Kategorie: Heizungsförderung

  • Jetzt profitieren: Heizungsförderung für Holzheizungen und Pelletheizungen

    Geht es um die Heizungsförderung in Deutschland, ist die Rede zumeist von Wärmepumpen. Doch was ist mit Pelletheizungen und Holz- und Biomasseheizungen? febis fasst für Sie zusammen, wie hoch Holz- und Pelletheizungen gefördert werden und wie die Förderung beantragt wird.

    • Grundförderung: 30 % Zuschuss auf Investitionskosten
    • Förderfähig: Pelletheizungen, Scheitholzkessel und Hackschnitzelheizungen
    • Beantragung & Auszahlung: Online über die KfW-Förderplattform
    • Voraussetzung: Eigentum, mindestens 5 Jahre altes Gebäude, Erfüllung technischer Anforderungen

    Option Pelletheizungen und Holzheizungen – Heizung modernisieren & profitieren


    Die Bundesregierung unterstützt den Einbau effizienter Heizungssysteme durch staatliche Fördergelder – auch den Einbau einer neuen Pelletheizung oder Holzheizung. Das Ganze mit dem Ziel die Modernisierung alter Bestandsgebäude anzuschieben und vor allem durch die Nutzung umweltfreundlicher Technologien zur Wärmeversorgung den CO2-Ausstoß zu verringern – um so die gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen.

    Hauseigentümer erhalten dafür einen direkten Investitionszuschuss und können Kosten für die neue, umweltfreundliche Pelletheizung, Holz- und Biomasseheizung zusätzlich über einen zinsgünstigen Ergänzungskredit finanzieren.

    Wie viel Förderung gibt es?

    Die KfW-Förderung für effiziente Heizungssysteme ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). Die Basisförderung beträgt Die Basisförderung beträgt 30 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten Ihrer neuen Holzheizung oder Pelletheizung.

    Dazu kommen zusätzliche Boni, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:

    Wichtig zu wissen: Die Ausgaben, die für die Heizungsförderung angesetzt werden können, sind beschränkt.

    Die Anzahl der Wohnungen im Gebäude bestimmt darüber, in welcher Höhe die Modernisierungskosten für die Heizungsförderung angerechnet werden können:

    • Bis zu 28.000 Euro für die erste Wohnung
    • jeweils 15.000 Euro für die 2. bis 6. Wohnung
    • jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohnung.

    Bitte beachten Sie: Die förderfähigen Ausgaben für Heizungen sinken alle 6 Monate um 750 €, beginnend ab 1.2.2027. Je früher der Förderantrag, desto höher die Förderung!

    Beispielrechnung für ein Zweifamilienhaus

    Bestandsgebäude Baujahr 1980, mit alter Öl- oder Gasheizung von 2001,
    Eigentümer mit Hauptwohnsitz im Haus und Jahreshaushaltseinkommen von 55.000 €

    Diese Kessel und Öfen werden gefördert

    Förderung beantragen

    Die Heizungsförderung kann online bei der KfW beantragt werden. Für förderfähige Pelletheizungen, Holz- und Biomasseheizungen erfolgt die Zusage der KfW digital und automatisiert in wenigen Minuten, wenn alle Antragsunterlagen vollständig eingereicht werden. Dazu gehört unter anderem die Bestätigung zum Antrag (BzA) von einem Energieeffizienz-Experten oder einem Fachhandwerker. Die Auszahlung muss nach Einbau und Inbetriebnahme ebenfalls online veranlasst werden. 

    Förderfähig sind Projekte allerdings nur, wenn sie alle Kriterien der Förderrichtlinie, des Merkblatts der KfW, der technischen Mindestanforderungen und der Listung als förderfähige Anlage erfüllen. Neben dem richtigen Zeitpunkt für Vertragsschluss, Maßnahmenbeginn und Antragstellung gilt es nun auch auf notwendige Inhalte beim Liefer- und Leistungsvertrag mit dem Heizungsfachbetrieb zu achten.


    Wichtig zu wissen: Einen automatischen Anspruch auf die Heizungsförderung gibt es nicht. Nur wer die Förderung beantragt und alle Voraussetzungen erfüllt, kann profitieren.

    Unterstützung sowohl beim Förderantrag als auch beim Abruf der staatlichen Fördergelder der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) bieten unsere versierten Förderberater im Förderservice.

    06190 / 92 63 – 433

    Sie haben Fragen zur Heizungsförderung oder möchten mehr zum Förderservice erfahren?
    Dann kontaktieren Sie unsere Förderhotline. Sie erreichen uns kostenfrei von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr.

    Fazit


    Die Förderung von Pelletheizungen, Holz- und Biomasseheizungen ist an technische Mindestanforderungen und eine korrekte Antragstellung geknüpft – deshalb ist eine professionelle Abwicklung so wichtig.

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  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % Extra-Zuschuss für schnellen Heizungstausch bis 2028

    Wenn Sie Ihre alte Heizung jetzt gegen eine klimafreundliche Lösung tauschen, kann sich das doppelt lohnen: Zusätzlich zur Grundförderung gibt es den Klimageschwindigkeitsbonus – ein Extra-Zuschuss für den schnellen Umstieg.

    Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt alle 6 Monate. Je früher Ihr Förderantrag desto höher Ihre Förderung.

    Das Wichtigste auf einen Blick

    • Bonus innerhalb der KfW-Heizungsförderung für selbstnutzende Eigentümer
    • Um plus 16 % höherer Zuschuss, maximal 80 %
    • Im Förderservice erstellen wir Ihnen die notwendigen Bestätigungen zum Antrag und nach Einbau

    Was ist der Klimageschwindigkeitsbonus?

    Der Klimageschwindigkeitsbonus ist ein zusätzlicher Förderbaustein innerhalb der KfW-Heizungsförderung für
    Privatpersonen (KfW-Programm 458). Er soll Hauseigentümer, die ihr Haus oder ihre Eigentumswohnung selbst bewohnen dazu motivieren, alte, funktionstüchtige Heizungen frühzeitig durch klimafreundliche Heizsysteme zu ersetzen. Der Bonus wird zusätzlich zur Grundförderung gewährt und läuft vollständig über die KfW.

    Für welche Heizungen wird der Bonus gezahlt?

    Laut KfW-Merkblatt gilt der Bonus für den Heizungstausch dieser noch funktionstüchtigen Bestandsheizungen:

      Welche Fördervoraussetzungen müssen beachtet werden?

      • Der Bonus ist nur bei Heizungstausch einer funktionstüchtigen Altheizung beantragbar.
      • Für die alte, ausgetauschte Heizung müssen für den Klimageschwindigkeitsbonus eine fachgerechte Demontage und Entsorgung nachgewiesen werden.
      • Nach dem Austausch darf die Beheizung der Wohnungen oder Flächen nicht mehr mit fossilen Energien, also mit Öl oder Gas erfolgen. Davon ausgenommen sind gasbetriebene Brennstoffzellenheizungen und wasserstofffähige Heizungen.

      Wie hoch ist der Klimageschwindigkeitsbonus?


      Die Höhe der Bonusförderung richtet sich nach den förderfähigen Gesamtkosten. Je nachdem wann der Förderantrag gestellt wird, gilt der dann gültige Prozentsatz von 16 % in 2026 bis zu 4 % in 2028. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt alle 6 Monate um 4 %. Ab August 2028 gibt es diesen Bonus damit nicht mehr.
      Die Heizungsförderung hat außerdem eine Obergrenze. Das ist wichtig, wenn zusätzlich zum Klimageschwindigkeitsbonus auch der Einkommensbonus beantragt wird. Grundförderung und Bonusförderungen zusammen sind auf maximal 70 % begrenzt. Für Haushalte mit geringem Jahreseinkommen bis 30.000 € sogar 80 %.

      Wie berechnet sich der Klimageschwindigkeitsbonus im Mehrfamilienhaus?


      Den Klimageschwindigkeitsbonus erhalten nur Eigentümer, die ihre Wohnung oder ihr Haus selbst bewohnen. Bei Mehrfamilienhäusern wird der Bonus nur für die selbst genutzten Wohnungen gewährt. Die Förderung wird entsprechend dem Anteil der selbst bewohnten Wohneinheiten berechnet.


      Fazit

      Je früher Sie Ihren Förderantrag stellen, desto mehr Förderung erhalten Sie.
      Der Klimageschwindigkeitsbonus kann mit weiteren Förderbausteinen kombiniert werden und erhöht den Zuschuss für Ihre neue Heizung. Allerdings sinken sowohl der Bonus als auch die förderfähigen Kosten alle sechs Monate. Im August 2028 entfällt der Klimageschwindigkeitsbonus vollständig.

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    • Wärmepumpe im Altbau: Effizient heizen und staatliche Förderung sichern

      Heizen Sie mit erneuerbarer Energie und sparen Sie langfristig Kosten. Wir zeigen Ihnen, wie eine Wärmepumpe im Altbau funktioniert und welche Förderungen Sie nutzen können.

      • Funktionsweise und beliebte Wärmepumpenarten im Altbau
      • Vorteile im Altbau und mögliche Herausforderungen
      • Erste Orientierung für Altbauten nach Baujahr
      • Heizungsförderung: Zuschüsse, Boni und Ergänzungskredit

      In Neubauten haben sich Wärmepumpen als klimaneutrale Heizlösung etabliert. Aber funktioniert diese Technologie auch im Altbau? Die Antwort hängt vom energetischen Zustand des Gebäudes, der vorhandenen Heiztechnik und den baulichen Gegebenheiten ab. Mit einer Wärmepumpe können Sie rund 75 % der Heizenergie aus erneuerbaren Quellen beziehen. Nur etwa 25 % stammen aus Strom für den Antrieb des Wärmekreislaufs.

      Funktionsweise

      Eine effiziente Wärmepumpe im Altbau bezieht etwa 75% der benötigten Energie aus natürlichen und erneuerbaren Wärmequellen aus Luft, Wasser und Erdreich. Nur knapp 25% der benötigten Energie stammen aus Stromquellen, etwa vom Energieversorger oder der eigenen Photovoltaikanlage.

      Die Wärmepumpe arbeitet nach dem Kühlschrank-Prinzip. Umweltenergie wird über ein spezielles Kältemittel aufgenommen, verdichtet und wieder abgegeben, wodurch Heizwärme entsteht. Je nach Gebäudetyp und Wärmebedarf kann die Anlage allein oder als Hybridlösung mit Gas-, Öl- oder Biomasseheizung betrieben werden.

      Schematische Darstellung des Funktionsprinzips einer Wärmepumpe im Altbau mit Umweltwärme aus Luft, Erde oder Grundwasser für die Beheizung eines Neubaus oder Altbaus
      GRAFIK: Funktionsweise einer Wärmepumpe – Umweltenergie wird über ein spezielles Kältemittel aufgenommen, verdichtet und wieder abgegeben, wodurch Heizwärme entsteht

      Beliebte Wärmepumpenarten im Altbau

      Vorteile im Altbau

      Reduktion der CO₂-Emissionen und Heizkosten um bis zu 50 %

      Umweltfreundlich und unabhängig von Öl- und Gaspreisen

      Heizungsförderung von 30 % bis zu 80 % durch die KfW


      Herausforderungen

      Für unsanierte Altbauten können zusätzliche Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, Austausch von Heizkörpern oder Fußbodenheizung notwendig sein. Die Vorlauftemperatur sollte idealerweise 35–55 °C betragen, um die Wärmepumpe effizient zu betreiben. Hybridlösungen ermöglichen die Kombination mit bestehenden Heizsystemen und sichern Wärme auch an kalten Tagen.

      • Die Effizienz der Heizanlage wird über die Jahresarbeitszahl (JAZ) und über die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz ETAs angegeben.
      • Aufgrund von mangelndem Wärmeschutz in unsanierten Wohngebäuden können Dämmmaßnahmen erforderlich sein um den effizienten Betrieb einer Wärmepumpe zu begünstigen.
      • Welche Wärmepumpe ermöglicht Ihr Grundstück?
        Sind Bohrungen zur Installation einer Grundwasser- oder Erdwärmepumpe mit Erdsonde erlaubt? Bei Grundstücken im Trinkwasserschutzgebiet etwa sind die Tiefenbohrungen nicht gestattet.
        Wie sieht es mit dem Abstand zu den Nachbargrundstücken aus? Je nach Bundesland gelten bestimmte Regeln für den Aufbau der Außengeräte einer Luft-Wärmepumpe.
      • Neben dem Heizen können bestimmte Wärmepumpen-Typen im Altbau auch zum Kühlen verwendet werden.
      • Die Heizungsmodernisierung mit einer Wärmepumpe im Altbau ist über die Einzelmaßnahme (BEG EM) mit einem Zuschuss von 30% bis zu 80% förderfähig.

      Was ist eine geringe Vorlauftemperatur?

      Damit eine Wärmepumpe im Altbau wirtschaftlich arbeiten kann, benötigt Sie eine geringe Vorlauftemperatur. Das bedeutet, dass eine ausreichende Raumheizung auch unter geringer Wärmeleistung der Wärmepumpe erfolgen kann und diese Leistung nicht durch zusätzlichen Energieaufwand durch elektrische Energie überproportional erwärmt werden muss.

      • Mit einer maximalen Vorlauftemperatur (auch Auslauftemperatur genannt) von 55°C, idealerweise 35°C, können Sie Ihre Wärmepumpe im Altbau bei Erfüllung der empfohlenen Sanierungen effizient betreiben.
      • Vorlauftemperaturen von mehr als 55°C führen dazu, dass der Energieverbrauch zu Betrieb der Anlage unverhältnismäßig stark ansteigt – insbesondere bei geringen Außentemperaturen wird die mangelnde Effizienz spürbar.
      • Ab einer Vorlauftemperatur von mehr als 55°C ist die Anlage aufgrund einer zu niedrigen Jahresarbeitszahl (JAZ) nicht mehr wirtschaftlich. In den Fördervoraussetzungen der Bundesförderung (BEG EM) ist eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 festgesetzt.

      Heizlast je Raum berechnen lassen

      Über eine raumweise Heizlastberechnung kann die Vorlauftemperatur ermitteln werden, die benötigt wird um die Räume ausreichend zu beheizen. Das erfolgt unter der Annahme einer genormten Außentemperatur für Ihre Region. Die Heizlastberechnung gibt Ihnen die Antwort auf die Frage, ob die Leistung der Heizanlage zum ganzjährigen heizen aller Flächen und Räume im Haus ausreichend ist.

      Bei unzureichender Leistung kann es eine Maßnahme sein, den Heizkörper gegen einen moderneren auszutauschen. Auch Niedertemperaturheizkörper mit einer vergrößerten Fläche zur Wärmeübergabe können eine Lösung sein. Heizkörper aus Aluminium oder mit Ventilatoren können die Wärmeleistung ebenfalls verbessern. Allein der Austausch der Heizkörper kann die Wärmeleistung der Heizanlage durch die geringere Vorlauftemperatur verdoppeln, in einigen Fällen sogar verdreifachen.

      Ideal – wenn auch kostenintensiver – ist der Umstieg auf eine Flächenheizung im Fußboden, um die benötigte Vorlauftemperatur zu verringern. Mit einer Fußbodenheizung statt einer konzentrierten Wandheizung kann sich die Jahresarbeitszahl einer Wärmepumpe im Altbau bei zufriedenstellenden Dämmstandards bereits deutlich verbessern.

      Die Heizungsförderung und ihre Boni

      Der Einbau einer Wärmepumpe im Altbau wird staatlich gefördert.
      Maximalförderung: 70 %, für Haushalte mit Einkommen unter 30.000 € sogar 80 %.

      Die Heizungsförderung sinkt allerdings alle 6 Monate. Je früher Ihr Förderantrag desto höher Ihre Förderung.

      Zusätzlich zum Zuschuss kann der KfW-Ergänzungskredit beantragt werden.

      Mit der vorliegenden Zusage für die Zuschussförderung kann der zinsgünstige Förderkredit bei einem Finanzpartner oder der Hausbank beantragt und zur Finanzierung der kompletten Modernisierungskosten für eine Wärmepumpe im Altbau genutzt werden, maximal bis zu 120.000 € je Wohneinheit. Haushalte mit einem geringen Jahreseinkommen von unter 90.000 € erhalten eine zusätzliche Zinsvergünstigung.

      Fazit

      Wärmepumpen schaffen Unabhängigkeit von Öl und Gas, senken langfristig die Heizkosten und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Mit der passenden Technik, guter Planung und professioneller Förderbegleitung können Sie Ihr Haus zukunftssicher modernisieren – einfach, sicher und staatlich unterstützt.

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      Grafiken: febis Service GmbH – Quelle: Bundesverband Wärmepumpe e.V.

    • Förderstopp BEG-Förderung: Wichtige Informationen zur Umstellungsphase bis zum 21. Juli 2026

      Seit kurzem gilt ein überraschender Förderstopp für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), einschließlich der Heizungsförderung. Am 08.07.2026 wurden die Antragsportale kurzfristig und ohne vorherige Ankündigung vorübergehend ausgesetzt.

      Das Wichtigste im Überblick

      Förderservice weiterhin beauftragen

      Sie können unseren Förderservice selbstverständlich weiterhin wie gewohnt beauftragen.

      Wir nehmen Ihre Aufträge bereits jetzt entgegen und bereiten die Bearbeitung vor. Die Erstellung der erforderlichen Antragsunterlagen erfolgt voraussichtlich ab dem 21.07.2026 auf Grundlage der dann gültigen Förderbedingungen.

      Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Auftragseingangs. Aufgrund des vorübergehenden Förderstopps kann es vorübergehend zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.

      Sie haben bereits eine BzA vom Förderservice erhalten, den Förderantrag aber noch nicht gestellt?

      Wenn Sie Ihre Bestätigung zum Antrag (BzA) bereits erhalten haben, Ihren Förderantrag jedoch noch nicht im KfW-Zuschussportal eingereicht haben, ergeben sich folgende Möglichkeiten:

      Ab 21. Juli 2026 gilt die neue Förderung mit neuen Fördersätzen

      Bitte beachten Sie, dass sich die Förderkonditionen ändern. Unter anderem:

      • Die maximal förderfähigen Kosten werden reduziert.
      • Einzelne Bonusförderungen werden verringert oder entfallen.
      • Gleichzeitig kann der Einkommensbonus für Haushalte mit geringerem Einkommen vorteilhafter ausfallen.

      Aktuelle Programmdetails über die Förderauskunft

      Alle Änderungen der Förderprogramme inkl. der BEG-Förderung werden fortlaufend in unserer Förderdatenbank aktualisiert.

      Dort finden Sie jederzeit die aktuell gültigen Förderbedingungen – fundiert, unabhängig und auf Basis der offiziellen Veröffentlichungen der Fördergeber. So erhalten Sie verlässliche Informationen, auch wenn Medienberichte einzelne Änderungen verkürzt oder unvollständig darstellen.

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      Sie haben Fragen zur BEG-Förderung oder möchten mehr zum Förderservice erfahren? Dann kontaktieren Sie unsere Förderhotline. Sie erreichen uns kostenfrei von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr.

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    • Regierung startet neue Heizungsförderung noch im Juli 2026: Was sich jetzt für Hausbesitzer ändert

      Die Bundesregierung plant eine neue Heizungsförderung. Die staatlichen Zuschüsse für Wärmepumpen und andere klimafreundliche Heizsysteme sollen schrittweise reduziert werden. Hintergrund sind Einsparungen im Bundeshaushalt. Obwohl es in vielen Bereichen Kürzungen geben soll – Haushalte mit kleinem Einkommen können zum Start der neuen Förderung sogar profitieren. 

      Hinweis: Die geplanten Änderungen stehen noch unter dem Vorbehalt der endgültigen Förderrichtlinie. Die umfassenden Änderungen bei der Förderung sollen teilweise bereits ab 21. Juli 2026 geplant sein, andere ab 2027 oder auch 2028.

      Das Wichtigste im Überblick

      • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird bis 2030 schrittweise gekürzt.
      • Einkommensbonus wird ausgeweitet und durch zusätzlichen Kinderbonus ergänzt.
      • Bonusförderungen werden gekürzt oder gestrichen.

      Neue Heizungsförderung nur noch bei Wechsel von fossilen zu erneuerbaren Heizungen

      Die neue Heizungsförderung soll nur noch für den Umstieg auf eine Erneuerbare Energien Heizung ausgezahlt werden. Damit möchte die Regierung den Fokus der Förderung stärker auf den Wechsel von fossilen zu erneuerbaren Heizungen legen und den Anschluss an Wärmenetz priorisieren. Das heißt: Diejenigen, die bereits mit Fernwärme, Biomasse, Holz- Pellets oder einer Wärmepumpe heizen, können bei Modernisierung der Altheizung nicht mehr in vollem Umfang von der Heizungsförderung profitieren. Hierbei soll eine Übergangsfrist gelten.

      • Der Wechsel von Fernwärme oder bestehenden Wärmepumpen wird nicht mehr gefördert, wenn die alte Heizung ab 2008 installiert wurde.
      • Für den Ersatz einer alten Erneuerbaren Energien Heizung, die vor 2008 eingebaut wurde, soll die Förderung genutzt werden können, allerdings bei Halbierung der förderfähigen Kosten.

      Unser Tipp:

      Wer den Austausch seiner Heizung plant, sollte die neue Heizungsförderung und die Entwicklung der Förderbedingungen aufmerksam verfolgen. Da die Zuschüsse nach aktuellem Stand in den kommenden Jahren schrittweise sinken sollen, kann eine frühzeitige Modernisierung finanzielle Vorteile bieten.
      Einmal zu den jeweils aktuellen Förderkonditionen beantragt, kann die Modernisierung innerhalb von 36 Monaten angegangen und mit Fertigstellung die Förderung abgerufen werden. Gleichzeitig lohnt es sich, die individuellen Fördermöglichkeiten prüfen zu lassen, denn Einkommen, Familiensituation und die gewählte Heiztechnik haben künftig einen noch größeren Einfluss auf die Höhe der Förderung.

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    • Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz 2026 einfach erklärt

      Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) bringt wichtige Änderungen für Eigentümer, Heizungen und Energievorgaben. Erfahren Sie jetzt, was sich 2026 ändert.

      Das wichtigste im Überblick

      • Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzen
      • Neue Regeln für Heizungstausch & Bio-Treppe erklärt
      • Welche Herausforderungen sehen Experten?

      Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) sorgt aktuell für intensive Diskussionen unter Hauseigentümern, Vermietern und der Immobilienbranche. Mit dem Gesetz sollen neue Vorgaben für den Heizungstausch, die Modernisierung der Wärmeversorgung und die Umsetzung europäischer Klimaziele geschaffen werden. Gleichzeitig wirft der Entwurf Fragen zu Kosten, Planungssicherheit und Wirtschaftlichkeit auf. Die dargestellten Inhalte basieren auf dem aktuellen Gesetzesentwurf.


      Wer eine neue Heizung plant oder in den kommenden Jahren Modernisierungen durchführen möchte, sollte die Entwicklungen jetzt im Blick behalten.

      Was ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)?

      Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde vom Bundeskabinett am 13. Mai 2026 beschlossen und verfolgt zwei zentrale Ziele: Die Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden sowie die Umsetzung europäischer Anforderungen aus der Gebäuderichtlinie (EPBD). Das Gesetz muss jedoch zunächst noch Bundestag und Bundesrat passieren. Änderungen im weiteren Verfahren sind weiterhin möglich.

      Die Einführung soll schrittweise erfolgen:

      • Neue Regelungen zum Heizungstausch unmittelbar nach Verkündung
      • Weitere EU-bezogene Vorschriften sechs Monate später
      • Nullemissionsgebäude für öffentliche Gebäude ab 2028
      • Nullemissionsgebäude für alle Neubauten ab 2030

      Neue Regeln beim Heizungstausch: Was ändert sich?

      Ein besonders relevanter Bereich betrifft den Heizungstausch im Eigenheim oder Mietobjekt. Die neuen Regelungen zum Heizungstausch gemäß §§ 42–46 des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) sehen vor, dass Gas- und Ölheizungen grundsätzlich weiterhin eingebaut werden dürfen. Voraussetzung hierfür ist jedoch die Einhaltung der sogenannten Bio-Treppe, die einen schrittweise steigenden Anteil erneuerbarer Energieträger wie biogene Brennstoffe oder Wasserstoff vorsieht. Ziel dieser Regelung ist es, den Anteil klimafreundlicher Energien im Gebäudesektor sukzessive zu erhöhen.

      Auch Wärmepumpen-, Solarthermie- und Biomasse-Hybridheizungen, die mit Gas, Öl oder Flüssiggas kombiniert werden, können bis zum Jahr 2035 unter bestimmten Voraussetzungen die Anforderungen der Bio-Treppe erfüllen. Ab dem Jahr 2035 wird jedoch zusätzlich ein Nachweis erforderlich: Dann muss eine fachkundige Person bestätigen, dass die vorgeschriebenen Anteile erneuerbarer Energien tatsächlich eingehalten werden.

      Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf die Streichung der bisherigen §§ 71 sowie 71b bis 72 vor. Diese Regelungen betrafen unter anderem Anforderungen an Heizungsanlagen, die Beratungspflicht beim Einbau von Öl- und Gasheizungen sowie bisherige Betriebsverbote für bestimmte Heizkessel und Ölheizungen.

      Eine weitere wesentliche Neuerung betrifft den Mieterschutz: Künftig sollen die Betriebskosten neu eingebauter Gas- oder Ölheizungen nach § 43 zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Hierfür ist eine Ergänzung des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes durch die neuen §§ 5a und 5b vorgesehen. Ziel dieser Anpassung ist eine gerechtere Verteilung möglicher Mehrkosten durch fossile Heizsysteme.

      Die Biogastreppe

      Nach dem aktuellen Entwurf bleiben Gas- und Ölheizungen weiterhin grundsätzlich zulässig, allerdings unter neuen Bedingungen. Entscheidend ist dabei die sogenannte Bio-Treppe. Sie beschreibt den verpflichtenden Anteil erneuerbarer Energieträger wie Biomethan oder Wasserstoff in Heizsystemen.

      Die geplanten Mindestanteile Erneuerbarer Energien steigen stufenweise:

      Für Eigentümer bedeutet das: Wer heute eine Gas- oder Ölheizung einbaut, muss langfristig sicherstellen, dass die Anlage diese steigenden Anforderungen erfüllen kann. Ab 2035 wird hierfür zusätzlich ein Nachweis durch fachkundige Stellen erforderlich.

      Was bedeutet das Gebäudemodernisierungsgesetz für Hauseigentümer?

      Für Eigentümer ergibt sich vor allem ein zentrales Thema: Planungssicherheit. Besonders bei langfristigen Investitionen sollte nicht nur der Anschaffungspreis betrachtet werden, sondern die Gesamtkosten über die gesamte Nutzungsdauer.

      Vor einer Investitionsentscheidung sollten folgende Fragen berücksichtigt werden:

      • Welche Heiztechnologie passt langfristig?
      • Welche Betriebskosten entstehen künftig?
      • Sind zukünftige Anforderungen erfüllbar?
      • Welche Förderprogramme könnten genutzt werden?
      • Wie entwickeln sich Energiepreise?

      Fazit

      Das Gebäudemodernisierungsgesetz könnte die Rahmenbedingungen für den deutschen Heizungsmarkt nachhaltig verändern. Während die neuen Regelungen mehr Technologieoffenheit schaffen sollen, bestehen weiterhin Fragen hinsichtlich Kosten, Verfügbarkeit erneuerbarer Energieträger und langfristiger Planungssicherheit. Für Eigentümer, Bauherren und Vermieter wird entscheidend sein, Investitionen nicht nur kurzfristig, sondern über Jahrzehnte hinweg zu bewerten.


      Da sich das Gesetz noch im parlamentarischen Verfahren befindet, können weitere Anpassungen folgen. Wer aktuell Modernisierungen plant, sollte die Entwicklung aufmerksam verfolgen. Mehr erfahren

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    • VdZ-Formular: Wichtiger Nachweis für Ihren hydraulischen Abgleich und Förderantrag

      Wer eine Heizungsoptimierung, Wärmepumpe oder geförderte Sanierungsmaßnahme umsetzt, benötigt häufig das VdZ-Formular als offiziellen Nachweis. Erfahren Sie, wofür das VdZ-Formular benötigt wird, wann es Pflicht ist und warum es für BAFA-, KfW- und Heizungsförderungen entscheidend sein kann.

      Das Wichtigste auf einem Blick

      • VdZ-Formular – Wann Sie es benötigen & warum es wichtig ist
      • Fördervoraussetzung für die Heizungsförderung
      • Heizlastberechnung, Heizungsförderung und Hydraulischer Abgleich mit VdZ-Formular im Förderservice Komplett-Paket

      Was ist das VdZ-Formular?

      Das VdZ-Formular ist ein offizieller Nachweis zur Dokumentation eines durchgeführten hydraulischen Abgleichs Ihrer Heizungsanlage. Es bestätigt, dass die Anlage effizient eingestellt wurde und dient häufig als Voraussetzung für staatliche Förderprogramme., wie zum Beispiel der KfW-Heizungsförderung.

      Der hydraulische Abgleich soll sicherstellen, dass Heizkörper und Heizkreise genau die benötigte Wärmemenge erhalten – ohne unnötigen Energieverbrauch.

      Wofür braucht man das VdZ-Formular?

      Ein VdZ-Formular wird vor allem dann benötigt, wenn die Effizienz einer Heizungsanlage offiziell nachgewiesen werden muss.

      Typische Anwendungsfälle:

      Förderanträge für die Heizungsförderung

      Wer Fördermittel für eine Heizungsoptimierung oder einen Heizungstausch beantragt, muss häufig den hydraulischen Abgleich dokumentieren. Das VdZ-Formular dient dabei als offizieller Nachweis.

      Einbau einer Wärmepumpe

      Wärmepumpen arbeiten besonders effizient, wenn das Heizsystem hydraulisch korrekt eingestellt ist. In der Praxis gehört der hydraulische Abgleich häufig zur Umsetzung förderfähiger Maßnahmen.

      Heizungsoptimierung im Bestand

      Auch bei bestehenden Heizungsanlagen kann eine Optimierung sinnvoll sein. Ein hydraulischer Abgleich verbessert die Wärmeverteilung im Gebäude und reduziert unnötigen Energieverbrauch.

      Neubau und Effizienzhäuser

      Beim Neubau oder bei Sanierungen mit hohen Effizienzstandards werden gesonderte Nachweise benötigt. Hierfür existieren spezielle VdZ-Formulare.

      Welche VdZ-Formulare gibt es?

      Aktuell stehen drei unterschiedliche Nachweisformulare zur Verfügung. Je nach Projektart wird das passende Formular verwendet.

      Warum ist ein hydraulischer Abgleich wichtig?

      Ein hydraulischer Abgleich sorgt dafür, dass jeder Heizkörper genau die benötigte Wärmemenge erhält.

      Erfahrungen von Nutzern und Fachbetrieben zeigen zudem, dass falsch eingestellte Systeme häufiger zu Problemen wie Geräuschen, ungleichmäßiger Wärmeverteilung oder ineffizientem Betrieb führen können.

      Mögliche Vorteile:

      • Gleichmäßige Wärmeverteilung
      • Weniger Energieverbrauch
      • Niedrigere Heizkosten
      • Verbesserte Effizienz von Wärmepumpen
      • Bessere Förderfähigkeit

      Heizlastberechnung, Heizungsförderung und Hydraulischer Abgleich mit VdZ-Formular im Förderservice Komplett-Paket

      Planen Sie eine Heizungsmodernisierung oder möchten die stattlichen Zuschüsse der Heizungsförderung nutzen? Unsere Energieeffizienz-Experten und Förderberater unterstützen Sie!

      • Von der Heizlastberechnung zur optimalen dimensionierung Ihrer neuen Heizung.
      • Über den Förderservice zur Beantragung Ihrer Heizungsförderung.
      • Bis zum hydraulischen Abgleich inkl. VdZ-Formular – erforderlich für die Auszahlung Ihrer Heizungsförderung.

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      Sie haben Fragen zur BEG-Förderung 2026 oder möchten mehr zum Förderservice erfahren?
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      Fazit

      Das VdZ-Formular dient heute vor allem als Nachweis des hydraulischen Abgleichs von Heizungsanlagen, insbesondere im Zusammenhang mit der Heizungsförderung bzw. der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Es dient als offizieller Nachweis, dass eine Heizungsanlage fachgerecht optimiert wurde.

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    • Was ist der Hydraulische Abgleich?

      Das Wichtigste auf einen Blick:

      • Der Hydraulische Abgleich ist Fördervoraussetzung für die BEG-Förderung
      • Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B
      • Diese Unterlagen werden für den Hydraulischen Abgleich benötigt
      • Diese Leistungen beinhaltet der Hydraulische Abgleich

      Was ist der Hydraulische Abgleich?

      Beim hydraulischen Abgleich wird Ihr Heizsystem optimal eingestellt, damit jeder Heizkörper und jede Fußbodenheizung genau die Wärmemenge erhält, die benötigt wird. Ohne hydraulischen Abgleich werden manche Räume zu warm, andere nicht richtig beheizt – gleichzeitig steigt der Energieverbrauch unnötig an.

      Wofür ist der Hydraulische Abgleich Voraussetzung?

      Durch den hydraulischen Abgleich arbeitet Ihre Heizung effizienter, spart Heizkosten und verbessert den Wohnkomfort spürbar. Besonders bei der Modernisierung der Heizungsanlage oder beim Einbau einer Wärmepumpe ist der hydraulische Abgleich ein wichtiger Bestandteil und häufig Voraussetzung für staatliche Förderungen.

      Diese Leistungen beinhaltet die Berechnung

      Beim hydraulischen Abgleich nach Verfahren B wird Ihre Heizungsanlage exakt auf Ihr Haus abgestimmt. Dafür wird berechnet, wie viel Wärme jeder Raum tatsächlich benötigt. Anschließend werden Heizkörper, Ventile und Pumpen so eingestellt, dass die Wärme gleichmäßig verteilt wird. Das spart Energie, erhöht den Wohnkomfort und verbessert die Effizienz der Heizung – besonders bei Wärmepumpen.

      Fazit

      Ein hydraulischer Abgleich sorgt dafür, dass Ihre Heizung effizient und gleichmäßig arbeitet. Alle Räume werden zuverlässig warm, unnötiger Energieverbrauch kann reduziert werden und die Heizungsanlage arbeitet insgesamt wirtschaftlicher.

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    • Förderservice Heizung

      Die Entscheidung für eine moderne Heizung auf Basis erneuerbarer Energien lohnt sich gleich mehrfach: Sie sparen langfristig Heizkosten, reduzieren CO₂ und sichern sich attraktive staatliche Zuschüsse. Mit unserem Förderservice Heizung wird die Beantragung der Heizungsförderung kinderleicht – wir kümmern uns um die nötigen Bestätigungen vom Energieeffizienz-Experten und führen Sie Schritt für Schritt durch den Prozess.

      • Bis zu 70 % Zuschuss für Ihre neue Heizung auf Basis erneuerbarer Energien,
        bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 € sind bis zu 80 % möglich.
      • Für Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzelle oder Fernwärme
      • Schnell und unkompliziert: Antragstellung direkt über KfW-Kundenportal
      • Förderservice Heizung: Wir erstellen alle nötigen Bestätigungen (BzA & BnD)

      Der Förderservice Heizung im Überblick

      Im Förderservice für Ihre Heizungsförderung erhalten Sie alle Informationen und Bestätigungen, um Ihre Heizungsförderung im KfW-Kundenportal einfach und sicher zu beantragen.

      • Prüfung der Voraussetzungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM)
      • Bestätigung zum Antrag (BzA)
      • Bestätigung nach Durchführung (BnD) für die Auszahlung des Zuschusses
      • inkl. Schritt für Schritt – Anleitung für das KfW-Kundenportal
      • inkl. Förderhotline: 06190 / 92 63 – 433 (Mo-Fr. 9-17 Uhr)

      Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus

      Bestandsgebäude Baujahr 1980, mit alter Öl- oder Gasheizung von 2001,
      Eigentümer mit Hauptwohnsitz im Haus
      Das Jahreshaushaltseinkommen beträgt 58.000 € und es leben 2 Kinder unter 16 Jahre im Haushalt.

      Ihre Vorteile auf einem Blick

      Rundum sorglos: Wir übernehmen die komplette Prüfung und begleiten Sie bei der Beantragung

      Expertenservice: Alle nötigen Bestätigungen inklusive

      Zeitersparnis: Keine Wartezeiten, alles aus einer Hand

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    • KfW-Förderung Auszahlung: So beantragen Sie die Auszahlung Ihrer Fördermittel (Programme 458, 459 & 422)

      Die KfW-Heizungsförderung unterstützt private Eigentümer, Unternehmen sowie Kommunen beim Einbau klimafreundlicher Heizungen. Die Auszahlung erfolgt jedoch nicht automatisch mit der Förderzusage. Nach Abschluss der Maßnahme müssen die erforderlichen Nachweise im Kundenportal „Meine KfW“ eingereicht und durch die KfW positiv geprüft werden.

      Das Wichtigste zur KfW-Auszahlung im Überblick

      • Die Auszahlung der KfW-Förderung erfolgt erst nach Abschluss der Maßnahme und positiver Prüfung der Nachweise.
      • Für die Auszahlung werden insbesondere Rechnungen, Zahlungsnachweise sowie die Bestätigung nach Durchführung (BnD bei Wohngebäuden bzw. gBnD bei Nichtwohngebäuden) benötigt.
      • Nachweise müssen spätestens 36 Monate nach der KfW-Zusage und innerhalb von 6 Monaten nach der letzten Rechnung eingereicht werden.
      • Die Nachweise werden digital im Kundenportal „Meine KfW“ hochgeladen und geprüft.
      • Unvollständige Unterlagen oder fehlerhafte Rechnungen können die Auszahlung verzögern oder gefährden.

      Die KfW-Programme im Überblick (Stand 2026)

      Um Verzögerungen zu vermeiden, ist die korrekte Zuordnung Ihres Vorhabens entscheidend. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterscheidet nach Antragstellergruppen und Förderprogrammen.

      Bestätigung zum Antrag (BzA) und Bestätigung nach Durchführung: Die digitalen Schlüsseldokumente

      Ohne die Unterstützung eines Fachunternehmens oder Energieeffizienz-Experten ist eine Auszahlung nicht möglich.

      • Bestätigung zum Antrag (BzA): Die BzA wird vor der Antragstellung durch ein Fachunternehmen oder eine Energieeffizienz-Expertin bzw. einen Energieeffizienz-Experten erstellt. Sie enthält technische Angaben zum geplanten Vorhaben.
      • Bestätigung nach Durchführung (BnD): Nach Abschluss der Maßnahme wird die BnD bzw. gBnD erstellt. Mit der BnD-ID beantragen Antragsteller im Kundenportal „Meine KfW“ die Auszahlung des Zuschusses.

      Hinweis:
      Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Die Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung im Einzelfall dar. Maßgeblich sind die jeweils gültigen KfW-Förderbedingungen, technischen Mindestanforderungen sowie die individuelle Zuschusszusage. Ein Rechtsanspruch auf Förderung oder Auszahlung besteht nicht.

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