Wenn Sie Ihre alte Heizung jetzt gegen eine klimafreundliche Lösung tauschen, kann sich das doppelt lohnen: Zusätzlich zur Grundförderung gibt es den Klimageschwindigkeitsbonus – ein Extra-Zuschuss für den schnellen Umstieg.
Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt alle 6 Monate. Je früher Ihr Förderantrag desto höher Ihre Förderung.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Bonus innerhalb der KfW-Heizungsförderung für selbstnutzende Eigentümer
- Um plus 16 % höherer Zuschuss, maximal 80 %
- Im Förderservice erstellen wir Ihnen die notwendigen Bestätigungen zum Antrag und nach Einbau
Was ist der Klimageschwindigkeitsbonus?
Der Klimageschwindigkeitsbonus ist ein zusätzlicher Förderbaustein innerhalb der KfW-Heizungsförderung für
Privatpersonen (KfW-Programm 458). Er soll Hauseigentümer, die ihr Haus oder ihre Eigentumswohnung selbst bewohnen dazu motivieren, alte, funktionstüchtige Heizungen frühzeitig durch klimafreundliche Heizsysteme zu ersetzen. Der Bonus wird zusätzlich zur Grundförderung gewährt und läuft vollständig über die KfW.

46 % Zuschuss, bis zu 12.880 € Heizungsförderung
für eine Wärmepumpe mit Klimageschwindigkeitsbonus
Ohne Klimageschwindigkeitsbonus:
30% Zuschuss, bis zu 8.400 €
Für welche Heizungen wird der Bonus gezahlt?
Laut KfW-Merkblatt gilt der Bonus für den Heizungstausch dieser noch funktionstüchtigen Bestandsheizungen:
Unabhängig vom Alter:
- Ölheizungen
- Kohleheizungen
- Gas-Etagen-Heizungen
- Nachtstromspeicherheizungen
Mindestens 20 Jahre alte:
Wenn die Inbetriebnahme bei Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt, kann der Bonus mit beantragt werden, für jüngere Heizungen nur die Grundförderung.
- Gasheizungen
- Biomasseheizungen
Welche Fördervoraussetzungen müssen beachtet werden?
- Der Bonus ist nur bei Heizungstausch einer funktionstüchtigen Altheizung beantragbar.
- Für die alte, ausgetauschte Heizung müssen für den Klimageschwindigkeitsbonus eine fachgerechte Demontage und Entsorgung nachgewiesen werden.
- Nach dem Austausch darf die Beheizung der Wohnungen oder Flächen nicht mehr mit fossilen Energien, also mit Öl oder Gas erfolgen. Davon ausgenommen sind gasbetriebene Brennstoffzellenheizungen und wasserstofffähige Heizungen.
Wie hoch ist der Klimageschwindigkeitsbonus?
Die Höhe der Bonusförderung richtet sich nach den förderfähigen Gesamtkosten. Je nachdem wann der Förderantrag gestellt wird, gilt der dann gültige Prozentsatz von 16 % in 2026 bis zu 4 % in 2028. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt alle 6 Monate um 4 %. Ab August 2028 gibt es diesen Bonus damit nicht mehr.
Die Heizungsförderung hat außerdem eine Obergrenze. Das ist wichtig, wenn zusätzlich zum Klimageschwindigkeitsbonus auch der Einkommensbonus beantragt wird. Grundförderung und Bonusförderungen zusammen sind auf maximal 70 % begrenzt. Für Haushalte mit geringem Jahreseinkommen bis 30.000 € sogar 80 %.
16 % Bonus
Für Anträge bis einschließlich 31.01.2027
12 % Bonus
Für Anträge ab dem 1.2.2027 bis 31.7.2027.
8 % Bonus
Für Anträge ab 1.8.2027 bis 31.1.2028.
4 % Bonus
Für Anträge ab dem 1.2.2028 bis 31.7.2028.
Wie berechnet sich der Klimageschwindigkeitsbonus im Mehrfamilienhaus?
Den Klimageschwindigkeitsbonus erhalten nur Eigentümer, die ihre Wohnung oder ihr Haus selbst bewohnen. Bei Mehrfamilienhäusern wird der Bonus nur für die selbst genutzten Wohnungen gewährt. Die Förderung wird entsprechend dem Anteil der selbst bewohnten Wohneinheiten berechnet.
So beantragen Sie den Bonus
Der Antrag läuft über die Kundenportal „Meine KfW“.
Bei bestimmten Konstellationen (z. B. WEG/Mehrfamilienhaus) gibt es zusätzlich zum Basisantrag einen Zusatzantrag für selbstnutzende Eigentümer. Dieser muss spätestens 6 Monate nach Zusage des Basisantrags und vor Einreichen der Nachweise gestellt werden.
Für die Nachweise nennt die KfW u. a. eine amtliche Meldebestätigung/Meldebescheinigung als Beleg der Selbstnutzung sowie einen Grundbuchauszug als Eigentumsnachweis (insbesondere relevant, wenn Klimageschwindigkeitsbonus oder Einkommensbonus beantragt werden).
Wie alle staatlichen Förderprogramme steht auch die Heizungsförderung unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Anspruch auf die Förderung besteht daher nicht.
Damit Sie die Förderung erhalten können, müssen der Förderantrag rechtzeitig gestellt sowie alle formalen und technischen Voraussetzungen erfüllt und nachgewiesen werden. Dabei unterstützen Sie erfahrene Förderberater und Energieeffizienz-Experten im Förderservice – vom Förderantrag bis zum erfolgreichen Fördernachweis. So sichern Sie sich 30 % bis 80 % Heizungsförderung.
Fazit
Je früher Sie Ihren Förderantrag stellen, desto mehr Förderung erhalten Sie.
Der Klimageschwindigkeitsbonus kann mit weiteren Förderbausteinen kombiniert werden und erhöht den Zuschuss für Ihre neue Heizung. Allerdings sinken sowohl der Bonus als auch die förderfähigen Kosten alle sechs Monate. Im August 2028 entfällt der Klimageschwindigkeitsbonus vollständig.
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