Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % Extra-Zuschuss für schnellen Heizungstausch bis 2028

Wenn Sie Ihre alte Heizung jetzt gegen eine klimafreundliche Lösung tauschen, kann sich das doppelt lohnen: Zusätzlich zur Grundförderung gibt es den Klimageschwindigkeitsbonus – ein Extra-Zuschuss für den schnellen Umstieg.

Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt alle 6 Monate. Je früher Ihr Förderantrag desto höher Ihre Förderung.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Bonus innerhalb der KfW-Heizungsförderung für selbstnutzende Eigentümer
  • Um plus 16 % höherer Zuschuss, maximal 80 %
  • Im Förderservice erstellen wir Ihnen die notwendigen Bestätigungen zum Antrag und nach Einbau

Was ist der Klimageschwindigkeitsbonus?

Der Klimageschwindigkeitsbonus ist ein zusätzlicher Förderbaustein innerhalb der KfW-Heizungsförderung für
Privatpersonen (KfW-Programm 458). Er soll Hauseigentümer, die ihr Haus oder ihre Eigentumswohnung selbst bewohnen dazu motivieren, alte, funktionstüchtige Heizungen frühzeitig durch klimafreundliche Heizsysteme zu ersetzen. Der Bonus wird zusätzlich zur Grundförderung gewährt und läuft vollständig über die KfW.

Für welche Heizungen wird der Bonus gezahlt?

Laut KfW-Merkblatt gilt der Bonus für den Heizungstausch dieser noch funktionstüchtigen Bestandsheizungen:

    Welche Fördervoraussetzungen müssen beachtet werden?

    • Der Bonus ist nur bei Heizungstausch einer funktionstüchtigen Altheizung beantragbar.
    • Für die alte, ausgetauschte Heizung müssen für den Klimageschwindigkeitsbonus eine fachgerechte Demontage und Entsorgung nachgewiesen werden.
    • Nach dem Austausch darf die Beheizung der Wohnungen oder Flächen nicht mehr mit fossilen Energien, also mit Öl oder Gas erfolgen. Davon ausgenommen sind gasbetriebene Brennstoffzellenheizungen und wasserstofffähige Heizungen.

    Wie hoch ist der Klimageschwindigkeitsbonus?


    Die Höhe der Bonusförderung richtet sich nach den förderfähigen Gesamtkosten. Je nachdem wann der Förderantrag gestellt wird, gilt der dann gültige Prozentsatz von 16 % in 2026 bis zu 4 % in 2028. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt alle 6 Monate um 4 %. Ab August 2028 gibt es diesen Bonus damit nicht mehr.
    Die Heizungsförderung hat außerdem eine Obergrenze. Das ist wichtig, wenn zusätzlich zum Klimageschwindigkeitsbonus auch der Einkommensbonus beantragt wird. Grundförderung und Bonusförderungen zusammen sind auf maximal 70 % begrenzt. Für Haushalte mit geringem Jahreseinkommen bis 30.000 € sogar 80 %.

    Wie berechnet sich der Klimageschwindigkeitsbonus im Mehrfamilienhaus?


    Den Klimageschwindigkeitsbonus erhalten nur Eigentümer, die ihre Wohnung oder ihr Haus selbst bewohnen. Bei Mehrfamilienhäusern wird der Bonus nur für die selbst genutzten Wohnungen gewährt. Die Förderung wird entsprechend dem Anteil der selbst bewohnten Wohneinheiten berechnet.


    Fazit

    Je früher Sie Ihren Förderantrag stellen, desto mehr Förderung erhalten Sie.
    Der Klimageschwindigkeitsbonus kann mit weiteren Förderbausteinen kombiniert werden und erhöht den Zuschuss für Ihre neue Heizung. Allerdings sinken sowohl der Bonus als auch die förderfähigen Kosten alle sechs Monate. Im August 2028 entfällt der Klimageschwindigkeitsbonus vollständig.

    Bildnachweise

    Bild von brizmaker / stock.adobe.com

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