Heizungsförderung 2026/2027: Fördervorteile jetzt sichern

Warum sich frühes Handeln lohnen kann

Die Heizungsförderung wird schrittweise angepasst – und einige Fördervorteile werden in Zukunft kleiner.
So sinken ab 2027 Förderkosten und Klimageschwindigkeits-Bonus. Wenn Sie über eine neue Heizung nachdenken, kann es deshalb sinnvoll sein, die Förderung frühzeitig zu prüfen und den Antrag nicht unnötig aufzuschieben. Denn: Je früher Sie die Förderung beantragen, desto eher können Sie von den aktuell geltenden Förderkonditionen profitieren.

Das Wichtigste im Überblick

  • Die Heizungsförderung ist degressiv angelegt und wird schrittweise abgesenkt.
  • Sie ändert sich alle 6 Monate – jeweils zum 1.2. und zum 1.8. jedes Jahres.
  • Im 1. Quartal 2027 sind weitere Anpassungen geplant, die sich auf die Zuschusshöhe auswirken.

Heizungsförderung 2026/2027: Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Fördervorteile werden schrittweise reduziert

Die Details – Was ändert sich bei der Heizungsförderung?

1. Die förderfähigen Kosten sinken schrittweise

Seit dem Neustart der Heizungsförderung am 21. Juli 2026 können bei Einfamilienhäusern und für die erste Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus bis zu 28.000 Euro an förderfähigen Kosten berücksichtigt werden.

Dieser Förderhöchstbetrag wird künftig schrittweise reduziert: alle sechs Monate um 750 Euro.

Das bedeutet: Auch wenn der Fördersatz beispielsweise gleich bleibt, kann der mögliche Zuschuss sinken, da weniger Investitionskosten für die Förderung berücksichtigt werden können.

Die Absenkung setzt sich anschließend halbjährlich fort.

Wenn Ihre Heizungsmodernisierung bereits konkret geplant ist, lassen Sie frühzeitig prüfen, welche Kosten und Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben aktuell berücksichtigt werden können.

3. Neue Regeln für den Austausch von Wärmepumpen

Auch beim Austausch einer bereits vorhandenen Wärmepumpe können sich die Förderbedingungen der Heizungsförderung ändern. Hier ist besonders wichtig, wann die bestehende Wärmepumpe in Betrieb genommen wurde und wann der Antrag gestellt wird. Nach bisherigen Informationen ist das Inbetriebnahmedatum vor, oder nach dem 1.1.2008 ausschlaggebend.

Dies gilt für alle bereits eingebauten Erneuerbare-Energie-Heizungen, also nicht nur für Wärmepumpen, sondern auch für Biomasse-, Holz- und Pelletheizungen und Solarthermieanlagen. Auch für bereits an Fernwärme, Wärmenetze oder Gebäudenetze angeschlossene Gebäude, soll die Heizungsförderung bei Umstieg auf eine dezentrale Heizung wegfallen.

4. Bei Wärmepumpen soll die Herkunft künftig eine größere Rolle spielen

Für das 1. Quartal 2027 ist eine zusätzliche Förderung für Wärmepumpen mit lokaler Wertschöpfung vorgesehen – der neue Wertschöpfungs-Bonus für EU-Wärmepumpen. Nach den derzeit veröffentlichten Eckpunkten zur Heizungsförderung sind folgende Förderanpassungen geplant:

  • Die Grundförderung für Wärmepumpen soll grundsätzlich auf 15 % sinken.
  • Für Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt, gebaut bzw. zusammengebaut wurden, soll zusätzlich ein Wertschöpfungs-Bonus von 15 % möglich sein. Damit könnte bei entsprechenden Geräten weiterhin eine Förderung von 30 % erreicht werden – plus gegebenenfalls mögliche Bonusförderungen.
  • Für Wärmepumpen, die außerhalb der EU gefertigt, gebaut bzw. zusammengebaut wurden, soll dagegen nur die reduzierte Grundförderung von 15 % gelten. Die konkreten Details des Wertschöpfungsbonus sollen noch festgelegt werden.

Was bedeutet das für Ihre Planung?

Wenn Sie eine Wärmepumpe planen, sollten Sie künftig nicht nur auf Technik und Preis achten. Auch die Förderfähigkeit des gewählten Geräts kann für die Höhe des Zuschusses relevant sein.

Unser Tipp: Klären Sie die Förderbedingungen für die Heizungsförderung bevor Sie sich endgültig für ein Gerät entscheiden.

Als Grundlage für die Heizungsförderung dien die Förderrichhtlinie der Bundesförderung für effiziente Maßnahmen BEG EM. Die Abkürzung „EM“ steht dabei für Einzelmaßnahmen, zu der auch die Heizungsmodernisierung zählt. Eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie kann über unsere Förderauskunft eingesehen und heruntergeladen werden.

Zusätzlich werden weitere detailierte Festlegungen im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen getroffen und fortwährend aktualisiert.


Hinweis: Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbedingungen des jeweiligen Förderprogramms.

Fazit: Förderung frühzeitig beantragen

Deshalb gilt: Sie planen einen Heizungstausch? Dann prüfen Sie die Förderung lieber heute als morgen.

Je früher Sie wissen, welche Förderung für Ihr Vorhaben infrage kommt, desto besser können Sie Ihre Modernisierung planen und die aktuell geltenden Förderbedingungen berücksichtigen.

Die Heizungsförderung bleibt eine wichtige Unterstützung bei der Modernisierung Ihrer Heizung. Gleichzeitig steht bereits fest, dass bestimmte Fördervorteile schrittweise reduziert werden.

Förderantrag mit Unterstützung von den Fördergeldprofis

Der Förderservice unterstützt Sie dabei, von der maximalen Förderung zu profitieren.

Sie haben Fragen zur BEG-Förderung 2026 oder möchten mehr zum Förderservice erfahren?
Dann kontaktieren Sie unsere Förderhotline. Sie erreichen uns kostenfrei von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr.

✆ 06190 / 92 63 – 433

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