Warum sich frühes Handeln lohnen kann
Die Heizungsförderung wird schrittweise angepasst – und einige Fördervorteile werden in Zukunft kleiner.
So sinken ab 2027 Förderkosten und Klimageschwindigkeits-Bonus. Wenn Sie über eine neue Heizung nachdenken, kann es deshalb sinnvoll sein, die Förderung frühzeitig zu prüfen und den Antrag nicht unnötig aufzuschieben. Denn: Je früher Sie die Förderung beantragen, desto eher können Sie von den aktuell geltenden Förderkonditionen profitieren.
Das Wichtigste im Überblick
- Die Heizungsförderung ist degressiv angelegt und wird schrittweise abgesenkt.
- Sie ändert sich alle 6 Monate – jeweils zum 1.2. und zum 1.8. jedes Jahres.
- Im 1. Quartal 2027 sind weitere Anpassungen geplant, die sich auf die Zuschusshöhe auswirken.

Je früher der Antrag,
desto höher die Förderung!
Unser Tipp: Fördermöglichkeiten frühzeitig prüfen.
➜ Bei der Heizungsförderung gilt grundsätzlich:
Entscheidend sind die Förderbedingungen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung gelten.
➜ Das macht den Zeitpunkt der Antragstellung relevant. Wenn die Heizungsmodernisierung ohnehin ansteht, lohnt es sich deshalb, den Förderantrag frühzeitig zu stellen.
➜ Mit vorliegendem Zuwendungsbescheid ist das Fördergeld für 36 Monate, also für 3 Jahre reserviert.
Innerhalb dieser Frist kann die neue Heizung eingebaut und die beantragte Förderung abgerufen werden.
Wer seine Heizungsmodernisierung ohnehin plant, sollte daher jetzt prüfen, welche Förderung aktuell möglich ist.
Heizungsförderung 2026/2027: Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Fördervorteile werden schrittweise reduziert
Förderfähige Kosten
- Aktuell werden für die erste Wohneinheit bis zu 28.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt.
- Ab dem 1. Februar 2027 sinkt dieser Betrag erstmals um 750 Euro.
- Danach wird der Förderhöchstbetrag jeweils zum 1. Februar und 1. August um weitere 750 Euro reduziert.
- 2030 sollen nur noch 22.000 € berücksichtigt werden.
Klimageschwindigkeits-Bonus
- Aktuell beträgt der Bonus 16 % der förderfähigen Kosten.
- Ab dem 1. Februar 2027 sinkt er zunächst auf 12 %.
- Danach wird er halbjährlich um weitere 4 % reduziert.
- Ab dem 1. August 2028 entfällt der Bonus.
Fokussierte Förderung von Wärmepumpen mit lokaler Wertschöpfung
- Für das 1. Quartal 2027 ist ein Wertschöpfungs-Bonus für Wärmepumpen vorgesehen.
- Für außerhalb der EU gefertigte Wärmepumpen soll die Grundförderung auf 15 % sinken.
- Innerhalb der EU gefertigte Wärmepumpen sollen weiterhin mit 30 % gefördert werden.
- Die Bonusförderungen wie der Einkommens-Bonus gelten weiterhin und können die Förderquote erhöhen.
Modernisierung bereits vorhandener Wärmepumpen & EE-Heizungen
- Für das 1. Quartal 2027 ist geplant, die Förderung für den Heizungstausch bereits vorhandener Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Solarthermieanlagen einzuschränken.
- Bei Austasuch vor 1.1.2008 in Betrieb genommener EE-Heizungen sollen pauschal 25 % der Gesamtkosten als förderfähig berücksichtigt werden.
- Der Austausch nach dem 1.1.2008 in Betrieb genommener EE-Heizungen soll nicht mehr gefördert werden.
Die Details – Was ändert sich bei der Heizungsförderung?
1. Die förderfähigen Kosten sinken schrittweise
Seit dem Neustart der Heizungsförderung am 21. Juli 2026 können bei Einfamilienhäusern und für die erste Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus bis zu 28.000 Euro an förderfähigen Kosten berücksichtigt werden.
Dieser Förderhöchstbetrag wird künftig schrittweise reduziert: alle sechs Monate um 750 Euro.
Das bedeutet: Auch wenn der Fördersatz beispielsweise gleich bleibt, kann der mögliche Zuschuss sinken, da weniger Investitionskosten für die Förderung berücksichtigt werden können.
Die Absenkung setzt sich anschließend halbjährlich fort.
Wenn Ihre Heizungsmodernisierung bereits konkret geplant ist, lassen Sie frühzeitig prüfen, welche Kosten und Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben aktuell berücksichtigt werden können.
2. Der Klimageschwindigkeits-Bonus wird kleiner
Der Klimageschwindigkeitsbonus kann für selbstnutzende Eigentümer besonders interessant sein. Er unterstützt den Austausch bestimmter bestehender fossiler Heizungen gegen eine förderfähige klimafreundliche Heizung.
Aktuell beträgt der Bonus 16 % der förderfähigen Kosten. Doch dieser Vorteil wird schrittweise reduziert.
Aktuell:
Bis 31.1.2027
➜ 16 %
Ab 01.02.2027:
Bis 31.7.2027
➜ 12 %
Ab 01.08.2027:
Bis 31.1.2028
➜ 8 %
Ab 01.02.2028
Bis 31.7.2028
➜ 4 %
Ab dem 1. August 2028 entfällt der Klimageschwindigkeits-Bonus.
Der Bonus kann nur unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden. Dazu gehört unter anderem der Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung bzw. einer ausreichend alten Gas- oder Biomassezentralheizung, die vor über 20 Jahren in Betrieb genommen wurde. Außerdem muss die alte Heizung fachgerecht demontiert und entsorgt werden. Wenn Sie also als selbstnutzender Eigentümer ohnehin über einen Heizungstausch nachdenken, kann der Zeitpunkt der Antragstellung für die Heizungsförderung einen deutlichen Unterschied machen.
3. Neue Regeln für den Austausch von Wärmepumpen
Auch beim Austausch einer bereits vorhandenen Wärmepumpe können sich die Förderbedingungen der Heizungsförderung ändern. Hier ist besonders wichtig, wann die bestehende Wärmepumpe in Betrieb genommen wurde und wann der Antrag gestellt wird. Nach bisherigen Informationen ist das Inbetriebnahmedatum vor, oder nach dem 1.1.2008 ausschlaggebend.

Sie planen die Modernisierung Ihrer bestehenden Wärmepumpe?
➜ Beantragen Sie die derzeitige Heizungsförderung möglichst noch in 2026.
Austausch alte Wärmepumpe
die vor 1.1.2008 in Betrieb genommen wurde
➜ Antrag bis 31.12.2026, spätestens bis zur Förderanpassung im 1. Quartal 2027:
- 30 % Grundförderung
- weitere Boni möglich (Einkommens-Bonus & Klimageschwindigkeits-Bonus)
➜ Antrag ab Förderanpassung im 1. Quartal 2027:
- pauschal werden nur noch 25 % der Gesamtkosten als förderfähig berücksichtigt
- Förderquote & Boni bleiben für die allerdings geringeren förderfähigen Kosten bestehen
Austausch alte Wärmepumpe
die nach 1.1.2008 in Betrieb genommen wurde
➜ Antrag bis 31.12.2026, spätestens bis zur Förderanpassung im 1. Quartal 2027:
- 30 % Grundförderung
- weitere Boni möglich (Einkommens-Bonus & Klimageschwindigkeits-Bonus)
➜ Antrag ab Förderanpassung im 1. Quartal 2027:
- Keine Förderung mehr!
- Nur für bivalenten Systeme (Wärmepumpe kombiniert mit Öl, Gas, Kohle)
Dies gilt für alle bereits eingebauten Erneuerbare-Energie-Heizungen, also nicht nur für Wärmepumpen, sondern auch für Biomasse-, Holz- und Pelletheizungen und Solarthermieanlagen. Auch für bereits an Fernwärme, Wärmenetze oder Gebäudenetze angeschlossene Gebäude, soll die Heizungsförderung bei Umstieg auf eine dezentrale Heizung wegfallen.
4. Bei Wärmepumpen soll die Herkunft künftig eine größere Rolle spielen
Für das 1. Quartal 2027 ist eine zusätzliche Förderung für Wärmepumpen mit lokaler Wertschöpfung vorgesehen – der neue Wertschöpfungs-Bonus für EU-Wärmepumpen. Nach den derzeit veröffentlichten Eckpunkten zur Heizungsförderung sind folgende Förderanpassungen geplant:
- Die Grundförderung für Wärmepumpen soll grundsätzlich auf 15 % sinken.
- Für Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt, gebaut bzw. zusammengebaut wurden, soll zusätzlich ein Wertschöpfungs-Bonus von 15 % möglich sein. Damit könnte bei entsprechenden Geräten weiterhin eine Förderung von 30 % erreicht werden – plus gegebenenfalls mögliche Bonusförderungen.
- Für Wärmepumpen, die außerhalb der EU gefertigt, gebaut bzw. zusammengebaut wurden, soll dagegen nur die reduzierte Grundförderung von 15 % gelten. Die konkreten Details des Wertschöpfungsbonus sollen noch festgelegt werden.
Was bedeutet das für Ihre Planung?
Wenn Sie eine Wärmepumpe planen, sollten Sie künftig nicht nur auf Technik und Preis achten. Auch die Förderfähigkeit des gewählten Geräts kann für die Höhe des Zuschusses relevant sein.
Unser Tipp: Klären Sie die Förderbedingungen für die Heizungsförderung bevor Sie sich endgültig für ein Gerät entscheiden.
Als Grundlage für die Heizungsförderung dien die Förderrichhtlinie der Bundesförderung für effiziente Maßnahmen BEG EM. Die Abkürzung „EM“ steht dabei für Einzelmaßnahmen, zu der auch die Heizungsmodernisierung zählt. Eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie kann über unsere Förderauskunft eingesehen und heruntergeladen werden.
Zusätzlich werden weitere detailierte Festlegungen im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen getroffen und fortwährend aktualisiert.
Hinweis: Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbedingungen des jeweiligen Förderprogramms.
Fazit: Förderung frühzeitig beantragen
Deshalb gilt: Sie planen einen Heizungstausch? Dann prüfen Sie die Förderung lieber heute als morgen.
Je früher Sie wissen, welche Förderung für Ihr Vorhaben infrage kommt, desto besser können Sie Ihre Modernisierung planen und die aktuell geltenden Förderbedingungen berücksichtigen.
Die Heizungsförderung bleibt eine wichtige Unterstützung bei der Modernisierung Ihrer Heizung. Gleichzeitig steht bereits fest, dass bestimmte Fördervorteile schrittweise reduziert werden.
Förderantrag mit Unterstützung von den Fördergeldprofis
Der Förderservice unterstützt Sie dabei, von der maximalen Förderung zu profitieren.
Sie haben Fragen zur BEG-Förderung 2026 oder möchten mehr zum Förderservice erfahren?
Dann kontaktieren Sie unsere Förderhotline. Sie erreichen uns kostenfrei von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr.
✆ 06190 / 92 63 – 433
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