Schlagwort: BEG Förderung

  • Jetzt profitieren: Heizungsförderung für Holzheizungen und Pelletheizungen

    Geht es um die Heizungsförderung in Deutschland, ist die Rede zumeist von Wärmepumpen. Doch was ist mit Pelletheizungen und Holz- und Biomasseheizungen? febis fasst für Sie zusammen, wie hoch Holz- und Pelletheizungen gefördert werden und wie die Förderung beantragt wird.

    • Grundförderung: 30 % Zuschuss auf Investitionskosten
    • Förderfähig: Pelletheizungen, Scheitholzkessel und Hackschnitzelheizungen
    • Beantragung & Auszahlung: Online über die KfW-Förderplattform
    • Voraussetzung: Eigentum, mindestens 5 Jahre altes Gebäude, Erfüllung technischer Anforderungen

    Option Pelletheizungen und Holzheizungen – Heizung modernisieren & profitieren


    Die Bundesregierung unterstützt den Einbau effizienter Heizungssysteme durch staatliche Fördergelder – auch den Einbau einer neuen Pelletheizung oder Holzheizung. Das Ganze mit dem Ziel die Modernisierung alter Bestandsgebäude anzuschieben und vor allem durch die Nutzung umweltfreundlicher Technologien zur Wärmeversorgung den CO2-Ausstoß zu verringern – um so die gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen.

    Hauseigentümer erhalten dafür einen direkten Investitionszuschuss und können Kosten für die neue, umweltfreundliche Pelletheizung, Holz- und Biomasseheizung zusätzlich über einen zinsgünstigen Ergänzungskredit finanzieren.

    Wie viel Förderung gibt es?

    Die KfW-Förderung für effiziente Heizungssysteme ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). Die Basisförderung beträgt Die Basisförderung beträgt 30 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten Ihrer neuen Holzheizung oder Pelletheizung.

    Dazu kommen zusätzliche Boni, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:

    Wichtig zu wissen: Die Ausgaben, die für die Heizungsförderung angesetzt werden können, sind beschränkt.

    Die Anzahl der Wohnungen im Gebäude bestimmt darüber, in welcher Höhe die Modernisierungskosten für die Heizungsförderung angerechnet werden können:

    • Bis zu 28.000 Euro für die erste Wohnung
    • jeweils 15.000 Euro für die 2. bis 6. Wohnung
    • jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohnung.

    Bitte beachten Sie: Die förderfähigen Ausgaben für Heizungen sinken alle 6 Monate um 750 €, beginnend ab 1.2.2027. Je früher der Förderantrag, desto höher die Förderung!

    Beispielrechnung für ein Zweifamilienhaus

    Bestandsgebäude Baujahr 1980, mit alter Öl- oder Gasheizung von 2001,
    Eigentümer mit Hauptwohnsitz im Haus und Jahreshaushaltseinkommen von 55.000 €

    Förderung beantragen

    Die Heizungsförderung kann online bei der KfW beantragt werden. Für förderfähige Pelletheizungen, Holz- und Biomasseheizungen erfolgt die Zusage der KfW digital und automatisiert in wenigen Minuten, wenn alle Antragsunterlagen vollständig eingereicht werden. Dazu gehört unter anderem die Bestätigung zum Antrag (BzA) von einem Energieeffizienz-Experten oder einem Fachhandwerker. Die Auszahlung muss nach Einbau und Inbetriebnahme ebenfalls online veranlasst werden. 

    Förderfähig sind Projekte allerdings nur, wenn sie alle Kriterien der Förderrichtlinie, des Merkblatts der KfW, der technischen Mindestanforderungen und der Listung als förderfähige Anlage erfüllen. Neben dem richtigen Zeitpunkt für Vertragsschluss, Maßnahmenbeginn und Antragstellung gilt es nun auch auf notwendige Inhalte beim Liefer- und Leistungsvertrag mit dem Heizungsfachbetrieb zu achten.


    Wichtig zu wissen: Einen automatischen Anspruch auf die Heizungsförderung gibt es nicht. Nur wer die Förderung beantragt und alle Voraussetzungen erfüllt, kann profitieren.

    Unterstützung sowohl beim Förderantrag als auch beim Abruf der staatlichen Fördergelder der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) bieten unsere versierten Förderberater im Förderservice.

    06190 / 92 63 – 433

    Sie haben Fragen zur Heizungsförderung oder möchten mehr zum Förderservice erfahren?
    Dann kontaktieren Sie unsere Förderhotline. Sie erreichen uns kostenfrei von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr.

    Fazit


    Die Förderung von Pelletheizungen, Holz- und Biomasseheizungen ist an technische Mindestanforderungen und eine korrekte Antragstellung geknüpft – deshalb ist eine professionelle Abwicklung so wichtig.

    Bildnachweise

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  • BEG-Förderung 2026 – Diese Zuschüsse können Sie jetzt beantragen

    Zur Unterstützung der gesetzlichen Vorgaben über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und als Anreiz für Hauseigentümer in Energieeffizienz zu investieren, stellt die Bundesregierung ergänzend staatliche Fördergelder über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-Förderung) bereit. Erfahren Sie, was die zum 21. Juli 2026 neu gestartete BEG-Förderung beinhaltet und wie Sie von den Zuschüssen profitieren.

    1. 30 % – 80 % Heizungsförderung
      Direkte Zuschüsse für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen
    2. 15 % – 20 % BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
      Direkte Zuschüsse für neue Fenster, Hauseingangstür und Wärmedämmung von Dach, Spitzboden, Fassade und Keller
    3. Zinsgünstiger Ergänzungskredit
      Beantragte Zuschüsse können durch einen zinsgünstigen Förderkredit ergänzt werden
    4. Zinsgünstige Kredite inkl. Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierungen
      Umfassende Sanierung auf einen der Effizienzhaus-Förderstandards können über Förderkredite finanziert werden
    Die Heizungsförderung ist ein Programmteil der BEG-Förderung 2026

    Mit diesen Förderhöhen können Sie rechnen:

    min. 30% BEG-Förderung 2026 von der KfW

    Der Basis-Zuschuss wird für alle Antragsteller gewährt.

    Plus 16 % Klimageschwindigkeitsbonus für den Komplettumstieg von einer fossilen auf eine erneuerbare Heizung – Bonus sinkt alle 6 Monate um 4 % und entfällt ab 1.8.2028

    Die Höhe des Klimageschwindigkeitsbonus richtet sich nach den förderfähigen Gesamtkosten. Je nachdem wann der Förderantrag gestellt wird, gilt der dann gültige Prozentsatz von 16 % in 2026 bis zu 4 % in 2028. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt alle 6 Monate um 4 %. Ab August 2028 gibt es diesen Bonus damit nicht mehr.

    Plus 10 % bis 40 % Einkommensbonus für Haushalte mit niedrigen Einkommen und für Rentner

    Den Einkommensbonus erhalten Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen. Voraussetzung ist ein durchschnittliches zu versteuerndes Haushaltseinkommen von bis zu 50.000 € pro Jahr (Nachweis über die Einkommensteuerbescheide).

    Familienzuschlag: Für jedes im Haushalt lebende minderjährige Kind werden einmalig 10.000 € vom zu versteuernden Haushaltseinkommen abgezogen. Dadurch können mehr Haushalte den Einkommensbonus erhalten.

    Die BEG-Förderung 2026 ist auf maximal 70% begrenzt, bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 € sind bis zu 80 % möglich.

    Maximal förderfähige Investitionskosten bei Heizungstausch im Wohngebäude

    Der Heizungszuschuss erfolgt prozentual und errechnet sich aus den tatsächlichen Kosten, die beim Heizungstausch anfallen. Dazu zählen unter anderem die Kosten des Heizungsbauers für den Ausbau der alten und den Einbau der neuen Heizung und deren Inbetriebnahme, sowie erforderliche Leistungen die ein Elektriker oder der Schornsteinfeger beitragen müssen. Die förderfähigen Kosten sind nach oben hin begrenzt.

    • Für den Heizungstausch im Einfamilienhaus: maximal 28.000 €
    • Für Mehrfamilienhäuser nach der Anzahl der Wohnungen gestaffelt; Gilt auch für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG):
      28.000 € für die erste Wohneinheit
      für die 2.-6. Wohneinheit je 15.000 €
      ab der 7. Wohneinheit je 8.000 €
    • Die Heizungsförderung kann unabhängig von der Förderung für Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle beantragt werden. Bei zeitgleicher Modernisierung können beide Förderoptionen im selben Jahr beantragt werden und sowohl die vollen förderfähigen Ausgaben für die Heizung angerechnet werden als auch für eine Wärmedämmung.

    Heizungsförderung beantragen

    Die Heizungsförderung muss beantragt werden, wenn der Liefer- und Leistungsvertrag unterschrieben ist, aber die Heizungsmodernisierung im Haus noch nicht begonnen wurde. Die Förderanträge werden online im KfW-Kundenportal gestellt. Für den Förderantrag ist eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erforderlich, die vom Heizungsfachbetrieb oder einem Energieeffizienz-Experten ausgestellt wird. Eine ähnliche Bestätigung benötigen Sie nach der Modernisierung zum Abruf Ihrer Fördergelder. Damit Sie Ihre Heizungsförderung einfach und sicher beantragen, unterstützen wir Sie im Förderservice.

    So funktioniert die BEG-Förderung 2026 für Heizungen

    Der Weg zur Förderung Ihrer Wärmepumpe läuft typischerweise so ab:

    • Angebote von einem zertifizierten Heizungsfachbetrieb einholen.
    • Über den Förderservice erfahren Sie, welche Voraussetzungen Ihr Angebot und der Vertrag beinhalten müssen, damit Ihre neue Heizung förderfähig ist.

    Nur wenn der Förderantrag zum richtigen Zeitpunkt gestellt wird, können Sie sich Ihre Förderung sichern.

    • Der Förderantrag für die Heizungsförderung muss mit vorliegendem und unterschriebenden Liefer-Leistungsvertrag gestellt werden. Allerdings, bevor die Arbeiten vor Ort starten und die neue Heizung bestellt bzw. installiert wird.
    • Im Förderservice erstellen Ihnen unsere Energieeffizienz-Experen die erforderliche Bestätigung zum Antrag (BzA). Zusammen mit der BzA erhalten Sie eine Schritt-für Schritt-Anleitung. Damit können Sie Ihren Zuschuss einfach und schnell im KfW-Kundenportal beantragen.

    • Nachdem Ihr Förderantrag gestellt und von der KfW bewilligt wurde, haben Sie 36 Monate Zeit, die Heizungsmodernisierung durch Ihren Fachbetrieb umsetzten zu lassen.
    • Nach Installation und Inbetriebnahme können Sie die Auszahlung Ihrer Förderung veranlassen. Die dazu notwendige Bestätigung nach Durchführung (BnD) wird Ihnen im Förderservice bereitgestellt. Mit BnD und Anleitung vom Förderserviice können Sie Ihre Nachweise im KfW-Kundenportal hochladen.
    • Nach positiver Prüfung Ihrer Unterlagen wird die Förderung auf Ihr Konto überwiesen.
    Die BEG-Förderung 2026 beinhaltet Zuschüsse für Einzelmaßnahmen für Fassade, Dach, Keller und Fenster

    Das wird gefördert

    • Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die älter als 5 Jahre sind
    • Dämmung von Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen
    • Einbau von Fenster, Außentüren und außenliegender Sonnenschutz

    BEG-Förderung 2026 – förderfähige Ausgaben für Einzelmaßnahmen

    iSFP-Bonus für Einzelmaßnahmen mit Sanierungsfahrplan

    Ist eine energetische Sanierungsmaßnahme Bestandteil eines geförderten iSFP, erhöht sich der Fördersatz für die förderfähigen Ausgaben, die die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben ohne iSFP übersteigen, um zusätzliche 5 % (iSFP-Bonus). Der Bonus wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt und entfällt nur auf den Betrag, der das Mindestinvestitionsvolumen übersteigt.

    BEG-Förderung 2026 für Einzelmaßnahmen beantragen

    Die BEG-Förderung muss beantragt werden, wenn der Liefer- und Leistungsvertrag unterschrieben ist, aber die Modernisierung am Haus noch nicht begonnen wurde. Die Förderanträge werden beim BAFA gestellt. Für den Förderantrag ist eine Technische Projektbeschreibung (TPB) erforderlich, die nur von einem Energieeffizienz-Experten ausgestellt werden kann. Eine ähnliche Bestätigung benötigen Sie nach der Modernisierung zum Abruf Ihrer Fördergelder – der Technische Projektnachweis (TPN).

    So funktioniert die BEG-Förderung 2026 für Einzelmaßnahmen

    Der Weg zur Förderung Ihrer Modernisierung läuft typischerweise so ab:

    • Angebote von einem zertifizierten Fachbetrieb einholen.
    • Über den Förderservice erfahren Sie, welche Voraussetzungen Ihr Angebot und der Vertrag beinhalten müssen, damit Ihr Modernisierungsvorhaben förderfähig ist.

    Nur wenn der Förderantrag zum richtigen Zeitpunkt gestellt wird, können Sie sich Ihre Förderung sichern.

    • Der Förderantrag für die BEG-Förderung muss mit vorliegendem und unterschriebenden Liefer-/ Leistungsvertrag gestellt werden. Allerdings, bevor die Arbeiten vor Ort starten und die Materialien bestellt bzw. eingebaut werden.
    • Im Förderservice erstellen Ihnen unsere Energieeffizienz-Experen die erforderliche Technische Projektbeschreibung (TPB). Wir beantragen ihre Förderung in Vollmacht für Sie und Informieren Sie, sobald die Bewilligung vom BAFA vorliegt.

    • Nachdem Ihr Förderantrag gestellt und vom BAFA bewilligt wurde, haben Sie 36 Monate Zeit, die Modernisierung durch Ihren Fachbetrieb umsetzten zu lassen.
    • Nach Fertigstellung können Sie die Auszahlung Ihrer Förderung im Förderservice veranlassen. Der dazu notwendige Technische Projektnachweis (TPN) wird im Förderservice durch unsere Energieeffizienz-Experten bereitgestellt. Damit veranlassen wir sie Auszahlung Ihrer Fördergelder.
    • Nach positiver Prüfung Ihrer Unterlagen wird die Förderung auf Ihr Konto überwiesen.

    Ergänzungskredit

    Zusätzlich zur Zuschussförderung besteht im Rahmen der BEG-Förderung 2026 die Möglichkeit Kosten der Heizungsmodernisierung über einen zinsverbilligten Ergänzungskredit zu finanzieren. Antragsteller mit einem zu versteuernden Haushaltskommen von bis zu 90.000 € erhalten eine zusätzliche Zinsverbilligung.

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  • Förderstopp BEG-Förderung: Wichtige Informationen zur Umstellungsphase bis zum 21. Juli 2026

    Seit kurzem gilt ein überraschender Förderstopp für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), einschließlich der Heizungsförderung. Am 08.07.2026 wurden die Antragsportale kurzfristig und ohne vorherige Ankündigung vorübergehend ausgesetzt.

    Das Wichtigste im Überblick

    Förderservice weiterhin beauftragen

    Sie können unseren Förderservice selbstverständlich weiterhin wie gewohnt beauftragen.

    Wir nehmen Ihre Aufträge bereits jetzt entgegen und bereiten die Bearbeitung vor. Die Erstellung der erforderlichen Antragsunterlagen erfolgt voraussichtlich ab dem 21.07.2026 auf Grundlage der dann gültigen Förderbedingungen.

    Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Auftragseingangs. Aufgrund des vorübergehenden Förderstopps kann es vorübergehend zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.

    Sie haben bereits eine BzA vom Förderservice erhalten, den Förderantrag aber noch nicht gestellt?

    Wenn Sie Ihre Bestätigung zum Antrag (BzA) bereits erhalten haben, Ihren Förderantrag jedoch noch nicht im KfW-Zuschussportal eingereicht haben, ergeben sich folgende Möglichkeiten:

    Ab 21. Juli 2026 gilt die neue Förderung mit neuen Fördersätzen

    Bitte beachten Sie, dass sich die Förderkonditionen ändern. Unter anderem:

    • Die maximal förderfähigen Kosten werden reduziert.
    • Einzelne Bonusförderungen werden verringert oder entfallen.
    • Gleichzeitig kann der Einkommensbonus für Haushalte mit geringerem Einkommen vorteilhafter ausfallen.

    Aktuelle Programmdetails über die Förderauskunft

    Alle Änderungen der Förderprogramme inkl. der BEG-Förderung werden fortlaufend in unserer Förderdatenbank aktualisiert.

    Dort finden Sie jederzeit die aktuell gültigen Förderbedingungen – fundiert, unabhängig und auf Basis der offiziellen Veröffentlichungen der Fördergeber. So erhalten Sie verlässliche Informationen, auch wenn Medienberichte einzelne Änderungen verkürzt oder unvollständig darstellen.

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  • Regierung startet neue Heizungsförderung noch im Juli 2026: Was sich jetzt für Hausbesitzer ändert

    Die Bundesregierung plant eine neue Heizungsförderung. Die staatlichen Zuschüsse für Wärmepumpen und andere klimafreundliche Heizsysteme sollen schrittweise reduziert werden. Hintergrund sind Einsparungen im Bundeshaushalt. Obwohl es in vielen Bereichen Kürzungen geben soll – Haushalte mit kleinem Einkommen können zum Start der neuen Förderung sogar profitieren. 

    Hinweis: Die geplanten Änderungen stehen noch unter dem Vorbehalt der endgültigen Förderrichtlinie. Die umfassenden Änderungen bei der Förderung sollen teilweise bereits ab 21. Juli 2026 geplant sein, andere ab 2027 oder auch 2028.

    Das Wichtigste im Überblick

    • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird bis 2030 schrittweise gekürzt.
    • Einkommensbonus wird ausgeweitet und durch zusätzlichen Kinderbonus ergänzt.
    • Bonusförderungen werden gekürzt oder gestrichen.

    Neue Heizungsförderung nur noch bei Wechsel von fossilen zu erneuerbaren Heizungen

    Die neue Heizungsförderung soll nur noch für den Umstieg auf eine Erneuerbare Energien Heizung ausgezahlt werden. Damit möchte die Regierung den Fokus der Förderung stärker auf den Wechsel von fossilen zu erneuerbaren Heizungen legen und den Anschluss an Wärmenetz priorisieren. Das heißt: Diejenigen, die bereits mit Fernwärme, Biomasse, Holz- Pellets oder einer Wärmepumpe heizen, können bei Modernisierung der Altheizung nicht mehr in vollem Umfang von der Heizungsförderung profitieren. Hierbei soll eine Übergangsfrist gelten.

    • Der Wechsel von Fernwärme oder bestehenden Wärmepumpen wird nicht mehr gefördert, wenn die alte Heizung ab 2008 installiert wurde.
    • Für den Ersatz einer alten Erneuerbaren Energien Heizung, die vor 2008 eingebaut wurde, soll die Förderung genutzt werden können, allerdings bei Halbierung der förderfähigen Kosten.

    Unser Tipp:

    Wer den Austausch seiner Heizung plant, sollte die neue Heizungsförderung und die Entwicklung der Förderbedingungen aufmerksam verfolgen. Da die Zuschüsse nach aktuellem Stand in den kommenden Jahren schrittweise sinken sollen, kann eine frühzeitige Modernisierung finanzielle Vorteile bieten.
    Einmal zu den jeweils aktuellen Förderkonditionen beantragt, kann die Modernisierung innerhalb von 36 Monaten angegangen und mit Fertigstellung die Förderung abgerufen werden. Gleichzeitig lohnt es sich, die individuellen Fördermöglichkeiten prüfen zu lassen, denn Einkommen, Familiensituation und die gewählte Heiztechnik haben künftig einen noch größeren Einfluss auf die Höhe der Förderung.

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  • Energieberater: Ihr Wegweiser für eine effiziente Hausmodernisierung – Stand 2026

    Ein Energieberater unterstützt Sie dabei, den Energieverbrauch Ihrer Immobilie nachhaltig zu senken und den Wohnkomfort zu steigern. Durch eine fachmännische Analyse werden energetische Schwachstellen an der Gebäudehülle oder der Heiztechnik präzise identifiziert. Zudem hilft die Expertise dabei, die bestmöglichen staatlichen Förderungen für Ihr individuelles Sanierungsvorhaben rechtssicher zu beantragen. Mit einem maßgeschneiderten Sanierungsfahrplan sichern Sie langfristig den Wert Ihres Hauses und sparen dauerhaft Heizkosten ein.

    • Individuelle Analyse: Erstellung passgenauer Sanierungskonzepte für Ihr Gebäude.
    • Gesetzliche Pflicht: Notwendigkeit bei bestimmten Sanierungen und Förderanträgen.
    • Förderservice: Unterstützung bei der Beantragung von BAFA- und KfW-Zuschüssen.
    • Kosten & Ersparnis: Staatliche Zuschüsse reduzieren das Honorar des Experten deutlich.
    • Qualitätssicherung: Baubegleitung zur Vermeidung von Bauschäden und Fehlern.

    Sie planen eine Modernisierung Ihres Eigenheims? Lassen Sie sich direkt von den Experten bei febis zu Ihrem Projekt beraten.

    Wer darf sich als Energieberater bezeichnen?

    Der Begriff „Energieberater“ ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Um jedoch staatliche Fördermittel der KfW oder des BAFA beantragen zu dürfen, muss der Experte in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena (Deutsche Energie-Agentur) geführt werden.

    Diese Experten sind in der Regel Ingenieure, Architekten oder Handwerksmeister mit einer entsprechenden Zusatzqualifikation. Sie unterliegen strengen Fortbildungspflichten und müssen ihre fachliche Eignung regelmäßig nachweisen. Wenn Sie eine Energieberatung für Ihr Haus in Anspruch nehmen, sollten Sie darauf achten, dass die Person für die entsprechenden Förderprogramme zugelassen ist.

    Wann ist ein Energieberater Pflicht?

    Ein Energieberater ist in verschiedenen Situationen gesetzlich oder regulatorisch vorgeschrieben:

    1. Förderanträge: Möchten Sie Zuschüsse vom BAFA (z. B. für die Gebäudehülle) oder Kredite der KfW erhalten, ist die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten zwingend erforderlich. Ohne technische Projektbeschreibung (TPB) oder Bestätigung zum Antrag (BzA) gibt es keine Förderung.
    2. Gesetzliche Anforderungen (GEG): Bei umfangreichen Sanierungen oder dem Verkauf/Vermietung einer Immobilie schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) teilweise Beratungsgespräche oder die Erstellung eines Energieausweises vor.
    3. Neubau: Bei Neubauten muss die Einhaltung der energetischen Standards nachgewiesen werden, was ebenfalls in den Aufgabenbereich eines Sachverständigen fällt.
    Effizienz sanieren - der individuelle Sanierungsfahrplan vom Energieeffizienz-Experten ist der perfekte Grundstein

    Wann lohnt sich eine professionelle Energieberatung?

    Eine Beratung ist grundsätzlich immer dann sinnvoll, wenn Sie die Energiekosten senken oder den Wert Ihrer Immobilie steigern möchten. Ein Energieberater erkennt oft Potenziale, die für Laien unsichtbar sind – etwa Wärmebrücken oder ineffiziente Einstellungen der Heizungsanlage.

    Besonders wertvoll ist der Individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP). Dieser zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihr Haus sanieren können. Ein großer Vorteil: Werden Maßnahmen aus einem iSFP umgesetzt, erhöht sich der Fördersatz für viele Maßnahmen (z. B. Dämmung oder Fenstertausch) oft um zusätzliche 5 Prozentpunkte.

    Wer trägt die Kosten für die Beratung?

    Die Kosten für einen Energieberater hängen stark vom Umfang der Tätigkeit ab. Eine einfache Erstberatung ist günstiger als eine umfassende Baubegleitung.

    • Zuschüsse: Das BAFA übernimmt bei einer umfassenden Vor-Ort-Beratung (iSFP) einen Großteil der Kosten. Für Ein- und Zweifamilienhäuser liegt der Zuschuss aktuell bei 50 % des förderfähigen Honorars, maximal jedoch 650 Euro. Mehr Informationen finden Sie hier.
    • Baubegleitung: Wenn der Berater die Sanierung überwacht, können diese Kosten ebenfalls anteilig über die KfW oder das BAFA gefördert werden.

    Was passiert bei einem Vor-Ort-Termin?

    Bei der Energieberatung am Haus nimmt der Experte das Gebäude sprichwörtlich unter die Lupe. Folgende Aspekte werden untersucht:

    Diese Leistungen beinhaltet die Berechnung

    Die Heizlastberechnung nach DIN 12831 ist ein standardisiertes Verfahren, das bauliche Gegebenheiten, klimatische Bedingungen sowie nutzungsbedingte Faktoren berücksichtigt. Ziel ist die Ermittlung der Gesamtheizlast des Gebäudes sowie die Raumheizlast für jeden einzelnen Raum und die exakte Bestimmung von Transmissions- und Lüftungswärmeverlusten.

    Auf Basis dieser Daten erstellt der Berater ein energetisches Konzept, das genau auf Ihre Wünsche und Ihr Budget zugeschnitten ist.

    Fazit

    Eine Energieberatung mit iSFP hilft Ihnen, Sanierungsmaßnahmen gezielt zu planen, Energiekosten zu senken und gleichzeitig von höheren Förderungen zu profitieren. Effektiv bleibt für Sie als Eigentümer oft nur ein überschaubarer Eigenanteil, der sich durch die optimierte Förderung der Sanierungsmaßnahmen meist schnell amortisiert.

    Bildnachweise

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    Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Förderbedingungen und Zuschusshöhen können sich jederzeit ändern. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Richtlinien der zuständigen Förderstellen (z. B. BAFA, KfW) sowie der individuelle Zuwendungsbescheid.

    Ein Anspruch auf Förderung oder Auszahlung besteht erst nach erfolgreicher Prüfung durch die zuständige Förderstelle. Dieser Beitrag stellt keine rechtliche, steuerliche oder förderrechtliche Beratung dar.

  • Förderservice: Jetzt bis zu 15 % Zuschuss für Dach, Fassade & Fenster nutzen

    Eine Modernisierung von Fenster, Fassade, Dach und Keller senkt Energieverluste, reduziert Heizkosten und steigert Wohnkomfort sowie Immobilienwert. Mit dem Förderservice sichern Sie sich die BEG-Förderung von 15 % bis 20 % Zuschuss für Ihr Modernisierungsprojekt.

    • 15 % Zuschuss – gefördert werden bis zu 30.000 € Ihrer Modernisierungskosten für die erste Wohneinheit.
    • Höhere BEG-Förderung mit Sanierungsfahrplan (iSFP)
      Förderung für höhere Modernisierungskosten und plus 5% iSFP-Bonus auf Ausgaben über 30.000 €.
    • Förderservice: Rundum-sorglos-Paket von der Antragstellung bis zur Auszahlung
      Für Dach, Spitzboden, Fassade, Fenster und Kellerdämmung

    Der Förderservice im Überblick

    Der Förderservice Gebäudehülle beinhaltet die komplette Förderabwicklung der Bundesförderung für effiziente Gebäude – (BEG EM) inkl. Prüfung der Voraussetzungen, Beantragung in Vollmacht und Nachweis zur Mittelverwendung für die Auszahlung.

    • Förderabwicklung für den Zuschuss als Einzelmaßnahme im Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude (BEG EM)
    • Prüfung der Fördervoraussetzungen
    • Stellen Ihres Förderantrags im BEG-Förderprogramm per Vollmacht
    • Erstellung des erforderlichen BEG-Nachweises zur Mittelverwendung für die Auszahlung
    • inkl. Förderhotline: 06190 / 92 63 – 433 (Mo-Fr. 9-17 Uhr)

    Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus


    Bestandsgebäude Baujahr 1980, mit alter Öl- oder Gasheizung von 2001
    Zuschuss als Einzelmaßnahme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)


    Zusätzlich zum Zuschuss kann die neue Heizung mit dem KfW-Ergänzungskredit zinsgünstig finanziert werden.

    Ihre Vorteile mit dem Förderservice

    Rundum sorglos: Wir übernehmen die komplette Prüfung und Beantragung

    Expertenservice: Alle nötigen Bestätigungen inklusive

    Zeitersparnis: Keine Wartezeiten, alles aus einer Hand

  • Förderservice Heizung

    Die Entscheidung für eine moderne Heizung auf Basis erneuerbarer Energien lohnt sich gleich mehrfach: Sie sparen langfristig Heizkosten, reduzieren CO₂ und sichern sich attraktive staatliche Zuschüsse. Mit unserem Förderservice Heizung wird die Beantragung der Heizungsförderung kinderleicht – wir kümmern uns um die nötigen Bestätigungen vom Energieeffizienz-Experten und führen Sie Schritt für Schritt durch den Prozess.

    • Bis zu 70 % Zuschuss für Ihre neue Heizung auf Basis erneuerbarer Energien,
      bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 € sind bis zu 80 % möglich.
    • Für Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzelle oder Fernwärme
    • Schnell und unkompliziert: Antragstellung direkt über KfW-Kundenportal
    • Förderservice Heizung: Wir erstellen alle nötigen Bestätigungen (BzA & BnD)

    Der Förderservice Heizung im Überblick

    Im Förderservice für Ihre Heizungsförderung erhalten Sie alle Informationen und Bestätigungen, um Ihre Heizungsförderung im KfW-Kundenportal einfach und sicher zu beantragen.

    • Prüfung der Voraussetzungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM)
    • Bestätigung zum Antrag (BzA)
    • Bestätigung nach Durchführung (BnD) für die Auszahlung des Zuschusses
    • inkl. Schritt für Schritt – Anleitung für das KfW-Kundenportal
    • inkl. Förderhotline: 06190 / 92 63 – 433 (Mo-Fr. 9-17 Uhr)

    Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus

    Bestandsgebäude Baujahr 1980, mit alter Öl- oder Gasheizung von 2001,
    Eigentümer mit Hauptwohnsitz im Haus
    Das Jahreshaushaltseinkommen beträgt 58.000 € und es leben 2 Kinder unter 16 Jahre im Haushalt.

    Ihre Vorteile auf einem Blick

    Rundum sorglos: Wir übernehmen die komplette Prüfung und begleiten Sie bei der Beantragung

    Expertenservice: Alle nötigen Bestätigungen inklusive

    Zeitersparnis: Keine Wartezeiten, alles aus einer Hand

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  • Haustür-Förderung 2026 BEG EM: So können Sie staatliche Zuschüsse für Ihre neue Eingangstür erhalten

    Im Rahmen der Haustür-Förderung 2026 profitieren Sie von attraktiven staatlichen Zuschüssen. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles über die aktuellen Förderprogramme von BAFA und KfW zur Förderung für den Austausch von Haustüren (Gebäudehülle).

    Eine moderne Hauseingangstür ist ein entscheidendes Bauteil für die energetische Sanierung, das Wärmeverluste und Zugluft stoppt und gleichzeitig den Einbruchschutz, Sicherheit und Wohmkomfort in den eigenen vier Wänden erhöht. Wir zeigen Ihnen kompakt und verständlich, wie Sie vom staatlichen Investitionszuschuss profitieren, welche technischen Voraussetzungen für den U-Wert gelten und wie Sie die maximale Förderung für Ihren Türaustausch ohne bürokratische Hürden beantragen.

    Das Wichtigste zur Förderung im Überblick

    • Förderfähig ist der Ersatz, die Erneuerung oder der erstmalige Einbau von Außentüren und Hauseingangstüren als Maßnahme an der Gebäudehülle.
    • Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Mit iSFP-Bonus sind zusätzlich 5 Prozentpunkte möglich.
    • Für die Zuschüsse im Rahmen der BEG-Förderung können bei Einzelmaßnahmen für Wohngebäude bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit angerechnet werden, mit iSFP-Bonus gelten 60.000 Euro pro Wohneinheit als Obergrenze der förderfähigen Ausgaben. (gemäß aktueller BEG-Förderrichtlinie)
    • Die neue Tür muss die technischen Mindestanforderungen der BEG-Förderung einhalten. Für Außentüren beheizter Räume und Hauseingangstüren gilt bei Wohngebäuden ein U-Wert von maximal 1,3 W/(m²·K).
    • Der Antrag läuft über das BAFA. Dazu ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden.

    Effizient modernisieren: Ihr Weg zur staatlichen Unterstützung für Ihre neue Haustür

    Die Förderung für die Hauseingangstür beziehungsweise Haustür läuft auch im Jahr 2026 über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Zuständig für die Zuschussförderung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ist das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Dazu zählen ausdrücklich auch die Erneuerung, der Ersatz oder der erstmalige Einbau von Fenstern, Außentüren und bei Nichtwohngebäuden auch Tore.

    Für Sie bedeutet das: Eine alte, energetisch schwache Haustür kann grundsätzlich förderfähig sein, wenn sie Teil einer energetischen Sanierung ist und die Maßnahme die Anforderungen der BEG EM erfüllt. Das BAFA nennt als Fördergegenstand bei Wohngebäuden ausdrücklich Außentüren innerhalb der Gebäudehülle. Außerdem gilt: Das Gebäude muss ein Bestandsgebäude sein, dessen Bauantrag oder Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.

    3 wichtige Regeln zur Sicherung Ihrer Förderung

    Mit einer sorgfältigen Planung und professioneller Unterstützung bei der Antragstellung stellen Sie sicher, dass Ihre neue Haustür nicht nur optisch überzeugt, sondern auch energetisch und finanziell ein voller Erfolg wird.

    Fazit:

    Der Austausch einer alten Hauseingangstür gegen ein modernes, energieeffizientes Modell ist im Jahr 2026 eine lohnenswerte Investition – nicht nur für den Klimaschutz und Ihren Wohnkomfort, sondern dank der BAFA-Zuschüsse von 15 % bis 20 % auch für Ihren Geldbeutel.

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    Hinweis:
    Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Förderbedingungen und Zuschusshöhen können sich jederzeit ändern. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Richtlinien der zuständigen Förderstellen (z. B. BAFA, KfW) sowie der individuelle Zuwendungsbescheid.
    Ein Anspruch auf Förderung oder Auszahlung besteht erst nach erfolgreicher Prüfung durch die zuständige Förderstelle.
    Dieser Beitrag stellt keine rechtliche, steuerliche oder förderrechtliche Beratung dar.

  • KfW-Förderung Auszahlung: So beantragen Sie die Auszahlung Ihrer Fördermittel (Programme 458, 459 & 422)

    Die KfW-Heizungsförderung unterstützt private Eigentümer, Unternehmen sowie Kommunen beim Einbau klimafreundlicher Heizungen. Die Auszahlung erfolgt jedoch nicht automatisch mit der Förderzusage. Nach Abschluss der Maßnahme müssen die erforderlichen Nachweise im Kundenportal „Meine KfW“ eingereicht und durch die KfW positiv geprüft werden.

    Das Wichtigste zur KfW-Auszahlung im Überblick

    • Die Auszahlung der KfW-Förderung erfolgt erst nach Abschluss der Maßnahme und positiver Prüfung der Nachweise.
    • Für die Auszahlung werden insbesondere Rechnungen, Zahlungsnachweise sowie die Bestätigung nach Durchführung (BnD bei Wohngebäuden bzw. gBnD bei Nichtwohngebäuden) benötigt.
    • Nachweise müssen spätestens 36 Monate nach der KfW-Zusage und innerhalb von 6 Monaten nach der letzten Rechnung eingereicht werden.
    • Die Nachweise werden digital im Kundenportal „Meine KfW“ hochgeladen und geprüft.
    • Unvollständige Unterlagen oder fehlerhafte Rechnungen können die Auszahlung verzögern oder gefährden.

    Die KfW-Programme im Überblick (Stand 2026)

    Um Verzögerungen zu vermeiden, ist die korrekte Zuordnung Ihres Vorhabens entscheidend. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterscheidet nach Antragstellergruppen und Förderprogrammen.

    Bestätigung zum Antrag (BzA) und Bestätigung nach Durchführung: Die digitalen Schlüsseldokumente

    Ohne die Unterstützung eines Fachunternehmens oder Energieeffizienz-Experten ist eine Auszahlung nicht möglich.

    • Bestätigung zum Antrag (BzA): Die BzA wird vor der Antragstellung durch ein Fachunternehmen oder eine Energieeffizienz-Expertin bzw. einen Energieeffizienz-Experten erstellt. Sie enthält technische Angaben zum geplanten Vorhaben.
    • Bestätigung nach Durchführung (BnD): Nach Abschluss der Maßnahme wird die BnD bzw. gBnD erstellt. Mit der BnD-ID beantragen Antragsteller im Kundenportal „Meine KfW“ die Auszahlung des Zuschusses.

    Hinweis:
    Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Die Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung im Einzelfall dar. Maßgeblich sind die jeweils gültigen KfW-Förderbedingungen, technischen Mindestanforderungen sowie die individuelle Zuschusszusage. Ein Rechtsanspruch auf Förderung oder Auszahlung besteht nicht.

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  • Förderung für Fassadendämmung 2026: Bis zu 20 % Zuschuss für Ihre Sanierung

    Eine hochwertige Fassadendämmung kann dazu beitragen, den Energieverbrauch eines Gebäudes zu senken, den Wohnkomfort zu verbessern und den Wert der Immobilie langfristig zu erhalten.

    Nach dem aktuellen Stand der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stehen Ihnen auch 2026 attraktive staatliche Fördermittel für die Fassadendämmung zur Verfügung.

    Das Wichtigste in Kürze

    • BAFA-Zuschuss: 15 % Grundförderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle; bis zu 20 % mit iSFP-Bonus.
    • Förderfähige Kosten: bis zu 30.000 € je Wohneinheit, mit iSFP-Bonus bis zu 60.000 € je Wohneinheit.
    • Vertrag vor Antragstellung: Ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ist erforderlich.
    • KfW-Ergänzungskredit: Bei einer BAFA-Zuschusszusage kann zusätzlich ein KfW-Ergänzungskredit 358/359 möglich sein.
    • Energieeffizienz-Experte:Für Maßnahmen an der Gebäudehülle ist eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte einzubinden.

    Welche staatliche Förderung gibt es für die Fassadendämmung?

    BAFA-Zuschuss (BEG Einzelmaßnahmen)

    Das BAFA kann im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) Zuschüsse für Maßnahmen an der Gebäudehülle gewähren.

    • 15 % Grundförderung für förderfähige Maßnahmen an der Gebäudehülle
    • zusätzlich 5 % iSFP-Bonus, wenn die Maßnahme Bestandteil eines individuellen Sanierungsfahrplans ist
    • bis zu 30.000 € förderfähige Ausgaben je Wohneinheit
    • mit iSFP-Bonus bis zu 60.000 € förderfähige Ausgaben je Wohneinheit
    • maximal bis zu 12.000 € Zuschuss je Wohneinheit bei 20 % Förderung auf 60.000 € förderfähige Ausgaben

    KfW-Ergänzungskredit (Programm 358/359)

    Wenn eine Zuschusszusage des BAFA vorliegt, kann ergänzend ein KfW-Ergänzungskredit 358/359 beantragt werden. Ob und in welcher Höhe der Kredit gewährt wird, hängt von den jeweiligen Förderbedingungen und der Kreditprüfung ab.

    • Kreditbetrag bis zu 120.000 € je Wohneinheit möglich
    • zusätzlicher Zinsvorteil bei KfW 358 bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 €
    • Antragstellung über Bank, Sparkasse oder Finanzierungspartner

    Erfahren Sie hier mehr über den KfW-Ergänzungskredit.

    Welche Voraussetzungen müssen für die Fassadendämmung erfüllt sein?

    Damit der Staat den Zuschuss für Ihre Fassadendämmung freigibt, sind klare technische und formale Leitplanken gesetzt. Die wichtigste Kennzahl ist hierbei der sogenannte U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient). Um die Förderung zu erhalten, darf die gedämmte Wand einen Wert von 0,20 W/m²K nicht überschreiten. In der Praxis bedeutet dies meist, dass Sie – je nach Material – eine Dämmstoffdicke zwischen 14 und 20 cm einplanen sollten. Mehr Informationen finden Sie hier.

    Auch das Alter Ihrer Immobilie spielt eine Rolle: Eine Förderung durch das BAFA ist nur möglich, wenn der Bauantrag für das Gebäude zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Es werden also gezielt Bestandsgebäude unterstützt, keine Neubauten.

    Ein entscheidender Faktor für den Erfolg Ihres Antrags ist die Einbindung eines zertifizierten Profis. Die Planung und spätere Abnahme der Arbeiten muss zwingend durch einen Energieeffizienz-Experten erfolgen, der in der offiziellen Expertenliste der dena (Deutsche Energie-Agentur) geführt wird. Ohne dessen technische Bestätigung bleibt der Fördertopf verschlossen bzw. Förderung ist nicht möglich. Sie müssen die Kosten für diesen Experten nicht allein tragen. Die professionelle Baubegleitung durch den Energieberater wird vom Staat zusätzlich mit 50 % bezuschusst (der förderfähigen Ausgaben), sodass Sie fachliche Sicherheit zum halben Preis erhalten.

    In 5 Schritten zur Förderung

    Fazit

    Für Hauseigentümer kann die BAFA-Förderung die Kosten einer Dachdämmung deutlich reduzieren. Wer die Fördervoraussetzungen erfüllt und frühzeitig eine Energieberatung einbindet, kann von Zuschüssen von bis zu 20 % profitieren.




    Hinweis:
    Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Die Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung im Einzelfall dar. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien, technischen Mindestanforderungen sowie die individuelle Zuschusszusage des BAFA.

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