Kategorie: Förderung

  • BEG-Förderung 2026 – Diese Zuschüsse können Sie beantragen

    Zur Unterstützung der gesetzlichen Vorgaben über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und als Anreiz für Hauseigentümer in Energieeffizienz zu investieren, stellt die Bundesregierung ergänzend staatliche Fördergelder über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereit. Erfahren Sie, was die BEG-Förderung 2026 beinhaltet und wie Sie von den Zuschüssen profitieren.

    1. 30 % – 70 % Heizungsförderung
      Direkte Zuschüsse für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen
    2. 15 % – 20 % Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
      Direkte Zuschüsse für neue Fenster, Hauseingangstür und Wärmedämmung von Dach, Spitzboden, Fassade und Keller
    3. Zinsgünstiger Ergänzungskredit
      Beantragte Zuschüsse können durch einen zinsgünstigen Förderkredit ergänzt werden
    4. zinsgünstige Kredite inkl. Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierungen
      Umfassende Sanierung auf einen der Effizienzhaus-Förderstandards können über Förderkredite finanziert werden
    Die Heizungsförderung ist ein Programmteil der BEG-Förderung 2026

    Mit diesen Förderhöhen können Sie rechnen:

    min. 30% Wärmepumpen-Förderung von der KfW

    Der Basis-Zuschuss wird für alle Antragsteller gewährt.

    plus 5% Effizienz-Bonus für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder besondere Effizienz der Anlage

    Der Bonus von 5 % wird gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird. Damit könnte auch für eine Luft-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel der Zuschuss von 35% beantragt werden.

    plus 2.500 € Emissionsminderungszuschlag für besonders saubere Biomasseheizungen

    Wird gewährt, wenn die Anlage einen Staub-Emissionsgrenzwert von maximal 2,5 mg/m³ einhält.

    Plus 20% Klimageschwindigkeitsbonus für den Komplettumstieg von einer fossilen auf eine erneuerbare Heizung

    Dazu muss die neue Wärmepumpe die noch funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung ersetzen. Das gilt auch für seit mindestens 20 Jahren betriebene Gaszentral- oder Biomasseheizungen.
    Den Klimageschwindigkeits-Bonus können nur private und selbst nutzende Eigentümer beantragen. Der Bonus erhöht die mögliche Wärmepumpen-Förderung von 30% bis 35 % auf 50% bis 55%.

    Plus 30% Einkommensbonus für Geringverdiener und Rentner

    Private Selbstnutzer mit einem jährlichen Haushaltseinkommen von 40.000 € und weniger, können vom Einkommensbonus profitieren. Das geringe Haushaltskommen (oder auch die Rente) muss dazu über mehrere Jahre nachvollzogen werden. Zum Haushaltseinkommen zählen alle im Haushalt lebenden Personen. Die Fördergrenze liegt bei maximal 70%, auch wenn alle Boni in Frage kommen, ist hier vom Fördergeber eine Deckelung der Wärmepumpen-förderung vorgesehen.

    Die Förderung ist auf maximal 70% begrenzt.

    Maximal förderfähige Investitionskosten bei Heizungstausch im Wohngebäude

    Der Heizungszuschuss erfolgt prozentual und errechnet sich aus den tatsächlichen Kosten, die beim Heizungstausch anfallen. Dazu zählen unter anderem die Kosten des Heizungsbauers für den Ausbau der alten und den Einbau der neuen Heizung und deren Inbetriebnahme, sowie erforderliche Leistungen die ein Elektriker oder der Schornsteinfeger beitragen müssen. Die förderfähigen Kosten sind nach oben hin begrenzt.

    • Für den Heizungstausch im Einfamilienhaus: maximal 30.000 €
    • Für Mehrfamilienhäuser nach der Anzahl der Wohnungen gestaffelt; Gilt auch für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG):
      30.000 € für die erste Wohneinheit
      für die 2.-6. Wohneinheit je 15.000 €
      ab der 7. Wohneinheit je 8.000 €
    • Die Heizungsförderung kann unabhängig von der Förderung für Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle beantragt werden. Bei zeitgleicher Modernisierung können beide Förderoptionen im selben Jahr beantragt werden und sowohl die vollen förderfähigen Ausgaben für die Heizung angerechnet werden als auch für eine Wärmedämmung von nochmals 30.000 € bis zu 60.000 € je Wohnung.

    Heizungsförderung beantragen

    Die Heizungsförderung muss beantragt werden, wenn der Liefer- und Leistungsvertrag unterschrieben ist, aber die Heizungsmodernisierung im Haus noch nicht begonnen wurde. Die Förderanträge werden online im KfW-Kundenportal gestellt. Für den Förderantrag ist eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erforderlich, die vom Heizungsfachbetrieb oder einem Energieeffizienz-Experten ausgestellt wird. Eine ähnliche Bestätigung benötigen Sie nach der Modernisierung zum Abruf Ihrer Fördergelder. Damit Sie Ihre Heizungsförderung einfach und sicher beantragen, unterstützen wir Sie im Förderservice.

    So funktioniert die Förderung

    Der Weg zur Förderung Ihrer Wärmepumpe läuft typischerweise so ab:

    • Angebote von einem zertifizierten Heizungsfachbetrieb einholen.
    • Über den Förderservice erfahren Sie, welche Voraussetzungen Ihr Angebot und der Vertrag beinhalten müssen, damit Ihre neue Heizung förderfähig ist.

    Nur wenn der Förderantrag zum richtigen Zeitpunkt gestellt wird, können Sie sich Ihre Förderung sichern.

    • Der Förderantrag für die Heizungsförderung muss mit vorliegendem und unterschriebenden Liefer-Leistungsvertrag gestellt werden. Allerdings, bevor die Arbeiten vor Ort starten und die neue Heizung bestellt bzw. installiert wird.
    • Im Förderservice erstellen Ihnen unsere Energieeffizienz-Experen die erforderliche Bestätigung zum Antrag (BzA). Zusammen mit der BzA erhalten Sie eine Schritt-für Schritt-Anleitung. Damit können Sie Ihren Zuschuss einfach und schnell im KfW-Kundenportal beantragen.

    • Nachdem Ihr Förderantrag gestellt und von der KfW bewilligt wurde, haben Sie 36 Monate Zeit, die Heizungsmodernisierung durch Ihren Fachbetrieb umsetzten zu lassen.
    • Nach Installation und Inbetriebnahme können Sie die Auszahlung Ihrer Förderung veranlassen. Die dazu notwendige Bestätigung nach Durchführung (BnD) wird Ihnen im Förderservice bereitgestellt. Mit BnD und Anleitung vom Förderserviice können Sie Ihre Nachweise im KfW-Kundenportal hochladen.
    • Nach positiver Prüfung Ihrer Unterlagen wird die Förderung auf Ihr Konto überwiesen.
    Die BEG-Förderung 2026 beinhaltet Zuschüsse für Einzelmaßnahmen für Fassade, Dach, Keller und Fenster

    Das wird gefördert

    • Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die älter als 5 Jahre sind
    • Dämmung von Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen
    • Einbau von Fenster, Außentüren und außenliegender Sonnenschutz

    Förderung für BEG-Einzelmaßnahmen beantragen

    Die BEG-Förderung muss beantragt werden, wenn der Liefer- und Leistungsvertrag unterschrieben ist, aber die Modernisierung am Haus noch nicht begonnen wurde. Die Förderanträge werden beim BAFA gestellt. Für den Förderantrag ist eine Technische Projektbeschreibung (TPB) erforderlich, die nur von einem Energieeffizienz-Experten ausgestellt werden kann. Eine ähnliche Bestätigung benötigen Sie nach der Modernisierung zum Abruf Ihrer Fördergelder – der Technische Projektnachweis (TPN).

    Im Förderservice nehmen wir Ihnen den gesamten Förderprozess ab. Unsere Energieeffizienz-Experten erstellen für Sie die notwendigen Nachweise und stellen Ihren Förderantrag in Vollmacht.

    So funktioniert die Förderung

    Der Weg zur Förderung Ihrer Modernisierung läuft typischerweise so ab:

    • Angebote von einem zertifizierten Fachbetrieb einholen.
    • Über den Förderservice erfahren Sie, welche Voraussetzungen Ihr Angebot und der Vertrag beinhalten müssen, damit Ihr Modernisierungsvorhaben förderfähig ist.

    Nur wenn der Förderantrag zum richtigen Zeitpunkt gestellt wird, können Sie sich Ihre Förderung sichern.

    • Der Förderantrag für die BEG-Förderung muss mit vorliegendem und unterschriebenden Liefer-/ Leistungsvertrag gestellt werden. Allerdings, bevor die Arbeiten vor Ort starten und die Materialien bestellt bzw. eingebaut werden.
    • Im Förderservice erstellen Ihnen unsere Energieeffizienz-Experen die erforderliche Technische Projektbeschreibung (TPB). Wir beantragen ihre Förderung in Vollmacht für Sie und Informieren Sie, sobald die Bewilligung vom BAFA vorliegt.

    • Nachdem Ihr Förderantrag gestellt und vom BAFA bewilligt wurde, haben Sie 36 Monate Zeit, die Modernisierung durch Ihren Fachbetrieb umsetzten zu lassen.
    • Nach Fertigstellung können Sie die Auszahlung Ihrer Förderung im Förderservice veranlassen. Der dazu notwendige Technische Projektnachweis (TPN) wird im Förderservice durch unsere Energieeffizienz-Experten bereitgestellt. Damit veranlassen wir sie Auszahlung Ihrer Fördergelder.
    • Nach positiver Prüfung Ihrer Unterlagen wird die Förderung auf Ihr Konto überwiesen.

    Ergänzungskredit

    Zusätzlich zur Zuschussförderung besteht im Rahmen der BEG-Förderung 2026 die Möglichkeit Kosten der Heizungsmodernisierung über einen zinsverbilligten Ergänzungskredit zu finanzieren. Antragsteller mit einem zu versteuernden Haushaltskommen von bis zu 90.000 € erhalten eine zusätzliche Zinsverbilligung.

    06190 / 92 63 – 433

    Sie haben Fragen zur BEG-Förderung 2026 oder möchten mehr zum Förderservice erfahren?
    Dann kontaktieren Sie unsere Förderhotline. Sie erreichen uns kostenfrei von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr.

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  • Förderung für Wärmepumpen – Ihr Weg zu effektivem Heizen & staatlichen Zuschüssen

    Jetzt auf eine klimafreundliche Heizung umsteigen und mit der staatlichen Förderung für Wärmepumpen bares Geld sparen – bis zu 70 % Zuschuss sind möglich. Mit unserem Förderservice sichern Sie sich Ihren Zuschuss.

    • Bis 70 % Zuschuss auf die Investitionskosten bei Erfüllung aller Voraussetzungen.
    • 30 % Basisförderung + mögliche Boni:
      Klimageschwindigkeitsbonus, Effizienzbonus und ggf. Einkommensbonus (bei geringem Haushaltseinkommen).
    • Heizungsförderung über die KfW im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
      – für private Wohngebäude und Mehrfamilienhäuser
    Förderung für Wärmepumpen mit bis zu 70 % Zuschuss

    Davon profitieren die meisten Antragsteller im Einfamilienhaus:

    16.500 € Zuschuss Wärmepumpenförderung

    (55 % Förderung auf 30.000 €)

    06190 / 92 63 – 433

    Sie haben Fragen zur Förderung für Wärmepumpen oder möchten mehr zum Förderservice erfahren?
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    Warum gibt es die Förderung für Wärmepumpen?

    Anders als Öl- oder Gasheizungen, die als Verbrennungsanlage von fossilen Brennstoffen hohe CO2-Werte aufweisen, greifen Wärmepumpenheizungen überwiegend auf kostenfreie, erneuerbare Wärmequellen aus der Natur zurück. Lediglich die verbleibenden ca. 25% zum Betrieb des Heizungssystems werden aus elektrischer Energie bezogen. Um den flächenmäßigen Ausbau voranzutreiben, stellt der Bund mit dem BEG-Förderprogramm (Bundesförderung für effiziente Gebäude) Fördermittel zur Modernisierung der Heizungsanlage und zur energetischen Sanierung von Altbauten bereit. Bei Erfüllung aller Fördervoraussetzungen sind Zuschüsse von bis zu 70% möglich.

    Was ist die Heizungsförderung?

    Unter dem Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden die verschiedenen Förderungen für Wärmepumpen zusammengefasst. Die Wärmepumpen-Förderung für die Einzelmaßnahme zur Heizungsmodernisierung ist über die KfW-Heizungsförderung als Zuschuss möglich. Liegt die Bewilligung für den Zuschuss vor, kann zusätzlich ein KfW-Ergänzungskredit der KfW genutzt werden.

    Der Einbau einer Wärmepumpenheizung im Rahmen einer Effizienzhausförderung oder einem energieeffizienten Neubau wird über die Kreditförderungen der KfW gefördert. Alternativ sind auch Wärmepumpen-Förderungen durch einen Steuerbonus und gesonderten Fördersätzen für den Heizungstausch möglich.

    Antragsberechtigt sind alle Investoren von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden, wie z. B. Hauseigentümer, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen.

    Je nach Bundesland und Kommune stehen Ihnen neben den bundesweiten Förderungen für Wärmepumpen auch regionale Fördermittel zur Verfügung. Über die kostenfreie Förderauskunft, können Sie mögliche Förderoptionen schnell und einfach online prüfen.

    Förderung für Wärmepumpen 2026

    Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterscheidet bei der Heizungsförderung zwischen verschiedenen Förderprogrammen, die je nach Gebäudetyp und Antragsteller ausgewählt und beantragt werden können:

    • Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)
    • Heizungsförderung für Unternehmen- Wohngebäude (459)
    • Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358/359)
    • Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude (522)
    • Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude (523)
    • Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude (422)

    Die Förderung für Wärmepumpen im Überblick

    Den Zuschuss für eine Wärmepumpe kann beantragen, wer sich an die Fördervoraussetzungen der BEG-Richtlinie für die Heizungsmodernisierung als Einzelmaßnahme (BEG-EM) hält.

    Je nach Antragsteller und Wärmepumpe kann die Wärmepumpen-Förderung 30% bis zu maximal 70 % betragen. Die Förderquote bezieht sich auf die förderfähigen Ausgaben, je nach Anzahl der Wohnungen im Gebäude: bei der ersten Wohneinheit 30.000 €, jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit sowie jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Der Höchstbetrag für das Gebäude verteilt sich zu gleichen Teilen auf alle Wohnungen.

    Zinsgünstiger Ergänzungskredit

    Den Zuschuss für BEG-geförderte Einzelmaßnahmen mit Förderkredit kombinieren

    Neben einem Zuschuss ist es möglich, die Kosten der Heizungsmodernisierung über einen Ergänzungskredit ab 0.01 % effektivem Jahreszins und damit zinsgünstig finanzieren zu können. Mit dem Ergänzungskredit werden Einzelmaßnahmen gefördert, für die bereits ein Zuschuss zugesagt oder bewilligt, jedoch noch nicht ausgezahlt wurde. Der Ergänzungskredit kann also nur zusätzlich zu einer Zuschussförderung der KfW und / oder des BAFA beantragt werden. Beantragt werden muss der Ergänzungskredit über ein frei wählbares Finanzinstitut, die Hausbank oder einen Finanzier.

    Wann sollten Sie die Fördergelder beantragen?

    Stellen Sie den Förderantrag unbedingt, bevor Sie mit dem Einbau der Wärmepumpe starten.

    Die Antragstellung vor dem Start kann Ihnen Zuschüsse von bis zu 70% einbringen, rückwirkend ist eine Wärmepumpen-Förderung häufig nur in Form von einem Steuerbonus möglich.

    Damit Sie das Maximum aus Ihrem Förderantrag herausholen können, sollten Sie Ihren Heizungsfachbetrieb darüber informieren, dass Sie die Heizungsförderung nutzen wollen.  Sowohl bei der Wahl einer förderfähigen Wärmepumpe, dem Umfang des Angebots zur Heizungsmodernisierung als auch im Liefer-/Leistungsvertrag gilt es die Fördervoraussetzungen einzuhalten.

    Technische Fördervoraussetzungen

    Mit den technischen Details brauchen sich Antragsteller nicht per se bis ins Detail auseinandersetzen. Wärmepumpen, die die Fördervoraussetzungen grundsätzlich erfüllen, werden vom BAFA im Wärmeerzeugerportal gelistet. Das heißt, ist die von Ihrem Fachbetrieb angebotene Wärmepumpe dort gelistet, handelt es sich schon mal um ein förderfähiges Gerät. Damit nicht nur das Gerät, sondern die Heizungsmodernisierung in Ihrem Haus förderfähig ist, gibt es weitere Punkt zu berücksichtigen. Um die Fördervoraussetzungen zu erfüllen sind unter anderem folgende Punkte zu beachten:

    Jahresarbeitszahl

    Voraussetzung für die Heizungsförderung für Wärmepumpen ist eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3.
    Diese Anforderung soll sicherstellen, dass Wärmepumpen in dafür geeigneten Gebäuden installiert werden, wo ein effizienter Betrieb mit geringen Verbrauchskosten möglich ist.

    Heizlastberechnung

    Zur Vermeidung von über- oder unterdimensionierten Heizungsanlagen muss eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 durchgeführt werden.


    Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige

    Alle Energieverbräuche sowie alle erzeugten Wärmemengen müssen messtechnisch erfasst werden.

    Dazu müssen förderfähige Wärmepumpen mit einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige ausgestattet sein und darüber hinaus über Schnittstellen verfügen, die es ermöglichen sie automatisiert netzdienlich zu aktivieren aktiviert und zu betreiben.

    Hydraulischer Abgleich

    Der hydraulische Abgleich nach Verfahren B ist verpflichtend. Der Nachweis erfolgt gemäß Bestätigungsformular des hydraulischen Abgleichs der VdZ (Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft). Bei luftgeführten Systemen sind die Luftvolumenströme anzupassen. Das Verfahren A ist für die Heizungsförderung von Wärmepumpen nicht mehr zulässig.

    Warum gerade jetzt ein guter Zeitpunkt ist

    • Bisher bleibt die Förderung auch 2026 hoch attraktiv: Ab Juli 2029 plant die Regierung jedoch Änderungen.
      Bei richtiger Antragstellung sind bis zu 70 % Zuschuss erreichbar.
    • Der Umstieg auf erneuerbare Heiztechnik wie Wärmepumpe ist nicht nur klimafreundlich, sondern spart langfristig Heizkosten — gerade bei alten Öl- oder Gasheizungen lohnt sich das besonders. Die CO2-Abgabe und steigende Netzentgelte bei Erdgas schlagen mit enormen, stetig ansteigenden Kosten ins Gewicht.
    • Der Umstieg auf erneuerbare Heiztechnik wie Wärmepumpe ist nicht nur klimafreundlich, sondern spart langfristig Heizkosten — gerade bei alten Öl- oder Gasheizungen lohnt sich das besonders. Die CO2-Abgabe und steigende Netzentgelte bei Erdgas schlagen mit enormen, stetig ansteigenden Kosten ins Gewicht.

    So macht unser Förderservice es für Sie besonders einfach

    Wir begleiten Sie im gesamten Antragsprozess:

    • Prüfung Ihrer Förderfähigkeit
    • Bereitstellung der notwendigen Bestätigungen
    • Hilfestellung beim Antrag im KfW-Kundenportal
    • Begleitung bis zur Auszahlung der Fördergelder

    Fazit – Darum lohnt sich die Förderung für Wärmepumpe für Sie!

    Wenn Sie planen, Ihre alte Heizung zu ersetzen, lohnt sich der Blick auf eine moderne Wärmepumpe — gerade in Kombination mit staatlicher Förderung. Mit Zuschüssen bis zu 70 % senken Sie die Investitionskosten deutlich und sichern sich eine moderne, energieeffiziente und zukunftssichere Wärmeversorgung.

    Nutzen Sie unseren Förderservice: Wir helfen Ihnen dabei, den Antrag korrekt und rechtzeitig einzureichen – damit Sie sich entspannt zurücklehnen können.

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  • Was ist eine Heizlastberechnung?

    Das Wichtigste auf einen Blick:

    • Die Heizlastberechnung ist Fördervoraussetzung für die BEG-Förderung
    • Heizlast & Wärmepumpe – warum das perfekt zusammenpasst
    • Darum ist eine richtig dimensionierte Heizung wichtig
    • Diese Unterlagen werden für die Heizlastberechnung benötigt?

    Was ist eine Heizlastberechnung?

    Die Heizlastberechnung ermittelt, wie viel Wärme Ihr Haus benötigt, um auch an kalten Wintertagen angenehm warm zu bleiben. Ihr Gebäude verliert Wärme über Wände, Fenster, Dach und Lüftung. Die Heizlast zeigt, wie viel Heizleistung nötig ist, um diese Verluste auszugleichen. Das Ergebnis wird in Watt (W) oder Kilowatt (kW) angegeben.

    Wofür ist die Heizlastberechnung Voraussetzung?

    Eine Heizlastberechnung ist unter anderem Voraussetzung für staatliche Förderungen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Um Fördergelder – beispielsweise für eine Wärmepumpe oder eine Heizungsmodernisierung – zu erhalten, muss die Heizungsanlage fachgerecht geplant und nachgewiesen werden. Ein wichtiger Bestandteil dieses Nachweises ist die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831, mit der die erforderliche Heizleistung eines Gebäudes ermittelt wird.

    Heizlast & Wärmepumpe – warum das perfekt zusammenpasst

    Eine Heizlastberechnung ist die Basis für den Einbau und effizienten Betrieb einer neuen Heizung.

    Wärmepumpen arbeiten besonders effizient mit niedrigen Vorlauftemperaturen. Dafür muss die Heizleistung exakt zum Gebäude passen. Eine falsche Dimensionierung kann dazu führen, dass die Wärmepumpe ineffizient arbeitet oder Ihr Zuhause nicht ausreichend warm wird.


    Darum ist eine richtig dimensionierte Heizung so wichtig

    Viele Heizungen in Einfamilienhäusern sind überdimensioniert. Das führt zu unnötig hohen Anschaffungskosten, ineffizientem Betrieb und steigenden Energiekosten. Eine korrekt berechnete Heizlast sorgt dafür, dass Ihre neue Heizung weder zu groß noch zu klein ist. So sparen Sie langfristig Geld und müssen nicht länger auf Wohnkomfort verzichten.

    Diese Leistungen beinhaltet die Berechnung

    Die Heizlastberechnung nach DIN 12831 ist ein standardisiertes Verfahren, das bauliche Gegebenheiten, klimatische Bedingungen sowie nutzungsbedingte Faktoren berücksichtigt. Ziel ist die Ermittlung der Gesamtheizlast des Gebäudes sowie die Raumheizlast für jeden einzelnen Raum und die exakte Bestimmung von Transmissions- und Lüftungswärmeverlusten.

    Fazit

    Eine Heizlastberechnung schafft die perfekte Basis, dass eine neue Heizung optimal geplant und effizient betrieben werden kann. Das spart Ihnen bares Geld – bei den Anschaffungskosten für eine neue Heizung und bei den laufenden Energiekosten.

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  • Mit foerderdata finden Sie die passende Förderungen für Ihr Projekt

    Nutzen Sie foerderdata Deutschlands umfangreichste Förderdatenbank. Entdecken Sie aus über 6.500 Förderungen die passenden Zuschüsse oder Förderkredite für Ihr Vorhaben. Egal, ob Sie bauen, modernisieren oder in erneuerbare Energien investieren möchten. Wir zeigen Ihnen Ihre Fördermöglichkeiten – schnell & einfach.

    • Die Förderauskunft über foerderdata©
    • Staatliche Förderprogramme – worauf Sie achten sollten
    • Warum es sich lohnt, einen Profi einzubeziehen

    Die Förderauskunft über foerderdata©

    Unserer Fördergeldsuche hilft Bauherren und Hauseigentümer dabei, bares Geld zu sparen. Hinter der Online-Abfrage steht die unabhängige Förderdatenbank foerderdata©. Sie bündelt Informationen zu über 15.000 Förderprogrammen von Bund, Ländern, Kommunen und regionalen Energieversorgern in Deutschland, Österreich und der Schweiz – Zuschüsse, Förderkredite und Kredite mit Tilgungszuschüssen, alle aktuell recherchiert und auf dem neusten Stand.

    Hausbesitzer erhalten mit wenigen Klicks einen individuellen Überblick über passende Zuschüsse und Förderkredite – etwa für Heizungsmodernisierung, Dämmung, Fenster, erneuerbare Energien oder E-Mobilität. Neben bundesweiten Programmen listet foerderdata.de zahlreiche regionale Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Über 96 % der regionalen Förderungen in Deutschland sind Zuschüsse. Diese lassen sich oft mit Bundesförderungen kombinieren.

    Martin Kutschka legte 1999 den Grundstein für die Förderdatenbank foerderdata

    „Kein Vorhaben gleicht dem anderen – und ebenso individuell sind die jeweiligen Förderbedingungen. Wir helfen Hauseigentümern, die optimale Förderung zu sichern.“

    – Martin Kutschka legte 1999 den Grundstein für die Förderdatenbank foerderdata©

    Staatliche Förderprogramme – worauf Sie achten sollten

    Deutschland bietet eine Vielzahl an Förder- und Kreditprogrammen für Bau- und Sanierungsvorhaben. Die bekannteste übergeordnete Förderung ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die energetische Modernisierung und Neubauten unterstützt.

    Einen generellen Anspruch auf Förderungen gibt es nicht. Nur wer rechtzeitig den Antrag stellt und sich an die meist technischen und formalen Förderbedingungen hält, kann profitieren.

    • Antragsfristen – viele Zuschüsse müssen vor Maßnahmenbeginn beantragt werden.
    • Nachweise & Dokumente – oft sind Angebote, technische Daten oder Nachweise vom Energieeffizienz-Experten erforderlich.
    • Produkt- bzw. Maßnahmenanforderungen – z. B. Mindeststandards für Wärmedämmung
    • Kombinierbarkeit prüfen – nicht alle Förderungen können gleichzeitig genutzt werden.

    Das sind die beliebtesten Programme

    Neben der Bundesförderung für effiziente Gebäude gibt es viele weitere staatliche Programme. Vor allem die staatlichen Zuschussprogramme sind sehr beliebt. Hohe Antragszahlen führen nicht selten zu Förderstopps. Förderbudgets sind nicht selten schnell vergriffen.

    Fazit


    Mit unserer Förderauskunft finden Sie effizient heraus, welche Zuschüsse und Kredite für Ihr Bau- oder Sanierungsvorhaben in Frage kommen. Ergänzend dazu bieten wir professionelle Unterstützung bei der Antragstellung – damit Sie Ihre Förderung einfach und sicher nutzen.

  • Jetzt profitieren: Heizungsförderung für Holzheizungen und Pelletheizungen

    Geht es um die Heizungsförderung in Deutschland, ist die Rede zumeist von Wärmepumpen. Doch was ist mit Pelletheizungen und Holz- und Biomasseheizungen? febis fasst für Sie zusammen, wie hoch Holz- und Pelletheizungen 2024 gefördert werden und wie die Förderung beantragt wird.

    • Grundförderung: 30 % Zuschuss auf Investitionskosten
    • Förderfähig: Pelletheizungen, Scheitholzkessel und Hackschnitzelheizungen
    • Beantragung & Auszahlung: Online über die KfW-Förderplattform
    • Voraussetzung: Eigentum, mindestens 5 Jahre altes Gebäude, Erfüllung technischer Anforderungen

    Option Pelletheizungen und Holzheizungen – Heizung modernisieren & profitieren


    Die Bundesregierung unterstützt den Einbau effizienter Heizungssysteme durch staatliche Fördergelder – auch den Einbau einer neuen Pelletheizung oder Holzheizung. Das Ganze mit dem Ziel die Modernisierung alter Bestandsgebäude anzuschieben und vor allem durch die Nutzung umweltfreundlicher Technologien zur Wärmeversorgung den CO2-Ausstoß zu verringern – um so die gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen. Hauseigentümer erhalten dafür einen direkten Investitionszuschuss und können Kosten für die neue, umweltfreundliche Pelletheizung, Holz- und Biomasseheizung zusätzlich über einen zinsgünstigen Ergänzungskredit finanzieren.

    Wie viel Förderung gibt es?

    Die KfW-Förderung für effiziente Heizungssysteme ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). Die Basisförderung beträgt Die Basisförderung beträgt 30 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten Ihrer neuen Holzheizung oder Pelletheizung.

    Dazu kommen zusätzliche Boni, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:

    Wichtig zu wissen: Die Ausgaben, die für die Heizungsförderung angesetzt werden können, sind beschränkt.

    Die Anzahl der Wohnungen im Gebäude bestimmt darüber, in welcher Höhe die Modernisierungskosten für die Heizungsförderung angerechnet werden können:

    • Bis zu 30.000 Euro für die erste Wohnung
    • jeweils 15.000 Euro für die 2. bis 6. Wohnung
    • jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohnung.

    Beispielrechnung für ein Zweifamilienhaus

    Bestandsgebäude Baujahr 1980, mit alter Öl- oder Gasheizung von 2001,
    Eigentümer mit Hauptwohnsitz im Haus und Jahreshaushaltseinkommen von 65.000 €

    Diese Kessel und Öfen werden gefördert

    Förderung beantragen

    Die Heizungsförderung kann online bei der KfW beantragt werden. Für förderfähige Pelletheizungen, Holz- und Biomasseheizungenund vollständig eingereichte Unterlagen erfolgt die Zusage der KfW digital und automatisiert in wenigen Minuten. Die Auszahlung muss nach Einbau und Inbetriebnahme ebenfalls online veranlasst werden.  Förderfähig sind Projekte allerdings nur, wenn sie alle Kriterien der Förderrichtlinie, des Merkblatts der KfW, der technischen Mindestanforderungen und der Listung als förderfähige Anlage erfüllen. Neben dem richtigen Zeitpunkt für Vertragsschluss, Maßnahmenbeginn und Antragstellung gilt es nun auch auf notwendige Inhalte beim Liefer- und Leistungsvertrag mit dem Heizungsfachbetrieb zu achten.

    Wichtig zu wissen: Einen automatischen Anspruch auf die Heizungsförderung gibt es nicht. Nur wer die Förderung beantragt und alle Voraussetzungen erfüllt, kann profitieren. Unterstützung sowohl beim Förderantrag als auch beim Abruf der staatlichen Fördergelder der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) bieten versierte Förderberater im Fördergeldservice der febis Service GmbH.

    06190 / 92 63 – 433

    Sie haben Fragen zur Heizungsförderung oder möchten mehr zum Förderservice erfahren?
    Dann kontaktieren Sie unsere Förderhotline. Sie erreichen uns kostenfrei von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr.

    Fazit


    Die Förderung von Pelletheizungen, Holz- und Biomasseheizungen ist an technische Mindestanforderungen und eine korrekte Antragstellung geknüpft – deshalb ist eine professionelle Abwicklung so wichtig.

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  • Was bedeutet – individueller Sanierungsfahrplan?

    Ein individueller Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, ist Ihr Grundstein für eine energieeffiziente Sanierung Ihres Hauses mit staatlicher Förderung. Damit können Sie Fördergelder sichern und Ihre Sanierung langfristig planen. Schritt für Schritt – effizient geplant, maximal gefördert.

    Ihre Vorteile im Überblick

    • Bis zu 50 % Förderung der Beratungskosten des Energieeffizienz-Experten
    • Klar strukturierter Sanierungsplan für Ihr Gebäude
    • Bonus-Förderung für spätere Sanierungsmaßnahmen
    • Wir übernehmen die Antrags- und Beantragungsleistung als Komplett-Service

    Überblick möglicher Förderungen mit und ohne iSFP-Bonus

    Wer kann profitieren?

    Diese Förderung ist möglich für:

    • Eigentümer, WEG, Mieter und Pächter
    • Ein- und Mehrfamilienhäuser und Gebäude mit überwiegender Wohnnutzung
    • Wohngebäude ≥ 10 Jahre alt

    Beratungszuschuss: So viel Geld können Sie erwarten

    Im Rahmen der Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) übernimmt der Staat bis zu 50 % Ihrer Beratungskosten, wenn ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte den Sanierungsfahrplan erstellt.



    06190 / 92 63 – 246

    Sie haben Fragen zum individuellen Sanierungsfahrplan oder möchten mehr dazu erfahren?
    Dann kontaktieren Sie unsere Förderhotline. Sie erreichen uns kostenfrei von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr.

    Fazit

    Ein iSFP zeigt Ihnen nicht nur Energieeinsparpotenziale, sondern hilft auch, Fördergelder optimal auszuschöpfen. Zudem dient er als Planungsbasis über viele Jahre, bis zu 15 Jahre nach Erstellung gültig.

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    Beispiel-iSFP von www.energiewechsel.de