Kategorie: Förderung

  • BEG-Förderung 2026 – Diese Zuschüsse können Sie jetzt beantragen

    Zur Unterstützung der gesetzlichen Vorgaben über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und als Anreiz für Hauseigentümer in Energieeffizienz zu investieren, stellt die Bundesregierung ergänzend staatliche Fördergelder über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-Förderung) bereit. Erfahren Sie, was die zum 21. Juli 2026 neu gestartete BEG-Förderung beinhaltet und wie Sie von den Zuschüssen profitieren.

    1. 30 % – 80 % Heizungsförderung
      Direkte Zuschüsse für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen
    2. 15 % – 20 % BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
      Direkte Zuschüsse für neue Fenster, Hauseingangstür und Wärmedämmung von Dach, Spitzboden, Fassade und Keller
    3. Zinsgünstiger Ergänzungskredit
      Beantragte Zuschüsse können durch einen zinsgünstigen Förderkredit ergänzt werden
    4. Zinsgünstige Kredite inkl. Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierungen
      Umfassende Sanierung auf einen der Effizienzhaus-Förderstandards können über Förderkredite finanziert werden
    Die Heizungsförderung ist ein Programmteil der BEG-Förderung 2026

    Mit diesen Förderhöhen können Sie rechnen:

    min. 30% BEG-Förderung 2026 von der KfW

    Der Basis-Zuschuss wird für alle Antragsteller gewährt.

    Plus 16 % Klimageschwindigkeitsbonus für den Komplettumstieg von einer fossilen auf eine erneuerbare Heizung – Bonus sinkt alle 6 Monate um 4 % und entfällt ab 1.8.2028

    Die Höhe des Klimageschwindigkeitsbonus richtet sich nach den förderfähigen Gesamtkosten. Je nachdem wann der Förderantrag gestellt wird, gilt der dann gültige Prozentsatz von 16 % in 2026 bis zu 4 % in 2028. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt alle 6 Monate um 4 %. Ab August 2028 gibt es diesen Bonus damit nicht mehr.

    Plus 10 % bis 40 % Einkommensbonus für Haushalte mit niedrigen Einkommen und für Rentner

    Den Einkommensbonus erhalten Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen. Voraussetzung ist ein durchschnittliches zu versteuerndes Haushaltseinkommen von bis zu 50.000 € pro Jahr (Nachweis über die Einkommensteuerbescheide).

    Familienzuschlag: Für jedes im Haushalt lebende minderjährige Kind werden einmalig 10.000 € vom zu versteuernden Haushaltseinkommen abgezogen. Dadurch können mehr Haushalte den Einkommensbonus erhalten.

    Die BEG-Förderung 2026 ist auf maximal 70% begrenzt, bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 € sind bis zu 80 % möglich.

    Maximal förderfähige Investitionskosten bei Heizungstausch im Wohngebäude

    Der Heizungszuschuss erfolgt prozentual und errechnet sich aus den tatsächlichen Kosten, die beim Heizungstausch anfallen. Dazu zählen unter anderem die Kosten des Heizungsbauers für den Ausbau der alten und den Einbau der neuen Heizung und deren Inbetriebnahme, sowie erforderliche Leistungen die ein Elektriker oder der Schornsteinfeger beitragen müssen. Die förderfähigen Kosten sind nach oben hin begrenzt.

    • Für den Heizungstausch im Einfamilienhaus: maximal 28.000 €
    • Für Mehrfamilienhäuser nach der Anzahl der Wohnungen gestaffelt; Gilt auch für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG):
      28.000 € für die erste Wohneinheit
      für die 2.-6. Wohneinheit je 15.000 €
      ab der 7. Wohneinheit je 8.000 €
    • Die Heizungsförderung kann unabhängig von der Förderung für Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle beantragt werden. Bei zeitgleicher Modernisierung können beide Förderoptionen im selben Jahr beantragt werden und sowohl die vollen förderfähigen Ausgaben für die Heizung angerechnet werden als auch für eine Wärmedämmung.

    Heizungsförderung beantragen

    Die Heizungsförderung muss beantragt werden, wenn der Liefer- und Leistungsvertrag unterschrieben ist, aber die Heizungsmodernisierung im Haus noch nicht begonnen wurde. Die Förderanträge werden online im KfW-Kundenportal gestellt. Für den Förderantrag ist eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erforderlich, die vom Heizungsfachbetrieb oder einem Energieeffizienz-Experten ausgestellt wird. Eine ähnliche Bestätigung benötigen Sie nach der Modernisierung zum Abruf Ihrer Fördergelder. Damit Sie Ihre Heizungsförderung einfach und sicher beantragen, unterstützen wir Sie im Förderservice.

    So funktioniert die BEG-Förderung 2026 für Heizungen

    Der Weg zur Förderung Ihrer Wärmepumpe läuft typischerweise so ab:

    • Angebote von einem zertifizierten Heizungsfachbetrieb einholen.
    • Über den Förderservice erfahren Sie, welche Voraussetzungen Ihr Angebot und der Vertrag beinhalten müssen, damit Ihre neue Heizung förderfähig ist.

    Nur wenn der Förderantrag zum richtigen Zeitpunkt gestellt wird, können Sie sich Ihre Förderung sichern.

    • Der Förderantrag für die Heizungsförderung muss mit vorliegendem und unterschriebenden Liefer-Leistungsvertrag gestellt werden. Allerdings, bevor die Arbeiten vor Ort starten und die neue Heizung bestellt bzw. installiert wird.
    • Im Förderservice erstellen Ihnen unsere Energieeffizienz-Experen die erforderliche Bestätigung zum Antrag (BzA). Zusammen mit der BzA erhalten Sie eine Schritt-für Schritt-Anleitung. Damit können Sie Ihren Zuschuss einfach und schnell im KfW-Kundenportal beantragen.

    • Nachdem Ihr Förderantrag gestellt und von der KfW bewilligt wurde, haben Sie 36 Monate Zeit, die Heizungsmodernisierung durch Ihren Fachbetrieb umsetzten zu lassen.
    • Nach Installation und Inbetriebnahme können Sie die Auszahlung Ihrer Förderung veranlassen. Die dazu notwendige Bestätigung nach Durchführung (BnD) wird Ihnen im Förderservice bereitgestellt. Mit BnD und Anleitung vom Förderserviice können Sie Ihre Nachweise im KfW-Kundenportal hochladen.
    • Nach positiver Prüfung Ihrer Unterlagen wird die Förderung auf Ihr Konto überwiesen.
    Die BEG-Förderung 2026 beinhaltet Zuschüsse für Einzelmaßnahmen für Fassade, Dach, Keller und Fenster

    Das wird gefördert

    • Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die älter als 5 Jahre sind
    • Dämmung von Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen
    • Einbau von Fenster, Außentüren und außenliegender Sonnenschutz

    BEG-Förderung 2026 – förderfähige Ausgaben für Einzelmaßnahmen

    iSFP-Bonus für Einzelmaßnahmen mit Sanierungsfahrplan

    Ist eine energetische Sanierungsmaßnahme Bestandteil eines geförderten iSFP, erhöht sich der Fördersatz für die förderfähigen Ausgaben, die die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben ohne iSFP übersteigen, um zusätzliche 5 % (iSFP-Bonus). Der Bonus wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt und entfällt nur auf den Betrag, der das Mindestinvestitionsvolumen übersteigt.

    BEG-Förderung 2026 für Einzelmaßnahmen beantragen

    Die BEG-Förderung muss beantragt werden, wenn der Liefer- und Leistungsvertrag unterschrieben ist, aber die Modernisierung am Haus noch nicht begonnen wurde. Die Förderanträge werden beim BAFA gestellt. Für den Förderantrag ist eine Technische Projektbeschreibung (TPB) erforderlich, die nur von einem Energieeffizienz-Experten ausgestellt werden kann. Eine ähnliche Bestätigung benötigen Sie nach der Modernisierung zum Abruf Ihrer Fördergelder – der Technische Projektnachweis (TPN).

    So funktioniert die BEG-Förderung 2026 für Einzelmaßnahmen

    Der Weg zur Förderung Ihrer Modernisierung läuft typischerweise so ab:

    • Angebote von einem zertifizierten Fachbetrieb einholen.
    • Über den Förderservice erfahren Sie, welche Voraussetzungen Ihr Angebot und der Vertrag beinhalten müssen, damit Ihr Modernisierungsvorhaben förderfähig ist.

    Nur wenn der Förderantrag zum richtigen Zeitpunkt gestellt wird, können Sie sich Ihre Förderung sichern.

    • Der Förderantrag für die BEG-Förderung muss mit vorliegendem und unterschriebenden Liefer-/ Leistungsvertrag gestellt werden. Allerdings, bevor die Arbeiten vor Ort starten und die Materialien bestellt bzw. eingebaut werden.
    • Im Förderservice erstellen Ihnen unsere Energieeffizienz-Experen die erforderliche Technische Projektbeschreibung (TPB). Wir beantragen ihre Förderung in Vollmacht für Sie und Informieren Sie, sobald die Bewilligung vom BAFA vorliegt.

    • Nachdem Ihr Förderantrag gestellt und vom BAFA bewilligt wurde, haben Sie 36 Monate Zeit, die Modernisierung durch Ihren Fachbetrieb umsetzten zu lassen.
    • Nach Fertigstellung können Sie die Auszahlung Ihrer Förderung im Förderservice veranlassen. Der dazu notwendige Technische Projektnachweis (TPN) wird im Förderservice durch unsere Energieeffizienz-Experten bereitgestellt. Damit veranlassen wir sie Auszahlung Ihrer Fördergelder.
    • Nach positiver Prüfung Ihrer Unterlagen wird die Förderung auf Ihr Konto überwiesen.

    Ergänzungskredit

    Zusätzlich zur Zuschussförderung besteht im Rahmen der BEG-Förderung 2026 die Möglichkeit Kosten der Heizungsmodernisierung über einen zinsverbilligten Ergänzungskredit zu finanzieren. Antragsteller mit einem zu versteuernden Haushaltskommen von bis zu 90.000 € erhalten eine zusätzliche Zinsverbilligung.

    06190 / 92 63 – 433

    Sie haben Fragen zur BEG-Förderung 2026 oder möchten mehr zum Förderservice erfahren?
    Dann kontaktieren Sie unsere Förderhotline. Sie erreichen uns kostenfrei von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr.

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  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % Extra-Zuschuss für schnellen Heizungstausch bis 2028

    Wenn Sie Ihre alte Heizung jetzt gegen eine klimafreundliche Lösung tauschen, kann sich das doppelt lohnen: Zusätzlich zur Grundförderung gibt es den Klimageschwindigkeitsbonus – ein Extra-Zuschuss für den schnellen Umstieg.

    Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt alle 6 Monate. Je früher Ihr Förderantrag desto höher Ihre Förderung.

    Das Wichtigste auf einen Blick

    • Bonus innerhalb der KfW-Heizungsförderung für selbstnutzende Eigentümer
    • Um plus 16 % höherer Zuschuss, maximal 80 %
    • Im Förderservice erstellen wir Ihnen die notwendigen Bestätigungen zum Antrag und nach Einbau

    Was ist der Klimageschwindigkeitsbonus?

    Der Klimageschwindigkeitsbonus ist ein zusätzlicher Förderbaustein innerhalb der KfW-Heizungsförderung für
    Privatpersonen (KfW-Programm 458). Er soll Hauseigentümer, die ihr Haus oder ihre Eigentumswohnung selbst bewohnen dazu motivieren, alte, funktionstüchtige Heizungen frühzeitig durch klimafreundliche Heizsysteme zu ersetzen. Der Bonus wird zusätzlich zur Grundförderung gewährt und läuft vollständig über die KfW.

    Für welche Heizungen wird der Bonus gezahlt?

    Laut KfW-Merkblatt gilt der Bonus für den Heizungstausch dieser noch funktionstüchtigen Bestandsheizungen:

      Welche Fördervoraussetzungen müssen beachtet werden?

      • Der Bonus ist nur bei Heizungstausch einer funktionstüchtigen Altheizung beantragbar.
      • Für die alte, ausgetauschte Heizung müssen für den Klimageschwindigkeitsbonus eine fachgerechte Demontage und Entsorgung nachgewiesen werden.
      • Nach dem Austausch darf die Beheizung der Wohnungen oder Flächen nicht mehr mit fossilen Energien, also mit Öl oder Gas erfolgen. Davon ausgenommen sind gasbetriebene Brennstoffzellenheizungen und wasserstofffähige Heizungen.

      Wie hoch ist der Klimageschwindigkeitsbonus?


      Die Höhe der Bonusförderung richtet sich nach den förderfähigen Gesamtkosten. Je nachdem wann der Förderantrag gestellt wird, gilt der dann gültige Prozentsatz von 16 % in 2026 bis zu 4 % in 2028. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt alle 6 Monate um 4 %. Ab August 2028 gibt es diesen Bonus damit nicht mehr.
      Die Heizungsförderung hat außerdem eine Obergrenze. Das ist wichtig, wenn zusätzlich zum Klimageschwindigkeitsbonus auch der Einkommensbonus beantragt wird. Grundförderung und Bonusförderungen zusammen sind auf maximal 70 % begrenzt. Für Haushalte mit geringem Jahreseinkommen bis 30.000 € sogar 80 %.

      Wie berechnet sich der Klimageschwindigkeitsbonus im Mehrfamilienhaus?


      Den Klimageschwindigkeitsbonus erhalten nur Eigentümer, die ihre Wohnung oder ihr Haus selbst bewohnen. Bei Mehrfamilienhäusern wird der Bonus nur für die selbst genutzten Wohnungen gewährt. Die Förderung wird entsprechend dem Anteil der selbst bewohnten Wohneinheiten berechnet.


      Fazit

      Je früher Sie Ihren Förderantrag stellen, desto mehr Förderung erhalten Sie.
      Der Klimageschwindigkeitsbonus kann mit weiteren Förderbausteinen kombiniert werden und erhöht den Zuschuss für Ihre neue Heizung. Allerdings sinken sowohl der Bonus als auch die förderfähigen Kosten alle sechs Monate. Im August 2028 entfällt der Klimageschwindigkeitsbonus vollständig.

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    • Förderstopp BEG-Förderung: Wichtige Informationen zur Umstellungsphase bis zum 21. Juli 2026

      Seit kurzem gilt ein überraschender Förderstopp für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), einschließlich der Heizungsförderung. Am 08.07.2026 wurden die Antragsportale kurzfristig und ohne vorherige Ankündigung vorübergehend ausgesetzt.

      Das Wichtigste im Überblick

      Förderservice weiterhin beauftragen

      Sie können unseren Förderservice selbstverständlich weiterhin wie gewohnt beauftragen.

      Wir nehmen Ihre Aufträge bereits jetzt entgegen und bereiten die Bearbeitung vor. Die Erstellung der erforderlichen Antragsunterlagen erfolgt voraussichtlich ab dem 21.07.2026 auf Grundlage der dann gültigen Förderbedingungen.

      Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Auftragseingangs. Aufgrund des vorübergehenden Förderstopps kann es vorübergehend zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.

      Sie haben bereits eine BzA vom Förderservice erhalten, den Förderantrag aber noch nicht gestellt?

      Wenn Sie Ihre Bestätigung zum Antrag (BzA) bereits erhalten haben, Ihren Förderantrag jedoch noch nicht im KfW-Zuschussportal eingereicht haben, ergeben sich folgende Möglichkeiten:

      Ab 21. Juli 2026 gilt die neue Förderung mit neuen Fördersätzen

      Bitte beachten Sie, dass sich die Förderkonditionen ändern. Unter anderem:

      • Die maximal förderfähigen Kosten werden reduziert.
      • Einzelne Bonusförderungen werden verringert oder entfallen.
      • Gleichzeitig kann der Einkommensbonus für Haushalte mit geringerem Einkommen vorteilhafter ausfallen.

      Aktuelle Programmdetails über die Förderauskunft

      Alle Änderungen der Förderprogramme inkl. der BEG-Förderung werden fortlaufend in unserer Förderdatenbank aktualisiert.

      Dort finden Sie jederzeit die aktuell gültigen Förderbedingungen – fundiert, unabhängig und auf Basis der offiziellen Veröffentlichungen der Fördergeber. So erhalten Sie verlässliche Informationen, auch wenn Medienberichte einzelne Änderungen verkürzt oder unvollständig darstellen.

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      Sie haben Fragen zur BEG-Förderung oder möchten mehr zum Förderservice erfahren? Dann kontaktieren Sie unsere Förderhotline. Sie erreichen uns kostenfrei von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr.

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    • Energieberater: Ihr Wegweiser für eine effiziente Hausmodernisierung – Stand 2026

      Ein Energieberater unterstützt Sie dabei, den Energieverbrauch Ihrer Immobilie nachhaltig zu senken und den Wohnkomfort zu steigern. Durch eine fachmännische Analyse werden energetische Schwachstellen an der Gebäudehülle oder der Heiztechnik präzise identifiziert. Zudem hilft die Expertise dabei, die bestmöglichen staatlichen Förderungen für Ihr individuelles Sanierungsvorhaben rechtssicher zu beantragen. Mit einem maßgeschneiderten Sanierungsfahrplan sichern Sie langfristig den Wert Ihres Hauses und sparen dauerhaft Heizkosten ein.

      • Individuelle Analyse: Erstellung passgenauer Sanierungskonzepte für Ihr Gebäude.
      • Gesetzliche Pflicht: Notwendigkeit bei bestimmten Sanierungen und Förderanträgen.
      • Förderservice: Unterstützung bei der Beantragung von BAFA- und KfW-Zuschüssen.
      • Kosten & Ersparnis: Staatliche Zuschüsse reduzieren das Honorar des Experten deutlich.
      • Qualitätssicherung: Baubegleitung zur Vermeidung von Bauschäden und Fehlern.

      Sie planen eine Modernisierung Ihres Eigenheims? Lassen Sie sich direkt von den Experten bei febis zu Ihrem Projekt beraten.

      Wer darf sich als Energieberater bezeichnen?

      Der Begriff „Energieberater“ ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Um jedoch staatliche Fördermittel der KfW oder des BAFA beantragen zu dürfen, muss der Experte in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena (Deutsche Energie-Agentur) geführt werden.

      Diese Experten sind in der Regel Ingenieure, Architekten oder Handwerksmeister mit einer entsprechenden Zusatzqualifikation. Sie unterliegen strengen Fortbildungspflichten und müssen ihre fachliche Eignung regelmäßig nachweisen. Wenn Sie eine Energieberatung für Ihr Haus in Anspruch nehmen, sollten Sie darauf achten, dass die Person für die entsprechenden Förderprogramme zugelassen ist.

      Wann ist ein Energieberater Pflicht?

      Ein Energieberater ist in verschiedenen Situationen gesetzlich oder regulatorisch vorgeschrieben:

      1. Förderanträge: Möchten Sie Zuschüsse vom BAFA (z. B. für die Gebäudehülle) oder Kredite der KfW erhalten, ist die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten zwingend erforderlich. Ohne technische Projektbeschreibung (TPB) oder Bestätigung zum Antrag (BzA) gibt es keine Förderung.
      2. Gesetzliche Anforderungen (GEG): Bei umfangreichen Sanierungen oder dem Verkauf/Vermietung einer Immobilie schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) teilweise Beratungsgespräche oder die Erstellung eines Energieausweises vor.
      3. Neubau: Bei Neubauten muss die Einhaltung der energetischen Standards nachgewiesen werden, was ebenfalls in den Aufgabenbereich eines Sachverständigen fällt.
      Effizienz sanieren - der individuelle Sanierungsfahrplan vom Energieeffizienz-Experten ist der perfekte Grundstein

      Wann lohnt sich eine professionelle Energieberatung?

      Eine Beratung ist grundsätzlich immer dann sinnvoll, wenn Sie die Energiekosten senken oder den Wert Ihrer Immobilie steigern möchten. Ein Energieberater erkennt oft Potenziale, die für Laien unsichtbar sind – etwa Wärmebrücken oder ineffiziente Einstellungen der Heizungsanlage.

      Besonders wertvoll ist der Individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP). Dieser zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihr Haus sanieren können. Ein großer Vorteil: Werden Maßnahmen aus einem iSFP umgesetzt, erhöht sich der Fördersatz für viele Maßnahmen (z. B. Dämmung oder Fenstertausch) oft um zusätzliche 5 Prozentpunkte.

      Wer trägt die Kosten für die Beratung?

      Die Kosten für einen Energieberater hängen stark vom Umfang der Tätigkeit ab. Eine einfache Erstberatung ist günstiger als eine umfassende Baubegleitung.

      • Zuschüsse: Das BAFA übernimmt bei einer umfassenden Vor-Ort-Beratung (iSFP) einen Großteil der Kosten. Für Ein- und Zweifamilienhäuser liegt der Zuschuss aktuell bei 50 % des förderfähigen Honorars, maximal jedoch 650 Euro. Mehr Informationen finden Sie hier.
      • Baubegleitung: Wenn der Berater die Sanierung überwacht, können diese Kosten ebenfalls anteilig über die KfW oder das BAFA gefördert werden.

      Was passiert bei einem Vor-Ort-Termin?

      Bei der Energieberatung am Haus nimmt der Experte das Gebäude sprichwörtlich unter die Lupe. Folgende Aspekte werden untersucht:

      Diese Leistungen beinhaltet die Berechnung

      Die Heizlastberechnung nach DIN 12831 ist ein standardisiertes Verfahren, das bauliche Gegebenheiten, klimatische Bedingungen sowie nutzungsbedingte Faktoren berücksichtigt. Ziel ist die Ermittlung der Gesamtheizlast des Gebäudes sowie die Raumheizlast für jeden einzelnen Raum und die exakte Bestimmung von Transmissions- und Lüftungswärmeverlusten.

      Auf Basis dieser Daten erstellt der Berater ein energetisches Konzept, das genau auf Ihre Wünsche und Ihr Budget zugeschnitten ist.

      Fazit

      Eine Energieberatung mit iSFP hilft Ihnen, Sanierungsmaßnahmen gezielt zu planen, Energiekosten zu senken und gleichzeitig von höheren Förderungen zu profitieren. Effektiv bleibt für Sie als Eigentümer oft nur ein überschaubarer Eigenanteil, der sich durch die optimierte Förderung der Sanierungsmaßnahmen meist schnell amortisiert.

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      Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Förderbedingungen und Zuschusshöhen können sich jederzeit ändern. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Richtlinien der zuständigen Förderstellen (z. B. BAFA, KfW) sowie der individuelle Zuwendungsbescheid.

      Ein Anspruch auf Förderung oder Auszahlung besteht erst nach erfolgreicher Prüfung durch die zuständige Förderstelle. Dieser Beitrag stellt keine rechtliche, steuerliche oder förderrechtliche Beratung dar.

    • Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ startet

      Bis zu 30.000 Euro Zuschuss für neuen Wohnraum über das neue Förderprogramm der KfW „Gewerbe zu Wohnen“ beantragen und leerstehende Gewerberäume mit Leben füllen.

      Das Wichtigste im Überblick

      • Programm: Gewerbe zu Wohnen KfW-Zuschuss Nr. 266
      • Start der Antragstellung: Juli 2026 (voraussichtlich).
      • Förderhöhe: Bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit
      • Fördersatz: 30 % von maximal 100.000 Euro Umbaukosten
      • Passende Förderungen und Programmdetails einfach und schnell über unsere Förderauskunft finden

      Was wird gefördert?

      Angesichts des anhaltenden Wohnungsmangels in Deutschland startet das Bundesbauministerium das neue Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“. Ziel ist es, leerstehende Gewerbeimmobilien in dringend benötigten Wohnraum umzuwandeln. Ab Juli 2026 können Eigentümer und Investoren Zuschüsse von bis zu 30.000 € pro neu geschaffener Wohneinheit beantragen.

      Die Bundesregierung setzt damit verstärkt auf die Umnutzung bestehender Gebäude, um schneller und ressourcenschonender zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Mit dem neuen Programm sollen vor allem ungenutzte Büro- und Gewerbeflächen stärker aktivieren und gleichzeitig einen Beitrag zur Entlastung des angespannten Wohnungsmarktes leisten.

      Gefördert wird der Umbau von bislang nicht zu Wohnzwecken genutzten beheizten Gebäuden oder Gebäudeteilen zu Wohnungen. Voraussetzung ist, dass durch die Umnutzung mindestens eine neue Wohneinheit entsteht. Eine spätere Mischnutzung von Wohnen und Gewerbe bleibt möglich.

      Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ – das gilt:

      • Förderhöhe: Bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit (30 % von maximal 100.000 Euro Umbaukosten)
      • Fördervolumen: Insgesamt 300 Millionen Euro in 2026
      • Voraussetzung: Mindestens eine neue Wohneinheit entsteht
      • Energiestandard: Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien bzw. Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare Energien
      • Umsetzungsfrist: Maximal 54 Monate

      Energetische Anforderungen gelten

      Um die Förderung „Gewerbe zu Wohnen“ zu erhalten, müssen die Gebäude nach dem Umbau mindestens den Standard „Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien (EH 85 EE)“ erreichen. Für denkmalgeschützte Gebäude gilt der Standard „Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare Energien“.

      Außerdem ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten aus der dena-Expertenliste verpflichtend.

      Diese Kosten für die energetische Sanierung selbst werden nicht mitgefördert. Hier bietet sich eine Kombination mit anderen Förderprogrammen an, beispielsweise:

      Zuschuss mit KfW-Förderkrediten für energetische Sanierungen kombinieren

      Wer kann Anträge im Programm „Gewerbe zu Wohnen“ stellen?

      Antragsberechtigt sind:

      • Selbstnutzer
      • private Eigentümer
      • Investoren
      • Unternehmen
      • kommunale Antragsteller

      Mit Ausnahme privater Selbst­nutzer müssen alle Antrag­steller­ die Förderung als De-minimis Beihilfe abbilden. Die Gesamtförderung pro Unternehmen ist damit auf 300.000 € begrenzt.

      Wichtig: Der Antrag kann nur gestellt werden, bevor mit dem Projekt begonnen wurde. Bereits abgeschlossene Liefer- oder Bauverträge gelten als Projektstart und schließen eine Förderung aus. Reine Planungs- und Beratungsleistungen zählen dagegen nicht als Vorhabenbeginn.

      300 Millionen Euro Fördervolumen für 2026

      Für das Jahr 2026 stellt der Bund insgesamt 300 Millionen Euro für das Umnutzungsprogramm bereit. Anträge können voraussichtlich ab Juli 2026 bei der KfW gestellt werden.

      Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zum Förderstart von „Gewebe und Wohnen“:

      In vielen Städten stehen Gebäude leer, während gleichzeitig Wohnungen fehlen. Orte, die einmal voller Leben waren, stehen still, während gleichzeitig so viele Menschen nach Wohnraum suchen. Dieser Widerspruch beschäftigt mich. Und genau hier wollen wir ansetzen. Mit unserem neuen Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ geben wir ungenutzten Büro- und Gewerbeimmobilien eine zweite Chance.

      Wir wollen aus stillen Gebäuden wieder lebendige Orte machen. Das sind Orte, an denen Menschen wohnen, Familien ankommen und Stadtviertel neu aufblühen. Dabei verbinden wir drei Ziele, die heute untrennbar zusammengehören: Wir bekämpfen Leerstand, schaffen dringend benötigten Wohnraum und treiben gleichzeitig die klimagerechte Sanierung und Weiterentwicklung unserer Städte voran. Denn jedes umgebaute Gebäude spart Ressourcen, erhält gewachsene Strukturen und bringt neues Leben in unsere Innenstädte. 

      Mit einem Zuschuss von bis zu 30.000 Euro je entstehender Wohneinheit setzen wir bewusst einen starken Anreiz. Die Förderung ist für Investoren höchst attraktiv — und gleichzeitig ein kraftvoller Impuls, um Projekte zu starten, die unsere Städte nachhaltig verändern. Damit aus leerstehenden Gebäuden wieder Zuhause werden. Und aus stillen Straßen wieder lebendige Nachbarschaften

      Passende Förderprogramme finden

      Die KfW bietet weitere Programme für den Neubau, die Schaffung und Modernisierung von Wohnraum. Oftmals können Programme miteinander kombiniert werden um den Förderanteil zu erhöhen. Und nicht nur der Staat fördert. In unserer Förderdatenbank foerderdata sind alle Programme für Wohngebäude erfasst. Förderungen von Bund, den Bundesländern und von Städten und Gemeinden. Finden Sie die Förderungen, die für Ihren Wohnort in Frage kommen einfach und schnell über unsere kostenlose Förderauskunft.

      Fazit

      Mit dem Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ setzt die Bundesregierung auf die Umnutzung bestehender Gebäude, um schneller zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Durch die Kombination aus attraktiven Zuschüssen des Programms „Gewerbe zu Wohnen“ und zinsgünstiger Förderkredite der Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) könnte Leerstände sinnvoll genutzt und zugleich nachhaltige Impulse für den Wohnungsmarkt gesetzt werden.

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    • Neubauförderung für ein Effizienzhaus 55 jetzt verlängert

      Effizienzhaus 55 Förderung für Neubauten: Voraussetzungen, Förderhöhe, KfW-Kredit und wichtige Informationen zur Neubauförderung im Überblick.

      Das Wichtigste im Überblick

      • Förderkredit bis 100.000 Euro je Wohneinheit
      • Befristete Förderung für Effizienzhaus 55 / Effizienzgebäude 55 – nur so lange Bundesmittel verfügbar sind
      • Neubauförderungen – bundesweit und am Wohnort kostenlos über die Förderauskunft finden

      Befristete Förderung für Effizienzhaus-55-Neubauten

      Seit Mitte Dezember 2025 ist die zeitlich befristete Förderung für Neubauvorhaben im Effizienzhausstandard 55 mit 100 Prozent erneuerbaren Energien möglich. Dazu wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude um die Förderstufe „Effizienzhaus 55“ erweitert.

      Diese Förderstufe gilt ursprünglich nur befristet, bis das Förderbudget von insgesamt 800 Millionen Euro abgerufen wurde. Die ursprünglich bis zum 30. Juni 2026 befristete Regelung wurde verlängert und steht nun bis zum 31. Dezember 2026 zur Verfügung – beziehungsweise solange die bereitgestellten Bundesmittel ausreichen.

      Mit der Fördermaßnahme verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den bestehenden Bauüberhang im Wohnungsbau abzubauen und zusätzliche Anreize für die Realisierung bereits geplanter Wohnungsbauprojekte zu schaffen. Die Förderung ist weiterhin in das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ integriert und bietet Bauherren sowie Investoren eine attraktive Unterstützung bei der Umsetzung energieeffizienter Neubauten.

      Förderung für geplante, aber noch nicht realisierte Neubauprojekte

      Mit dem Förderprogramm verfolgt die Bundesregierung das Ziel, bereits geplante Wohnungsbauprojekte schneller in die Umsetzung zu bringen und zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.

      In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Neubauvorhaben aufgrund steigender Bau- und Finanzierungskosten zurückgestellt. Viele Projekte verfügen bereits über eine Baugenehmigung, wurden jedoch bislang nicht begonnen.

      Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Verena Hubertz, betont:
      Die Zahl der Baugenehmigungen und Baufinanzierungen steigt wieder, und die Auftragsbücher der Bauwirtschaft füllen sich langsam. Dennoch verläuft die Erholung weiterhin schleppend. In Deutschland bestehen rund 760.000 genehmigte, aber noch nicht gebaute Wohnungen. Mit der EH55-Plus-Förderung wollen wir fertige Planungen in gebaute Häuser überführen und der Bauwirtschaft einen notwendigen Impuls geben.

      Bereits im Vorfeld der Programmerweiterung wurden die Zinskonditionen bestehender Förderprogramme verbessert. Zudem wurden die Förderbedingungen der Programme „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ sowie „Jung kauft alt“ angepasst, um den Kreis der förderfähigen Vorhaben zu erweitern.

      Die Neubauprogramme der KfW im Überblick

      Welche Förderkonditionen gelten für ein Effizienzhaus 55?

      Die Förderung erfolgt in Form eines zinsvergünstigten KfW-Kredits von bis zu:

      • Förderkredit bis 100.000 Euro je Wohneinheit
      • anfänglicher effektiver Jahreszins ab 1,46 % (Mai 2026)
      • Zinsbindung bis zu 10 Jahre
      • Kreditlaufzeiten von bis zu 35 Jahren
      • für Kommunen: zusätzliche Zuschüsse von bis zu 7,5 % möglich

      Die Fördervoraussetzungen

      Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem, dass die Wohngebäude als Effizienzhaus 55 errichtet werden und die Wohngebäude vollständig auf Basis erneuerbaren Energien beheizt werden. Fossile Energieträger wie Gas oder Öl sind ausgeschlossen; förderfähig sind unter anderem Wärmepumpen, Nah- oder Fernwärme Solarthermie. Für die Effizienzhausplanung, die Beantragung der Förderung ist ein Energieeffizienz-Experte erforderlich, der die Einhaltung der energetischen Anforderungen sicherstellt.

      Was tun, wenn die Förderung vergriffen ist?

      Da das Förderbudget begrenzt ist, lohnt es sich schnell zu sein. Sollte der Fördertopf doch bereits leer sein, muss man trotzdem nicht leer ausgehen. Eine Planung für ein Effizienzhaus 55 kann als gute Basis dienen, um gemeinsam mit dem Energieeffizienz-Experten zu überlegen, durch welche Maßnahmen die höhere Effizienzhausstufe 40 erreicht werden kann. Diese Förderstufe wird nämlich weiterhin gefördert. Neben erhöhter Effizienzanforderungen an den Neubau, muss der Energieeffizienz-Experte dazu eine Lebenszyklusanalyse erstellen. Damit kann nachgewiesen werden, dass das Haus in seinem gesamten Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass es die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt.

      Nicht nur der Bund fördert Neubauten

      Auch Bundesländer, Städte und Kommunen haben Förderprogramme für den Neubau. Neubauförderungen an Ihrem Wohnort können Sie schnell und einfach über die Förderauskunft recherchieren.

      Fazit

      Die befristete Förderung für das Effizienzhaus 55 bietet Bauherren eine attraktive Möglichkeit, Neubauprojekte mit zinsgünstigen Konditionen umzusetzen. Aufgrund des begrenzten Förderbudgets und der zeitlichen Befristung empfiehlt sich eine frühzeitige Planung und Antragstellung, um die Förderchancen optimal zu nutzen.

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    • Förderservice: Jetzt bis zu 15 % Zuschuss für Dach, Fassade & Fenster nutzen

      Eine Modernisierung von Fenster, Fassade, Dach und Keller senkt Energieverluste, reduziert Heizkosten und steigert Wohnkomfort sowie Immobilienwert. Mit dem Förderservice sichern Sie sich die BEG-Förderung von 15 % bis 20 % Zuschuss für Ihr Modernisierungsprojekt.

      • 15 % Zuschuss – gefördert werden bis zu 30.000 € Ihrer Modernisierungskosten für die erste Wohneinheit.
      • Höhere BEG-Förderung mit Sanierungsfahrplan (iSFP)
        Förderung für höhere Modernisierungskosten und plus 5% iSFP-Bonus auf Ausgaben über 30.000 €.
      • Förderservice: Rundum-sorglos-Paket von der Antragstellung bis zur Auszahlung
        Für Dach, Spitzboden, Fassade, Fenster und Kellerdämmung

      Der Förderservice im Überblick

      Der Förderservice Gebäudehülle beinhaltet die komplette Förderabwicklung der Bundesförderung für effiziente Gebäude – (BEG EM) inkl. Prüfung der Voraussetzungen, Beantragung in Vollmacht und Nachweis zur Mittelverwendung für die Auszahlung.

      • Förderabwicklung für den Zuschuss als Einzelmaßnahme im Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude (BEG EM)
      • Prüfung der Fördervoraussetzungen
      • Stellen Ihres Förderantrags im BEG-Förderprogramm per Vollmacht
      • Erstellung des erforderlichen BEG-Nachweises zur Mittelverwendung für die Auszahlung
      • inkl. Förderhotline: 06190 / 92 63 – 433 (Mo-Fr. 9-17 Uhr)

      Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus


      Bestandsgebäude Baujahr 1980, mit alter Öl- oder Gasheizung von 2001
      Zuschuss als Einzelmaßnahme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)


      Zusätzlich zum Zuschuss kann die neue Heizung mit dem KfW-Ergänzungskredit zinsgünstig finanziert werden.

      Ihre Vorteile mit dem Förderservice

      Rundum sorglos: Wir übernehmen die komplette Prüfung und Beantragung

      Expertenservice: Alle nötigen Bestätigungen inklusive

      Zeitersparnis: Keine Wartezeiten, alles aus einer Hand

    • KfW-Förderung Auszahlung: So beantragen Sie die Auszahlung Ihrer Fördermittel (Programme 458, 459 & 422)

      Die KfW-Heizungsförderung unterstützt private Eigentümer, Unternehmen sowie Kommunen beim Einbau klimafreundlicher Heizungen. Die Auszahlung erfolgt jedoch nicht automatisch mit der Förderzusage. Nach Abschluss der Maßnahme müssen die erforderlichen Nachweise im Kundenportal „Meine KfW“ eingereicht und durch die KfW positiv geprüft werden.

      Das Wichtigste zur KfW-Auszahlung im Überblick

      • Die Auszahlung der KfW-Förderung erfolgt erst nach Abschluss der Maßnahme und positiver Prüfung der Nachweise.
      • Für die Auszahlung werden insbesondere Rechnungen, Zahlungsnachweise sowie die Bestätigung nach Durchführung (BnD bei Wohngebäuden bzw. gBnD bei Nichtwohngebäuden) benötigt.
      • Nachweise müssen spätestens 36 Monate nach der KfW-Zusage und innerhalb von 6 Monaten nach der letzten Rechnung eingereicht werden.
      • Die Nachweise werden digital im Kundenportal „Meine KfW“ hochgeladen und geprüft.
      • Unvollständige Unterlagen oder fehlerhafte Rechnungen können die Auszahlung verzögern oder gefährden.

      Die KfW-Programme im Überblick (Stand 2026)

      Um Verzögerungen zu vermeiden, ist die korrekte Zuordnung Ihres Vorhabens entscheidend. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterscheidet nach Antragstellergruppen und Förderprogrammen.

      Bestätigung zum Antrag (BzA) und Bestätigung nach Durchführung: Die digitalen Schlüsseldokumente

      Ohne die Unterstützung eines Fachunternehmens oder Energieeffizienz-Experten ist eine Auszahlung nicht möglich.

      • Bestätigung zum Antrag (BzA): Die BzA wird vor der Antragstellung durch ein Fachunternehmen oder eine Energieeffizienz-Expertin bzw. einen Energieeffizienz-Experten erstellt. Sie enthält technische Angaben zum geplanten Vorhaben.
      • Bestätigung nach Durchführung (BnD): Nach Abschluss der Maßnahme wird die BnD bzw. gBnD erstellt. Mit der BnD-ID beantragen Antragsteller im Kundenportal „Meine KfW“ die Auszahlung des Zuschusses.

      Hinweis:
      Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Die Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung im Einzelfall dar. Maßgeblich sind die jeweils gültigen KfW-Förderbedingungen, technischen Mindestanforderungen sowie die individuelle Zuschusszusage. Ein Rechtsanspruch auf Förderung oder Auszahlung besteht nicht.

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    • Förderung für Fassadendämmung 2026: Bis zu 20 % Zuschuss für Ihre Sanierung

      Eine hochwertige Fassadendämmung kann dazu beitragen, den Energieverbrauch eines Gebäudes zu senken, den Wohnkomfort zu verbessern und den Wert der Immobilie langfristig zu erhalten.

      Nach dem aktuellen Stand der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stehen Ihnen auch 2026 attraktive staatliche Fördermittel für die Fassadendämmung zur Verfügung.

      Das Wichtigste in Kürze

      • BAFA-Zuschuss: 15 % Grundförderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle; bis zu 20 % mit iSFP-Bonus.
      • Förderfähige Kosten: bis zu 30.000 € je Wohneinheit, mit iSFP-Bonus bis zu 60.000 € je Wohneinheit.
      • Vertrag vor Antragstellung: Ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ist erforderlich.
      • KfW-Ergänzungskredit: Bei einer BAFA-Zuschusszusage kann zusätzlich ein KfW-Ergänzungskredit 358/359 möglich sein.
      • Energieeffizienz-Experte:Für Maßnahmen an der Gebäudehülle ist eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte einzubinden.

      Welche staatliche Förderung gibt es für die Fassadendämmung?

      BAFA-Zuschuss (BEG Einzelmaßnahmen)

      Das BAFA kann im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) Zuschüsse für Maßnahmen an der Gebäudehülle gewähren.

      • 15 % Grundförderung für förderfähige Maßnahmen an der Gebäudehülle
      • zusätzlich 5 % iSFP-Bonus, wenn die Maßnahme Bestandteil eines individuellen Sanierungsfahrplans ist
      • bis zu 30.000 € förderfähige Ausgaben je Wohneinheit
      • mit iSFP-Bonus bis zu 60.000 € förderfähige Ausgaben je Wohneinheit
      • maximal bis zu 12.000 € Zuschuss je Wohneinheit bei 20 % Förderung auf 60.000 € förderfähige Ausgaben

      KfW-Ergänzungskredit (Programm 358/359)

      Wenn eine Zuschusszusage des BAFA vorliegt, kann ergänzend ein KfW-Ergänzungskredit 358/359 beantragt werden. Ob und in welcher Höhe der Kredit gewährt wird, hängt von den jeweiligen Förderbedingungen und der Kreditprüfung ab.

      • Kreditbetrag bis zu 120.000 € je Wohneinheit möglich
      • zusätzlicher Zinsvorteil bei KfW 358 bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 €
      • Antragstellung über Bank, Sparkasse oder Finanzierungspartner

      Erfahren Sie hier mehr über den KfW-Ergänzungskredit.

      Welche Voraussetzungen müssen für die Fassadendämmung erfüllt sein?

      Damit der Staat den Zuschuss für Ihre Fassadendämmung freigibt, sind klare technische und formale Leitplanken gesetzt. Die wichtigste Kennzahl ist hierbei der sogenannte U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient). Um die Förderung zu erhalten, darf die gedämmte Wand einen Wert von 0,20 W/m²K nicht überschreiten. In der Praxis bedeutet dies meist, dass Sie – je nach Material – eine Dämmstoffdicke zwischen 14 und 20 cm einplanen sollten. Mehr Informationen finden Sie hier.

      Auch das Alter Ihrer Immobilie spielt eine Rolle: Eine Förderung durch das BAFA ist nur möglich, wenn der Bauantrag für das Gebäude zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Es werden also gezielt Bestandsgebäude unterstützt, keine Neubauten.

      Ein entscheidender Faktor für den Erfolg Ihres Antrags ist die Einbindung eines zertifizierten Profis. Die Planung und spätere Abnahme der Arbeiten muss zwingend durch einen Energieeffizienz-Experten erfolgen, der in der offiziellen Expertenliste der dena (Deutsche Energie-Agentur) geführt wird. Ohne dessen technische Bestätigung bleibt der Fördertopf verschlossen bzw. Förderung ist nicht möglich. Sie müssen die Kosten für diesen Experten nicht allein tragen. Die professionelle Baubegleitung durch den Energieberater wird vom Staat zusätzlich mit 50 % bezuschusst (der förderfähigen Ausgaben), sodass Sie fachliche Sicherheit zum halben Preis erhalten.

      In 5 Schritten zur Förderung

      Fazit

      Für Hauseigentümer kann die BAFA-Förderung die Kosten einer Dachdämmung deutlich reduzieren. Wer die Fördervoraussetzungen erfüllt und frühzeitig eine Energieberatung einbindet, kann von Zuschüssen von bis zu 20 % profitieren.




      Hinweis:
      Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Die Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung im Einzelfall dar. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien, technischen Mindestanforderungen sowie die individuelle Zuschusszusage des BAFA.

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    • Auszahlung der BAFA – Förderung 2026: Gebäudehülle-Förderung – worauf müssen Sie achten?

      Energetische Sanierungen werden in Deutschland durch staatliche BAFA – Förderprogramme unterstützt. Viele Eigentümer
      erhalten zunächst eine Förderzusage für Maßnahmen an der Gebäudehülle – etwa für neue Fenster oder eine
      Fassadendämmung. Doch zwischen Förderzusage und tatsächlicher Auszahlung der Förderung liegt ein wichtiger Schritt:
      der Verwendungsnachweis.


      Gerade in dieser Phase kommt es häufig zu Schwierigkeiten. Unvollständige Unterlagen, fehlerhafte Rechnungen oder fehlende
      technische Nachweise können dazu führen, dass sich die BAFA – Förderung Auszahlung verzögert oder sogar ganz scheitert.
      Deshalb ist es wichtig, den Ablauf der Förderauszahlung genau zu verstehen. Wer frühzeitig weiß, welche Voraussetzungen
      erfüllt sein müssen und welche Dokumente benötigt werden, kann Fehler vermeiden und den Förderprozess deutlich
      beschleunigen.

      Glückliches Paar, dass sich über einfache Abwicklung und geringen Bürokratieaufwand freut.

      In diesem Artikel erklären wir Ihnen verständlich:

      • wann die Auszahlung der BAFA – Förderung erfolgt
      • welche Unterlagen erforderlich sind
      • welche Rolle TPB, TPN und der Energieeffizienz-Experte spielen
      • und welche Fehler Eigentümer unbedingt vermeiden sollten.

      Was ist die BAFA-Förderung für Gebäudehülle?

      Die Förderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude –
      Einzelmaßnahmen (BEG EM). Dieses Förderprogramm unterstützt energetische Sanierungen an bestehenden Gebäuden
      und wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzt.


      Ziel der Förderung ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu reduzieren und den CO₂-Ausstoß im Gebäudesektor zu
      senken. Durch energetische Sanierungsmaßnahmen können sowohl Heizkosten als auch der Energiebedarf eines
      Gebäudes deutlich sinken.

      Wann erfolgt die Auszahlung der BAFA – Förderung?

      Viele Eigentümer gehen davon aus, dass die Förderung direkt nach der Bewilligung ausgezahlt wird. Tatsächlich funktioniert
      das Verfahren anders. Die Förderung wird in folgenden Schritten abgewickelt:


      Was ist der Verwendungsnachweis?

      Der Verwendungsnachweis ist ein zentraler Bestandteil des Förderprozesses. Mit diesem Nachweis belegen Antragsteller
      gegenüber dem BAFA, dass:

      • die Maßnahme tatsächlich umgesetzt wurde
      • die technischen Anforderungen eingehalten wurden
      • die Kosten korrekt entstanden sind.

      Der Verwendungsnachweis wird ausschließlich online über das BAFA-Portal eingereicht.


      Nach Eingang prüft das BAFA die eingereichten Unterlagen. Sind alle Anforderungen erfüllt, erstellt die Behörde einen
      Festsetzungsbescheid und veranlasst anschließend die Auszahlung der Fördermittel.

      Für mehr Informationen über den Verwendungsnachweis finden Sie hier.

      Welche Voraussetzungen müssen für die Auszahlung erfüllt sein?

      Damit die Auszahlung der BAFA-Förderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle erfolgen kann, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein.

      Was sind TPB und TPN – und wofür werden sie benötigt?

      Bei BAFA-Förderungen für Gebäudehüllenmaßnahmen spielen zwei technische Dokumente eine wichtige Rolle:

      Technische Projektbeschreibung (TPB)

      Die Technische Projektbeschreibung (TPB) wird vor der Antragstellung erstellt. Sie beschreibt die geplanten Maßnahmen
      und bestätigt, dass diese grundsätzlich förderfähig sind. Die TPB wird von einem Energieeffizienz-Experten (EEE) erstellt. Dabei wird eine sogenannte TPB-ID generiert, die bei der Antragstellung benötigt wird. Die TPB-ID ist nur begrenzt gültig und muss innerhalb einer bestimmten Frist verwendet werden.

      Technischer Projektnachweis (TPN)

      Der Technische Projektnachweis (TPN) wird nach Abschluss der Maßnahme erstellt.


      Er bestätigt, dass:

      • die Sanierungsmaßnahmen wie geplant umgesetzt wurden
      • die technischen Anforderungen eingehalten wurden
      • die Angaben aus der TPB korrekt umgesetzt wurden

      Nach Erstellung erhält der Antragsteller eine TPN-ID, die im Verwendungsnachweis angegeben werden muss. Ohne diese ID
      kann der Verwendungsnachweis nicht vollständig eingereicht werden.

      Welche Unterlagen werden für die Auszahlung beim BAFA benötigt?

      Für den Verwendungsnachweis müssen verschiedene Dokumente eingereicht werden. Dazu gehören in der Regel:

      • Rechnungen der Fachunternehmen
      • Zahlungsnachweise (z. B. Kontoauszüge)
      • Förderzusage bzw. Zuwendungsbescheid
      • technischer Projektnachweis (TPN)
      • weitere technische Dokumentationen der Maßnahme

      Die Rechnungen müssen dabei die förderfähigen Kosten eindeutig ausweisen. Außerdem müssen sie den technischen
      Anforderungen der BEG entsprechen. Sind alle Unterlagen vollständig eingereicht, prüft das BAFA den Verwendungsnachweis und entscheidet über die endgültige Höhe der Förderung.

      Viele Probleme bei der BEG – Einzelmaßnahmen Auszahlung entstehen durch vermeidbare Fehler.




      Fazit

      Wer die Fördervoraussetzungen frühzeitig kennt, alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorbereitet und die Vorgaben sorgfältig einhält, kann den Förderprozess beschleunigen und das Risiko von Rückfragen, Verzögerungen oder Kürzungen der Förderung deutlich reduzieren.


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      Hinweis:
      Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Die Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung im Einzelfall dar. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien, die technischen Mindestanforderungen sowie der individuelle Zuwendungsbescheid des BAFA.