Seit kurzem gilt ein überraschender Förderstopp für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), einschließlich der Heizungsförderung. Am 08.07.2026 wurden die Antragsportale kurzfristig und ohne vorherige Ankündigung vorübergehend ausgesetzt.
Das Wichtigste im Überblick
Die Förderung wird fortgesetzt – allerdings mit angepassten Fördersätzen.
Nach aktuellem Stand können voraussichtlich ab dem 21.07.2026 wieder Förderanträge gestellt werden.
Der vorübergehende Förderstopp wirkt sich auch auf unseren Förderservice aus:
Aktuell können wir keine Bestätigungen zum Antrag (BzA) für Heizungsförderungen erstellen.
Aktuell können keine Technischen Projektbeschreibungen (TPB) zur Antragstellung durch den Förderservice für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle erstellt werden.
Eingereichte Checklisten werden frühestens ab dem 21.07.2026 bearbeitet, nach den dann gültigen Förderbedingungen. Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Daher kann es vorübergehend zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.
Förderservice weiterhin beauftragen
Sie können unseren Förderservice selbstverständlich weiterhin wie gewohnt beauftragen.
Wir nehmen Ihre Aufträge bereits jetzt entgegen und bereiten die Bearbeitung vor. Die Erstellung der erforderlichen Antragsunterlagen erfolgt voraussichtlich ab dem 21.07.2026 auf Grundlage der dann gültigen Förderbedingungen.
Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Auftragseingangs. Aufgrund des vorübergehenden Förderstopps kann es vorübergehend zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.
Sie haben bereits eine BzA vom Förderservice erhalten, den Förderantrag aber noch nicht gestellt?
Wenn Sie Ihre Bestätigung zum Antrag (BzA) bereits erhalten haben, Ihren Förderantrag jedoch noch nicht im KfW-Zuschussportal eingereicht haben, ergeben sich folgende Möglichkeiten:
Antragstellung
bis einschließlich 20. Juli 2026
- Sie können Ihre bereits ausgestellte BzA weiterhin nutzen, um Ihren Förderantrag zu den bisherigen Förderbedingungen einzureichen.
- Nach aktuellem Stand ist dies bis einschließlich 20.07.2026, 20:00 Uhr, möglich.
- Wenn Sie die bisherigen Förderkonditionen noch nutzen möchten, empfehlen wir Ihnen, Ihren Antrag möglichst zeitnah einzureichen.
Antragstellung
ab dem 21. Juli 2026
- Ab dem 21.07.2026 kann Ihre bereits ausgestellte BzA weiterhin verwendet werden, um die Heizungsförderung nach den dann geltenden neuen Förderbedingungen zu beantragen.
- Mit der neuen Förderung reduzieren sich die förderfähigen Kosten und Boni!
- Einzig Haushalte mit niedrigerem Einkommen könnten vom besseren Einkommensbonus profitieren.
Ab 21. Juli 2026 gilt die neue Förderung mit neuen Fördersätzen
Bitte beachten Sie, dass sich die Förderkonditionen ändern. Unter anderem:
- Die maximal förderfähigen Kosten werden reduziert.
- Einzelne Bonusförderungen werden verringert oder entfallen.
- Gleichzeitig kann der Einkommensbonus für Haushalte mit geringerem Einkommen vorteilhafter ausfallen.






Aktuelle Programmdetails über die Förderauskunft
Alle Änderungen der Förderprogramme inkl. der BEG-Förderung werden fortlaufend in unserer Förderdatenbank aktualisiert.
Dort finden Sie jederzeit die aktuell gültigen Förderbedingungen – fundiert, unabhängig und auf Basis der offiziellen Veröffentlichungen der Fördergeber. So erhalten Sie verlässliche Informationen, auch wenn Medienberichte einzelne Änderungen verkürzt oder unvollständig darstellen.
✆ 06190 / 92 63 – 433
Sie haben Fragen zur BEG-Förderung oder möchten mehr zum Förderservice erfahren? Dann kontaktieren Sie unsere Förderhotline. Sie erreichen uns kostenfrei von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr.
Bildnachweise
Hintergrundbilder Galerie von oben links im Uhrzeigersinn:
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