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  • Förderstopp BEG-Förderung: Wichtige Informationen zur Umstellungsphase bis zum 21. Juli 2026

    Seit kurzem gilt ein überraschender Förderstopp für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), einschließlich der Heizungsförderung. Am 08.07.2026 wurden die Antragsportale kurzfristig und ohne vorherige Ankündigung vorübergehend ausgesetzt.

    Das Wichtigste im Überblick

    Förderservice weiterhin beauftragen

    Sie können unseren Förderservice selbstverständlich weiterhin wie gewohnt beauftragen.

    Wir nehmen Ihre Aufträge bereits jetzt entgegen und bereiten die Bearbeitung vor. Die Erstellung der erforderlichen Antragsunterlagen erfolgt voraussichtlich ab dem 21.07.2026 auf Grundlage der dann gültigen Förderbedingungen.

    Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Auftragseingangs. Aufgrund des vorübergehenden Förderstopps kann es vorübergehend zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.

    Sie haben bereits eine BzA vom Förderservice erhalten, den Förderantrag aber noch nicht gestellt?

    Wenn Sie Ihre Bestätigung zum Antrag (BzA) bereits erhalten haben, Ihren Förderantrag jedoch noch nicht im KfW-Zuschussportal eingereicht haben, ergeben sich folgende Möglichkeiten:

    Ab 21. Juli 2026 gilt die neue Förderung mit neuen Fördersätzen

    Bitte beachten Sie, dass sich die Förderkonditionen ändern. Unter anderem:

    • Die maximal förderfähigen Kosten werden reduziert.
    • Einzelne Bonusförderungen werden verringert oder entfallen.
    • Gleichzeitig kann der Einkommensbonus für Haushalte mit geringerem Einkommen vorteilhafter ausfallen.

    Aktuelle Programmdetails über die Förderauskunft

    Alle Änderungen der Förderprogramme inkl. der BEG-Förderung werden fortlaufend in unserer Förderdatenbank aktualisiert.

    Dort finden Sie jederzeit die aktuell gültigen Förderbedingungen – fundiert, unabhängig und auf Basis der offiziellen Veröffentlichungen der Fördergeber. So erhalten Sie verlässliche Informationen, auch wenn Medienberichte einzelne Änderungen verkürzt oder unvollständig darstellen.

    06190 / 92 63 – 433

    Sie haben Fragen zur BEG-Förderung oder möchten mehr zum Förderservice erfahren? Dann kontaktieren Sie unsere Förderhotline. Sie erreichen uns kostenfrei von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr.

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    © Christian Müller, chaiwat, Gorodenkoff, vegefox.com, Studio Romantic, Louis-Paul / stock.adobe.com

  • Regierung startet neue Heizungsförderung noch im Juli 2026: Was sich jetzt für Hausbesitzer ändert

    Die Bundesregierung plant eine neue Heizungsförderung. Die staatlichen Zuschüsse für Wärmepumpen und andere klimafreundliche Heizsysteme sollen schrittweise reduziert werden. Hintergrund sind Einsparungen im Bundeshaushalt. Obwohl es in vielen Bereichen Kürzungen geben soll – Haushalte mit kleinem Einkommen können zum Start der neuen Förderung sogar profitieren. 

    Hinweis: Die geplanten Änderungen stehen noch unter dem Vorbehalt der endgültigen Förderrichtlinie. Die umfassenden Änderungen bei der Förderung sollen teilweise bereits ab 21. Juli 2026 geplant sein, andere ab 2027 oder auch 2028.

    Das Wichtigste im Überblick

    • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird bis 2030 schrittweise gekürzt.
    • Einkommensbonus wird ausgeweitet und durch zusätzlichen Kinderbonus ergänzt.
    • Bonusförderungen werden gekürzt oder gestrichen.

    Neue Heizungsförderung nur noch bei Wechsel von fossilen zu erneuerbaren Heizungen

    Die neue Heizungsförderung soll nur noch für den Umstieg auf eine Erneuerbare Energien Heizung ausgezahlt werden. Damit möchte die Regierung den Fokus der Förderung stärker auf den Wechsel von fossilen zu erneuerbaren Heizungen legen und den Anschluss an Wärmenetz priorisieren. Das heißt: Diejenigen, die bereits mit Fernwärme, Biomasse, Holz- Pellets oder einer Wärmepumpe heizen, können bei Modernisierung der Altheizung nicht mehr in vollem Umfang von der Heizungsförderung profitieren. Hierbei soll eine Übergangsfrist gelten.

    • Der Wechsel von Fernwärme oder bestehenden Wärmepumpen wird nicht mehr gefördert, wenn die alte Heizung ab 2008 installiert wurde.
    • Für den Ersatz einer alten Erneuerbaren Energien Heizung, die vor 2008 eingebaut wurde, soll die Förderung genutzt werden können, allerdings bei Halbierung der förderfähigen Kosten.

    Unser Tipp:

    Wer den Austausch seiner Heizung plant, sollte die neue Heizungsförderung und die Entwicklung der Förderbedingungen aufmerksam verfolgen. Da die Zuschüsse nach aktuellem Stand in den kommenden Jahren schrittweise sinken sollen, kann eine frühzeitige Modernisierung finanzielle Vorteile bieten.
    Einmal zu den jeweils aktuellen Förderkonditionen beantragt, kann die Modernisierung innerhalb von 36 Monaten angegangen und mit Fertigstellung die Förderung abgerufen werden. Gleichzeitig lohnt es sich, die individuellen Fördermöglichkeiten prüfen zu lassen, denn Einkommen, Familiensituation und die gewählte Heiztechnik haben künftig einen noch größeren Einfluss auf die Höhe der Förderung.

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  • Was ist der Hydraulische Abgleich?

    Das Wichtigste auf einen Blick:

    • Der Hydraulische Abgleich ist Fördervoraussetzung für die BEG-Förderung
    • Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B
    • Diese Unterlagen werden für den Hydraulischen Abgleich benötigt
    • Diese Leistungen beinhaltet der Hydraulische Abgleich

    Was ist der Hydraulische Abgleich?

    Beim hydraulischen Abgleich wird Ihr Heizsystem optimal eingestellt, damit jeder Heizkörper und jede Fußbodenheizung genau die Wärmemenge erhält, die benötigt wird. Ohne hydraulischen Abgleich werden manche Räume zu warm, andere nicht richtig beheizt – gleichzeitig steigt der Energieverbrauch unnötig an.

    Wofür ist der Hydraulische Abgleich Voraussetzung?

    Durch den hydraulischen Abgleich arbeitet Ihre Heizung effizienter, spart Heizkosten und verbessert den Wohnkomfort spürbar. Besonders bei der Modernisierung der Heizungsanlage oder beim Einbau einer Wärmepumpe ist der hydraulische Abgleich ein wichtiger Bestandteil und häufig Voraussetzung für staatliche Förderungen.

    Diese Leistungen beinhaltet die Berechnung

    Beim hydraulischen Abgleich nach Verfahren B wird Ihre Heizungsanlage exakt auf Ihr Haus abgestimmt. Dafür wird berechnet, wie viel Wärme jeder Raum tatsächlich benötigt. Anschließend werden Heizkörper, Ventile und Pumpen so eingestellt, dass die Wärme gleichmäßig verteilt wird. Das spart Energie, erhöht den Wohnkomfort und verbessert die Effizienz der Heizung – besonders bei Wärmepumpen.

    Fazit

    Ein hydraulischer Abgleich sorgt dafür, dass Ihre Heizung effizient und gleichmäßig arbeitet. Alle Räume werden zuverlässig warm, unnötiger Energieverbrauch kann reduziert werden und die Heizungsanlage arbeitet insgesamt wirtschaftlicher.

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  • Haustür-Förderung 2026 BEG EM: So können Sie staatliche Zuschüsse für Ihre neue Eingangstür erhalten

    Im Rahmen der Haustür-Förderung 2026 profitieren Sie von attraktiven staatlichen Zuschüssen. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles über die aktuellen Förderprogramme von BAFA und KfW zur Förderung für den Austausch von Haustüren (Gebäudehülle).

    Eine moderne Hauseingangstür ist ein entscheidendes Bauteil für die energetische Sanierung, das Wärmeverluste und Zugluft stoppt und gleichzeitig den Einbruchschutz, Sicherheit und Wohmkomfort in den eigenen vier Wänden erhöht. Wir zeigen Ihnen kompakt und verständlich, wie Sie vom staatlichen Investitionszuschuss profitieren, welche technischen Voraussetzungen für den U-Wert gelten und wie Sie die maximale Förderung für Ihren Türaustausch ohne bürokratische Hürden beantragen.

    Das Wichtigste zur Förderung im Überblick

    • Förderfähig ist der Ersatz, die Erneuerung oder der erstmalige Einbau von Außentüren und Hauseingangstüren als Maßnahme an der Gebäudehülle.
    • Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Mit iSFP-Bonus sind zusätzlich 5 Prozentpunkte möglich.
    • Für die Zuschüsse im Rahmen der BEG-Förderung können bei Einzelmaßnahmen für Wohngebäude bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit angerechnet werden, mit iSFP-Bonus gelten 60.000 Euro pro Wohneinheit als Obergrenze der förderfähigen Ausgaben. (gemäß aktueller BEG-Förderrichtlinie)
    • Die neue Tür muss die technischen Mindestanforderungen der BEG-Förderung einhalten. Für Außentüren beheizter Räume und Hauseingangstüren gilt bei Wohngebäuden ein U-Wert von maximal 1,3 W/(m²·K).
    • Der Antrag läuft über das BAFA. Dazu ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden.

    Effizient modernisieren: Ihr Weg zur staatlichen Unterstützung für Ihre neue Haustür

    Die Förderung für die Hauseingangstür beziehungsweise Haustür läuft auch im Jahr 2026 über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Zuständig für die Zuschussförderung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ist das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Dazu zählen ausdrücklich auch die Erneuerung, der Ersatz oder der erstmalige Einbau von Fenstern, Außentüren und bei Nichtwohngebäuden auch Tore.

    Für Sie bedeutet das: Eine alte, energetisch schwache Haustür kann grundsätzlich förderfähig sein, wenn sie Teil einer energetischen Sanierung ist und die Maßnahme die Anforderungen der BEG EM erfüllt. Das BAFA nennt als Fördergegenstand bei Wohngebäuden ausdrücklich Außentüren innerhalb der Gebäudehülle. Außerdem gilt: Das Gebäude muss ein Bestandsgebäude sein, dessen Bauantrag oder Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.

    3 wichtige Regeln zur Sicherung Ihrer Förderung

    Mit einer sorgfältigen Planung und professioneller Unterstützung bei der Antragstellung stellen Sie sicher, dass Ihre neue Haustür nicht nur optisch überzeugt, sondern auch energetisch und finanziell ein voller Erfolg wird.

    Fazit:

    Der Austausch einer alten Hauseingangstür gegen ein modernes, energieeffizientes Modell ist im Jahr 2026 eine lohnenswerte Investition – nicht nur für den Klimaschutz und Ihren Wohnkomfort, sondern dank der BAFA-Zuschüsse von 15 % bis 20 % auch für Ihren Geldbeutel.

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    Hinweis:
    Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Förderbedingungen und Zuschusshöhen können sich jederzeit ändern. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Richtlinien der zuständigen Förderstellen (z. B. BAFA, KfW) sowie der individuelle Zuwendungsbescheid.
    Ein Anspruch auf Förderung oder Auszahlung besteht erst nach erfolgreicher Prüfung durch die zuständige Förderstelle.
    Dieser Beitrag stellt keine rechtliche, steuerliche oder förderrechtliche Beratung dar.

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