Das ändert sich ab 21. Juli 2026 für Hausbesitzer, die eine energetische Modernisierung von Fenster, Haustür, Dach, Fassade oder Keller planen
Die Bundesregierung hat die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beschlossen. Das betrifft nicht nur die Heizungsförderung, sondern auch die BEG-Förderung für Fenster & Wärmedämmung. Mit der Reform werden die Fördermittel künftig gezielter eingesetzt und die Zuschüsse bis 2030 schrittweise angepasst. Trotz einzelner Kürzungen bleibt die Förderung für energetische Modernisierungen von Wohngebäuden ein wichtiger Baustein für Hauseigentümer.
Wer sein Haus modernisieren, die Gebäudehülle sanieren oder Fenster austauschen möchte, kann auch weiterhin von attraktiven Zuschüssen profitieren. Besonders lohnend ist die Förderung in Verbindung mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).
Das Wichtigste im Überblick
- Die BEG-Förderung für Fenster & Wärmedämmung von 15 % bleibt weiterhin bestehen.
Gefördert werden Maßnahmen an Dach, Fassade, Keller, Fenster & Haustür. - Trotz Förderkürzungen: Der Sanierungsfahrplan bringt weiterhin Fördervorteile.
Vor Allem für umfassend Maßnahmen über 40.000 €. - Die förderfähigen Ausgaben werden nach Anzahl der Wohnungen im Gebäude gestaffelt.

15 % Zuschuss
für Wärmedämmung, Fenster, Haustür
➜ Fördervorteile mit Sanierungsfahrplan
BEG-Förderung für Fenster & Wärmedämmung
Auch nach der Reform werden energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle gefördert. Dazu gehören beispielsweise:
- Austausch von Fenstern und Außentüren
- Dämmung von Dach, Spitzboden, Fassade und Kellerdecke
- Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz
Für diese Maßnahmen beträgt der Zuschuss weiterhin 15 % der förderfähigen Investitionskosten.
Neue Höchstbeträge für förderfähige Investitionskosten
Für Eigentümer eines Einfamilienhauses ergeben sich dadurch keine Änderungen. Die neue Staffelung betrifft vor allem Mehrfamilienhäuser.
➜ 30.000 €
für Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen und die 1. Wohneinheit im Mehrfamilienhäusern
➜ je 15.000 €
ab der 2. bis zur 6. Wohneinheit in Zweifamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern, auch für Mietwohnungen
➜ je 8.000 €
ab der 7. Wohneinheit in Mehrfamilienhäusern, auch für Wohneigentümer-Gemeinschaften (WEG)
Höhere Förderung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP)
Wer vor der Sanierung einen geförderten individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lässt, profitiert von deutlich höheren förderfähigen Investitionskosten. Dadurch können umfangreiche Sanierungsmaßnahmen deutlich besser gefördert werden.
➜ 60.000 €
mit Sanierungsfahrplan
für Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen und die 1. Wohneinheit im Mehrfamilienhäusern
➜ je 30.000 €
mit Sanierungsfahrplan
ab der 2. bis zur 6. Wohneinheit in Zweifamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern, auch für Mietwohnungen
➜ je 15.000 €
mit Sanierungsfahrplan
ab der 7. Wohneinheit in Mehrfamilienhäusern, auch für Wohneigentümer-Gemeinschaften (WEG)
iSFP-Bonus: Zusätzlich 5 % Förderung
Neben den höheren Investitionsgrenzen bleibt auch der iSFP-Bonus als wichtiger Bestandteil der BEG-Förderung für Fenster & Wärmedämmung erhalten. Er gilt für den Teil der förderfähigen Investitionskosten, der 30.000 Euro übersteigt, sofern die Maßnahme Bestandteil eines geförderten Sanierungsfahrplans ist. Gerade bei umfangreichen Sanierungen erhöht sich dadurch der Zuschuss deutlich.

Die Förderung setzt sich zusammen aus:
15 % Grundförderung
plus 5 % zusätzlicher iSFP-Bonus auf den Kostenanteil oberhalb von 30.000 €
Ausblick: Neuer WPB-Bonus ab 2027 geplant
Ab dem ersten Quartal 2027 plant die Bundesregierung einen weiteren Förderbonus für sogenannte Worst Performing Buildings (WPB). Geplant ist der zusätzliche Zuschuss von 5 % für bis zu drei Maßnahmen zur Wärmedämmung, sofern diese in einem individuellen Sanierungsfahrplan empfohlen werden. Nach aktuellem Stand soll der Bonus nicht für den Austausch von Fenstern und Außentüren gelten.
Welche Gebäude künftig als Worst Performing Buildings eingestuft werden, wird derzeit noch definiert. Voraussichtlich zählen dazu insbesondere unsanierte Gebäude mit Baujahr vor 1957 oder Gebäude mit einem sehr hohen Endenergiebedarf.
Fazit
Die neue BEG-Förderung für Fenster & Wärmedämmung bringt zwar einige Änderungen mit sich, bietet Eigentümern jedoch weiterhin attraktive Zuschüsse für energetische Modernisierungen. Besonders bei umfangreichen Projekten lohnt sich ein individueller Sanierungsfahrplan, da sich dadurch sowohl die förderfähigen Investitionskosten als auch die Zuschüsse deutlich erhöhen können.
Wer eine Modernisierung plant, sollte die neuen Förderbedingungen frühzeitig prüfen und die Maßnahmen optimal auf die verfügbaren Förderprogramme abstimmen.
Im Förderservice unterstützen Sie unsere Förderberater & Energieeffizienz-Experten und stellen den Förderantrag für Sie Vollmacht.
Häufige Fragen zur BEG-Förderung 2026
Für Einzelmaßnahmen wie Dämmung oder den Austausch von Fenstern und Außentüren beträgt die Grundförderung weiterhin 15 % der förderfähigen Investitionskosten.
Ein iSFP erhöht die maximal förderfähigen Investitionskosten und ermöglicht zusätzlich einen iSFP-Bonus von 5 % auf den förderfähigen Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro.
Mehr zum Sanierungsfahrplan erfahren und Ihren Individuellen Sanierungsfahrplan gleich anfordern, erstellt vom Energieeffizienz-Experten.
- Gefördert werden unter anderem:
- Fenster und Außentüren
- Fassadendämmung
- Dachdämmung, Dämmung Spitzboden
- Dämmung von Kellerdecke & Kellerwand
- Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz
Die Förderung muss vor Beginn der Modernisierungsmaßnahme beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) beantragt werden. Für die Antragstellung ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich. Im Förderservice unterstützen Sie unsere Energieeffizienz-Experten und stellen den Förderantrag für Sie Vollmacht.
Die neue förderrichtlinie sieht eine Förderung bis 2030 vor. In 2027 ist ein zusätzlicher WPB-Bonus von 5 % für besonders energetisch schlechte Gebäude geplant. Die endgültigen Voraussetzungen werden derzeit noch festgelegt.
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