Geht es um die Heizungsförderung in Deutschland, ist die Rede zumeist von Wärmepumpen. Doch was ist mit Pelletheizungen und Holz- und Biomasseheizungen? febis fasst für Sie zusammen, wie hoch Holz- und Pelletheizungen gefördert werden und wie die Förderung beantragt wird.
- Grundförderung: 30 % Zuschuss auf Investitionskosten
- Förderfähig: Pelletheizungen, Scheitholzkessel und Hackschnitzelheizungen
- Beantragung & Auszahlung: Online über die KfW-Förderplattform
- Voraussetzung: Eigentum, mindestens 5 Jahre altes Gebäude, Erfüllung technischer Anforderungen
Option Pelletheizungen und Holzheizungen – Heizung modernisieren & profitieren
Die Bundesregierung unterstützt den Einbau effizienter Heizungssysteme durch staatliche Fördergelder – auch den Einbau einer neuen Pelletheizung oder Holzheizung. Das Ganze mit dem Ziel die Modernisierung alter Bestandsgebäude anzuschieben und vor allem durch die Nutzung umweltfreundlicher Technologien zur Wärmeversorgung den CO2-Ausstoß zu verringern – um so die gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen.
Hauseigentümer erhalten dafür einen direkten Investitionszuschuss und können Kosten für die neue, umweltfreundliche Pelletheizung, Holz- und Biomasseheizung zusätzlich über einen zinsgünstigen Ergänzungskredit finanzieren.

30 % bis zu 80 % Zuschuss
Holzheizungen und Pelletheizungen in Bestandsgebäuden werden staatlich gefördert. Vorausgesetzt sie erfüllen die Förderkriterien an eine hohe Energieeffizienz und geringe Emissionen.
Wer kann profitieren?
Gerade bei Bundesförderungen kann Fachwissen bares Geld wert sein. Wenn Sie möchten, übernehmen wir die komplette Beantragung für Sie – schnell, zuverlässig und transparent.
- Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern
- Gebäude mindestens 5 Jahre alt
- geförderte Biomasseheizungen sind im Wärmeerzeuger-Portal aufgeführt
- Maximal sind bis zu 70 % Förderung möglich, zzgl. Emissionsbonus.
Wie viel Förderung gibt es?
Die KfW-Förderung für effiziente Heizungssysteme ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). Die Basisförderung beträgt Die Basisförderung beträgt 30 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten Ihrer neuen Holzheizung oder Pelletheizung.
Dazu kommen zusätzliche Boni, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:
Heizungsförderung und Boni
für Pelletheizungen, Holz- und Biomasseheizungen die im Wärmeerzeuger-Portal aufgeführt sind
Bei Austausch einer alten, funktionstüchtigen fossilen oder mindestens 20 Jahre alten Pelletheizung, Holz- oder Biomasseheizung, wenn die neue Anlage mit Solarthermie, Photovoltaik oder Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung kombiniert wird.
Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt alle 6 Monate um 4 % – von 16 % in 2026 auf 4 % in 2028.
Ab August 2028 wird der Bonus nicht mehr ausgezahlt.
Den Einkommensbonus erhalten Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen. Voraussetzung ist ein durchschnittliches zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 50.000 € pro Jahr (Nachweis über die Einkommensteuerbescheide).
Familienzuschlag: Für jedes im Haushalt lebende minderjährige Kind werden einmalig 10.000 € vom zu versteuernden Haushaltseinkommen abgezogen. Dadurch können mehr Haushalte den Einkommensbonus erhalten.
- 50% Bonus bis 30.000 € / mit Kind bis 40.000 €
- 30 % Bonus 30.001 € bis 40.000 € / mit Kind bis 50.000 €
- 10 % Bonus 40.001 € bis 50.000 € / mit Kind bis 60.000 €
Maximal sind bis zu 70 % Förderung möglich. Bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 € sind bis zu 80 % möglich.
Wichtig zu wissen: Die Ausgaben, die für die Heizungsförderung angesetzt werden können, sind beschränkt.
Die Anzahl der Wohnungen im Gebäude bestimmt darüber, in welcher Höhe die Modernisierungskosten für die Heizungsförderung angerechnet werden können:
- Bis zu 28.000 Euro für die erste Wohnung
- jeweils 15.000 Euro für die 2. bis 6. Wohnung
- jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohnung.
Bitte beachten Sie: Die förderfähigen Ausgaben für Heizungen sinken alle 6 Monate um 750 €, beginnend ab 1.2.2027. Je früher der Förderantrag, desto höher die Förderung!
Beispielrechnung für ein Zweifamilienhaus
Bestandsgebäude Baujahr 1980, mit alter Öl- oder Gasheizung von 2001,
Eigentümer mit Hauptwohnsitz im Haus und Jahreshaushaltseinkommen von 55.000 €
Geplant
- Austausch der alten Ölheizung durch eine Pelletheizung
- Kosten 50.000 €
davon 43.000 € förderfähige Ausgaben
Heizungsförderung
- 12.900 € Zuschuss
30 % Grundförderung - plus 4.480 € Bonusförderung
16 % Klimageschwindigkeitsbonus für die selbstgenutzte Wohnung
insgesamt: 17.380 € Zuschuss
Förderquote 46 %
32.620 € verbleibender Eigenanteil
Zusätzlich kann die Heizung über den KfW-Ergänzungskredit zinsgünstig finanziert werden.
Diese Kessel und Öfen werden gefördert
Pellet-Kessel und Hackgut-Kessel
Pelletöfen
- Im Wärmeerzeugerportal gelistet
- Automatisch beschickt
- Mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung
- Pufferspeicher von mindestens 30 Liter je kW Nennwärmeleistung wird eingebunden
- Im Wärmeerzeugerportal gelistet
- Automatisch beschickt
- Mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung
Besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel
Kombinationskesseln
zur Verbrennung von Biomassepellets bzw. -hackgut und Scheitholz
- Im Wärmeerzeugerportal gelistet
- mit Leistungs- und Feuerungsregelung
(mit Temperaturfühler hinter der Verbrennungskammer und/oder Lambdasonde zur Messung des Sauerstoff-Gehalts im Abgasrohr oder gleichwertigen Sensoren) - Pufferspeicher von mindestens 55 Liter je kW Nennwärmeleistung wird eingebunden
- Im Wärmeerzeugerportal gelistet
- Automatisch beschickt
- mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatische Zündung für den automatisch beschickten Anlagenteil
- und Leistungs- und Feuerungsregelung (mit Temperaturfühler hinter der Verbrennungskammer und/oder Lambdasonde zur Messung des O2-Gehalts im Abgasrohr oder gleichwertigen Sensoren)
- Pufferspeicher von mindestens 55 Liter je kW Nennwärmeleistung wird eingebunden
Förderung beantragen
Die Heizungsförderung kann online bei der KfW beantragt werden. Für förderfähige Pelletheizungen, Holz- und Biomasseheizungen erfolgt die Zusage der KfW digital und automatisiert in wenigen Minuten, wenn alle Antragsunterlagen vollständig eingereicht werden. Dazu gehört unter anderem die Bestätigung zum Antrag (BzA) von einem Energieeffizienz-Experten oder einem Fachhandwerker. Die Auszahlung muss nach Einbau und Inbetriebnahme ebenfalls online veranlasst werden.
Förderfähig sind Projekte allerdings nur, wenn sie alle Kriterien der Förderrichtlinie, des Merkblatts der KfW, der technischen Mindestanforderungen und der Listung als förderfähige Anlage erfüllen. Neben dem richtigen Zeitpunkt für Vertragsschluss, Maßnahmenbeginn und Antragstellung gilt es nun auch auf notwendige Inhalte beim Liefer- und Leistungsvertrag mit dem Heizungsfachbetrieb zu achten.
Wichtig zu wissen: Einen automatischen Anspruch auf die Heizungsförderung gibt es nicht. Nur wer die Förderung beantragt und alle Voraussetzungen erfüllt, kann profitieren.
Unterstützung sowohl beim Förderantrag als auch beim Abruf der staatlichen Fördergelder der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) bieten unsere versierten Förderberater im Förderservice.
✆ 06190 / 92 63 – 433
Sie haben Fragen zur Heizungsförderung oder möchten mehr zum Förderservice erfahren?
Dann kontaktieren Sie unsere Förderhotline. Sie erreichen uns kostenfrei von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr.
Fazit
Die Förderung von Pelletheizungen, Holz- und Biomasseheizungen ist an technische Mindestanforderungen und eine korrekte Antragstellung geknüpft – deshalb ist eine professionelle Abwicklung so wichtig.
Bildnachweise
Bild von Jiri Hera / stock.adobe.com

















