Förderservice sichern Sie sich Ihren Zuschuss.
Bis 70 % Zuschuss auf die Investitionskosten bei Erfüllung aller Voraussetzungen.
Davon profitieren die meisten Antragsteller im Einfamilienhaus:
16.500 € Zuschuss Wärmepumpenförderung
(55 % Förderung auf 30.000 €)
So funktioniert die Förderung für Wärmepumpen
Der Weg zur Förderung läuft typischerweise so ab:
Angebote von einem zertifizierten Heizungsfachbetrieb einholen.
Über den Förderservice erfahren Sie, welche Voraussetzungen Ihr Angebot beinhalten muss, damit es förderfähig ist.
Nur wenn der Förderantrag zum richtigen Zeitpunkt gestellt wird, können Sie sich Ihre Förderung sichern.
Der Förderantrag für die Heizungsförderung muss mit vorliegendem und unterschriebenden Liefer-Leistungsvertrag gestellt werden. Allerdings, bevor die Arbeiten vor Ort starten und die Wärmepumpe bestellt bzw. installiert wird.
Im Förderservice erstellen Ihnen unsere Energieeffizienz-Experen die erforderliche Bestätigung zum Antrag (BzA). Zusammen mit der BzA erhalten Sie eine Schritt-für Schritt-Anleitung. Damit können Sie Ihren Zuschuss einfach und schnell im KfW-Kundenportal beantragen.
Nachdem Ihr Förderantrag gestellt und von der KfW bewilligt wurde, haben Sie 36 Monate Zeit, die Heizungsmodernisierung durch Ihren Fachbetrieb umsetzten zu lassen.
Nach Installation und Inbetriebnahme können Sie die Auszahlung Ihrer Förderung veranlassen. Die dazu notwendige Bestätigung nach Durchführung (BnD) wird Ihnen im Förderservice bereitgestellt. Mit BnD und Anleitung vom Förderserviice können Sie Ihre Nachweise im KfW-Kundenportal hochladen.
Nach positiver Prüfung Ihrer Unterlagen wird die Förderung auf Ihr Konto überwiesen.
Sie haben Fragen zur Förderung für Wärmepumpen oder möchten mehr zum Förderservice erfahren? Dann kontaktieren Sie unsere Förderhotline. Sie erreichen uns kostenfrei von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr.
Warum gibt es die Förderung für Wärmepumpen?
Anders als Öl- oder Gasheizungen, die als Verbrennungsanlage von fossilen Brennstoffen hohe CO2-Werte aufweisen, greifen Wärmepumpenheizungen überwiegend auf kostenfreie, erneuerbare Wärmequellen aus der Natur zurück. Lediglich die verbleibenden ca. 25% zum Betrieb des Heizungssystems werden aus elektrischer Energie bezogen. Um den flächenmäßigen Ausbau voranzutreiben, stellt der Bund mit dem BEG-Förderprogramm (Bundesförderung für effiziente Gebäude) Fördermittel zur Modernisierung der Heizungsanlage und zur energetischen Sanierung von Altbauten bereit. Bei Erfüllung aller Fördervoraussetzungen sind Zuschüsse von bis zu 70% möglich.
Was ist die Heizungsförderung?
Unter dem Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden die verschiedenen Förderungen für Wärmepumpen zusammengefasst. Die Wärmepumpen-Förderung für die Einzelmaßnahme zur Heizungsmodernisierung ist über die KfW-Heizungsförderung als Zuschuss möglich. Liegt die Bewilligung für den Zuschuss vor, kann zusätzlich ein KfW-Ergänzungskredit der KfW genutzt werden.
Der Einbau einer Wärmepumpenheizung im Rahmen einer Effizienzhausförderung oder einem energieeffizienten Neubau wird über die Kreditförderungen der KfW gefördert. Alternativ sind auch Wärmepumpen-Förderungen durch einen Steuerbonus und gesonderten Fördersätzen für den Heizungstausch möglich.
Antragsberechtigt sind alle Investoren von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden, wie z. B. Hauseigentümer, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen.
Je nach Bundesland und Kommune stehen Ihnen neben den bundesweiten Förderungen für Wärmepumpen auch regionale Fördermittel zur Verfügung. Über die kostenfreie Förderauskunft, können Sie mögliche Förderoptionen schnell und einfach online prüfen.
Förderung für Wärmepumpen 2026
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterscheidet bei der Heizungsförderung zwischen verschiedenen Förderprogrammen, die je nach Gebäudetyp und Antragsteller ausgewählt und beantragt werden können:
Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)
Heizungsförderung für Unternehmen- Wohngebäude (459)
Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude (422)
Die Förderung für Wärmepumpen im Überblick
Den Zuschuss für eine Wärmepumpe kann beantragen, wer sich an die Fördervoraussetzungen der BEG-Richtlinie für die Heizungsmodernisierung als Einzelmaßnahme (BEG-EM) hält.
Je nach Antragsteller und Wärmepumpe kann die Wärmepumpen-Förderung 30% bis zu maximal 70 % betragen. Die Förderquote bezieht sich auf die förderfähigen Ausgaben, je nach Anzahl der Wohnungen im Gebäude: bei der ersten Wohneinheit 30.000 €, jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit sowie jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Der Höchstbetrag für das Gebäude verteilt sich zu gleichen Teilen auf alle Wohnungen.
Mit diesen Förderhöhen können Sie bei Erfüllung der Voraussetzungen rechnen:
min. 30% Wärmepumpen-Förderung von der KfW
Der Basis-Zuschuss wird für alle Antragsteller gewährt.
plus 5% Effizienz-Bonus für natürliche Kältemittel oder besondere Effizienz der Anlage
Der Bonus von 5 % wird gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird. Damit könnte auch für eine Luft-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel der Zuschuss von 35% beantragt werden.
Plus 20% Klimageschwindigkeitsbonus für den Komplettumstieg von einer fossilen auf eine erneuerbare Heizung
Dazu muss die neue Wärmepumpe die noch funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung ersetzen. Das gilt auch für seit mindestens 20 Jahren betriebene Gaszentral- oder Biomasseheizungen. Den Klimageschwindigkeits-Bonus können nur private und selbst nutzende Eigentümer beantragen. Der Bonus erhöht die mögliche Wärmepumpen-Förderung von 30% bis 35 % auf 50% bis 55%.
Plus 30% Einkommensbonus für Geringverdienerund Rentner
Private Selbstnutzer mit einem jährlichen Haushaltseinkommen von 40.000 € und weniger, können vom Einkommensbonus profitieren. Das geringe Haushaltskommen (oder auch die Rente) muss dazu über mehrere Jahre nachvollzogen werden. Zum Haushaltseinkommen zählen alle im Haushalt lebenden Personen. Die Fördergrenze liegt bei maximal 70%, auch wenn alle Boni in Frage kommen, ist hier vom Fördergeber eine Deckelung der Wärmepumpen-förderung vorgesehen.
Plus 5 % Effizienzbonus für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel
Besonders effiziente Wärmepumpen werden mit einem Fördersatz von plus 5 % gefördert. Zu den besonders energieeffizienten Anlagen gehören in der Regel Erdwärme- und Grundwasserpumpen mit einer Effizienz von A++ oder besser.
Der Einsatz von Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder synthetischen Kältemitteln mit einem geringen Treibhauspotenzial wird ebenfalls mit dem Effizienzbonus bedacht. Zu den anerkannten Kältemitteln zählen R290 Propan, R600a Isobutan, R1270 Propen, R717 Ammoniak, R718 Wasser und R744 Kohlendioxid. Der Bonus ist nicht mit dem Effizienzbonus für Sole-, Grundwasser und Erdwärmepumpen kombinierbar. Ab 2030 sollen natürliche Kältemitteln zu den verpflichtenden Voraussetzungen der Wärmepumpen-Förderung werden. Ob das Kältemittel Ihres Geräts förderfähig ist, können Sie im Wärmeerzeugerportal einsehen.
Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus
Baujahr 1980, mit alter Öl- oder Gasheizung von 2001, Eigentümer mit Hauptwohnsitz im Haus und Jahreshaushaltseinkommen von 65.000 €
Den Zuschuss für BEG-geförderte Einzelmaßnahmen mit Förderkredit kombinieren
Neben einem Zuschuss ist es möglich, die Kosten der Heizungsmodernisierung über einen Ergänzungskredit ab 0.01 % effektivem Jahreszins und damit zinsgünstig finanzieren zu können. Mit dem Ergänzungskredit werden Einzelmaßnahmen gefördert, für die bereits ein Zuschuss zugesagt oder bewilligt, jedoch noch nicht ausgezahlt wurde. Der Ergänzungskredit kann also nur zusätzlich zu einer Zuschussförderung der KfW und / oder des BAFA beantragt werden. Beantragt werden muss der Ergänzungskredit über ein frei wählbares Finanzinstitut, die Hausbank oder einen Finanzier.
Stellen Sie den Förderantrag unbedingt, bevor Sie mit dem Einbau der Wärmepumpe starten.
Die Antragstellung vor dem Start kann Ihnen Zuschüsse von bis zu 70% einbringen, rückwirkend ist eine Wärmepumpen-Förderung häufig nur in Form von einem Steuerbonus möglich.
Damit Sie das Maximum aus Ihrem Förderantrag herausholen können, sollten Sie Ihren Heizungsfachbetrieb darüber informieren, dass Sie die Heizungsförderung nutzen wollen. Sowohl bei der Wahl einer förderfähigen Wärmepumpe, dem Umfang des Angebots zur Heizungsmodernisierung als auch im Liefer-/Leistungsvertrag gilt es die Fördervoraussetzungen einzuhalten.
Technische Fördervoraussetzungen
Mit den technischen Details brauchen sich Antragsteller nicht per se bis ins Detail auseinandersetzen. Wärmepumpen, die die Fördervoraussetzungen grundsätzlich erfüllen, werden vom BAFA im Wärmeerzeugerportal gelistet. Das heißt, ist die von Ihrem Fachbetrieb angebotene Wärmepumpe dort gelistet, handelt es sich schon mal um ein förderfähiges Gerät. Damit nicht nur das Gerät, sondern die Heizungsmodernisierung in Ihrem Haus förderfähig ist, gibt es weitere Punkt zu berücksichtigen. Um die Fördervoraussetzungen zu erfüllen sind unter anderem folgende Punkte zu beachten:
Jahresarbeitszahl
Voraussetzung für die Heizungsförderung für Wärmepumpen ist eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3. Diese Anforderung soll sicherstellen, dass Wärmepumpen in dafür geeigneten Gebäuden installiert werden, wo ein effizienter Betrieb mit geringen Verbrauchskosten möglich ist.
Alle Energieverbräuche sowie alle erzeugten Wärmemengen müssen messtechnisch erfasst werden.
Dazu müssen förderfähige Wärmepumpen mit einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige ausgestattet sein und darüber hinaus über Schnittstellen verfügen, die es ermöglichen sie automatisiert netzdienlich zu aktivieren aktiviert und zu betreiben.
Hydraulischer Abgleich
Der hydraulische Abgleich nach VerfahrenB ist verpflichtend. Der Nachweis erfolgt gemäß Bestätigungsformular des hydraulischen Abgleichs der VdZ (Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft). Bei luftgeführten Systemen sind die Luftvolumenströme anzupassen. DasVerfahren A ist für die Heizungsförderung von Wärmepumpen nicht mehr zulässig.
Wärmepumpenberatung
20-minütige, kostenfreie Beratung mit unseren Wärmepumpen-Experten
Bisher bleibt die Förderung auch 2026 hoch attraktiv: Ab Juli 2029 plant die Regierung jedoch Änderungen. Bei richtiger Antragstellung sind bis zu 70 % Zuschuss erreichbar.
Der Umstieg auf erneuerbare Heiztechnik wie Wärmepumpe ist nicht nur klimafreundlich, sondern spart langfristig Heizkosten — gerade bei alten Öl- oder Gasheizungen lohnt sich das besonders. Die CO2-Abgabe und steigende Netzentgelte bei Erdgas schlagen mit enormen, stetig ansteigenden Kosten ins Gewicht.
Der Umstieg auf erneuerbare Heiztechnik wie Wärmepumpe ist nicht nur klimafreundlich, sondern spart langfristig Heizkosten — gerade bei alten Öl- oder Gasheizungen lohnt sich das besonders. Die CO2-Abgabe und steigende Netzentgelte bei Erdgas schlagen mit enormen, stetig ansteigenden Kosten ins Gewicht.
So macht unser Förderservice es für Sie besonders einfach
Fazit – Darum lohnt sich die Förderung für Wärmepumpe für Sie!
Wenn Sie planen, Ihre alte Heizung zu ersetzen, lohnt sich der Blick auf eine moderne Wärmepumpe — gerade in Kombination mit staatlicher Förderung. Mit Zuschüssen bis zu 70 % senken Sie die Investitionskosten deutlich und sichern sich eine moderne, energieeffiziente und zukunftssichere Wärmeversorgung.
Nutzen Sie unseren Förderservice: Wir helfen Ihnen dabei, den Antrag korrekt und rechtzeitig einzureichen – damit Sie sich entspannt zurücklehnen können.
Die Heizlastberechnung ermittelt, wie viel Wärme Ihr Haus benötigt, um auch an kalten Wintertagen angenehm warm zu bleiben. Ihr Gebäude verliert Wärme über Wände, Fenster, Dach und Lüftung. Die Heizlast zeigt, wie viel Heizleistung nötig ist, um diese Verluste auszugleichen. Das Ergebnis wird in Watt (W) oder Kilowatt (kW) angegeben.
Wofür ist die Heizlastberechnung Voraussetzung?
Eine Heizlastberechnung ist unter anderem Voraussetzung für staatliche Förderungen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Um Fördergelder – beispielsweise für eine Wärmepumpe oder eine Heizungsmodernisierung – zu erhalten, muss die Heizungsanlage fachgerecht geplant und nachgewiesen werden. Ein wichtiger Bestandteil dieses Nachweises ist die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831, mit der die erforderliche Heizleistung eines Gebäudes ermittelt wird.
Wann lohnt sich eine Heizlastberechnung?
Eine Heizlastberechnung ist besonders sinnvoll, wenn..
Ihre Heizkosten ungewöhnlich hoch sind.
Ihre Heizung älter als 20 Jahre ist.
Sie eine Wärmepumpe planen.
Ihre Räume nicht richtig warm werden.
Heizlast & Wärmepumpe – warum das perfekt zusammenpasst
Wärmepumpen arbeiten besonders effizient mit niedrigen Vorlauftemperaturen. Dafür muss die Heizleistung exakt zum Gebäude passen. Eine falsche Dimensionierung kann dazu führen, dass die Wärmepumpe ineffizient arbeitet oder Ihr Zuhause nicht ausreichend warm wird.
Darum ist eine richtig dimensionierte Heizung so wichtig
Viele Heizungen in Einfamilienhäusern sind überdimensioniert. Das führt zu unnötig hohen Anschaffungskosten, ineffizientem Betrieb und steigenden Energiekosten. Eine korrekt berechnete Heizlast sorgt dafür, dass Ihre neue Heizung weder zu groß noch zu klein ist. So sparen Sie langfristig Geld und müssen nicht länger auf Wohnkomfort verzichten.
Eine zu groß geplante Heizung
verursacht:
höhere Anschaffungskosten
einen unnötig hohen Energieverbrauch
eine kürzere Lebensdauer Ihres Geräts durch häufiges Ein- und Ausschalten
Eine zu klein geplante Heizung
verursacht:
dass einige Räume an sehr kalten Tagen nicht richtig warm werden
Komforteinbußen
mögliche Nachrüstkosten
Diese Leistungen beinhaltet die Berechnung
Die Heizlastberechnung nach DIN 12831 ist ein standardisiertes Verfahren, das bauliche Gegebenheiten, klimatische Bedingungen sowie nutzungsbedingte Faktoren berücksichtigt. Ziel ist die Ermittlung der Gesamtheizlast des Gebäudes sowie die Raumheizlast für jeden einzelnen Raum und die exakte Bestimmung von Transmissions- und Lüftungswärmeverlusten.
1. Wärmeverluste bestimmen
Ermittlung der normgerechten Transmissions- und Lüftungswärmeverluste
2. Temperaturen am Wohnort
Zuordnung der Auslegungstemperaturen gemäß Standort (DIN-Klimadaten)
3. Heizlastberechnung
Heizlastberechnung pro Raum und für das gesamte Gebäude
4. Ergebnisbericht
Erstellung eines ausführlichen Berichts,
inkl. Raumliste und Ergebnisübersicht
Welche Unterlagen werden benötigt?
Grundrisse aller beheizten Geschosse mit Fenstermaßen
Gebäudeansichten
Gebäudeschnitt zur Ermittlung von Raumhöhen und Dachformen
Baujahr
Nutzungs-/ Temperaturangaben – Welche Räume werden wie genutzt & beheizt?
Informationen zu Dämmmaßnahmen sowie Angaben zu Fenster und Türen.
U-Werte oder Materialien und Bauteil-/ Wandaufbauten
Fensterflächen je Raum
Drempel- und Kniestockhöhen, Dachaufbauten
Bereits in der Vergangenheit erfolgte Modernisierungen
Eine Heizlastberechnung schafft die perfekte Basis, dass eine neue Heizung optimal geplant und effizient betrieben werden kann. Das spart Ihnen bares Geld – bei den Anschaffungskosten für eine neue Heizung und bei den laufenden Energiekosten.
Bereits heute können Haushalte mit niedrigem Einkommen von deutlich höheren Förderbeträgen profitieren: Der Staat übernimmt in Abhängigkeit von den Fördervoraussetzungen bis zu 70 % der Investitionskosten. Wer darüber hinaus Unterstützung braucht, kann die Heizungsmodernisierung über einen Ergänzungskredit zinsgünstig finanzieren.
Einkommensbonus – für Haushalte mit Jahreseinkommen bis zu 40.000 € und für Rentner
mit Einkommensbonus maximal 70 % Förderung sichern.
Bestätigungen zum Antrag anfordern und Förderantrag stellen.
Private Eigentümer eines mindestens 5 Jahre alten Wohngebäudes, die die Immobilie selbst bewohnen und selbst nutzen
Das versteuernde Haushaltsjahreseinkommen beträgt maximal 40.000 Euro über mehrere Jahre (Rentner eingeschlossen)
Nachgewiesen werden müssen die Zuwendungsvoraussetzungen bei der Antragstellung im KfW-Kundenportal unter Vorlage von Einkommenssteuerbescheiden (2. und 3. Jahr vor Antrag) oder Rentenbezugsmitteilungen (bei Rentnern)
Neue Heizung? Mit bis zu 70% Förderung vom Staat!
So beantragen Sie den Einkommensbonus
Der Einkommensbonus kann beim Stellen des Förderantrags im KfW-Kundenportal ausgewählt und der Anspruch anhand der dort geforderten Eingaben nachgewiesen werden. Dazu sollten Antragsteller die Einkommenssteuerbescheide vom Finanzamt parat haben, und zwar aus dem 2. und 3. Jahr vor der Antragstellung.
Im KfW-Kundenportal müssen für den Einkommensbonus Angaben zu den im Haushalt wohnenden Personen und Partnern, zur steuerlichen Veranlagung und die Eigentümerdaten des Gebäudes hinterlegt werden und die Berechnung des Haushaltsjahreseinkommens anhand der Werte aus den Steuerbescheiden durchlaufen werden. Die Angaben in der Berechnung müssen unbedingt mit denen im Steuerbescheide übereinstimmen. Die Daten werden beim Finanzamt gegengeprüft, Schätzungen werden nicht akzeptiert. Nach automatisierter Prüfung erhalten Antragsteller eine Bestätigung, wenn die Voraussetzungen für den Einkommensbonus erfüllt werden.
Einkommensbonus
Der Einkommensbonus erhöht die Heizungsförderung für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 40.000 € pro Jahr:
Einkommensbonus
30 % Zuschuss, zusätzlich zur Grundförderung von 30 % möglich.
Maximal 70%
Maximal kann die Förderquote von 70 % ausgeschöpft werden.
Boni kombinieren
Der Einkommensbonus kann mit weiteren Bonusförderungen (Effizienzbonus, Klimageschwindigkeitsbonus) kombiniert werden.
Höchstfördersatz
Selbstnutzende Eigentümer mit geringem Haushaltseinkommen profitieren damit vom Höchstfördersatz.
Rentenbezugsmitteilung statt Steuerbescheide
Rentner ohne Einkommensteuererklärung können alternativ die Rentenbezugsmitteilung als Nachweis einreichen. Mit der Rentenbezugsmitteilung kann der Nachweis über die bezogene gesetzliche Rente, aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung erbracht werden. Neben der Rentenbezugsmitteilung sind weitere Nachweise und Erklärungen notwendig.
Mit diesen Unterlagen können Rentner den Einkommensbonus beantragen
Rentenbezugsmitteilung (Information über die Meldung an die Finanzverwaltung)
Bescheinigung nach § 22 Nummer 5 Satz 7 Einkommensteuergesetz für alle weiteren bezogenen Renten (inkl. Leistungen der landwirtschaftlichen Alterskasse und der berufsständischen Versorgungseinrichtungen und Leistungen anderer betrieblicher Renten oder privater Rentenversicherungen)
Selbsterklärung, dass neben dem Einkommen aus den o. a. Dokumenten keine weiteren Einkünfte existieren (z. B. Vermietung, Verpachtung, Kapitaleinkünfte)
Zusätzlich möglich: Ein zinsgünstiger Ergänzungskredit bei der KfW-Förderbank
Liegt die Zuschusszusage für die Heizungsförderung vor, können die Kosten der Heizungsmodernisierung zinsgünstig über den KfW-Ergänzungskredit finanziert werden. Selbstnutzende Hauseigentümer im Eigenheim mit geringem Haushaltsjahreseinkommen von maximal 90.000 € im Jahr können so bis zu 120.000 Euro mit zusätzlichen Zinsvorteil finanzieren – aktuell ab 0,01% effektivem Jahreszins. Der Ergänzungskredit kann bei der KfW – über eine Bank oder einen Finanzierer beantragt werden.
Fazit
Schon jetzt werden Haushalte mit geringem Einkommen bei der Heizungsmodernisierung besonders gefördert. Mit einer hohen Förderquote von bis zu 70 % und zusätzlicher Finanzierungsmöglichkeit über einen Ergänzungskredit. febis unterstützt Hauseigentümer dabei, die staatliche Heizungsförderung mit dem Einkommensbonus zu beantragen.
✆ 06190 / 92 63 – 433
Sie haben Fragen zur Heizungsförderung oder möchten mehr zum Förderservice erfahren? Dann kontaktieren Sie unsere Förderhotline. Sie erreichen uns kostenfrei von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr.
Sie möchten Ihre Heizkosten senken und gleichzeitig klimafreundlich heizen? Hier erfahren Sie, wie Wärmepumpen funktionieren und wie Sie bis zu 70 % staatliche Förderung erhalten.
Wärmepumpen gehören heute zu den effizientesten und klimafreundlichsten Heizsystemen. Sie nutzen kostenlose Umweltenergie aus Luft, Erdreich oder Grundwasser und benötigen nur wenig Strom, um Ihr Haus zu beheizen. Gerade für Hauseigentümer ab 50, die über Modernisierung nachdenken, ist die Wärmepumpe eine attraktive und zukunftssichere Lösung – nicht zuletzt durch hohe staatliche Zuschüsse von bis zu 70 % der Investitionskosten. Ob Neubau oder Altbau: Entscheidend für den erfolgreichen Einsatz sind eine gute Dämmung, passende Heizflächen (z. B. Fußbodenheizung) und ausreichend Platz für die Technik. Unser Überblick zeigt die wichtigsten Arten: Luft-Wasser-Wärmepumpe (meist am günstigsten), Erd- bzw. Sole-Wärmepumpe (besonders effizient) oder Grundwasserwärmepumpe (bei geeigneten Bodenverhältnissen). Auch die Kombination mit Photovoltaik senkt Betriebskosten und macht unabhängiger von Strompreisen.
GRAFIK (Platzhalter): [Grafik: Übersicht der Wärmepumpen-Arten – Luft, Erdreich, Grundwasser, PV-Kombination.] Hinweis für Grafikerin: klare Icons je Energiequelle, Farbcodierung der Effizienz, einfache Erklärungspfeile.
Die Kosten hängen stark von der Art der Wärmepumpe und den baulichen Bedingungen ab. Typische Investitionskosten liegen zwischen 25.000 und 45.000 Euro. Dank staatlicher Förderung (BEG) reduziert sich Ihr Eigenanteil jedoch deutlich. Förderfähig sind bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit – mit Zuschüssen zwischen 30 % und 70 %. Wer 2025 handelt, profitiert noch von den hohen Fördersätzen, bevor ab 2026 erste Kürzungen erwartet werden. Damit Sie keine Fristen oder Anforderungen übersehen, übernehmen wir die komplette Förderabwicklung für Sie. Unsere Energieeffizienz-Experten prüfen Ihr Vorhaben, stellen alle notwendigen Bestätigungen aus und sorgen dafür, dass Ihr Antrag garantiert förderkonform gestellt wird.
Zusammenfassung
Wärmepumpen schaffen Unabhängigkeit von Öl und Gas, senken langfristig die Heizkosten und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Mit der passenden Technik, guter Planung und professioneller Förderbegleitung können Sie Ihr Haus zukunftssicher modernisieren – einfach, sicher und staatlich unterstützt.