Haustür-Förderung 2026 BEG EM: So können Sie staatliche Zuschüsse für Ihre neue Eingangstür erhalten

Im Rahmen der Haustür-Förderung 2026 profitieren Sie von attraktiven staatlichen Zuschüssen. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles über die aktuellen Förderprogramme von BAFA und KfW zur Förderung für den Austausch von Haustüren (Gebäudehülle).

Eine moderne Hauseingangstür ist ein entscheidendes Bauteil für die energetische Sanierung, das Wärmeverluste und Zugluft stoppt und gleichzeitig den Einbruchschutz, Sicherheit und Wohmkomfort in den eigenen vier Wänden erhöht. Wir zeigen Ihnen kompakt und verständlich, wie Sie vom staatlichen Investitionszuschuss profitieren, welche technischen Voraussetzungen für den U-Wert gelten und wie Sie die maximale Förderung für Ihren Türaustausch ohne bürokratische Hürden beantragen.

Das Wichtigste zur Förderung im Überblick

  • Förderfähig ist der Ersatz, die Erneuerung oder der erstmalige Einbau von Außentüren und Hauseingangstüren als Maßnahme an der Gebäudehülle.
  • Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Mit iSFP-Bonus sind zusätzlich 5 Prozentpunkte möglich.
  • Für die Zuschüsse im Rahmen der BEG-Förderung können bei Einzelmaßnahmen für Wohngebäude bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit angerechnet werden, mit iSFP-Bonus gelten 60.000 Euro pro Wohneinheit als Obergrenze der förderfähigen Ausgaben. (gemäß aktueller BEG-Förderrichtlinie)
  • Die neue Tür muss die technischen Mindestanforderungen der BEG-Förderung einhalten. Für Außentüren beheizter Räume und Hauseingangstüren gilt bei Wohngebäuden ein U-Wert von maximal 1,3 W/(m²·K).
  • Der Antrag läuft über das BAFA. Dazu ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden.

Effizient modernisieren: Ihr Weg zur staatlichen Unterstützung für Ihre neue Haustür

Die Förderung für die Hauseingangstür beziehungsweise Haustür läuft auch im Jahr 2026 über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Zuständig für die Zuschussförderung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ist das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Dazu zählen ausdrücklich auch die Erneuerung, der Ersatz oder der erstmalige Einbau von Fenstern, Außentüren und bei Nichtwohngebäuden auch Tore.

Für Sie bedeutet das: Eine alte, energetisch schwache Haustür kann grundsätzlich förderfähig sein, wenn sie Teil einer energetischen Sanierung ist und die Maßnahme die Anforderungen der BEG EM erfüllt. Das BAFA nennt als Fördergegenstand bei Wohngebäuden ausdrücklich Außentüren innerhalb der Gebäudehülle. Außerdem gilt: Das Gebäude muss ein Bestandsgebäude sein, dessen Bauantrag oder Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.

3 wichtige Regeln zur Sicherung Ihrer Förderung

Mit einer sorgfältigen Planung und professioneller Unterstützung bei der Antragstellung stellen Sie sicher, dass Ihre neue Haustür nicht nur optisch überzeugt, sondern auch energetisch und finanziell ein voller Erfolg wird.

Fazit:

Der Austausch einer alten Hauseingangstür gegen ein modernes, energieeffizientes Modell ist im Jahr 2026 eine lohnenswerte Investition – nicht nur für den Klimaschutz und Ihren Wohnkomfort, sondern dank der BAFA-Zuschüsse von 15 % bis 20 % auch für Ihren Geldbeutel.

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Hinweis:
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Förderbedingungen und Zuschusshöhen können sich jederzeit ändern. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Richtlinien der zuständigen Förderstellen (z. B. BAFA, KfW) sowie der individuelle Zuwendungsbescheid.
Ein Anspruch auf Förderung oder Auszahlung besteht erst nach erfolgreicher Prüfung durch die zuständige Förderstelle.
Dieser Beitrag stellt keine rechtliche, steuerliche oder förderrechtliche Beratung dar.

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