Fördergeld-Beschaffung Heizung

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Fördergeld-Beschaffung Heizung

Zuschüsse für jährlich über 7.000 Heizungsmodernisierungen beantragt!
Sichern auch Sie sich die Heizungszuschüsse von 30% bis zu 70% Ihrer Investitionskosten.

Lohnende Bargeldzuschüsse oder zinsgünstige Förderkredite erhöhen die Investitionsbereitschaft erheblich. Diese Fördermaßnahmen gibt es tatsächlich - bundesweit über 6.000 Bau- und Modernisierungsförderungen. Im Förderfokus stehen energieeffiziente Technik und der Einsatz umweltfreundlicher Produkte.

 

Ihre Vertriebs- und Handwerkspartner kennen sich mit Produkten, Technik und Energiesparpotentialen bestens aus. Mit febis haben Sie den richtigen Partner dafür, die Fördermittellandschaft für ihr Unternehmen, Ihre Partner und Ihre Kunden zu nutzen. Der Förderservice Heizung ist auf die hohen Anforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), deren Zugangsvoraussetzungen, Beschränkungen und Antragsverfahren zugeschnitten.

 


30% bis 70% als Zuschuss vom Staat

 Unser versiertes Förderservice-Team prüft Heizungs-Verträge auf Zuschüsse, gibt wichtige Hinweise zur Optimierung und ermittelt die maximale Fördersumme.


Reibungslose Beantragung

Wir stellen alle erforderlichen Bestätigungen zum Förderantrag bereit und geben hilfreiche Tipps, was bei der Antragstellung im KfW-Kundenportal zu beachten ist. Nach Heizungseinbau kann die Bestätigung nach Durchführung beim Förderservice angefordert werden.


Information und Beratung

Interessenten können sich telefonisch über das Angebot und den Ablauf informieren. Das erleichtert den Einstieg für viele Modernisierer enorm. Die Hotline und der Förderservice arbeiten eng zusammen. Mehr als 20 % der Anrufer beauftragen den Förderservice sofort.

 

Einfacher Service für jedermann

1 Nach Beaufragung des Fachbetriebs mit der Heizungsmodernisierung die Checkliste zum Förder-Service oder per Telefon anfordern.

2 Checkliste ausfüllen, unterschreiben und zusammen mit dem Heizungsvertrag mit dem Fachhandwerker beim FörderService einreichen.

3 Bestätigung zum Antrag (BzA) erhalten, Förderantrag im KfW-Kundenportal eigenständig stellen und mit dem Heizungseinbau starten

  Download Checkliste zum FörderService Wohngebäude
  Download Checkliste zum FörderService Nichtwohngebäude
Förderhotline: 06190 / 92 63 - 433


Der BEG-Zuschuss kann mit vorliegenden Lieferungs-/Leistungsvertrag für die Heizungsmodernisierung beantragt werden. Seit 1.9.2024 müssen Verträge eine auflösende oder aufschiebende Bedingung hinsichtlich der Förderzusage beinhalten.
  Download Musterformulierung aufschiebende Bedingung
ÜbergangsfristBei allen Maßnahmen mit dem Vorhabenbeginn (Beauftragung des Fachbetriebs) bis zum 31.08.2024 kann der Förderantrag bis zum 30.11.2024 nachträglich gestellt werden. 

 

BEG-Fördergeldservice ab 399,– Euro inkl. MwSt.*
Der Service beinhaltet die Erstellung der Bestätigung zum Antrag der Bundesförderung für effiziente Gebäude – (BEG EM) inkl. Prüfung
der Voraussetzungen, sowie die Bestätigung nach Durchführung für die Auszahlung des Zuschusses.

  • für ein Ein- und Zweifamilienhaus und Wohngebäude bis zu 6 Wohneinheiten zu 399,– Euro inkl. MwSt.
  • für ein Wohngebäude von 7 bis zu 10 Wohneinheiten zu 699,– Euro inkl. MwSt.
  • für ein Wohngebäude von 11 bis zu 20 Wohneinheiten zu 999,– Euro inkl. MwSt.
  • Wohngebäude mit mehr als 20 Wohneinheiten: Sie erhalten nach Sichtung Ihrer eingereichten Unterlagen ein individuelles Angebot 
  • BEG-Fördergeldservice zu 599,– Euro inkl. MwSt.*
    Der Service beinhaltet die Erstellung der Bestätigung zum Antrag der Bundesförderung für effiziente Gebäude – (BEG EM) inkl. Prüfung
    der Voraussetzungen, sowie die Bestätigung nach Durchführung für die Auszahlung des Zuschusses für Standardprojekte in Nichtwohngebäuden mit weniger als 1.000 m² NettoGrundfläche, inkl. Prüfung der Voraussetzungen, Beantragung in Vollmacht, Nachweis zur Mittelverwendung für die Auszahlung
     
  • Große Nichtwohngebäude und komplexe Anlage
    Nichtwohngebäude mit mehr als 1.000 m² Nettogrundfläche erhalten Sie nach Sichtung der eingereichten Unterlagen ein individuelles Angebot eines externen Energieberaters.

Die Förderung berechnet sich individuell als prozentualer Anteil an den tatsächlichen Kosten für die Heizungsanlage, deren Einbau, Inbetriebnahme und möglicher Umfeldmaßnahmen

  • 30% Grundförderung für die Heizungsmodernisierung bei Einbau einen Wärmpumpe, einer Holz-/Pelletheizung, einer Solarthermieanlage, einer Brennstoffzelle oder dem Anschluss an ein Fernwärmenetz oder Gebäudenetz
  • Plus 5% Effizienzbonus für Wärmepumpen für natürliche Kältemittel oder effiziente Wärmequellen
  • Plus 2.500 € Emissionsminderungszuschlag für Holz-/ Pelletheizungen, die die geforderten Staubemissionswerte einhalten
  • Plus 20% Klimageschwindigkeits-Bonus für selbstnutzende Eigentümer bei vorzeitigem Austausch bestimmter alter, ineffizienter Heizungen
  • Plus 30% Einkommens-Bonus für selbstnutzenden Eigentümern, deren durchschnittliches, zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 40.000 € nicht übersteigt

Soweit die Voraussetzungen für die einzelnen Bonusförderungen erfüllt werden, können mehrere Boni gleichzeitig genutzt werden. Die Heizungsförderung ist allerdings auf maximal 70% gegrenzt.

Einfamilienhaus: maximal 30.000 € ansetzbare Investitionskosten

  • 9.000 € Zuschuss bei Nutzung der Grundförderung von 30%
  • 15.000 € Zuschuss bei Nutzung der Grundförderung (30%) und des Klimageschwindigkeits-Bonus (20%)
  • 21.000 € Zuschuss bei Nutzung der Grundförderung (30%), des Klimageschwindigkeits-Bonus (20%) und des Einkommensbonus

 

febis Förderservice-Film

Mainova Förderservice

Dimplex Förderservice

 

 

Febis stellt sich vor

  • Die febis Service GmbH, an Infopro Digital company, ist ein Informationsdienstleister mit langjähriger Erfahrung in der Beratung von Hauseigentümern und Bauherren, Wohnungswirtschaft, Kommunen und Gewerbe.
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Kontakt Information

  • febis Service GmbH
  •          Philipp-Reis-Straße 4
  •          65795 Hattersheim
  • Fördergeld-Hotline 06190 / 9263 - 400
  • E-Mail: info@fe-bis.de