Zur Unterstützung der gesetzlichen Vorgaben über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und als Anreiz für Hauseigentümer in Energieeffizienz zu investieren, stellt die Bundesregierung ergänzend staatliche Fördergelder über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-Förderung) bereit. Erfahren Sie, was die zum 21. Juli 2026 neu gestartete BEG-Förderung beinhaltet und wie Sie von den Zuschüssen profitieren.
- 30 % – 80 % Heizungsförderung
Direkte Zuschüsse für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen - 15 % – 20 % BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Direkte Zuschüsse für neue Fenster, Hauseingangstür und Wärmedämmung von Dach, Spitzboden, Fassade und Keller - Zinsgünstiger Ergänzungskredit
Beantragte Zuschüsse können durch einen zinsgünstigen Förderkredit ergänzt werden - Zinsgünstige Kredite inkl. Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierungen
Umfassende Sanierung auf einen der Effizienzhaus-Förderstandards können über Förderkredite finanziert werden

30 % bis zu 80% Heizungsförderung
Im Rahmen der BEG-Förderung 2026 gibt es auch weiterhin eine Zuschussförderung für den Tausch einer alten fossilen gegen eine neue klimafreundliche Heizung. Alle im Bestand möglichen Heizungsanlagen, die dem neuen GEG entsprechen, werden gefördert. Gas- und Ölheizungen werden nicht gefördert.
Für diese Heizanlagen kann die Heizungsförderung beantragt werden
- Wärmepumpen
- Wärmepumpen als Hybridheizungen
- Solarthermie
zur Warmwasserbereitung und/oder Heizungsunterstützung - Biomasse-Heizungen
Pellet-Kessel, Hackgut- und/oder Scheitholz-Kessel - Anschluss an ein Wärmenetz (Nah- oder Fernwärme)
- Wasserstofffähige Gasbrennwertheizungen (H2-Ready);
Nur die zusätzlichen Kosten für die Umrüstung auf den Betrieb mit Wasserstoff werden gefördert
Mit diesen Förderhöhen können Sie rechnen:
min. 30% BEG-Förderung 2026 von der KfW
Der Basis-Zuschuss wird für alle Antragsteller gewährt.
Plus 16 % Klimageschwindigkeitsbonus für den Komplettumstieg von einer fossilen auf eine erneuerbare Heizung – Bonus sinkt alle 6 Monate um 4 % und entfällt ab 1.8.2028
Die Höhe des Klimageschwindigkeitsbonus richtet sich nach den förderfähigen Gesamtkosten. Je nachdem wann der Förderantrag gestellt wird, gilt der dann gültige Prozentsatz von 16 % in 2026 bis zu 4 % in 2028. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt alle 6 Monate um 4 %. Ab August 2028 gibt es diesen Bonus damit nicht mehr.
Plus 10 % bis 40 % Einkommensbonus für Haushalte mit niedrigen Einkommen und für Rentner
Den Einkommensbonus erhalten Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen. Voraussetzung ist ein durchschnittliches zu versteuerndes Haushaltseinkommen von bis zu 50.000 € pro Jahr (Nachweis über die Einkommensteuerbescheide).
Familienzuschlag: Für jedes im Haushalt lebende minderjährige Kind werden einmalig 10.000 € vom zu versteuernden Haushaltseinkommen abgezogen. Dadurch können mehr Haushalte den Einkommensbonus erhalten.
Die BEG-Förderung 2026 ist auf maximal 70% begrenzt, bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 € sind bis zu 80 % möglich.
Maximal förderfähige Investitionskosten bei Heizungstausch im Wohngebäude
Der Heizungszuschuss erfolgt prozentual und errechnet sich aus den tatsächlichen Kosten, die beim Heizungstausch anfallen. Dazu zählen unter anderem die Kosten des Heizungsbauers für den Ausbau der alten und den Einbau der neuen Heizung und deren Inbetriebnahme, sowie erforderliche Leistungen die ein Elektriker oder der Schornsteinfeger beitragen müssen. Die förderfähigen Kosten sind nach oben hin begrenzt.
- Für den Heizungstausch im Einfamilienhaus: maximal 28.000 €
- Für Mehrfamilienhäuser nach der Anzahl der Wohnungen gestaffelt; Gilt auch für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG):
28.000 € für die erste Wohneinheit
für die 2.-6. Wohneinheit je 15.000 €
ab der 7. Wohneinheit je 8.000 € - Die Heizungsförderung kann unabhängig von der Förderung für Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle beantragt werden. Bei zeitgleicher Modernisierung können beide Förderoptionen im selben Jahr beantragt werden und sowohl die vollen förderfähigen Ausgaben für die Heizung angerechnet werden als auch für eine Wärmedämmung.
Heizungsförderung beantragen
Die Heizungsförderung muss beantragt werden, wenn der Liefer- und Leistungsvertrag unterschrieben ist, aber die Heizungsmodernisierung im Haus noch nicht begonnen wurde. Die Förderanträge werden online im KfW-Kundenportal gestellt. Für den Förderantrag ist eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erforderlich, die vom Heizungsfachbetrieb oder einem Energieeffizienz-Experten ausgestellt wird. Eine ähnliche Bestätigung benötigen Sie nach der Modernisierung zum Abruf Ihrer Fördergelder. Damit Sie Ihre Heizungsförderung einfach und sicher beantragen, unterstützen wir Sie im Förderservice.
So funktioniert die BEG-Förderung 2026 für Heizungen
Der Weg zur Förderung Ihrer Wärmepumpe läuft typischerweise so ab:
- Angebote von einem zertifizierten Heizungsfachbetrieb einholen.
- Über den Förderservice erfahren Sie, welche Voraussetzungen Ihr Angebot und der Vertrag beinhalten müssen, damit Ihre neue Heizung förderfähig ist.
Nur wenn der Förderantrag zum richtigen Zeitpunkt gestellt wird, können Sie sich Ihre Förderung sichern.
- Der Förderantrag für die Heizungsförderung muss mit vorliegendem und unterschriebenden Liefer-Leistungsvertrag gestellt werden. Allerdings, bevor die Arbeiten vor Ort starten und die neue Heizung bestellt bzw. installiert wird.
- Im Förderservice erstellen Ihnen unsere Energieeffizienz-Experen die erforderliche Bestätigung zum Antrag (BzA). Zusammen mit der BzA erhalten Sie eine Schritt-für Schritt-Anleitung. Damit können Sie Ihren Zuschuss einfach und schnell im KfW-Kundenportal beantragen.
- Nachdem Ihr Förderantrag gestellt und von der KfW bewilligt wurde, haben Sie 36 Monate Zeit, die Heizungsmodernisierung durch Ihren Fachbetrieb umsetzten zu lassen.
- Nach Installation und Inbetriebnahme können Sie die Auszahlung Ihrer Förderung veranlassen. Die dazu notwendige Bestätigung nach Durchführung (BnD) wird Ihnen im Förderservice bereitgestellt. Mit BnD und Anleitung vom Förderserviice können Sie Ihre Nachweise im KfW-Kundenportal hochladen.
- Nach positiver Prüfung Ihrer Unterlagen wird die Förderung auf Ihr Konto überwiesen.

15% bis 20% Zuschuss für neue Fenster und Wärmedämmung
Eine gute Wärmedämmung kann unnötige Energieverluste über die Gebäudehülle vermeiden. Die Heizenergie bleibt so genau da, wo sie hingehört – im Haus. Das verringert den Energieverbrauch, die Energiekosten und senkt die anfallende CO2-Steuer.
Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle werden von Energieeffizienz-Experten als Vorbereitung zum Einbau einer Wärmepumpe und als Grundlage für deren effizienten Betrieb empfohlen.
Energieeffiziente Modernisierungen der Gebäudehülle werden über die BEG-Förderung 2026 mit einem Zuschuss gefördert. 15% der Investitionskosten steuert der Staat über die Bundesförderung für effiziente Gebäude bei. Mit vorliegendem Sanierungsfahrplan werden sogar höhere Modernisierungsausgaben gefördert. Der zusätzliche iSFP-Bonus von 5 % erhöht die Förderquote für die Mehrausgaben, die über der Höchstgrenze ohne Sanierungsfahrplan liegen.
Das wird gefördert
- Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die älter als 5 Jahre sind
- Dämmung von Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen
- Einbau von Fenster, Außentüren und außenliegender Sonnenschutz
BEG-Förderung 2026 – förderfähige Ausgaben für Einzelmaßnahmen
30.000 €
für Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen und die 1. Wohneinheit im Mehrfamilienhäusern
je 15.000 €
ab der 2. bis zur 6. Wohneinheit in Zweifamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern, auch für Mietwohnungen
je 8.000 €
ab der 7. Wohneinheit in Mehrfamilienhäusern, auch für Wohneigentümer-Gemeinschaften (WEG)
60.000 €
mit Sanierungsfahrplan
für Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen und die 1. Wohneinheit im Mehrfamilienhäusern
je 30.000 €
mit Sanierungsfahrplan
ab der 2. bis zur 6. Wohneinheit in Zweifamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern, auch für Mietwohnungen
je 15.000 €
mit Sanierungsfahrplan
ab der 7. Wohneinheit in Mehrfamilienhäusern, auch für Wohneigentümer-Gemeinschaften (WEG)
iSFP-Bonus für Einzelmaßnahmen mit Sanierungsfahrplan
Ist eine energetische Sanierungsmaßnahme Bestandteil eines geförderten iSFP, erhöht sich der Fördersatz für die förderfähigen Ausgaben, die die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben ohne iSFP übersteigen, um zusätzliche 5 % (iSFP-Bonus). Der Bonus wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt und entfällt nur auf den Betrag, der das Mindestinvestitionsvolumen übersteigt.
15 % Zuschuss
auf die förderfähige Gesamtausgaben
+ 5 % iSFP-Bonus
für förderfähige Ausgaben über 30.000 €
BEG-Förderung 2026 für Einzelmaßnahmen beantragen
Die BEG-Förderung muss beantragt werden, wenn der Liefer- und Leistungsvertrag unterschrieben ist, aber die Modernisierung am Haus noch nicht begonnen wurde. Die Förderanträge werden beim BAFA gestellt. Für den Förderantrag ist eine Technische Projektbeschreibung (TPB) erforderlich, die nur von einem Energieeffizienz-Experten ausgestellt werden kann. Eine ähnliche Bestätigung benötigen Sie nach der Modernisierung zum Abruf Ihrer Fördergelder – der Technische Projektnachweis (TPN).
So funktioniert die BEG-Förderung 2026 für Einzelmaßnahmen
Der Weg zur Förderung Ihrer Modernisierung läuft typischerweise so ab:
- Angebote von einem zertifizierten Fachbetrieb einholen.
- Über den Förderservice erfahren Sie, welche Voraussetzungen Ihr Angebot und der Vertrag beinhalten müssen, damit Ihr Modernisierungsvorhaben förderfähig ist.
Nur wenn der Förderantrag zum richtigen Zeitpunkt gestellt wird, können Sie sich Ihre Förderung sichern.
- Der Förderantrag für die BEG-Förderung muss mit vorliegendem und unterschriebenden Liefer-/ Leistungsvertrag gestellt werden. Allerdings, bevor die Arbeiten vor Ort starten und die Materialien bestellt bzw. eingebaut werden.
- Im Förderservice erstellen Ihnen unsere Energieeffizienz-Experen die erforderliche Technische Projektbeschreibung (TPB). Wir beantragen ihre Förderung in Vollmacht für Sie und Informieren Sie, sobald die Bewilligung vom BAFA vorliegt.
- Nachdem Ihr Förderantrag gestellt und vom BAFA bewilligt wurde, haben Sie 36 Monate Zeit, die Modernisierung durch Ihren Fachbetrieb umsetzten zu lassen.
- Nach Fertigstellung können Sie die Auszahlung Ihrer Förderung im Förderservice veranlassen. Der dazu notwendige Technische Projektnachweis (TPN) wird im Förderservice durch unsere Energieeffizienz-Experten bereitgestellt. Damit veranlassen wir sie Auszahlung Ihrer Fördergelder.
- Nach positiver Prüfung Ihrer Unterlagen wird die Förderung auf Ihr Konto überwiesen.
Ergänzungskredit
Zusätzlich zur Zuschussförderung besteht im Rahmen der BEG-Förderung 2026 die Möglichkeit Kosten der Heizungsmodernisierung über einen zinsverbilligten Ergänzungskredit zu finanzieren. Antragsteller mit einem zu versteuernden Haushaltskommen von bis zu 90.000 € erhalten eine zusätzliche Zinsverbilligung.
✆ 06190 / 92 63 – 433
Sie haben Fragen zur BEG-Förderung 2026 oder möchten mehr zum Förderservice erfahren?
Dann kontaktieren Sie unsere Förderhotline. Sie erreichen uns kostenfrei von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr.
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