Kategorie: Heizungsförderung

  • Ein-und Mehrfamilienhäuser: Die KfW-Heizungsförderung 2026 für Eigenheimbesitzer erklärt

    Ein-und Mehrfamilienhäuser stehen im Fokus der Energiewende, denn der Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung ist ein zentraler Baustein für eine nachhaltige Wärmeversorgung. Mit der KfW-Heizungsförderung für Privatpersonen (Programm 458) unterstützt die staatliche Förderbank gezielt den Austausch veralteter Heizsysteme in Einfamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern durch moderne, regenerative Anlagen. Bei diesen unterscheiden sich die Anforderungen, Förderhöhen und technischen Voraussetzungen teilweise deutlich, weshalb eine sorgfältige Planung unerlässlich ist. Da die Antragstellung an strikte formale Bedingungen geknüpft ist, ist eine korrekte Vorbereitung besonders entscheidend, um den maximal möglichen Zuschuss ohne Verzögerungen zu erhalten.

    Fördermittel erfolgreich beantragen und nutzen

    Wir begleiten Sie strukturiert durch den gesamten Förderprozess – von der Beauftragung über den KfW – Antrag bis zur Auszahlung der Heizungsförderung.

    Was ist die KfW-Heizungsförderung (Programm 458)?

    Das Förderprodukt „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)“ ist ein Zuschussprogramm im Rahmen
    der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Es dient dazu, den Kauf und Einbau effizienter, klimafreundlicher
    Heizungsanlagen in bestehenden Wohngebäuden finanziell zu fördern. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.

    Diese Leistungen beinhaltet die Berechnung

    Die Heizlastberechnung nach DIN 12831 ist ein standardisiertes Verfahren, das bauliche Gegebenheiten, klimatische Bedingungen sowie nutzungsbedingte Faktoren berücksichtigt. Ziel ist die Ermittlung der Gesamtheizlast des Gebäudes sowie die Raumheizlast für jeden einzelnen Raum und die exakte Bestimmung von Transmissions- und Lüftungswärmeverlusten.

    Wer kann die Förderung beantragen?

    Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland sind. Dies umfasst:

    *sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum durchgeführt werden.

    Förderung für Zweifamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser

    Besonders für Eigentümer von Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten (WE) gelten spezifische Regeln. Als
    Mehrfamilienhaus im Sinne der Förderung gelten alle Wohngebäude mit mindestens zwei Wohneinheiten. Hierzu zählen
    auch klassische Zweifamilienhäuser oder Häuser mit Einliegerwohnung.

    Wie hoch ist die Förderung

    Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung und verschiedenen Boni zusammen, wobei der Gesamtzuschuss auf
    maximal 70 % der förderfähigen Kosten begrenzt ist:

    • Grundförderung: 30 % für alle Antragsteller.
    • Effizienzbonus: 5 % für Wärmepumpen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen.
    • Klimageschwindigkeits-Bonus: 20 % für den frühzeitigen Austausch fossiler Heizungen (bei Beantragung bis Ende 2028 selbstnutzende Eigentümer).
    • Einkommensbonus: 30 % für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von 40.000 Euro.

      Einkommensbonus für Rentner: Wenn das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen unter 40.000 € liegt, gibt es 30 % extra. Nachweise können Rentenbezugsmitteilungen sein, je nach Einzelfall können unterschiedliche Nachweise erforderlich sein. Maßgeblich sind die aktuellen Vorgaben der KfW.
    • Emissionsminderungszuschlag: Pauschal 2.500 Euro für Biomasseanlagen, die einen Staubgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten.
    • Deckelung der förderfähigen Kosten (Staffelung)

      Die maximale Förderquote kann – abhängig von den individuellen Voraussetzungen – bis zu 70 % der förderfähigen Kosten betragen.

    Förderfähige Kosten bei Mehrfamilienhäusern

    Damit können beispielsweise auch größere Mehrfamilienhäuser hohe Zuschüsse für die Modernisierung ihrer Heizungsanlage erhalten. Für Eigentümer eines Zweifamilienhauses bedeutet dies konkret: Die förderfähige Investitionssumme kann bereits bis zu 45.000 € betragen, wodurch sich ein erheblicher Zuschuss ergibt.

    Für Eigentümer ist jedoch entscheidend, dass der Förderantrag vor Beginn der Maßnahme gestellt wird und alle technischen Anforderungen erfüllt sind. Eine sorgfältige Planung sowie eine korrekte Antragstellung sind daher entscheidend, um die maximal mögliche Förderung zu erhalten und Verzögerungen zu vermeiden.

    Weitere Themen zur Förderung finden Sie hier.

    Höhe der förderfähigen Kosten abhängig von Anzahl der Wohneinheiten

    Staffelung laut Förderprogramm:

    Diese Staffelung ermöglicht eine angepasste Förderung für größere Gebäude mit mehreren Wohnungen.

    Gerade bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten – etwa klassischen Zweifamilienhäusern oder größeren Mehrfamilienhäusern – spielt die Staffelung der förderfähigen Kosten eine zentrale Rolle. Da die Förderobergrenzen pro Wohneinheit berechnet werden, können bei mehreren Wohnungen deutlich höhere Investitionssummen berücksichtigt werden. Das macht die Modernisierung besonders wirtschaftlich und steigert gleichzeitig langfristig den Wert der Immobilie.

    Der Zuschuss setzt sich aus einer Grund­förderung und gegebenen­falls einer oder mehreren Bonus­förderungen zusammen:

    EinzelmaßnahmenGrundförderungEffizienzbonusKlimageschwindigkeitsbonusEinkommensbonus
    Solarthermische Anlagen30 %20%30 %
    Biomasseheizungen30 %20 %30 %
    Wärmepumpen30 %5%20 %30 %
    Brennstoffzellenheizung30 %20 %30 %
    Wasserstofffähige Heizung
    (Investitionsmehrkosten)
    30 %20 %30 %
    Heizungstechnik30 %20 %30 %
    Gebäudenetzanschluss30 %20 %30 %
    Wärmenetzanschluss30 %20 %30 %

    Die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) bietet Eigentümern von Zweifamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern eine besonders attraktive Möglichkeit, den Umstieg auf moderne und klimafreundliche Heizsysteme finanziell deutlich zu erleichtern. Durch die Kombination aus Grundförderung und möglichen Bonusförderungen können Zuschüsse von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten erreicht werden. Dadurch reduziert sich die Investitionsbelastung erheblich, während gleichzeitig die Energieeffizienz und Zukunftssicherheit der Immobilie verbessert wird.

    Weitere Informationen stellt auch die offizielle Website der KfW bereit.

    Warum eine professionelle Förderbegleitung sinnvoll ist

    Eine fachkundige Begleitung bietet Ihnen Formalsicherheit und hilft dabei, Fehler bei der Dateneingabe oder der
    Dokumentenprüfung zu vermeiden. Da die KfW strenge Anforderungen an die Nachweise stellt – insbesondere bei der
    Berechnung der Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern – sorgt eine neutrale Prüfung für eine reibungslose Abwicklung und
    Zeitersparnis.

    Fazit

    Mit der KfW-Heizungsförderung 458 können Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern den Umstieg auf eine klimafreundliche Heiztechnik finanziell attraktiv gestalten und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten.

    Hinweis:
    Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Förderbedingungen und Zuschusshöhen können sich jederzeit ändern. Maßgeblich sind ausschließlich die aktuellen Richtlinien der KfW/BAFA. Eine individuelle Förderberatung wird empfohlen. Die Inhalte stellen keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung im Einzelfall dar.

  • Jahresarbeitszahl – was sie bedeutet und wofür sie wichtig ist

    Wer sich mit der Auswahl und dem effizienten Betrieb einer Wärmepumpe näher beschäftigt, sollte diese zwei Kenngrößen kennen: Die Jahresarbeitszahl (JAZ) und die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ETAs). Beide Werte haben auch Einfluss auf die staatliche Heizungsförderung. Wärmepumpen, die die Fördervoraussetzungen grundsätzlich erfüllen, werden vom BAFA im Wärmeerzeugerportal gelistet.

    • Jahresarbeitszahl (JAZ)
      Wie effizient läuft Ihre Wärmepumpe – und was kostet es Sie.
    • Jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ETAs)
      Verschiedener Geräte und deren Energielabels vergleichen.
    • 30% bis 70 % Zuschuss Heizungsförderung
      Bei Einhaltung der geforderten Jahresarbeitszahl und Erfüllung aller Voraussetzungen.

    Was ist die Jahresarbeitszahl (JAZ)?

    Die Jahresarbeitszahl (JAZ) ist ein Effizienzkennwert, der angibt, wie viel Wärme eine Wärmepumpe über ein Jahr im Verhältnis zur dafür eingesetzten elektrischen Energie bereitstellt. Je höher der Wert, desto effizienter heizt die Wärmepumpe. Die Jahresarbeitszahl bildet die reale Effizienz im eigenen Gebäude ab und berücksichtigt dabei das tatsächliches Nutzerverhalten, reale Außentemperaturen, Gebäudedämmung, Hydraulik, Systemauslegung und Warmwasserbereitung sowie den Stromverbrauch aller relevanten Komponenten. Sie gibt Hauseigentümer Aufschluss darüber: Wie effizient läuft meine Wärmepumpe wirklich – und was kostet mich das.

    • Beispiel: Eine JAZ von 4 bedeutet: 1 kWh Strom erzeugt 4 kWh Heizwärme.
    • Für die Heizungsförderung wird eine JAZ von 3 oder besser gefordert.

    Was ist die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ETAs)?

    Die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (häufig ηs oder ETAs) ist ein standardisierter Kennwert zur Bewertung des Wirkungsgrades eines Heizsystems im Jahresverlauf unter Normbedingungen – inklusive Berücksichtigung des Primärenergiefaktors des genutzten Energieträgers. Dadurch eignet sie sich gut für den standardisierten Vergleich verschiedener Geräte, aber weniger zur Prognose der realen Betriebskosten. Die ETAs dient nicht nur als Förderkriterium im Rahmen der Heizungsförderung, sondern sie ist in der EU-Ökodesign-Richtlinie definiert und ist für die Vergabe von Energielabels verbindlich (z. B. A+++ bis G bei Wärmepumpen).

    Ist Ihr Haus für eine Wärmepumpe geeignet?

    Für Neubauten gelten Wärmepumpen inzwischen schon als Standard, so dass alle Voraussetzungen bei Planung und Bau bereits berücksichtigt werden. Beim Nach- oder Umrüsten in Bestandsgebäuden werden jedoch höhere Anforderungen gestellt. Diese Faktoren sind bei der Bewertung wichtig:

    Eine Heizlastberechnung schafft die Basis für einen effizienten Betrieb der Wärmepumpe

    Wärmepumpen erzielen ihre höchste Effizienz bei niedrigen Vorlauftemperaturen. Damit sie optimal arbeiten, muss die Heizleistung präzise auf das gesamte Gebäude sowie auf die einzelnen Räume abgestimmt sein. Ist die Anlage falsch dimensioniert, kann dies zu einem unwirtschaftlichen Betrieb und einer hohen Stromrechnung führen oder dazu, dass die Wohnräume nicht ausreichend beheizt werden.

    Eine Heizlastberechnung ist darüber hinaus eine wichtige Voraussetzung, um die staatliche Heizungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch nehmen zu können.

    Bildnachweise

    Bild von onephoto / stock.adobe.com
    Bild von goodluz / stock.adobe.com

  • Heizungsförderung – Wer jetzt vom Einkommensbonus profitiert

    Bereits heute können Haushalte mit niedrigem Einkommen von deutlich höheren Förderbeträgen profitieren: Der Staat übernimmt in Abhängigkeit von den Fördervoraussetzungen bis zu 70 % der Investitionskosten. Wer darüber hinaus Unterstützung braucht, kann die Heizungsmodernisierung über einen Ergänzungskredit zinsgünstig finanzieren.

    • Einkommensbonus – für Haushalte mit Jahreseinkommen bis zu 40.000 € und für Rentner
    • mit Einkommensbonus maximal 70 % Förderung sichern.
    • Bestätigungen zum Antrag anfordern und Förderantrag stellen.

    Einkommensbonus – wer profitiert

    • Private Eigentümer eines mindestens 5 Jahre alten Wohngebäudes, die die Immobilie selbst bewohnen und selbst nutzen
    • Das versteuernde Haushaltsjahreseinkommen beträgt maximal 40.000 Euro über mehrere Jahre (Rentner eingeschlossen)
    • Nachgewiesen werden müssen die Zuwendungsvoraussetzungen bei der Antragstellung im KfW-Kundenportal unter Vorlage von Einkommenssteuerbescheiden (2. und 3. Jahr vor Antrag) oder Rentenbezugsmitteilungen (bei Rentnern)

    So beantragen Sie den Einkommensbonus

    Der Einkommensbonus kann beim Stellen des Förderantrags im KfW-Kundenportal ausgewählt und der Anspruch anhand der dort geforderten Eingaben nachgewiesen werden. Dazu sollten Antragsteller die Einkommenssteuerbescheide vom Finanzamt parat haben, und zwar aus dem 2. und 3. Jahr vor der Antragstellung.

    Im KfW-Kundenportal müssen für den Einkommensbonus Angaben zu den im Haushalt wohnenden Personen und Partnern, zur steuerlichen Veranlagung und die Eigentümerdaten des Gebäudes hinterlegt werden und die Berechnung des Haushaltsjahreseinkommens anhand der Werte aus den Steuerbescheiden durchlaufen werden. Die Angaben in der Berechnung müssen unbedingt mit denen im Steuerbescheide übereinstimmen. Die Daten werden beim Finanzamt gegengeprüft, Schätzungen werden nicht akzeptiert. Nach automatisierter Prüfung erhalten Antragsteller eine Bestätigung, wenn die Voraussetzungen für den Einkommensbonus erfüllt werden.

    Einkommensbonus

    Der Einkommensbonus erhöht die Heizungsförderung für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 40.000 € pro Jahr:

    Rentenbezugsmitteilung statt Steuerbescheide

    Rentner ohne Einkommensteuererklärung können alternativ die Rentenbezugsmitteilung als Nachweis einreichen. Mit der Rentenbezugsmitteilung kann der Nachweis über die bezogene gesetzliche Rente, aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung erbracht werden. Neben der Rentenbezugsmitteilung sind weitere Nachweise und Erklärungen notwendig. 


    Mit diesen Unterlagen können Rentner den Einkommensbonus beantragen

    • Rentenbezugsmitteilung (Information über die Meldung an die Finanzverwaltung)
    • Bescheinigung nach § 22 Nummer 5 Satz 7 Einkommensteuergesetz für alle weiteren bezogenen Renten (inkl. Leistungen der landwirtschaftlichen Alterskasse und der berufsständischen Versorgungseinrichtungen und Leistungen anderer betrieblicher Renten oder privater Rentenversicherungen)
    • Selbsterklärung, dass neben dem Einkommen aus den o. a. Dokumenten keine weiteren Einkünfte existieren (z. B. Vermietung, Verpachtung, Kapitaleinkünfte)

    Zusätzlich möglich: Ein zinsgünstiger Ergänzungskredit bei der KfW-Förderbank

    Liegt die Zuschusszusage für die Heizungsförderung vor, können die Kosten der Heizungsmodernisierung zinsgünstig über den KfW-Ergänzungskredit finanziert werden. Selbstnutzende Hauseigentümer im Eigenheim mit geringem Haushaltsjahreseinkommen von maximal 90.000 € im Jahr können so bis zu 120.000 Euro mit zusätzlichen Zinsvorteil finanzieren – aktuell ab 0,01% effektivem Jahreszins. Der Ergänzungskredit kann bei der KfW – über eine Bank oder einen Finanzierer beantragt werden.


    Fazit

    Schon jetzt werden Haushalte mit geringem Einkommen bei der Heizungsmodernisierung besonders gefördert. Mit einer hohen Förderquote von bis zu 70 % und zusätzlicher Finanzierungsmöglichkeit über einen Ergänzungskredit. febis unterstützt Hauseigentümer dabei, die staatliche Heizungsförderung mit dem Einkommensbonus zu beantragen.

    06190 / 92 63 – 433

    Sie haben Fragen zur Heizungsförderung oder möchten mehr zum Förderservice erfahren?
    Dann kontaktieren Sie unsere Förderhotline. Sie erreichen uns kostenfrei von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr.

    Bildnachweise

    Bild von bernardbodo / stock.adobe.com

  • Wärmepumpen Hybridheizungen

    Eine Wärmepumpen-Hybridheizung kombiniert die Effizienz einer Wärmepumpe mit der Sicherheit einer bestehenden Gas- oder Ölheizung und sorgt so für geringere Heizkosten sowie deutlich reduzierte CO₂-Emissionen. Sie kombinieren eine umweltfreundliche Wärmepumpe oder Solarthermie mit einem konventionellen Heizkessel. 

    • Wärmepumpen im Altbau in Kombination mit anderen Heizsystemen
    • Förderungen für Hybridheizungen & Heizungstausch
    • Vorteile und Nachteile einer Hybridheizung
    • Wir übernehmen die Antragstellung für Sie. Jetzt Fördergeld beantragen

    Wärmepumpen im Altbau lassen sich in Kombination mit anderen Heizsystemen als Hybridheizungen nutzen

    Einige vorhandene Heizsysteme lassen sich nachrüsten und die Energie damit anteilig oder zum Großteil aus erneuerbaren Energien beziehen. Eine Wärmepumpe im Altbau kann den Wärmebedarf bis zu einer energieeffizienten Vorlauftemperatur von 55°C decken, darüber hinaus benötigte Wärmeleistung erfolgt dann über Wärmeerzeuger wie Ölheizung oder Gasheizung. Insbesondere in den Sommer- und Übergangsmonaten können Sie damit die Heizenergie überwiegend aus erneuerbaren Energien beziehen. Förderfähig ist die Wärmepumpe im Altbau dann allerdings nur noch, wenn die sie das Gebäude zu mindestens 65% durch Erneuerbare Energien beheizt.

    Ein Schema verschiedener Hybridheizungen in den Solarthermie, Wärmepumpe oder Biomasse einen großen Teil der Heizlast decken
    GRAFIK : VdZ / intelligent heizen – Vor allem in den Übergangsmonaten kann ein großer Teil des Energiebedarfs regenerativ erzeugt werden.

    Förderungen für Hybridheizungen & Heizungstausch

    Ist die Heizleistung Ihrer Öl- und Gasheizung noch ausreichend so muss sie nicht komplett ausgetauscht werden, sondern kann mit einer ergänzenden Wärmepumpe im Altbau zu einer Hybridheizung modernisiert werden. Im Zuge der KfW-Heizungsförderung wurden die Fördermöglichkeiten für Hybridlösungen für Wärmepumpen auf folgende Anlagenkombinationen begrenzt beschränkt.

    • Hybridheizungen müssen über ein gemeinsames Steuerelement verfügen und damit den bivalenten ermöglichen und gemeinsam regelbar sein.
    • Der fossile Teil (Gas/Öl) muss zwingend Brennwerttechnik nutzen.
    • Nicht alle Kosten von Hybridheizungen werden gefördert. Nur die Kosten der förderfähigen Anlagenteile wie Solarthermie, eine Wärmepumpe oder eine Biomasseheizung werden gefördert, nicht die Kosten für eine Öl- oder Gasheizung.


    Diese Anlagen zählen als Hybridheizungen:

    Vorteile und Nachteile von Wärmepumpen Hybridheizungen

    Vorteile

    Geringere Heizkosten:
    Automatische Umschaltung auf den günstigsten Energieträger senkt langfristig die Betriebskosten.

    Attraktive Fördermöglichkeiten:
    Staatliche Zuschüsse können die Investitionskosten deutlich senken.

    Hohe Energieeffizienz:
    Die Wärmepumpe übernimmt den Großteil der Heizleistung – besonders effizient bei milden Temperaturen.

    Reduzierte CO₂-Emissionen:
    Deutlich klimafreundlicher als reine Gas- oder Ölheizungen.

    Ideal für Bestandsgebäude:
    Bestehende Gas- oder Ölheizung kann weiter genutzt und ergänzt werden.

    Zukunftssichere Lösung:
    Schrittweise Umstellung auf erneuerbare Energien möglich.

    Nachteile

    • Höhere Anschaffungskosten:
      Investition liegt über der einer einzelnen Heizlösung.
    • Höhere Anschaffungskosten:
      Investition liegt über der einer einzelnen Heizlösung.
    • Komplexere Technik:
      Planung, Installation und Wartung sind anspruchsvoller.
    • Platzbedarf:
      Zwei Systeme benötigen mehr Raum im Gebäude.
    • Abhängigkeit von Strompreisen: Wirtschaftlichkeit hängt vom Stromtarif ab.
    • Förderbedingungen beachten:
      Förderungen sind an technische und gesetzliche Vorgaben geknüpft.

    Fazit


    Wärmepumpen schaffen Unabhängigkeit von Öl und Gas, senken langfristig die Heizkosten und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Hybridheizung bieten je nach Gebäude eine gute Übergangslösung. Mit der passenden Technik, guter Planung und professioneller Förderbegleitung können Sie Ihr Haus zukunftssicher modernisieren – einfach, sicher und staatlich unterstützt.

  • Wichtiger Überblick: Kommunale Wärmeplanung und ihre Auswirkungen

    Die kommunalen Wärmeplanung soll dazu beitragen, das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu gestalten. Doch welchen Part übernehmen die Hausbesitzer dabei und was bedeuten geplante Wärmenetze für die KfW-Heizungsförderung ?

    • Wärmepläne und ihr Einluss auf die Heizungsmodernisierung und Förderung
    • Besondere Regelungen für neue Gas- und Ölheizungen
    • Staatliche Förderung (30–70 %) Jetzt Fördergeld beantragen

    Über 11.000 Kommunen sollen bis 2028 über eine Wärmeplanung verfügen

    Die kommunale Wärmeplanung kann künftig beim Sanieren oder beim Kauf einer neuen Heizung helfen. Ziel ist es, einen Fahrplan zu entwickeln, wie Städte und Gemeinden den zukünftigen Wärmebedarf noch besser mit erneuerbaren Energien decken können. In einigen Bundesländern liegen diese bereits vor, in anderen müssen sie noch erarbeitet werden. Alle rund 11.000 Kommunen in Deutschland sollen bis 2028 über eine Wärmeplanung verfügen.

    Folgende Fristen gelten:

    Bis zu diesen Terminen sollen Städte und Gemeinden, je nach Größe und Anzahl ihrer Einwohner, ihre kommunale Wärmeplanung abgeschlossen haben.

    Diese Informationen bieten kommunale Wärmepläne

    Im Zuge der kommunalen Wärmeplanung muss unter anderem abgewogen werden, ob neue Wärmenetze entstehen sollen, in welchem Umfang Abwärme aus Betrieben zum Heizen genutzt werden kann oder ob eine Mischung aus verschiedenen Energieträgern die beste Variante ist. Die Herausforderung: Lokale Wärmepläne müssen neben den Energiequellen auch die bestehende Energieinfrastruktur in den Blick nehmen.


    In den lokalen Wärmeplänen werden dann konkret die Gebiete ausgewiesen, die über individuelle Heizungsanlagen, über ein Wärmenetz oder über ein Wasserstoffnetz versorgt werden können. Falls noch Unklarheit herrscht, ob beispielsweise ein Gasnetz auf grünes Methan (z. B. Biomethan) umgestellt werden kann, wird das Gebiet als Prüfgebiet ausgewiesen.
    Eine Übersicht über den aktuellen Stand in den Bundesländern stellt das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) der Deutschen Energie-Agentur (dena) auf seiner Website bereit. Dort gib es weitere Infos zu den kommunalen Wärmeplänen.

    Wärmepläne und Heizungsmodernisierung

    Wie auch immer der Wärmeplan in der Kommune oder Stadt ausfällt – bei der Modernisierung einer Heizungsanlage beziehungsweise bei einer energetischen Sanierung gelten die Vorschriften aus dem GEG. Dieses sieht vor, dass eine neue Heizung in einem ausgewiesenen Neubaugebiet 65 Prozent aus erneuerbaren Energien nutzen muss.
    Bei Bestandsgebäuden greift diese 65-Prozent-Vorgabe erst dann, wenn die Gemeinde im Rahmen der Wärmeplanung Gebiete zum Neu- oder Ausbau von Wärme- oder Wasserstoffnetzen ausgewiesen und diese bekanntgegeben hat. Ist das der Fall, so tritt einen Monat nach der Bekanntgabe für die ausgewiesenen Gebiete die 65-Prozent-Vorgabe in Kraft.

    Wer beim Heizen auf erneuerbare Energien umsteigen möchte, hat folgende Optionen:

    • Anschluss Wärme- oder Wasserstoffnetz
    • Wärmepumpe
    • Solarthermische Anlagen
    • Biomasse/ Wasserstoff, feste Biomasse
    • Solarthermie Hybridheizung (mit mind. 60 %Gas-, Biomasse- bzw. Flüssigbrennstofffeuerung)
    • Wärmepumpen-Hybridsysteme

    Besondere Regelungen für neue Gas- und Ölheizungen

    Vor dem Inkrafttreten der 65-Prozent-Vorgabe können auch weiterhin Gas- und Ölheizungen eingebaut werden, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass diese zukünftig ihre Wärme anteilig aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff beziehen können: ab 2029 sind mindestens 15 %, ab 2035 30 % und ab 2040 60 % verpflichtend. Außerdem ist eine Beratung durch einen Fachbetrieb vorgeschrieben.

    Staatliche Förderung für Einzelheizungen und Anschluss ans Wärmenetz

    Die kommunale Wärmeplanung kann indirekt Einfluss auf Ihre Förderung haben:

    • Liegt Ihre Immobilie in einem Gebiet mit Anschluss- und Benutzungszwang für ein Wärmenetz
    • wird nur der Anschluss an das Wärmenetz gefördert
    • Einzelheizungen sind dann nicht mehr förderfähig.
    • Deshalb lohnt sich eine frühzeitige Prüfung, bevor Sie investieren.


    Fazit


    Die Wärmeplanung ist keine gesetzliche Verpflichtung zum sofortigen Heizungstausch, sondern dient als strategische Orientierung für den Ausbau der zukünftigen Energieinfrastruktur in der Kommune. Sie zeigt ob der zeitnahe Ausbau von Wärmenetzen geplant ist. Hauseigentümer können so besser planen, wann und mit Welcher Heiztechnik sie die Heizungsmodernisierung angehen wollen.

    Bildnachweise

    Bild von S. Leitenberger / stock.adobe.com