- Fördergeld-Hotline 06190 / 9263 - 400
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Der Umstieg auf Elektromobilität lohnt sich: Sichern Sie sich jetzt die attraktiven Fördergelder. Gefördert werden Elektrofahrzeuge, Plug-In Hybridfahrzeuge, private Ladestationen,
öffentliche Ladeinfrastruktur, vor allem in Verbindung mit Erneuerbaren-Energien. Mittels Kaufprämie als Zuschuss, Steuer-Erleichterung oder zinsgünstigem Förderkredit unterstützen Bundesregierung, Länder, Kommunen und Energieversorger den Umstieg auf E-Mobilität.
bis 9.000 € für reine Elektrofahrzeuge
bis 6.750 € für Plug-In Hybridfahrzeuge
bis 4.000 € für Normal-Ladepunkte bis 22 kW
bis 16.000 € für Schnell-Ladepunkte je nach kW
ergänzend wird der Netzanschluss gefördert
*Umweltbonus für reine Batterieelektrofahrzeuge bis 40.000 € Nettolistenpreis, der Herstelleranteil kann höher ausfallen
Bitte beachten Sie: Umweltbonus und Innovationsprämie können seit 1.9.2023 ausschließlich von Privatpersonen beantragt werden.
Zum Jahresbeginn 2024 sinken Umweltbonus/Innovationsprämie für E-Fahrzeuge!
bis 31.12.2023 max. 6.750 € (4.500 € Förderung + min. 2.250 € Herstelleranteil)
ab 1.1.2024 max. 5.250 € (3.000 € Förderung + min. 2.250 € Herstelleranteil)
Auch der Basislistenpreis wird gesenkt! Ab 1.1.2024 werden nur noch E-Fahrzeuge gefördert, deren gemeldeter Basislistenpreis maximal 45.000 Euro beträgt.
Die Checkliste zum Fördergeldservice direkt herunterladen oder per Telefon anfordern.
Checkliste ausfüllen und den Fördergeldservice in Vollmacht mit der Beantragung Ihrer Fördergelder beauftragen.
Bitte beachten Sie: Der Umweltbonus für E-Fahrzeuge kann nach Kauf und Zulassung beantragt werden.
Ladeinfrastruktur hingegen darf für eine Förderung noch nicht beauftragt/errichtet sein.
Umweltbonus inkl. Innovationsprämie für Privatpersonen
Bitte die Checkliste zusammen mit der Vollmacht einreichen.
Checklisten-Download für öffentliche Ladeinfrastruktur
Vollmacht zur Antragstellung
Förderhotline: 0619 0 9263-250
Fördergeldservice öffentliche Ladeinfrastruktur