Schlagwort: Heizungsförderung

  • Heizungsförderung 2026/2027: Fördervorteile jetzt sichern

    Warum sich frühes Handeln lohnen kann

    Die Heizungsförderung wird schrittweise angepasst – und einige Fördervorteile werden in Zukunft kleiner.
    So sinken ab 2027 Förderkosten und Klimageschwindigkeits-Bonus. Wenn Sie über eine neue Heizung nachdenken, kann es deshalb sinnvoll sein, die Förderung frühzeitig zu prüfen und den Antrag nicht unnötig aufzuschieben. Denn: Je früher Sie die Förderung beantragen, desto eher können Sie von den aktuell geltenden Förderkonditionen profitieren.

    Das Wichtigste im Überblick

    • Die Heizungsförderung ist degressiv angelegt und wird schrittweise abgesenkt.
    • Sie ändert sich alle 6 Monate – jeweils zum 1.2. und zum 1.8. jedes Jahres.
    • Im 1. Quartal 2027 sind weitere Anpassungen geplant, die sich auf die Zuschusshöhe auswirken.

    Heizungsförderung 2026/2027: Die wichtigsten Änderungen im Überblick

    Fördervorteile werden schrittweise reduziert

    Die Details – Was ändert sich bei der Heizungsförderung?

    1. Die förderfähigen Kosten sinken schrittweise

    Seit dem Neustart der Heizungsförderung am 21. Juli 2026 können bei Einfamilienhäusern und für die erste Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus bis zu 28.000 Euro an förderfähigen Kosten berücksichtigt werden.

    Dieser Förderhöchstbetrag wird künftig schrittweise reduziert: alle sechs Monate um 750 Euro.

    Das bedeutet: Auch wenn der Fördersatz beispielsweise gleich bleibt, kann der mögliche Zuschuss sinken, da weniger Investitionskosten für die Förderung berücksichtigt werden können.

    Die Absenkung setzt sich anschließend halbjährlich fort.

    Wenn Ihre Heizungsmodernisierung bereits konkret geplant ist, lassen Sie frühzeitig prüfen, welche Kosten und Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben aktuell berücksichtigt werden können.

    3. Neue Regeln für den Austausch von Wärmepumpen

    Auch beim Austausch einer bereits vorhandenen Wärmepumpe können sich die Förderbedingungen der Heizungsförderung ändern. Hier ist besonders wichtig, wann die bestehende Wärmepumpe in Betrieb genommen wurde und wann der Antrag gestellt wird. Nach bisherigen Informationen ist das Inbetriebnahmedatum vor, oder nach dem 1.1.2008 ausschlaggebend.

    Dies gilt für alle bereits eingebauten Erneuerbare-Energie-Heizungen, also nicht nur für Wärmepumpen, sondern auch für Biomasse-, Holz- und Pelletheizungen und Solarthermieanlagen. Auch für bereits an Fernwärme, Wärmenetze oder Gebäudenetze angeschlossene Gebäude, soll die Heizungsförderung bei Umstieg auf eine dezentrale Heizung wegfallen.

    4. Bei Wärmepumpen soll die Herkunft künftig eine größere Rolle spielen

    Für das 1. Quartal 2027 ist eine zusätzliche Förderung für Wärmepumpen mit lokaler Wertschöpfung vorgesehen – der neue Wertschöpfungs-Bonus für EU-Wärmepumpen. Nach den derzeit veröffentlichten Eckpunkten zur Heizungsförderung sind folgende Förderanpassungen geplant:

    • Die Grundförderung für Wärmepumpen soll grundsätzlich auf 15 % sinken.
    • Für Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt, gebaut bzw. zusammengebaut wurden, soll zusätzlich ein Wertschöpfungs-Bonus von 15 % möglich sein. Damit könnte bei entsprechenden Geräten weiterhin eine Förderung von 30 % erreicht werden – plus gegebenenfalls mögliche Bonusförderungen.
    • Für Wärmepumpen, die außerhalb der EU gefertigt, gebaut bzw. zusammengebaut wurden, soll dagegen nur die reduzierte Grundförderung von 15 % gelten. Die konkreten Details des Wertschöpfungsbonus sollen noch festgelegt werden.

    Was bedeutet das für Ihre Planung?

    Wenn Sie eine Wärmepumpe planen, sollten Sie künftig nicht nur auf Technik und Preis achten. Auch die Förderfähigkeit des gewählten Geräts kann für die Höhe des Zuschusses relevant sein.

    Unser Tipp: Klären Sie die Förderbedingungen für die Heizungsförderung bevor Sie sich endgültig für ein Gerät entscheiden.

    Als Grundlage für die Heizungsförderung dien die Förderrichhtlinie der Bundesförderung für effiziente Maßnahmen BEG EM. Die Abkürzung „EM“ steht dabei für Einzelmaßnahmen, zu der auch die Heizungsmodernisierung zählt. Eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie kann über unsere Förderauskunft eingesehen und heruntergeladen werden.

    Zusätzlich werden weitere detailierte Festlegungen im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen getroffen und fortwährend aktualisiert.


    Hinweis: Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbedingungen des jeweiligen Förderprogramms.

    Fazit: Förderung frühzeitig beantragen

    Deshalb gilt: Sie planen einen Heizungstausch? Dann prüfen Sie die Förderung lieber heute als morgen.

    Je früher Sie wissen, welche Förderung für Ihr Vorhaben infrage kommt, desto besser können Sie Ihre Modernisierung planen und die aktuell geltenden Förderbedingungen berücksichtigen.

    Die Heizungsförderung bleibt eine wichtige Unterstützung bei der Modernisierung Ihrer Heizung. Gleichzeitig steht bereits fest, dass bestimmte Fördervorteile schrittweise reduziert werden.

    Förderantrag mit Unterstützung von den Fördergeldprofis

    Der Förderservice unterstützt Sie dabei, von der maximalen Förderung zu profitieren.

    Sie haben Fragen zur BEG-Förderung 2026 oder möchten mehr zum Förderservice erfahren?
    Dann kontaktieren Sie unsere Förderhotline. Sie erreichen uns kostenfrei von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr.

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  • Regierung startet neue Heizungsförderung noch im Juli 2026: Was sich jetzt für Hausbesitzer ändert

    Die Bundesregierung plant eine neue Heizungsförderung. Die staatlichen Zuschüsse für Wärmepumpen und andere klimafreundliche Heizsysteme sollen schrittweise reduziert werden. Hintergrund sind Einsparungen im Bundeshaushalt. Obwohl es in vielen Bereichen Kürzungen geben soll – Haushalte mit kleinem Einkommen können zum Start der neuen Förderung sogar profitieren. 

    Hinweis: Die geplanten Änderungen stehen noch unter dem Vorbehalt der endgültigen Förderrichtlinie. Die umfassenden Änderungen bei der Förderung sollen teilweise bereits ab 21. Juli 2026 geplant sein, andere ab 2027 oder auch 2028.

    Das Wichtigste im Überblick

    • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird bis 2030 schrittweise gekürzt.
    • Einkommensbonus wird ausgeweitet und durch zusätzlichen Kinderbonus ergänzt.
    • Bonusförderungen werden gekürzt oder gestrichen.

    Neue Heizungsförderung nur noch bei Wechsel von fossilen zu erneuerbaren Heizungen

    Die neue Heizungsförderung soll nur noch für den Umstieg auf eine Erneuerbare Energien Heizung ausgezahlt werden. Damit möchte die Regierung den Fokus der Förderung stärker auf den Wechsel von fossilen zu erneuerbaren Heizungen legen und den Anschluss an Wärmenetz priorisieren. Das heißt: Diejenigen, die bereits mit Fernwärme, Biomasse, Holz- Pellets oder einer Wärmepumpe heizen, können bei Modernisierung der Altheizung nicht mehr in vollem Umfang von der Heizungsförderung profitieren. Hierbei soll eine Übergangsfrist gelten.

    • Der Wechsel von Fernwärme oder bestehenden Wärmepumpen wird nicht mehr gefördert, wenn die alte Heizung ab 2008 installiert wurde.
    • Für den Ersatz einer alten Erneuerbaren Energien Heizung, die vor 2008 eingebaut wurde, soll die Förderung genutzt werden können, allerdings bei Halbierung der förderfähigen Kosten.

    Unser Tipp:

    Wer den Austausch seiner Heizung plant, sollte die neue Heizungsförderung und die Entwicklung der Förderbedingungen aufmerksam verfolgen. Da die Zuschüsse nach aktuellem Stand in den kommenden Jahren schrittweise sinken sollen, kann eine frühzeitige Modernisierung finanzielle Vorteile bieten.
    Einmal zu den jeweils aktuellen Förderkonditionen beantragt, kann die Modernisierung innerhalb von 36 Monaten angegangen und mit Fertigstellung die Förderung abgerufen werden. Gleichzeitig lohnt es sich, die individuellen Fördermöglichkeiten prüfen zu lassen, denn Einkommen, Familiensituation und die gewählte Heiztechnik haben künftig einen noch größeren Einfluss auf die Höhe der Förderung.

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  • KfW-Förderung Auszahlung: So beantragen Sie die Auszahlung Ihrer Fördermittel (Programme 458, 459 & 422)

    Die KfW-Heizungsförderung unterstützt private Eigentümer, Unternehmen sowie Kommunen beim Einbau klimafreundlicher Heizungen. Die Auszahlung erfolgt jedoch nicht automatisch mit der Förderzusage. Nach Abschluss der Maßnahme müssen die erforderlichen Nachweise im Kundenportal „Meine KfW“ eingereicht und durch die KfW positiv geprüft werden.

    Das Wichtigste zur KfW-Auszahlung im Überblick

    • Die Auszahlung der KfW-Förderung erfolgt erst nach Abschluss der Maßnahme und positiver Prüfung der Nachweise.
    • Für die Auszahlung werden insbesondere Rechnungen, Zahlungsnachweise sowie die Bestätigung nach Durchführung (BnD bei Wohngebäuden bzw. gBnD bei Nichtwohngebäuden) benötigt.
    • Nachweise müssen spätestens 36 Monate nach der KfW-Zusage und innerhalb von 6 Monaten nach der letzten Rechnung eingereicht werden.
    • Die Nachweise werden digital im Kundenportal „Meine KfW“ hochgeladen und geprüft.
    • Unvollständige Unterlagen oder fehlerhafte Rechnungen können die Auszahlung verzögern oder gefährden.

    Die KfW-Programme im Überblick (Stand 2026)

    Um Verzögerungen zu vermeiden, ist die korrekte Zuordnung Ihres Vorhabens entscheidend. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterscheidet nach Antragstellergruppen und Förderprogrammen.

    Bestätigung zum Antrag (BzA) und Bestätigung nach Durchführung: Die digitalen Schlüsseldokumente

    Ohne die Unterstützung eines Fachunternehmens oder Energieeffizienz-Experten ist eine Auszahlung nicht möglich.

    • Bestätigung zum Antrag (BzA): Die BzA wird vor der Antragstellung durch ein Fachunternehmen oder eine Energieeffizienz-Expertin bzw. einen Energieeffizienz-Experten erstellt. Sie enthält technische Angaben zum geplanten Vorhaben.
    • Bestätigung nach Durchführung (BnD): Nach Abschluss der Maßnahme wird die BnD bzw. gBnD erstellt. Mit der BnD-ID beantragen Antragsteller im Kundenportal „Meine KfW“ die Auszahlung des Zuschusses.

    Hinweis:
    Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Die Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung im Einzelfall dar. Maßgeblich sind die jeweils gültigen KfW-Förderbedingungen, technischen Mindestanforderungen sowie die individuelle Zuschusszusage. Ein Rechtsanspruch auf Förderung oder Auszahlung besteht nicht.

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  • Jahresarbeitszahl – was sie bedeutet und wofür sie wichtig ist

    Wer sich mit der Auswahl und dem effizienten Betrieb einer Wärmepumpe näher beschäftigt, sollte diese zwei Kenngrößen kennen: Die Jahresarbeitszahl (JAZ) und die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ETAs). Beide Werte haben auch Einfluss auf die staatliche Heizungsförderung. Wärmepumpen, die die Fördervoraussetzungen grundsätzlich erfüllen, werden vom BAFA im Wärmeerzeugerportal gelistet.

    • Jahresarbeitszahl (JAZ)
      Wie effizient läuft Ihre Wärmepumpe – und was kostet es Sie.
    • Jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ETAs)
      Verschiedener Geräte und deren Energielabels vergleichen.
    • 30% bis 70 % Zuschuss Heizungsförderung
      Bei Einhaltung der geforderten Jahresarbeitszahl und Erfüllung aller Voraussetzungen.

    Was ist die Jahresarbeitszahl (JAZ)?

    Die Jahresarbeitszahl (JAZ) ist ein Effizienzkennwert, der angibt, wie viel Wärme eine Wärmepumpe über ein Jahr im Verhältnis zur dafür eingesetzten elektrischen Energie bereitstellt. Je höher der Wert, desto effizienter heizt die Wärmepumpe. Die Jahresarbeitszahl bildet die reale Effizienz im eigenen Gebäude ab und berücksichtigt dabei das tatsächliches Nutzerverhalten, reale Außentemperaturen, Gebäudedämmung, Hydraulik, Systemauslegung und Warmwasserbereitung sowie den Stromverbrauch aller relevanten Komponenten. Sie gibt Hauseigentümer Aufschluss darüber: Wie effizient läuft meine Wärmepumpe wirklich – und was kostet mich das.

    • Beispiel: Eine JAZ von 4 bedeutet: 1 kWh Strom erzeugt 4 kWh Heizwärme.
    • Für die Heizungsförderung wird eine JAZ von 3 oder besser gefordert.

    Was ist die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ETAs)?

    Die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (häufig ηs oder ETAs) ist ein standardisierter Kennwert zur Bewertung des Wirkungsgrades eines Heizsystems im Jahresverlauf unter Normbedingungen – inklusive Berücksichtigung des Primärenergiefaktors des genutzten Energieträgers. Dadurch eignet sie sich gut für den standardisierten Vergleich verschiedener Geräte, aber weniger zur Prognose der realen Betriebskosten. Die ETAs dient nicht nur als Förderkriterium im Rahmen der Heizungsförderung, sondern sie ist in der EU-Ökodesign-Richtlinie definiert und ist für die Vergabe von Energielabels verbindlich (z. B. A+++ bis G bei Wärmepumpen).

    Ist Ihr Haus für eine Wärmepumpe geeignet?

    Für Neubauten gelten Wärmepumpen inzwischen schon als Standard, so dass alle Voraussetzungen bei Planung und Bau bereits berücksichtigt werden. Beim Nach- oder Umrüsten in Bestandsgebäuden werden jedoch höhere Anforderungen gestellt. Diese Faktoren sind bei der Bewertung wichtig:

    Eine Heizlastberechnung schafft die Basis für einen effizienten Betrieb der Wärmepumpe

    Wärmepumpen erzielen ihre höchste Effizienz bei niedrigen Vorlauftemperaturen. Damit sie optimal arbeiten, muss die Heizleistung präzise auf das gesamte Gebäude sowie auf die einzelnen Räume abgestimmt sein. Ist die Anlage falsch dimensioniert, kann dies zu einem unwirtschaftlichen Betrieb und einer hohen Stromrechnung führen oder dazu, dass die Wohnräume nicht ausreichend beheizt werden.

    Eine Heizlastberechnung ist darüber hinaus eine wichtige Voraussetzung, um die staatliche Heizungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch nehmen zu können.

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  • Wärmepumpen Hybridheizungen

    Eine Wärmepumpen-Hybridheizung kombiniert die Effizienz einer Wärmepumpe mit der Sicherheit einer bestehenden Gas- oder Ölheizung und sorgt so für geringere Heizkosten sowie deutlich reduzierte CO₂-Emissionen. Sie kombinieren eine umweltfreundliche Wärmepumpe oder Solarthermie mit einem konventionellen Heizkessel. 

    • Wärmepumpen im Altbau in Kombination mit anderen Heizsystemen
    • Förderungen für Hybridheizungen & Heizungstausch
    • Vorteile und Nachteile einer Hybridheizung
    • Wir übernehmen die Antragstellung für Sie. Jetzt Fördergeld beantragen

    Wärmepumpen im Altbau lassen sich in Kombination mit anderen Heizsystemen als Hybridheizungen nutzen

    Einige vorhandene Heizsysteme lassen sich nachrüsten und die Energie damit anteilig oder zum Großteil aus erneuerbaren Energien beziehen. Eine Wärmepumpe im Altbau kann den Wärmebedarf bis zu einer energieeffizienten Vorlauftemperatur von 55°C decken, darüber hinaus benötigte Wärmeleistung erfolgt dann über Wärmeerzeuger wie Ölheizung oder Gasheizung. Insbesondere in den Sommer- und Übergangsmonaten können Sie damit die Heizenergie überwiegend aus erneuerbaren Energien beziehen. Förderfähig ist die Wärmepumpe im Altbau dann allerdings nur noch, wenn die sie das Gebäude zu mindestens 65% durch Erneuerbare Energien beheizt.

    Ein Schema verschiedener Hybridheizungen in den Solarthermie, Wärmepumpe oder Biomasse einen großen Teil der Heizlast decken
    GRAFIK : VdZ / intelligent heizen – Vor allem in den Übergangsmonaten kann ein großer Teil des Energiebedarfs regenerativ erzeugt werden.

    Förderungen für Hybridheizungen & Heizungstausch

    Ist die Heizleistung Ihrer Öl- und Gasheizung noch ausreichend so muss sie nicht komplett ausgetauscht werden, sondern kann mit einer ergänzenden Wärmepumpe im Altbau zu einer Hybridheizung modernisiert werden. Im Zuge der KfW-Heizungsförderung wurden die Fördermöglichkeiten für Hybridlösungen für Wärmepumpen auf folgende Anlagenkombinationen begrenzt beschränkt.

    • Hybridheizungen müssen über ein gemeinsames Steuerelement verfügen und damit den bivalenten ermöglichen und gemeinsam regelbar sein.
    • Der fossile Teil (Gas/Öl) muss zwingend Brennwerttechnik nutzen.
    • Nicht alle Kosten von Hybridheizungen werden gefördert. Nur die Kosten der förderfähigen Anlagenteile wie Solarthermie, eine Wärmepumpe oder eine Biomasseheizung werden gefördert, nicht die Kosten für eine Öl- oder Gasheizung.


    Diese Anlagen zählen als Hybridheizungen:

    Vorteile und Nachteile von Wärmepumpen Hybridheizungen

    Vorteile

    Geringere Heizkosten:
    Automatische Umschaltung auf den günstigsten Energieträger senkt langfristig die Betriebskosten.

    Attraktive Fördermöglichkeiten:
    Staatliche Zuschüsse können die Investitionskosten deutlich senken.

    Hohe Energieeffizienz:
    Die Wärmepumpe übernimmt den Großteil der Heizleistung – besonders effizient bei milden Temperaturen.

    Reduzierte CO₂-Emissionen:
    Deutlich klimafreundlicher als reine Gas- oder Ölheizungen.

    Ideal für Bestandsgebäude:
    Bestehende Gas- oder Ölheizung kann weiter genutzt und ergänzt werden.

    Zukunftssichere Lösung:
    Schrittweise Umstellung auf erneuerbare Energien möglich.

    Nachteile

    • Höhere Anschaffungskosten:
      Investition liegt über der einer einzelnen Heizlösung.
    • Höhere Anschaffungskosten:
      Investition liegt über der einer einzelnen Heizlösung.
    • Komplexere Technik:
      Planung, Installation und Wartung sind anspruchsvoller.
    • Platzbedarf:
      Zwei Systeme benötigen mehr Raum im Gebäude.
    • Abhängigkeit von Strompreisen: Wirtschaftlichkeit hängt vom Stromtarif ab.
    • Förderbedingungen beachten:
      Förderungen sind an technische und gesetzliche Vorgaben geknüpft.

    Fazit


    Wärmepumpen schaffen Unabhängigkeit von Öl und Gas, senken langfristig die Heizkosten und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Hybridheizung bieten je nach Gebäude eine gute Übergangslösung. Mit der passenden Technik, guter Planung und professioneller Förderbegleitung können Sie Ihr Haus zukunftssicher modernisieren – einfach, sicher und staatlich unterstützt.