Seit kurzem gilt ein überraschender Förderstopp für dieBundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), einschließlich der Heizungsförderung. Am 08.07.2026 wurden die Antragsportale kurzfristig und ohne vorherige Ankündigung vorübergehend ausgesetzt.
Das Wichtigste im Überblick
Die Förderung wird fortgesetzt – allerdings mit angepassten Fördersätzen. Nach aktuellem Stand können voraussichtlich ab dem 21.07.2026 wieder Förderanträge gestellt werden.
Der vorübergehende Förderstopp wirkt sich auch auf unseren Förderservice aus: Aktuell können wir keine Bestätigungen zum Antrag (BzA) für Heizungsförderungen erstellen. Aktuell können keine Technischen Projektbeschreibungen (TPB) zur Antragstellung durch den Förderservice für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle erstellt werden.
Eingereichte Checklisten werden frühestens ab dem 21.07.2026 bearbeitet, nach den dann gültigen Förderbedingungen. Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Daher kann es vorübergehend zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.
Förderservice weiterhin beauftragen
Sie können unseren Förderservice selbstverständlich weiterhin wie gewohnt beauftragen.
Wir nehmen Ihre Aufträge bereits jetzt entgegen und bereiten die Bearbeitung vor. Die Erstellung der erforderlichen Antragsunterlagen erfolgt voraussichtlich ab dem 21.07.2026 auf Grundlage der dann gültigen Förderbedingungen.
Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Auftragseingangs. Aufgrund des vorübergehenden Förderstopps kann es vorübergehend zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.
Sie haben bereits eine BzA vom Förderservice erhalten, den Förderantrag aber noch nicht gestellt?
Wenn Sie Ihre Bestätigung zum Antrag (BzA) bereits erhalten haben, Ihren Förderantrag jedoch noch nicht im KfW-Zuschussportal eingereicht haben, ergeben sich folgende Möglichkeiten:
Antragstellung bis einschließlich 20. Juli 2026
Sie können Ihre bereits ausgestellte BzA weiterhin nutzen, um Ihren Förderantrag zu den bisherigen Förderbedingungen einzureichen.
Nach aktuellem Stand ist dies bis einschließlich 20.07.2026, 20:00 Uhr, möglich.
Wenn Sie die bisherigen Förderkonditionen noch nutzen möchten, empfehlen wir Ihnen, Ihren Antrag möglichst zeitnah einzureichen.
Antragstellung ab dem 21. Juli 2026
Ab dem 21.07.2026 kann Ihre bereits ausgestellte BzA weiterhin verwendet werden, um die Heizungsförderung nach den dann geltenden neuen Förderbedingungen zu beantragen.
Mit der neuen Förderung reduzieren sich die förderfähigen Kosten und Boni!
Einzig Haushalte mit niedrigerem Einkommen könnten vom besseren Einkommensbonus profitieren.
Ab 21. Juli 2026 gilt die neue Förderung mit neuen Fördersätzen
Bitte beachten Sie, dass sich die Förderkonditionen ändern. Unter anderem:
Die maximal förderfähigen Kosten werden reduziert.
Einzelne Bonusförderungen werden verringert oder entfallen.
Gleichzeitig kann der Einkommensbonus für Haushalte mit geringerem Einkommen vorteilhafter ausfallen.
Alle Änderungen der Förderprogramme inkl. der BEG-Förderung werden fortlaufend in unserer Förderdatenbank aktualisiert.
Dort finden Sie jederzeit die aktuell gültigen Förderbedingungen – fundiert, unabhängig und auf Basis der offiziellen Veröffentlichungen der Fördergeber. So erhalten Sie verlässliche Informationen, auch wenn Medienberichte einzelne Änderungen verkürzt oder unvollständig darstellen.
Sie haben Fragen zur BEG-Förderung oder möchten mehr zum Förderservice erfahren? Dann kontaktieren Sie unsere Förderhotline. Sie erreichen uns kostenfrei von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr.
Die Bundesregierung plant eine neue Heizungsförderung. Die staatlichen Zuschüsse für Wärmepumpen und andere klimafreundliche Heizsysteme sollen schrittweise reduziert werden. Hintergrund sind Einsparungen im Bundeshaushalt. Obwohl es in vielen Bereichen Kürzungen geben soll – Haushalte mit kleinem Einkommen können zum Start der neuen Förderung sogar profitieren.
Hinweis: Die geplanten Änderungen stehen noch unter dem Vorbehalt der endgültigen Förderrichtlinie.Die umfassenden Änderungen bei der Förderung sollen teilweise bereits ab 21. Juli 2026 geplant sein, andere ab 2027 oder auch 2028.
Das Wichtigste im Überblick
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird bis 2030 schrittweise gekürzt.
Einkommensbonus wird ausgeweitet und durch zusätzlichen Kinderbonus ergänzt.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll bis zum Jahr 2030 schrittweise gekürzt werden.
Weniger Förderung für Wärmepumpen und Klimafreundliche Heizungen bis 2030
Nach den aktuellen Plänen soll die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bis zum Jahr 2030 schrittweise gekürzt werden. Während derzeit beim Austausch einer alten Heizung Zuschüsse von bis zu 70 Prozent beziehungsweise maximal 21.000 Euro möglich sind, soll die maximale Fördersumme künftig alle sechs Monate sinken.
Die geringere Förderung ergibt sich vor allem einer Absenkung der förderfähigen Kosten für eine neue Heizung.
Aktuell
Bisher konnten bis zu 30.000 Euro für die 1. Wohneinheit angesetzt werden.
Mit Neustart
Zum Neustart der BEG-Förderung werden die förderfähigen Kosten auf 28.000 Euro gesenkt.
Zukünftig
Die förderfähigen Kosten sinken alle 6 Monate schrittweise weiter, jeweils um 750 Euro.
Änderungen der Bonusförderungen
Klima-geschwindigkeits-bonus
Der Bonuswird ab Neustart schrittweise von derzeit 20 % halbjährig um 4 Prozent gesenkt.
Effizienz- bonus
Dieser Bonus wird gestrichen. Natürliche Kältemittel in Wärmepumpen werden zur Standardanforderung und Fördervoraussetzung.
Emissions-minderungs-zuschlag
Dieser Bonus wird gestrichen. Es sollen Feinstaubstandards für Biomasseheizungen gelten.
Anpassungen im Einkommensbonus – mehr Unterstützung für Haushalte mit geringem Einkommen & zusätzlicher Kinderbonus
Neu ist zudem ein 10-prozentiger Einkommensbonus für Haushalte mit einem Einkommen bis 50.000 Euro.
Familien werden durch die geplante, neue Heizungsförderung zusätzlich entlastet: Für jedes im Haushalt lebende minderjährige Kind soll das anzurechnende Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert werden – dadurch können mehr Familien von einer höheren Förderung profitieren. Es werden Familien begünstigt, indem im Haushalt lebende, minderjährige Kinder das anzusetzende Einkommen um einmalig 10.000 € reduzieren, d.h. einer Familie mit mindestens einem Kind und z. B. einem zu versteuernden Haushalts-Einkommen von 50.000 € werden 10.000 € angerechnet. Somit erhält dieser Haushalt dann – neu – den Einkommensbonus.
Neue Heizungsförderung nur noch bei Wechsel von fossilen zu erneuerbaren Heizungen
Die neue Heizungsförderung soll nur noch für den Umstieg auf eine Erneuerbare Energien Heizung ausgezahlt werden. Damit möchte die Regierung den Fokus der Förderung stärker auf den Wechsel von fossilen zu erneuerbaren Heizungen legen und den Anschluss an Wärmenetz priorisieren. Das heißt: Diejenigen, die bereits mit Fernwärme, Biomasse, Holz- Pellets oder einer Wärmepumpe heizen, können bei Modernisierung der Altheizung nicht mehr in vollem Umfang von der Heizungsförderung profitieren. Hierbei soll eine Übergangsfrist gelten.
Der Wechsel von Fernwärme oder bestehenden Wärmepumpen wird nicht mehr gefördert, wenn die alte Heizung ab 2008 installiert wurde.
Für den Ersatz einer alten Erneuerbaren Energien Heizung, die vor 2008 eingebaut wurde, soll die Förderung genutzt werden können, allerdings bei Halbierung der förderfähigen Kosten.
Unser Tipp:
Wer den Austausch seiner Heizung plant, sollte die neue Heizungsförderung und die Entwicklung der Förderbedingungen aufmerksam verfolgen. Da die Zuschüsse nach aktuellem Stand in den kommenden Jahren schrittweise sinken sollen, kann eine frühzeitige Modernisierung finanzielle Vorteile bieten. Einmal zu den jeweils aktuellen Förderkonditionen beantragt, kann die Modernisierung innerhalb von 36 Monaten angegangen und mit Fertigstellung die Förderung abgerufen werden. Gleichzeitig lohnt es sich, die individuellen Fördermöglichkeiten prüfen zu lassen, denn Einkommen, Familiensituation und die gewählte Heiztechnik haben künftig einen noch größeren Einfluss auf die Höhe der Förderung.
Beim hydraulischen Abgleich wird Ihr Heizsystem optimal eingestellt, damit jeder Heizkörper und jede Fußbodenheizung genau die Wärmemenge erhält, die benötigt wird. Ohne hydraulischen Abgleich werden manche Räume zu warm, andere nicht richtig beheizt – gleichzeitig steigt der Energieverbrauch unnötig an.
Wofür ist der Hydraulische Abgleich Voraussetzung?
Durch den hydraulischen Abgleich arbeitet Ihre Heizung effizienter, spart Heizkosten und verbessert den Wohnkomfort spürbar. Besonders bei der Modernisierung der Heizungsanlage oder beim Einbau einer Wärmepumpe ist der hydraulische Abgleich ein wichtiger Bestandteil und häufig Voraussetzung für staatliche Förderungen.
Darum arbeiten wir mit Verfahren B
Im Unterschied zum einfacheren Verfahren A, basiert das von uns angewandte Verfahren B nicht auf pauschalen Schätzwerten, sondern auf einer detaillierten raumweisen Berechnung.
Dadurch ist das Ergebnis deutlich genauer und entspricht den technischen Mindestanforderungen von modernen Heizsystemen wie Wärmepumpen.
Der Hydraulische Abgleich nach Verfahren B ist außerdem Voraussetzung für den Erhalt Ihrer Förderung, da es als anerkanntes und vorgeschriebenes Verfahren gilt.
Erforderliche Unterlagen
Art der Heizkörper
Bild jedes Heizkörpers (schräg von oben) mit Zuordnung des Raumes
1. Anzahl der Heizkreise mit Zuordnung der Heizkörper/Flächenheizungen
2. Art des Heizkreises (Einrohr-, Zweirohrheizung, Elektroheizkörper, Fußbodenheizung)
3. Material des Rohsystems
Über Heizungsanlage (mit Zirkulation)
Über Heizungsanlage (ohne Zirkulation)
Sonstige Systeme
Art der Heizung (Öl, Gas, Pellet, Wärmepumpe, etc.
Baujahr der alten Heizung
Wärmeverbrauch der letzten 3 Jahre (optional)
Hersteller
Dimension
Modell
Diese Leistungen beinhaltet die Berechnung
Beim hydraulischen Abgleich nach Verfahren B wird Ihre Heizungsanlage exakt auf Ihr Haus abgestimmt. Dafür wird berechnet, wie viel Wärme jeder Raum tatsächlich benötigt. Anschließend werden Heizkörper, Ventile und Pumpen so eingestellt, dass die Wärme gleichmäßig verteilt wird. Das spart Energie, erhöht den Wohnkomfort und verbessert die Effizienz der Heizung – besonders bei Wärmepumpen.
1. Erfassung aller Heizflächen
Detaillierte raumweise Berechnung Heizkörper. Dokumentation und Aufnahme Fußbodenheizungen oder andere Wärmeflächen im Gebäude.
2. Rohnetzberechnung
Prüfung Heizungswasserfluss durch Leitungen des Hauses. Berechnung der Rohrlängen, Rohrdurchmesser, Heizkörper und benötigter Wasserdurchfluss.
3. Berechnung der Auslegung
der Heizflächen
Berücksichtigung Raumgröße, Dämmung, Fensterflächen und gewünschte Raumtemperatur für Ermittlung der richtigen Auslegung für Heizungsanlage
4. Berechnung der Thermostatventile
Einstellung Ventile an Heizkörpern, damit jeder Raum genau benötigte Wärmemenge erhält. Gleichzeitig Reduktion unnötiger Energieverbrauch und Strömungsgeräusche.
Ein hydraulischer Abgleich sorgt dafür, dass Ihre Heizung effizient und gleichmäßig arbeitet. Alle Räume werden zuverlässig warm, unnötiger Energieverbrauch kann reduziert werden und die Heizungsanlage arbeitet insgesamt wirtschaftlicher.
Im Rahmen der Haustür-Förderung 2026 profitieren Sie von attraktiven staatlichen Zuschüssen. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles über die aktuellen Förderprogramme von BAFA und KfW zur Förderung für den Austausch von Haustüren (Gebäudehülle).
Eine moderne Hauseingangstür ist ein entscheidendes Bauteil für die energetische Sanierung, das Wärmeverluste und Zugluft stoppt und gleichzeitig den Einbruchschutz, Sicherheit und Wohmkomfort in den eigenen vier Wänden erhöht. Wir zeigen Ihnen kompakt und verständlich, wie Sie vom staatlichen Investitionszuschuss profitieren, welche technischen Voraussetzungen für den U-Wert gelten und wie Sie die maximale Förderung für Ihren Türaustausch ohne bürokratische Hürden beantragen.
Förderfähig ist der Ersatz, die Erneuerung oder der erstmalige Einbau von Außentüren und Hauseingangstüren als Maßnahme an der Gebäudehülle.
Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Mit iSFP-Bonus sind zusätzlich 5 Prozentpunkte möglich.
Für die Zuschüsse im Rahmen der BEG-Förderung können bei Einzelmaßnahmen für Wohngebäude bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit angerechnet werden, mit iSFP-Bonus gelten 60.000 Euro pro Wohneinheit als Obergrenze der förderfähigen Ausgaben. (gemäß aktueller BEG-Förderrichtlinie)
Die neue Tür muss die technischen Mindestanforderungen der BEG-Förderung einhalten. Für Außentüren beheizter Räume und Hauseingangstüren gilt bei Wohngebäuden ein U-Wert von maximal 1,3 W/(m²·K).
Der Antrag läuft über das BAFA. Dazu ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden.
Neue Haustür mit staatlichem Zuschuss
Unser Förderservice unterstützt Sie vom Förderantrag bis zur Auszahlung.
Effizient modernisieren: Ihr Weg zur staatlichen Unterstützung für Ihre neue Haustür
Die Förderung für die Hauseingangstür beziehungsweise Haustür läuft auch im Jahr 2026 über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Zuständig für die Zuschussförderung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ist das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Dazu zählen ausdrücklich auch die Erneuerung, der Ersatz oder der erstmalige Einbau von Fenstern, Außentüren und bei Nichtwohngebäuden auch Tore.
Für Sie bedeutet das: Eine alte, energetisch schwache Haustür kann grundsätzlich förderfähig sein, wenn sie Teil einer energetischen Sanierung ist und die Maßnahme die Anforderungen der BEG EM erfüllt. Das BAFA nennt als Fördergegenstand bei Wohngebäuden ausdrücklich Außentüren innerhalb der Gebäudehülle. Außerdem gilt: Das Gebäude muss ein Bestandsgebäude sein, dessen Bauantrag oder Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.
Die wichtigsten Fragen zur Haustür-Förderung 2026
Förderfähig ist nicht nur der klassische Austausch einer alten Haustür. Offiziell erfasst sind der Ersatz, die Erneuerung oder auch der erstmalige Einbau einer förderfähigen Außentür als Teil der thermischen Gebäudehülle. Zusätzlich können im Rahmen der förderfähigen Kosten auch Leistungen berücksichtigt werden, die unmittelbar für Ausführung und Funktionstüchtigkeit erforderlich sind. Dazu gehören laut Infoblatt grundsätzlich Material, fachgerechter Einbau und notwendige Umfeldmaßnahmen, soweit sie direkt zur Maßnahme gehören.
Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle beträgt der Fördersatz 15 %. Das ist der reguläre Zuschuss für eine förderfähige Haustür im Rahmen der BEG EM.
Zusätzlich kann der iSFP-Bonus interessant sein. Wenn die Maßnahme Bestandteil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist und innerhalb von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt wird, erhöht sich der Fördersatz um 5 Prozentpunkte. Damit sind bei einer förderfähigen Hauseingangstür in vielen Fällen insgesamt 20 % Zuschuss möglich. Voraussetzung ist, dass der iSFP bereits bei Antragstellung vorliegt und die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erfolgt.
Bei den förderfähigen Ausgaben gilt in der Zuschussförderung für entsprechende Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden grundsätzlich eine Obergrenze von 30.000 Euro pro Wohneinheit. Diese Grenze erhöht sich auf 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn der iSFP-Bonus gewährt wird oder ein Sonderfall nach Richtlinie vorliegt. Das ist für eine einzelne Haustür oft mehr als ausreichend, wird aber wichtig, wenn Sie mehrere Maßnahmen gleichzeitig beantragen.
Entscheidend ist die Anlage mit den Technischen Mindestanforderungen zur BEG EM. Dort ist für Außentüren beheizter Räume und Hauseingangstüren bei Wohngebäuden ein maximaler Wärmedurchgangskoeffizient von 1,3 W/(m²·K) festgelegt. Für bestimmte Zonen von Nichtwohngebäuden mit niedrigerer Innentemperatur nennt die Richtlinie 1,6 W/(m²·K). Für typische Wohnhäuser ist der Wert 1,3 W/(m²·K) der maßgebliche Grenzwert.
Wichtig ist außerdem die wärmebrückenreduzierte und luftdichte Ausführung. Die Richtlinie verlangt bei allen Maßnahmen an der Gebäudehülle eine entsprechende Ausführung. Im Nachweisverfahren müssen unter anderem die Einhaltung der U-Werte, der wärmebrückenminimierte Einbau und der luftdichte Einbau bestätigt und dokumentiert werden. Auch Herstellernachweise zu den energetischen Eigenschaften der Tür gehören zu den relevanten Unterlagen.
Das ist in der Praxis wichtig: Förderfähig ist nicht automatisch jedes Türmodell, das gut gedämmt wirkt. Entscheidend ist, ob die konkreten technischen Werte und Nachweise zur BEG EM passen. Aussagen zur Förderfähigkeit einzelner Haustürmodelle lassen sich deshalb nur auf Basis der Herstellerunterlagen und der Projektprüfung treffen.
Der Antrag für die Haustür-Förderung läuft im BAFA-Portal. Das BAFA beschreibt den Zuschuss als nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss. Für die Antragstellung müssen Sie die jeweils aktuelle Fassung der Programmunterlagen beachten, weil Merkblätter und Anforderungen regelmäßig aktualisiert werden. Das BAFA weist ausdrücklich darauf hin, dass jeweils nur die zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuelle Fassung gilt.
Bei der Antragstellung muss bereits ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen, und zwar mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage. In diesem Vertrag muss auch das voraussichtliche Umsetzungsdatum stehen. Außerdem darf dieses Datum nicht außerhalb des Bewilligungszeitraums von 36 Monaten liegen.
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt laut BAFA bei 300 Euro brutto. Für eine Hauseingangstür ist diese Schwelle in der Regel kein Problem, sollte aber der Vollständigkeit halber beachtet werden.
Der Ablauf ist im Kern klar strukturiert:
Zuerst holen Sie Angebote ein und lassen die Maßnahme technisch vorbereiten. Danach wird die technische Projektbeschreibung (TPB) erstellt. Eine TPB und TPN wird durch einen Energieberater erstellt. Mehr informationen über TPB und TPN finden Sie hier. Anschließend stellen Sie den Antrag im BAFA-Portal. Nach der Antragstellung erfolgt die Umsetzung innerhalb des Bewilligungszeitraums. Nach Abschluss der Arbeiten muss ein technischer Projektnachweis (TPN) vorliegen, danach reichen Sie den Verwendungsnachweis mit Rechnungen und weiteren Unterlagen im Portal ein. Erst nach positiver Prüfung erlässt das BAFA den Festsetzungsbescheid und veranlasst die Auszahlung.
Wichtig für die Auszahlung ist auch die Frist: Der Verwendungsnachweis muss spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums eingereicht werden. Erfolgt das später, entfällt der Anspruch auf Auszahlung des Zuschusses. Rechnungen müssen die Maßnahme eindeutig ausweisen, und Zahlungen sind grundsätzlich unbar nachzuweisen.
Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle fordert das BAFA die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE). Das BAFA verweist dafür auf die von der dena bereitgestellte Expertenliste. Der Energieeffizienz-Experte ist nicht nur Formalität, sondern zentral für die technische Prüfung, die Projektbeschreibung und gegebenenfalls für den iSFP-Bonus.
Gerade bei Haustüren ist das sinnvoll. In der Praxis geht es nicht nur um den U-Wert auf dem Datenblatt. Auch Anschlussdetails, Einbausituation, Wärmebrücken und die korrekte Zuordnung der förderfähigen Kosten spielen eine Rolle. Ein sauber vorbereiteter Antrag vermeidet Rückfragen und senkt das Risiko, dass der Zuschuss später gekürzt oder nicht ausgezahlt wird.
Nach dem aktuell geprüften Stand vom 18. März 2026 ist für diese Förderlogik keine neue, separat veröffentlichte BEG-EM-Richtlinie nur für 2026 ersichtlich. Maßgeblich ist weiterhin die BEG-EM-Richtlinie vom 21. Dezember 2023, die laut Richtlinie am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist und mit Ablauf des 31. Dezember 2030 endet.
Gleichzeitig weist das BAFA darauf hin, dass Merkblätter und Anforderungen regelmäßig überarbeitet werden und immer die aktuelle Fassung zum Zeitpunkt der Antragstellung zählt. Deshalb sollten Sie den konkreten Antrag unmittelbar vor Einreichung noch einmal gegen die aktuelle BAFA-Fassung prüfen.
Wie unterstützt Sie unser Förderservice?
Im Förderservice begleitewn wir Sie zuverlässig durch den gesamten Antragsprozess – von der strukturierten Vorbereitung aller Unterlagen über die Abstimmung mit Fachpartnern bis hin zur Auszahlung Ihrer Förderung.
Sie müssen sich nicht mit komplizierten BAFA-Vorgaben beschäftigen oder Fristen im Blick behalten – wir übernehmen das für Sie.
Förderservice nutzen
Sparen Sie Zeit vermeiden Sie Fehler und holen Sie das Maximum aus Ihrer Förderung heraus.
1.Technik-Check: Stellen Sie durch einen Experten den U-Wert von maximal 1,3 W/(m²·K) sicher, damit die technischen Mindestanforderungen erfüllt sind.
2. Experten-Pflicht: Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) ist bei Maßnahmen an der Gebäudehülle keine Option, sondern Voraussetzung.
3. Reihenfolge einhalten: Vor Umsetzung erst Angebote einholen, dann den Leistungsvertrag mit Förder-Vorbehalt schließen und den Antrag stellen.
Mit einer sorgfältigen Planung und professioneller Unterstützung bei der Antragstellung stellen Sie sicher, dass Ihre neue Haustür nicht nur optisch überzeugt, sondern auch energetisch und finanziell ein voller Erfolg wird.
Fazit:
Der Austausch einer alten Hauseingangstür gegen ein modernes, energieeffizientes Modell ist im Jahr 2026 eine lohnenswerte Investition – nicht nur für den Klimaschutz und Ihren Wohnkomfort, sondern dank der BAFA-Zuschüsse von 15 % bis 20 % auch für Ihren Geldbeutel.
Hinweis: Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Förderbedingungen und Zuschusshöhen können sich jederzeit ändern. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Richtlinien der zuständigen Förderstellen (z. B. BAFA, KfW) sowie der individuelle Zuwendungsbescheid. Ein Anspruch auf Förderung oder Auszahlung besteht erst nach erfolgreicher Prüfung durch die zuständige Förderstelle. Dieser Beitrag stellt keine rechtliche, steuerliche oder förderrechtliche Beratung dar.
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