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  • Jetzt BEG-Förderung für Fenster & Wärmedämmung sichern

    Das ändert sich ab 21. Juli 2026 für Hausbesitzer, die eine energetische Modernisierung von Fenster, Haustür, Dach, Fassade oder Keller planen

    Die Bundesregierung hat die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beschlossen. Das betrifft nicht nur die Heizungsförderung, sondern auch die BEG-Förderung für Fenster & Wärmedämmung. Mit der Reform werden die Fördermittel künftig gezielter eingesetzt und die Zuschüsse bis 2030 schrittweise angepasst. Trotz einzelner Kürzungen bleibt die Förderung für energetische Modernisierungen von Wohngebäuden ein wichtiger Baustein für Hauseigentümer.

    Wer sein Haus modernisieren, die Gebäudehülle sanieren oder Fenster austauschen möchte, kann auch weiterhin von attraktiven Zuschüssen profitieren. Besonders lohnend ist die Förderung in Verbindung mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).

    Das Wichtigste im Überblick

    • Die BEG-Förderung für Fenster & Wärmedämmung von 15 % bleibt weiterhin bestehen.
      Gefördert werden Maßnahmen an Dach, Fassade, Keller, Fenster & Haustür.
    • Trotz Förderkürzungen: Der Sanierungsfahrplan bringt weiterhin Fördervorteile.
      Vor Allem für umfassend Maßnahmen über 40.000 €.
    • Die förderfähigen Ausgaben werden nach Anzahl der Wohnungen im Gebäude gestaffelt.

    BEG-Förderung für Fenster & Wärmedämmung

    Auch nach der Reform werden energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle gefördert. Dazu gehören beispielsweise:

    • Austausch von Fenstern und Außentüren
    • Dämmung von Dach, Spitzboden, Fassade und Kellerdecke
    • Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz

    Für diese Maßnahmen beträgt der Zuschuss weiterhin 15 % der förderfähigen Investitionskosten.

    Neue Höchstbeträge für förderfähige Investitionskosten

    Für Eigentümer eines Einfamilienhauses ergeben sich dadurch keine Änderungen. Die neue Staffelung betrifft vor allem Mehrfamilienhäuser.

    Höhere Förderung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP)

    Wer vor der Sanierung einen geförderten individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lässt, profitiert von deutlich höheren förderfähigen Investitionskosten. Dadurch können umfangreiche Sanierungsmaßnahmen deutlich besser gefördert werden.

    iSFP-Bonus: Zusätzlich 5 % Förderung

    Neben den höheren Investitionsgrenzen bleibt auch der iSFP-Bonus als wichtiger Bestandteil der BEG-Förderung für Fenster & Wärmedämmung erhalten. Er gilt für den Teil der förderfähigen Investitionskosten, der 30.000 Euro übersteigt, sofern die Maßnahme Bestandteil eines geförderten Sanierungsfahrplans ist. Gerade bei umfangreichen Sanierungen erhöht sich dadurch der Zuschuss deutlich.


    Ausblick: Neuer WPB-Bonus ab 2027 geplant

    Ab dem ersten Quartal 2027 plant die Bundesregierung einen weiteren Förderbonus für sogenannte Worst Performing Buildings (WPB). Geplant ist der zusätzliche Zuschuss von 5 % für bis zu drei Maßnahmen zur Wärmedämmung, sofern diese in einem individuellen Sanierungsfahrplan empfohlen werden. Nach aktuellem Stand soll der Bonus nicht für den Austausch von Fenstern und Außentüren gelten.


    Welche Gebäude künftig als Worst Performing Buildings eingestuft werden, wird derzeit noch definiert. Voraussichtlich zählen dazu insbesondere unsanierte Gebäude mit Baujahr vor 1957 oder Gebäude mit einem sehr hohen Endenergiebedarf.

    Fazit

    Die neue BEG-Förderung für Fenster & Wärmedämmung bringt zwar einige Änderungen mit sich, bietet Eigentümern jedoch weiterhin attraktive Zuschüsse für energetische Modernisierungen. Besonders bei umfangreichen Projekten lohnt sich ein individueller Sanierungsfahrplan, da sich dadurch sowohl die förderfähigen Investitionskosten als auch die Zuschüsse deutlich erhöhen können.

    Wer eine Modernisierung plant, sollte die neuen Förderbedingungen frühzeitig prüfen und die Maßnahmen optimal auf die verfügbaren Förderprogramme abstimmen.

    Im Förderservice unterstützen Sie unsere Förderberater & Energieeffizienz-Experten und stellen den Förderantrag für Sie Vollmacht.

    Bildnachweise

    Bild von Von Gautier Normand / stock.adobe.com

    Muster-ISFP: energiewechsel.de

  • Energieberater: Ihr Wegweiser für eine effiziente Hausmodernisierung – Stand 2026

    Ein Energieberater unterstützt Sie dabei, den Energieverbrauch Ihrer Immobilie nachhaltig zu senken und den Wohnkomfort zu steigern. Durch eine fachmännische Analyse werden energetische Schwachstellen an der Gebäudehülle oder der Heiztechnik präzise identifiziert. Zudem hilft die Expertise dabei, die bestmöglichen staatlichen Förderungen für Ihr individuelles Sanierungsvorhaben rechtssicher zu beantragen. Mit einem maßgeschneiderten Sanierungsfahrplan sichern Sie langfristig den Wert Ihres Hauses und sparen dauerhaft Heizkosten ein.

    • Individuelle Analyse: Erstellung passgenauer Sanierungskonzepte für Ihr Gebäude.
    • Gesetzliche Pflicht: Notwendigkeit bei bestimmten Sanierungen und Förderanträgen.
    • Förderservice: Unterstützung bei der Beantragung von BAFA- und KfW-Zuschüssen.
    • Kosten & Ersparnis: Staatliche Zuschüsse reduzieren das Honorar des Experten deutlich.
    • Qualitätssicherung: Baubegleitung zur Vermeidung von Bauschäden und Fehlern.

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    Wer darf sich als Energieberater bezeichnen?

    Der Begriff „Energieberater“ ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Um jedoch staatliche Fördermittel der KfW oder des BAFA beantragen zu dürfen, muss der Experte in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena (Deutsche Energie-Agentur) geführt werden.

    Diese Experten sind in der Regel Ingenieure, Architekten oder Handwerksmeister mit einer entsprechenden Zusatzqualifikation. Sie unterliegen strengen Fortbildungspflichten und müssen ihre fachliche Eignung regelmäßig nachweisen. Wenn Sie eine Energieberatung für Ihr Haus in Anspruch nehmen, sollten Sie darauf achten, dass die Person für die entsprechenden Förderprogramme zugelassen ist.

    Wann ist ein Energieberater Pflicht?

    Ein Energieberater ist in verschiedenen Situationen gesetzlich oder regulatorisch vorgeschrieben:

    1. Förderanträge: Möchten Sie Zuschüsse vom BAFA (z. B. für die Gebäudehülle) oder Kredite der KfW erhalten, ist die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten zwingend erforderlich. Ohne technische Projektbeschreibung (TPB) oder Bestätigung zum Antrag (BzA) gibt es keine Förderung.
    2. Gesetzliche Anforderungen (GEG): Bei umfangreichen Sanierungen oder dem Verkauf/Vermietung einer Immobilie schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) teilweise Beratungsgespräche oder die Erstellung eines Energieausweises vor.
    3. Neubau: Bei Neubauten muss die Einhaltung der energetischen Standards nachgewiesen werden, was ebenfalls in den Aufgabenbereich eines Sachverständigen fällt.
    Effizienz sanieren - der individuelle Sanierungsfahrplan vom Energieeffizienz-Experten ist der perfekte Grundstein

    Wann lohnt sich eine professionelle Energieberatung?

    Eine Beratung ist grundsätzlich immer dann sinnvoll, wenn Sie die Energiekosten senken oder den Wert Ihrer Immobilie steigern möchten. Ein Energieberater erkennt oft Potenziale, die für Laien unsichtbar sind – etwa Wärmebrücken oder ineffiziente Einstellungen der Heizungsanlage.

    Besonders wertvoll ist der Individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP). Dieser zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihr Haus sanieren können. Ein großer Vorteil: Werden Maßnahmen aus einem iSFP umgesetzt, erhöht sich der Fördersatz für viele Maßnahmen (z. B. Dämmung oder Fenstertausch) oft um zusätzliche 5 Prozentpunkte.

    Wer trägt die Kosten für die Beratung?

    Die Kosten für einen Energieberater hängen stark vom Umfang der Tätigkeit ab. Eine einfache Erstberatung ist günstiger als eine umfassende Baubegleitung.

    • Zuschüsse: Das BAFA übernimmt bei einer umfassenden Vor-Ort-Beratung (iSFP) einen Großteil der Kosten. Für Ein- und Zweifamilienhäuser liegt der Zuschuss aktuell bei 50 % des förderfähigen Honorars, maximal jedoch 650 Euro. Mehr Informationen finden Sie hier.
    • Baubegleitung: Wenn der Berater die Sanierung überwacht, können diese Kosten ebenfalls anteilig über die KfW oder das BAFA gefördert werden.

    Was passiert bei einem Vor-Ort-Termin?

    Bei der Energieberatung am Haus nimmt der Experte das Gebäude sprichwörtlich unter die Lupe. Folgende Aspekte werden untersucht:

    Diese Leistungen beinhaltet die Berechnung

    Die Heizlastberechnung nach DIN 12831 ist ein standardisiertes Verfahren, das bauliche Gegebenheiten, klimatische Bedingungen sowie nutzungsbedingte Faktoren berücksichtigt. Ziel ist die Ermittlung der Gesamtheizlast des Gebäudes sowie die Raumheizlast für jeden einzelnen Raum und die exakte Bestimmung von Transmissions- und Lüftungswärmeverlusten.

    Auf Basis dieser Daten erstellt der Berater ein energetisches Konzept, das genau auf Ihre Wünsche und Ihr Budget zugeschnitten ist.

    Fazit

    Eine Energieberatung mit iSFP hilft Ihnen, Sanierungsmaßnahmen gezielt zu planen, Energiekosten zu senken und gleichzeitig von höheren Förderungen zu profitieren. Effektiv bleibt für Sie als Eigentümer oft nur ein überschaubarer Eigenanteil, der sich durch die optimierte Förderung der Sanierungsmaßnahmen meist schnell amortisiert.

    Bildnachweise

    Bild von bernardbodo / stock.adobe.com

    Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Förderbedingungen und Zuschusshöhen können sich jederzeit ändern. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Richtlinien der zuständigen Förderstellen (z. B. BAFA, KfW) sowie der individuelle Zuwendungsbescheid.

    Ein Anspruch auf Förderung oder Auszahlung besteht erst nach erfolgreicher Prüfung durch die zuständige Förderstelle. Dieser Beitrag stellt keine rechtliche, steuerliche oder förderrechtliche Beratung dar.